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Gerbil Moderator
Anmeldungsdatum: 04.02.2003 Beiträge: 42
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Verfasst am: Mo Mai 05, 2003 2:09 pm Titel: Führungszeugnis - wie oft ?? |
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Hallo alle zusammen!
Ich weiss von einigen Leuten, die vor kurzem an der LFT angefangen haben, dass man vor Lehrgangsbeginn ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Auszug vom Kraftfahrtbundesamt abgeben muss.
Werden diese Unterlagen jährlich fällig? Oder muss man das nur einmal bei Schulungsbeginn abgeben?
Wer kann helfen?
Gruß
Gerbil _________________ Nur wer den Blick hebt, sieht keine Grenzen mehr! |
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Cloakmaster Captain
Anmeldungsdatum: 31.03.2003 Beiträge: 153 Wohnort: Bremen |
Verfasst am: Mo Mai 05, 2003 3:37 pm Titel: |
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Also ich habe die Unterlagen bisher nur einmal vorgelget - und das ist fast zwei Jahre her, bei der Unterzeichnung der Schulungsverträge. Gab auch keinerlei Probleme, trotz vier Punkten in Flensburg (Asche auf mein Haupt...)
Thomas. |
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Gerbil Moderator
Anmeldungsdatum: 04.02.2003 Beiträge: 42
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Verfasst am: Mo Mai 05, 2003 3:40 pm Titel: |
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danke _________________ Nur wer den Blick hebt, sieht keine Grenzen mehr! |
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Stefan Goldmember
Anmeldungsdatum: 27.02.2003 Beiträge: 651 Wohnort: Baden-Württemberg |
Verfasst am: Mo Mai 05, 2003 5:13 pm Titel: |
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Ich denke, daß das PFZ nur einmal von Nöten ist, nämlich vor Schulungsbeginn.
Wenn du später Scheiße baust und deinen (ordinären) Führenrschein verlieren solltest, ist deine Flugpappe auch in Gefahr.
Da gibt's dann sicher 'ne Meldung an das austellende Amt (ich nehme an, das wird das LBA sein) _________________ Gruß
Stefan |
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Gast
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Verfasst am: So Mai 11, 2003 7:09 pm Titel: |
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Wollen wir das ganze doch mal mit Fakten untermauern:
Wenn du einen Ausweis beantragst, der Dir die Rechte auf Zutritt in den Sicherheitsbereich eines Flughafens gibt, dann obligt es den Landesluftfahrtbehörden deine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Mit dem Beschluss des Bundesrates vom 27. September 2001 wird die bis dahin bestehende Verordnung nochmals recht merklich verschärft:
1. Regelanfrage bei der Gauckbehörde, Polizei, Verfassungsschutz; bei Zweifeln auch an BND, Staatsanwaltschaft, MAD etc.
2. Überprüfungswiederholung JÄHRLICH (vorher alle 5 Jahre)
3. vorsätzliche Straftat begangen (voher: gravierende Straftat innerhalb der letzten 10 Jahre).
Ein Abgleich zwischen Kraftfahrtbundesamt und Luftfahrtbundesamt findet permanent statt.
Scarebus |
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