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BZF I und II
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jonas
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Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 2317
Wohnort: Paradise City

BeitragVerfasst am: Do Jul 20, 2006 11:23 am    Titel: Antworten mit Zitat

Quasar hat folgendes geschrieben:

A propos, auf http://www.dg-flugzeugbau.de/ unter download gibt es An- und Abflüge, Begriffe, Sprechgruppen etc.

mfg Dani


Prima Link! Wink
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"I've never known an industry that can get into people's blood the way aviation does."
-Robert Six, founder of Continental Airlines
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Privatpilot
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 177

BeitragVerfasst am: Mo Okt 16, 2006 9:25 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich glaub, dass ihr hier nichtmal wisst was BZF1 und 2 sind. Das BZF1 ist das englische und das BZF 2 deutsch! Du kannst das BZF1 machen auch ohne BZF2 vorher gemacht zu haben und umgekehrt natürlich auch!

Gruß Privatpilot
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läufst du noch oder fliegst du schon?
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Spacefish
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Anmeldungsdatum: 20.01.2005
Beiträge: 755
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: Di Okt 17, 2006 4:46 am    Titel: Antworten mit Zitat

Bevor Du andere als unwissend darstellst, stell doch bitte sicher, dass Deine Informationen richtig sind. Sind sie nicht. Absolut nicht.
Wenn man der einzige mit der "richtigen" Information ist, dann ist meistens was nicht in Ordnung. Wink
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Flzg
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Anmeldungsdatum: 29.09.2006
Beiträge: 318

BeitragVerfasst am: Di Okt 17, 2006 5:21 am    Titel: Antworten mit Zitat

Das BZF II ist nicht Voraussetzung zum Erwerb des BZF I.


Man unterscheidet:

* Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst (AZF)
* Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis I für den Flugfunkdienst (BZF I)
* Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis II für den Flugfunkdienst (BZF II)

Das AZF berechtigt u.a. den Sprechfunkverkehr bei Flügen nach Instrumentenflugregeln (IFR) und nach Sichtflugregeln (VFR) auszuüben.
Wer bei VFR-Flügen den Sprechfunkverkehr ausüben will, benötigt hierzu ein BZF I;
will man den Sprechfunkverkehr nur in deutscher Sprache abwickeln, genügt das BZF II.

Die Bewerber müssen beim Erwerb des BZF I und des BZF II mindestens 15 Jahre und beim Erwerb des AZF mindestens 18 Jahre alt sein. Voraussetzung für den Erwerb eines AZF ist der Besitz eines BZF I oder BZF II.
Inhaber eines BZF II können das BZF I bzw. AZF, Inhaber eines BZF I das AZF durch eine Zusatzprüfung erwerben.

Geregelt in der Verordnung über Flugfunkzeugnisse (FlugfunkV) vom 1. März 1994.

http://www.bundesnetzagentur.de/enid/80fe19a64f4c612ee67ddbb12cacec5a,55a304092d09/Informationsblaetter_allgemein/Flugfunk_q9.html
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Privatpilot
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 177

BeitragVerfasst am: Di Okt 17, 2006 9:12 am    Titel: Antworten mit Zitat

@Spacefish: Wie sind sie denn richtig? Du behauptest zwar, dass die Informationen falsch sind, aber richtig stellen tust du sie nicht! Und was ich geschrieben habe stimmt auf jeden fall.
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Spacefish
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Anmeldungsdatum: 20.01.2005
Beiträge: 755
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: Di Okt 17, 2006 2:47 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Also gut.

Das BZF II berechtig zur Ausführung des Sprechfunks unter VFR in deutscher Sprache. Damit kann man von vielen kleinen deutschen Flughäfen starten und landen aber nicht viel mehr.
Das BZF I dagegen liefert die Grundlage, an jedem für die Allgemeine Luftfahrt für VFR Anflüge freigegebenen deutschen Flughafen zu operieren, da es für Deutsch UND Englisch gemacht wird.
Es gibt auch ein BZF I NUR für Englisch, was aber die Ausnahme ist und dann durch einen Vermerk auf dem Dokument gekennzeichnet wird.

Wenn man beispielsweise einen FAA PPL hat, dann bekommt man ohne weiteres ein BZF I "nur in englischer Sprache" ausgestellt auf Grundlage dessen. Man muss auch kein BZF II vorher machen.

Das BZF II muss man tatsächlich nicht besitzen bevor man das BZF I erwirbt. Aber das liegt nur daran, dass man beide Prüfungen auch gleichzeitig ablegen kann und somit der BZF II Teil, der deutsche Teil, nur einmal erledigt werden muss. Das BZF I baut auf dem BZF II auf, ergänzt es um Englisch. Also kann man durchaus erst das II erwerben, um später das Ier nachzumachen.
Das macht in einiger Hinsicht auch Sinn. Aufteilung des Lernaufwandes, man fällt nicht gleich automatisch durch beide Prüfungen wenn man den englischen Teil verhaut usw. Natürlich wird es dadurch aber auch teurer.

Ein BZF II nach dem BZF I zu machen ist dagegen völlig widersinnig, weil man mit dem BZF I auch schon ein II erhalten hat. Ich wieß nicht ob es explizit mit draufsteht, weil ich selber noch darauf hinarbeite und außerdem über den FAA PPL Weg komme. Aber es ist definitiv enthalten, wenn man es hierin Deutschland neu macht.
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Privatpilot
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 177

BeitragVerfasst am: Di Okt 17, 2006 6:02 pm    Titel: Antworten mit Zitat

So und was war dann an meinen Informationen falsch?

Mit dem BZFII darf man auf ALLEN deutschen Flughäfen operieren, nicht nur auf vielen! Natürlich nur VFR.
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Flughund
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Anmeldungsdatum: 03.12.2004
Beiträge: 351
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: Do Okt 19, 2006 6:11 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Also, jetzt muss ich auch noch mal meinen Senf dazu geben. Das BZF I berechtigt zum Sprechfunkverkehr in deutscher und englischer Sprache im Flugverkehr nach VFR-Regeln und zur Bedienung von Navigationsgeräten. Die Prüfung besteht aus drei Teilen, wobei es nicht "die" englische und "die" deutsche Prüfung gibt. In einem Teil muss man einen An-/Abflug von einem Verkehrsflughafen in deutsch und einen in englisch machen. Ein weiterer Teil besteht aus den amtlichen Prüfungsfragen in deutsch und der dritte Teil aus den englischen Texten, die man vorlesen und übersetzen muss.

Es ist nicht richtig, dass man mit dem BZF II nur kleinere Flughäfen anfliegen darf. Ich darf auch mit dem BZF II alle Flughäfen anfliegen und kann so z.B. auch statt Tempelhof Tower auch Tempelhof Turm rufen. Einzige Einschränkung ist, dass man damit logischerweise nicht ins Ausland fliegen darf.
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"Niemand kann einem garantieren, dass man ein Ziel nach einer bestimmten Zeit erreicht, aber man wird nie ein Ziel erreichen, das man sich nie gesetzt hat."
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Privatpilot
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 177

BeitragVerfasst am: Do Okt 19, 2006 6:42 pm    Titel: Antworten mit Zitat

@Flughund:

Da muss ich dir recht geben außer in einem Punkt. Das BZFII berechtigt zwar nur in deutscher Sprache zu funken, d.h. aber nicht direkt, dass man nicht ins ausland fliegen darf. Es ist immer vom jeweiligen Land abhängig inwiefern es das BZF anerkennt. Soweit ich weiß regelt das BZF nur den Flugfunk innerhalb Deutschlands sozusagen.
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