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Kieferorthopädische Behandlung

 
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Rudi
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Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 72

BeitragVerfasst am: Di Jan 23, 2007 3:50 pm    Titel: Kieferorthopädische Behandlung Antworten mit Zitat

Moin moin!
Wie aus der Überschrift zu entnehmen muss ich mich eventuell bald (nochmal) einer kieferorthopädische Behandlung unterziehen. Ich hab zwar schonmal eine gehabt, aber meine Zahnärztin hat heute gemeint, dass es da noch etwas zum Ausbessern gäbe. Dazu hab ich jetzt zwei Fragen:

In der OPZ hat man bei der medizinischen Untersuchung ein Blatt unterschrieben, dass alle zahnärztlichen Behandlungen abgeschlossen sind oder dass das Gebiss in Ordnung sei oder so. (ich glaub dass das da stand, ich kann mich nichtmehr genau dran erinnern) Muss ich das jetzt melden, dass ich noch einer Behandlung unterzogen werden muss oder sollte?

Hat das eventuell Konsequenzen auf den Einstellungs-/Einplanungstermin? (also muss die Behandlung vorher abgeschlossen sein?) Ich hab meinen Termin für PhaseII jetzt extra so gewählt, dass ich noch genügend Abstand zum Abi habe, aber auch noch für dieses Jahr eingeplant werden kann. Sprich wenn ich so oder so (wegen der Behandlung) dieses Jahr nichtmehr eingeplant werden kann, dann könnt ich ja den Termin noch in die Ferien nach meinem schriftlichen Abi verschieben!

Greetings!
Rudi
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--Tommy--
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 876

BeitragVerfasst am: Di Jan 23, 2007 5:22 pm    Titel: Antworten mit Zitat

was dies betrifft kann ich nur aus eigener erfahrung sprechen. das ganze liegt bei mir jetzt ca. 1 1/2 jahre zurück:

ich habe einen antrag auf vorzeitige musterung gestellt um mich ziemlich genau 1 jahr vor dem gewünschten einstellungstermin bewerben zu können. damals hatte ich noch eine feste zahnspange und wurde eiskalt mit T4 - vorübergehend wehrdienstunfähig - nach hause geschickt.
ich habe daraufhin ein attest vom kieferorthopäden beantragt, in dem er mir bestätigt hat dass die behandlung unter allen umständen bis zum gewünschten einstellungstermin abgeschlossen sein wird. dies hat aber auch nix geholfen... einfache logik: solange der potenzielle bewerber eine zahnspange trägt, befindet er sich in medizinischer behandlung und ist somit nicht wehrdienstfähig. punkt.
ich habe mir dann, u.a. aus diesem grund, die zahnspange herausnehmen lassen und wurde erneut gemustert... diesmal mit T1.

ich weiss nur dass sich seitdem die tauglichkeitsstufen geändert haen... aber an dem system dürfte immer noch alles so sein wie damals: zahnspange = vorübergehend wehrdienstunfähig.
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femueller
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Anmeldungsdatum: 04.04.2006
Beiträge: 116
Wohnort: nähe Darmstadt

BeitragVerfasst am: Di Jan 23, 2007 5:56 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hab nen Kumpel, der wurde auch wegen Zahnspange vorübergehend wehrdienstunfähig erklärt. Ich glaub, da kann man nichts dran rütteln.
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Rudi
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Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 72

BeitragVerfasst am: Di Jan 23, 2007 6:06 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hm okay.
Also ich weiß noch nicht genau was da gemacht werden muss. Wenn es sich um eine neue Klammer handelt, dann werd ich wohl die Behandlung ablehnen. Ansonsten kann es auch sein, dass ich nur solche feste Halteklammern an die Innenseite der Zähne bekomme. Ich glaub nicht, dass das als Klammer zählt, da diese dauerhaft drin sein sollen. Weiß darüber wer etwas genaueres?
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--Tommy--
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Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 876

BeitragVerfasst am: Mi Jan 24, 2007 3:07 pm    Titel: Antworten mit Zitat

über solche sachen kann einzig und allein der bundeswehrarzt entscheiden. ich würde dir mal empfehlen, einfach dort anzurufen und mit dem zuständigen arzt im KWEA zu sprechen...
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Rudi
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Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 72

BeitragVerfasst am: Mi Jan 24, 2007 5:55 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hi!
Bevor ich den letzten Post hier gelesen hatte hab ich mit meinem Wehrdienstberater gesprochen. Er hat gemeint, dass das kein Problem wäre, weil (wie du sagst) darüber eh ein BW-Arzt entscheidet. Sprich er sagt mir ob ich eine Klammer brauche oder nicht, und dann wäre das auch während der Dienstzeit kein Problem. Des Weiteren hat das keine Auswirkungen auf PhaseII, dort wird jediglich der Zustand der Zähne überprüft.
Greets
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