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Tobias Hennen Senior First Officer
Anmeldungsdatum: 07.05.2007 Beiträge: 45 Wohnort: Leienkaul |
Verfasst am: Mi Mai 30, 2007 2:58 pm Titel: Vorstrafen! |
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Hallo!
Ich habe mal eine kleine Frage! Wenn man Pilot werden will, darf man ja keine Vorstrafen haben?!
Was verstehen die jetzt unter Vorstrafen?! Körperverletzung?
Und zwar haben ein paar meiner Freunde ( ich zähle nicht/nocht nicht dazu...) eine Anzeige wegen fahren ohne Fahrerlaubnis ( Roller frisiert)
Ist das schon ein Punkt bei dem sie sagen, es geht nicht?
Mfg Tobias |
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Elmar Captain
Anmeldungsdatum: 18.05.2007 Beiträge: 685 Wohnort: Raum Stuttgart |
Verfasst am: Mi Mai 30, 2007 3:18 pm Titel: |
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Hallo auch!
Um Vorstrafen zu haben, müsstest du in einem gerichtlichen Verfahren verurteilt worden sein (so habe ich es gehört). Ich denke, wenn es "nur" ne Anzeige ist/war, dann wird dies nicht weiter ins Gewicht fallen - das geht mehr in die Richtung: "Sachen aus denen man gelernt hat!"
Bis denn
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Elmar
P.S. Wenn die Erklärung falsch wäre, bitte ich um korrektur! |
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- Gast
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Verfasst am: Mi Mai 30, 2007 3:22 pm Titel: |
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Mal am Rande:
Kauf Dir ne Simson, da kennt sich kein Schwein aus und
wennde mit 65 durch die Stadt fährst juckt des höchstens
die Polizisten die keine Ahnung haben (um dann deren
Gesicht zu genießen ala "waaas, der darf das wirklich")
s |
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wright Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 29.10.2006 Beiträge: 10
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Verfasst am: Mi Mai 30, 2007 4:04 pm Titel: |
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Also ich wäre vorsichtig mit der Aussage, dass Geschwindigkeitüberschreitungen oder sonstige Eingriffe in den Sraßenverkehr nicht ins Gewicht fallen. Ich hab in einem Bericht gesehen, dass Pilotenanwärter mit Eintragungen in die Verkehrssünderkartei, sprich Punkte, nicht genommen worden, weil sie als nicht zuverlässig galten. Ich meine wer sich schon nicht im Verkehr an die Vorschriften hält, wie kann man dann sicher sein, dass man sich an die Richtlinien im Flugverkehr hält!
Ab 02.07.2007 Pilotenanwärter 1./LTG 62 |
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Tobias Hennen Senior First Officer
Anmeldungsdatum: 07.05.2007 Beiträge: 45 Wohnort: Leienkaul |
Verfasst am: Mi Mai 30, 2007 4:06 pm Titel: |
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Hi!
ok..mh..nee da muss man meistens ein paar sozialstunden machen...
Ich hab ja ne simson^^ ..nee da bleib ich lieba bei meinem aerox xD
Mfg Tobias |
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- Gast
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Verfasst am: Mi Mai 30, 2007 4:07 pm Titel: |
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Punkte bei LH geht bis 3 oder 4 klar, sofern kein Allehol
oder sonstwas im Spiel. BW mag andere Regelungen haben. |
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NerD³ NFFler
Anmeldungsdatum: 12.03.2007 Beiträge: 18
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Verfasst am: Mo Jun 04, 2007 4:13 pm Titel: |
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hi, also es gibt da einen kleinen unterschied bei den urteilen. mein kumpel hat als er zum ersten mal gepackt wurde auch sozis gekriegt...die gelten allerdings nicht als vorstrafe, sondern als verwarnung. für ihn hat das bedeutet, dass das nicht ins polizeiliche führungszeugnis aufgenommen wurde......! Ich glaube, jede verurteilung die irgendwas mit "verwarnung" beihaltet kommt nicht ins fürungszeugnis.....erst bei "Buße" oder ner echten verurteilung und so... |
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