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Lufthansa Bewerbung - Verkehrszentralregister/Alkohol
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el-hombre
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 11.09.2011
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: So Sep 11, 2011 8:17 pm    Titel: Lufthansa Bewerbung - Verkehrszentralregister/Alkohol Antworten mit Zitat

Also folgende Geschichte bei mir:

Ich wurde vor knapp 3 Monaten mim Roller betrunken von der Polizei aufgegriffen (1,36 Promille). Und bekam dann auch in der folgenden Zeit eine Anklage wegen Trunkenheit im Verkehr.
Bei mir fällt das ganze allerdings unter das Jugendstrafrecht, da ich erst 17 bin. Nun ist in einem Monat die Gerichtsverhandlung und ich kann darauf hoffen, dass das Verfahren eingestellt wird, was eine gängige Praxis bei Jugendlichen ist, die das erste mal auffallen und sonst nicht gefährdet sind.

Aufgrund von diversen Gesetzen hieße es in meinem Fall sogar (!), dass ich nicht einmal Punkte in Flensburg bekommen würde (ich konnts im ersten Moment auch nicht glauben)

Nun meine Frage:

Bei der Lufthansa (auch bei anderen Airlines) heißt es ja, dass man keine Vermerke haben darf, die auf Alkohol zurückzuführen sind. Ich werd warsch. trotzdem Vermerke haben, die sagen dass mir eine gewisse Zeit der Führerschein entzogen wurde und dass ich an einer Nachschulung teilgenommen habe (aber kein Vermerk auf Punkte wegen Alkohol).

Sind dies Vermerke, die auf Alkohol zurückzuführen sind?

Wenn es so wäre müsst ich halt noch 2 Jahre warten, bis die Vermerke im VZR getilgt wären und könnte dann mich für meinen Traumjob bewerben.

Schon jetzt vielen dank für die Antworten:)
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Scoop
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Anmeldungsdatum: 26.07.2006
Beiträge: 1145
Wohnort: Muc

BeitragVerfasst am: So Sep 11, 2011 9:22 pm    Titel: Antworten mit Zitat



Hombre... Du machst Kaffee.
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johnnyeaston
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Anmeldungsdatum: 10.11.2010
Beiträge: 488
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: So Sep 11, 2011 11:08 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Anrufen hilft!
_________________
399. NFF
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el-hombre
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 11.09.2011
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: Mo Sep 12, 2011 12:20 am    Titel: Antworten mit Zitat

ok also du meinst, ich solle einfach mal bei der Lufthansa anrufen und fragen wie das gehandhabt wird? Ja das werd ich wohl machen.

Aber wenn jemand noch mehr weiß, würde ich mich freuen.
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rayben
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Anmeldungsdatum: 14.10.2010
Beiträge: 290
Wohnort: munich

BeitragVerfasst am: Mo Sep 12, 2011 12:42 am    Titel: Antworten mit Zitat

ich meine dass Eintragungen bezüglich Drogen oder Alkohol länger drinstehn als die üblichen 2 Jahre wie "normale" Verkehrsdelikte.
_________________
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el-hombre
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 11.09.2011
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: Mo Sep 12, 2011 1:17 am    Titel: Antworten mit Zitat

ja tun sie auch. Aber bei mir werden das ja keine Eintragungen auf Alkohol sondern halt, dass meine Führerschein entzogen wurde und ich Nachschulung machen musste.

Deshalb auch meine Frage, ob das auf Alkohol zurückzuführen ist, bzw. ob man zu diversen Verkehrsdelikten befragt wird.
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747
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Anmeldungsdatum: 08.01.2010
Beiträge: 749

BeitragVerfasst am: Mo Sep 12, 2011 2:46 am    Titel: Antworten mit Zitat

Also wenn man mit 17 und 1,3 Promille im Straßenverkehr erwischt wird, dann wird es ja wohl mindestens Punkte hageln und zwar mit dem Vermerk auf ein Drogen-Delikt. Shocked Ein Freund von mir ist über nen beschrankten Bahnübergang (für Fußgänger) gelaufen, als die Ampel gelb geblinkt hat, also die Schranke war noch oben. Wurde erwischt und durfte 350€ zahlen + 4 Punkte in Flensburg + Aufbauseminar machen und der Führerschein war auch noch 6 Monate weg.

