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Romeo.Mike Captain
Anmeldungsdatum: 04.02.2003 Beiträge: 4355
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Verfasst am: Fr Feb 09, 2007 3:54 pm Titel: |
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Moin,
als Tipp, ab und an mal bei Ebay schauen und dann neben AOM auch OM-B als Suchbegriff eingeben. Wobei das POH mehr bringen würde, es sei denn du brauchst ein OM-B / AOM von ner bestimmten Airline. Wobei es schwerer sein dürfte an das POH zu kommen als an das OM-B, nur ist das OM-B halt schon auf die Airlines zugeschnitten, sprich die Herstellerwerte wurden an bestimmten Punkten verschärft.
Gruß
Romeo Mike |
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Jonas M Senior First Officer
Anmeldungsdatum: 04.09.2006 Beiträge: 52 Wohnort: NRW |
Verfasst am: Fr Feb 16, 2007 3:03 pm Titel: |
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Ok danke, ich werds mal versuchen! |
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rosi Captain
Anmeldungsdatum: 15.05.2006 Beiträge: 115 Wohnort: EDDE |
Verfasst am: Fr Feb 23, 2007 8:04 pm Titel: |
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Was genau issn eine AOP? Ne Art Bedienungsanleitung fürs Flugzeug? Reicht fürs SimFliegen nicht auch die digitale Version, die mit dem ATR-72-addon von flight_1-software mitgeliefert wird? Oder verwechsle ich das etwas und Du suchst etwas ganz Anderes?
PS: Ein wunderschönes Flugzeug, im Sim, wie auch en nature, wie ich finde. _________________ Der Plan ist der Ersatz des Zufalls durch den Irrtum
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ILS Captain
Anmeldungsdatum: 28.02.2007 Beiträge: 384 Wohnort: Stuttgart |
Verfasst am: Mi Feb 28, 2007 12:46 pm Titel: |
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Keine Airline wird ein AOM an irgendjemand rausgeben, der damit nichts zu tun hat.
1. steckt in solch einem AOM ein Haufen Arbeit, damit Geld.
2. sind AOM´s oftmals in elektronischer Form, d.h. gespeichert auf einem Laptop, das die Firma ihren Piloten zur Vefügung stellt. So etwas wird jemand erst recht nicht rausrücken.
3. ist man seit dem 11.September etwas sensibler geworden, was solche Dinge angeht. Mittlerweile bekommen manche Leute schon den Angstschweíß auf die Stirn, wenn bei e-bay jemand eine Fliegerschwinge versteigert. Zu viele Leute sind seit o.a. Datum regelrecht hysterisch geworden. Allerdings glaube ich auch, daß die Weigerung, ein AOM an irgendjemand herauszugeben, durchaus seine Berechtigung hat.
Ich unterstelle Dir keine böse Absicht. Aber wo möchte man die Grenze ziehen?
Also finde Dich damit ab, solange Du keine berechtigtes (berufliches) Interesse an dererlei Informationen hast, wirst Du sie nicht bekommen können. |
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