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SkyLord Captain
Anmeldungsdatum: 04.02.2003 Beiträge: 64 Wohnort: Germany |
Verfasst am: Di Mai 06, 2003 1:52 pm Titel: Führungszeugnis (nochmal) und das andere Zeug? |
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Hallo,
im alten Forum habe ich einmal gelesen, dass man neben dem Führungszeugnis und den FlensburgerPunktkarte auch noch ein sogenanntes Papier vorlegen muss, indem noch laufende und bereits abgeschlossene Strafverfahren aufgelistet sind.
Hat davon schon mal jemand was gehört.
1. wo bekommt man sowas überhaupt.
2. wann muss man das der LH geben? Bei BU/FQ oder erst wenn man alles bestanden hat.
Danke |
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Peterchen Goldmember
Anmeldungsdatum: 30.03.2003 Beiträge: 114
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Verfasst am: Di Mai 06, 2003 2:12 pm Titel: |
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Zur BU musst Du eine Eidesstattliche Versicherung abgeben, ob gegen Dich ermittelt wird, oder wurde.
Die Selbstauskunft aus Flensburg erhält man kostenlos. Man muss dazu nur einen schriftlichen Antrag mit Kopie (beider Seiten) des Personalausweisen stellen.
Und wenn ich das richtig verstanden habe, musst du dann vor Kursbeginn noch ein Polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Das gibt es auf Antrag bei der Stadtverwaltung. _________________ Die Welt ist außerhalb der Irrenhäuser nicht weniger drollig als drinnen (Herman Hesse) |
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wannabee Goldmember
Anmeldungsdatum: 02.05.2003 Beiträge: 1519 Wohnort: Sportallee 54a, D-22335 Hamburg |
Verfasst am: Di Mai 06, 2003 2:28 pm Titel: |
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Wegen Flensburg einfach zum Kraftfahrtbundesamt (KBA.de)
http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleRegister/VZR/vzr_auskunft.htm
Und der andere Kram kriegt man über's Einwohnermeldeamt. _________________ Besten Dank & Viele Grüße
-wannabee-
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"I hope I die peacefully in my sleep like my Grandfather and not like his passengers..." |
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schampaysi NFFler
Anmeldungsdatum: 10.04.2003 Beiträge: 16
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Verfasst am: Di Mai 06, 2003 6:49 pm Titel: |
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hi
den anderen kram braucht man aber erst später und nicht zur bu!
seh ich doch hoffentlich richtig oder?
gruss |
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SkyLord Captain
Anmeldungsdatum: 04.02.2003 Beiträge: 64 Wohnort: Germany |
Verfasst am: Di Mai 06, 2003 7:02 pm Titel: |
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Peterchen hat folgendes geschrieben:
Zur BU musst Du eine Eidesstattliche Versicherung abgeben, ob gegen Dich ermittelt wird, oder wurde.
Wie sieht das denn aus wenn gegen dich ermittelt wurde und die Anzeige fallen gelassen wurde (weil du wirklich nicht schuldig warst)? Musst du denen das dann auch nennen oder wird das dann gar nicht in deiner 'Akte' gespeichert.
Und wenn ich's den sagen müsste: Kann mir das dann negativ angelastet werden? (Ich hoffe mal nicht)
danke[/quote] |
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Peterchen Goldmember
Anmeldungsdatum: 30.03.2003 Beiträge: 114
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Verfasst am: Di Mai 06, 2003 7:09 pm Titel: |
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Ich hab die genauen Angaben leider nicht mehr im Kopf, aber wenn die Ermittlungen eingestellt wurden, biste ja ein unbescholtener Bürger. Anzeigen kann dich schließlich jeder. Könnte sein, dass die Frage nach abgeschlossenen oder laufenden Ermittlungen lautete. Brauchst dir da also bestimmt keine Sorgen zu machen _________________ Die Welt ist außerhalb der Irrenhäuser nicht weniger drollig als drinnen (Herman Hesse) |
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SkyLord Captain
Anmeldungsdatum: 04.02.2003 Beiträge: 64 Wohnort: Germany |
Verfasst am: Di Mai 06, 2003 7:46 pm Titel: |
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Danke |
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