Also ganz ehrlich ich kann mir nicht vorstellen, dass du da so einfach rauskommst. Was ich bisher so mitbekommen habe sind die Behörden besonders bei Alkohol-Delikten und besonders bei Jugendlichen im Straßenverkehr sehr streng, was ja auch richtig ist.
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ImhO77
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Anmeldungsdatum: 16.06.2010
Beiträge: 6373

BeitragVerfasst am: Mo Sep 12, 2011 8:25 am    Titel: Antworten mit Zitat

Du bist besoffen gefahren - ergo bist Du zumindest partiell dumm, verantwortungsunbewusst und hast es deshalb nicht besser verdient. Punkt.

Wie das nun juristisch ausschaut - frag doch Deinen Anwalt? Wobei selbst der wohl nicht vor Verfahrensende eine Prognose abgeben wird.
Ich gehe davon aus dass Du nicht so einfach davon kommst, und das ist auch gut so. Vielleicht ist die erheblich längere Wartezeit bis Du Dich bei LH bewerben kannst Dir ja eine Lehre.

Ich fasse zusammen: Besoffen gefahren, obwohl gewusst dass das no go ist für LH => so weit her kann das mit dem Traumberuf nicht sein.

Ich weiß nicht was Du getrunken hast, aber 1,3 Promille - dafür muss man roundabout je nach Verfassung 10 Bier trinken.
Vielleicht überdenkst Du mal Dein Trinkverhalten, das ist nämlich wirklich erbärmlich.
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el-hombre
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 11.09.2011
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: Mo Sep 12, 2011 10:17 am    Titel: Antworten mit Zitat

Also mir war klar, dass ich mit der Sache warsch viel Spott ernten würde. Aber würde ich euch die Geschichte erzählen, würdet ihr es zumindest ansatzweise verstehen.

Ich weiß ich habe was falsch gemacht und ich dachte schon vor 3 Monaten bis vor kurzem dass der Traum vom Pilot komplett gestorben war. Die ganze Sache hat mich auf jeden Fall belehrt. Erst als ich letzte Woche bei der Jugendgerichtshilfe war, hab ich erfahren dass man bei einer "Einstellung des Verfahren" keine Punkte bekommt (das ist Tatsache, so unfair es auch erscheinen mag, ich konnte es auch nicht glauben)

http://www.nederobert.de/one/024be497660ac7f08/1f023d960009d6013/24a6bc96760e1e425.html
- 3. Absatz

Sollte es mir nicht möglich sein mich damit zu bewerben, dann werde ich dafür gerade stehen und warten.
Sollte mir aber ein Schlupfloch (so zu sagen) doch ermöglichen mich zu bewerben dann würde mich noch immer interessieren wie das mit VZR bei der Lufthansa aussieht:
Ob man dazu ausgefragt wird....
Wann man das vorzeigen muss....

Ich würde mich über ernsthafte Kommentare sehr freuen und nicht über Spott, da ich der Dummheit, der Schwere und der Konsequenzen meiner Tat weiß.
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ImhO77
Captain
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Anmeldungsdatum: 16.06.2010
Beiträge: 6373

BeitragVerfasst am: Mo Sep 12, 2011 10:27 am    Titel: Antworten mit Zitat

Dann erläutere doch mal warum man Dich für diese Blödheit auch noch belohnen sollte - ich denke, es tut Dir ganz gut ein wenig im ungewissen zu schmoren.
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el-hombre
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 11.09.2011
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: Mo Sep 12, 2011 10:40 am    Titel: Antworten mit Zitat

ich werde hier nichts mehr erläutern, da ich hier anscheinend keine ernsthaft fragenbezogenen Antworten bekomm.
Eine Antwort nehme ich aber an und rufe ganz einfach bei der LH an und frage nach.
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käptn_diddy
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Anmeldungsdatum: 28.07.2011
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: Mo Sep 12, 2011 10:55 am    Titel: Antworten mit Zitat

ImhO77 hat folgendes geschrieben:
Dann erläutere doch mal warum man Dich für diese Blödheit auch noch belohnen sollte - ich denke, es tut Dir ganz gut ein wenig im ungewissen zu schmoren.


erläuter du doch mal bitte, warum du es dir heraus nimmst, einen auf möchtegern sanktionierend zu machen, auch wenn dich das nicht im geringsten etwas angeht?
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