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Tim-747
NFFler
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Anmeldungsdatum: 08.10.2007
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: Mi Mai 28, 2008 2:18 pm    Titel: Antworten mit Zitat

coolmadmat hat folgendes geschrieben:
Nope.
Laut dt. Steuerrecht bist Du nur beschränkt steuerpflichtig, wenn Du Deinen ersten Wohnsitz nicht in Deutschland hast, bzw. mehr als 184 Tage nicht im Land bist. Einkünfte aus einem angestellten Verhältnis bei einer deutschen Fa. fallen nicht unter die beschränkte Steuerpflicht.



Das ist leider nicht mehr aktuell Sad

Inzwischen gilt die 184 Tage Regel nicht mehr für Flugpersonal. Dh wer bei einer deutschen Airline fliegt versteuert in Deutschland unabhängig davon ob er/sie überhaupt einen Wohnsitz in Deutschland hat.
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coolmadmat
Captain
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Anmeldungsdatum: 02.04.2007
Beiträge: 1311

BeitragVerfasst am: Mi Mai 28, 2008 2:27 pm    Titel: Antworten mit Zitat

diese swine... , ist das denn gerecht???
Rolling Eyes
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„To oberserve without evaluating is the highest form of human intelligence“. - Jiddu Krishnamurti
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Der Spanier
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Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 184

BeitragVerfasst am: Mi Mai 28, 2008 3:24 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Aber man doch nicht doppelt Steuer zahlen in China und Deutschland zum Beispiel, oder?
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TXL
Gast





BeitragVerfasst am: Mi Mai 28, 2008 3:37 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Zumindestens EU - weit ist es so, dass dem Land steuern zahlst, für dessen Unternehmen du arbeitest. Deswegen habens ja auch die Netjets Europa Piloten so gut. In Portugal sinds 25% Einkommenssteuer oder gar weniger.


Beim Beispiel China hängt es von deinem Status ab. Bist du von deiner Firma (z.B. Lufthansa Technik schickt Management Mitarbeiter nach Peking zu AMECO Beijing, einem LH / AC Joint Venture) ein "Entsandter", zahlst du deine Steuern in Deutschland. Wenn du jedoch eine Ortskraft bist, zahlst du deine Steuern in China. ABer pauschalisieren kann man da nicht, da es wohl von Fall zu Fall, sprich Firma zu Firma unterschiedlich ist.

Schätze mal ein ähnliches / gleiches Prinzip wird sich in anderen Ländern auch wiederfinden. Man beachte jedoch, dass Steuerabkommen immer bileterale Abkommen sind.
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flapfail
Goldmember
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Anmeldungsdatum: 23.03.2008
Beiträge: 6803
Wohnort: OGLE-2005-BLG-390Lb

BeitragVerfasst am: Mi Mai 28, 2008 9:30 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Der Spanier hat folgendes geschrieben:
Aber man doch nicht doppelt Steuer zahlen in China und Deutschland zum Beispiel, oder?


Wenn man bei einer deutschen Fluglinie arbeitet, aber in der Schweiz z.B. lebt, der zahlt sowohl in D (voll ) als auch in der Schweiz (zusätzlich noch einen gewissen Betrag) Steuern - hab ich gehört, (da das Doppelbesteuerungsabkommen hier nicht greift)
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Der Spanier
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Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 184

BeitragVerfasst am: Sa Mai 31, 2008 6:11 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist ja eine absolute Frechheit! Also wer von nicht EU Ländern shuttelt, wird also ausgenommen wie eine Weinachtsgans!
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Romeo.Mike
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Anmeldungsdatum: 04.02.2003
Beiträge: 4355

BeitragVerfasst am: Sa Mai 31, 2008 9:43 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

sieh's mal von der anderen Seite der Medaille, wer kann denn bitte mit nem Job in Deutschland am Anfang der Woche zur Arbeit noch so fliegen?
Demnach sind ja alle dazu gezwungen ihre Steuern auch in dem Land zu bezahlen in dem sie wohnen. (jetzt mal die Leute abgezogen die an der Grenze wohnen)


Gruß

Romeo Mike
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flapfail
Goldmember
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Anmeldungsdatum: 23.03.2008
Beiträge: 6803
Wohnort: OGLE-2005-BLG-390Lb

BeitragVerfasst am: So Jun 01, 2008 5:07 am    Titel: Antworten mit Zitat

Romeo.Mike hat folgendes geschrieben:
Moin,


Demnach sind ja alle dazu gezwungen ihre Steuern auch in dem Land zu bezahlen in dem sie wohnen.


Sie nehmen ja dafür auch sämtliche Sozialleistungen ihres wohnsitzstaates in Anspruch, und da ist es meiner Meinung nach selbstverständlich, daß dafür auch Abgaben zu leisten sind.
Das sich Deutschland das Recht seit kurzem herausnimmt, und volle Besteuerung von den Piloten verlangt (wenn das Unternehmen seine Unternehmenszentrale in D hat), obwohl diese zu 100 % im Ausland leben (und dann in ihrem Wohnsitzstaat nochmals Steuern zahlen müssen), ist schon einzigartig, und sollte auf Rechtmäßigkeit vom EuGH überprüft werden Rolling Eyes
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