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Führungszeugnis (nochmal) und das andere Zeug?

 
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SkyLord
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Anmeldungsdatum: 04.02.2003
Beiträge: 64
Wohnort: Germany

BeitragVerfasst am: Di Mai 06, 2003 1:52 pm    Titel: Führungszeugnis (nochmal) und das andere Zeug? Antworten mit Zitat

Hallo,
im alten Forum habe ich einmal gelesen, dass man neben dem Führungszeugnis und den FlensburgerPunktkarte auch noch ein sogenanntes Papier vorlegen muss, indem noch laufende und bereits abgeschlossene Strafverfahren aufgelistet sind.
Hat davon schon mal jemand was gehört.
1. wo bekommt man sowas überhaupt.
2. wann muss man das der LH geben? Bei BU/FQ oder erst wenn man alles bestanden hat.

Danke
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Peterchen
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Anmeldungsdatum: 30.03.2003
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: Di Mai 06, 2003 2:12 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Zur BU musst Du eine Eidesstattliche Versicherung abgeben, ob gegen Dich ermittelt wird, oder wurde.
Die Selbstauskunft aus Flensburg erhält man kostenlos. Man muss dazu nur einen schriftlichen Antrag mit Kopie (beider Seiten) des Personalausweisen stellen.
Und wenn ich das richtig verstanden habe, musst du dann vor Kursbeginn noch ein Polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Das gibt es auf Antrag bei der Stadtverwaltung.
_________________
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wannabee
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Anmeldungsdatum: 02.05.2003
Beiträge: 1519
Wohnort: Sportallee 54a, D-22335 Hamburg

BeitragVerfasst am: Di Mai 06, 2003 2:28 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Wegen Flensburg einfach zum Kraftfahrtbundesamt (KBA.de)

http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleRegister/VZR/vzr_auskunft.htm

Und der andere Kram kriegt man über's Einwohnermeldeamt.
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Besten Dank & Viele Grüße
-wannabee-
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schampaysi
NFFler
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Anmeldungsdatum: 10.04.2003
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: Di Mai 06, 2003 6:49 pm    Titel: Antworten mit Zitat

hi

den anderen kram braucht man aber erst später und nicht zur bu!
seh ich doch hoffentlich richtig oder?

gruss
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SkyLord
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Anmeldungsdatum: 04.02.2003
Beiträge: 64
Wohnort: Germany

BeitragVerfasst am: Di Mai 06, 2003 7:02 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Peterchen hat folgendes geschrieben:
Zur BU musst Du eine Eidesstattliche Versicherung abgeben, ob gegen Dich ermittelt wird, oder wurde.

Wie sieht das denn aus wenn gegen dich ermittelt wurde und die Anzeige fallen gelassen wurde (weil du wirklich nicht schuldig warst)? Musst du denen das dann auch nennen oder wird das dann gar nicht in deiner 'Akte' gespeichert.
Und wenn ich's den sagen müsste: Kann mir das dann negativ angelastet werden? (Ich hoffe mal nicht)

danke[/quote]
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Peterchen
Goldmember
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Anmeldungsdatum: 30.03.2003
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: Di Mai 06, 2003 7:09 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab die genauen Angaben leider nicht mehr im Kopf, aber wenn die Ermittlungen eingestellt wurden, biste ja ein unbescholtener Bürger. Anzeigen kann dich schließlich jeder. Könnte sein, dass die Frage nach abgeschlossenen oder laufenden Ermittlungen lautete. Brauchst dir da also bestimmt keine Sorgen zu machen
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SkyLord
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Anmeldungsdatum: 04.02.2003
Beiträge: 64
Wohnort: Germany

BeitragVerfasst am: Di Mai 06, 2003 7:46 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Danke
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