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Für BU bewerben, Knöllchen eintragen oder nur Flensburgpunkt

 
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Halil
NFFler
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Anmeldungsdatum: 05.06.2006
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: Mi Aug 23, 2006 2:51 pm    Titel: Für BU bewerben, Knöllchen eintragen oder nur Flensburgpunkt Antworten mit Zitat

Hi,


also mich beschäftigt eine Sache seit kurzem ungemein.

Ich wurde früher schon paar mal geblitzt,sagen wir 2 mal.Aber halt die Mindeststrafe von 15 € und sonst nichts.

Jetzt kam leider was grösseres und war auch meine Schuld,klar.Wurde mit 28 Km/h zuviel geblitzt in einer 70ger Zone (verlassene Landstrasse,aber was solls),und hab gestern den Anhörungsbogen bekommen.Das bedeutet für mich 3 Punkte Flensburg,ca.400€ an gesamtkosten mit Seminar und verlängerung der Probezeit bis 2009.

Allein aus moralischen Gründen tendiere ich dazu alles normal zuzugeben und abzuwickeln.Hab aber irgendwie das komische Gefühl dass man bei der LH dann einen leichten negativen "touch" hat.Ich würde zwar sagen wie es wirklcih war,nämlich Berg ab und kurz nicht aufn Tacho geguckt,aber naja.Sind unter 5 Punkten,aber man fühlt sich schon leicht benachteiligt.

meine erste Frage: Glaubt ihr an den negativen "touch" (sorry für den Begriff) ?

zweite Frage: Die anderen kleinen Blitzer,an die ich mich ernsthaft sogar gar nicht mehr recht erinnern kann,nur an einmal wovon ich noch den Beleg habe,muss ich die mit angeben? Oder brauche ich es nicht zu erwähnen.Ich mein ich steh dazu,aber wenn ich es nicht angeben muss dann mache ich das auch nicht.


würde mich über eure Meinungen freuen.

danke
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Scoop
Captain
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Anmeldungsdatum: 26.07.2006
Beiträge: 1145
Wohnort: Muc

BeitragVerfasst am: Mi Aug 23, 2006 3:04 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke mal, das ist nur eine formelle Voraussetzung der Lufthansa. Wenn Dich jemand danach fragt, dann wohl in der FQ. Z.B. "woher sollen wir wissen, dass Sie das nicht auch im Flugzeug machen". Aber immerhin kannst Du Dir jetzt schon paar gute Antworten auf diese Fragen überlegen. Wenn sie dann tatsächlich danach fragen, hast Du was parat und es bleibt weniger Zeit für andere unangenehme Fragen (vielleicht Smile).
Sachen, die keine Punkte geben, oder sonstwo vermerkt sind, würde ich nicht angeben.
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Halil
NFFler
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Anmeldungsdatum: 05.06.2006
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: Mi Aug 23, 2006 3:12 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ok danke.Ja dachte ich auch,so ganz Kleinigkeiten ohne irgendwelche Eintragungen gebe ich auch nicht an denke ich.

Aber sagen wir mal die Fragen auch nach den kleinen Sachen,dann wärs was unangenehm.ich mein ok waren vielleciht 10 Km/h oder weniger zu viel,aber es geht denen ja darum dass ich mich nicht an die Regeln gehalten habe.

Also habe ich die kleine Furcht dass auch diese kleinen Sachen angesprochen werden,weiss ja nicht ob das so vermerkt wird im KBA dass die das einholen können.

greetz
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Boeing 767
Navigator
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Anmeldungsdatum: 19.08.2006
Beiträge: 33
Wohnort: Darmstadt

BeitragVerfasst am: Mi Aug 23, 2006 4:36 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
ich sage nur: "Auszug aus dem Verkehrzentralregister"

Ich glaube die Frage, ob man ehrlich sein soll, oder nicht stellt sich hier gar nicht! Denn schließlich verlangt die LH einen Auszug aus dem Verkehrzentralregister zur FQ.
Also sieht die LH die Flecke auf der "weißen" Weste sowieso!!

Bei einer privaten Flugausbildung muss man auch vor Antritt der Ausbildung, diesen Auszug nachweisen!

Auf welche Strafen sie allerdings „allergisch“ reagieren, würde mich auch einmal interessieren.
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Boeing777
Captain
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Anmeldungsdatum: 16.01.2006
Beiträge: 532
Wohnort: Ruhrgebiet

BeitragVerfasst am: Mi Aug 23, 2006 4:37 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Bist quasi in der gleichen Situation wie ich damals, nur dass ich schon aus der Probezeit war...
Die beiden Knöllchen von den Vorfällen v < 20 km/h brauchst Du nicht angeben, da es sich nur um ein Bußgeld handelt, also einen minderschweren Fall.
Anders sieht es aus, wenn gegen Dich eine Strafe verhängt wurde, wie in dem Fall das Fahrverbot.Das muss angegeben werden.
Also - Nur den einen Fauxpass angeben Wink !

*edit*
In dem Auszug vom KBA finden sich nur Delikte, die Punkte geben.Also z.B. Tempoüberschreitungen von über 20 km/h.
Das LBA interessiert nur Deine Punkte.Ob Du jeden Monat mit max. 19 km/h drüber geblitzt wird, interessiert erstmal niemanden, außer, dass es teuer ist und ich mir langsam Gedanken machen würde, wie es dazu kommt... Wink
_________________
Wir können nicht zweimal in den selben Fluss steigen, denn neue Wasser sind inzwischen herangeströmt und auch wir selber sind beim zweiten Mal schon andere geworden - alles fließt nichts besteht. (Heraklit - der dunkle Philosoph)
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Rasbas
Captain
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Anmeldungsdatum: 08.12.2005
Beiträge: 263

BeitragVerfasst am: Mi Aug 23, 2006 5:26 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Boeing777 hat folgendes geschrieben:
da es sich nur um ein Bußgeld handelt, also einen minderschweren Fall.


Verwarnungsgeld... Wink Bußgelder gehen immer ("und ewig") mit Punkten einher.

Mfg, Rasbas
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Halil
NFFler
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Anmeldungsdatum: 05.06.2006
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: Mi Aug 23, 2006 8:14 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Boeing777 hat folgendes geschrieben:
interessiert erstmal niemanden, außer, dass es teuer ist und ich mir langsam Gedanken machen würde, wie es dazu kommt... Wink


Laughing ,sagen wir mal ein energischer 18-Jähriger,aber die Zeiten sind vorbei.


Zitat:
Verwarnungsgeld... Wink Bußgelder gehen immer ("und ewig") mit Punkten einher.


Nee,ist nicht so.Also bei Mindestüberschreitungen die mit 15 € dotiert sind,da gibts ja keine Punkte.

greetz
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banjol
NFFler
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Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 23
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: Do Aug 24, 2006 9:59 am    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Also bei Mindestüberschreitungen die mit 15 € dotiert sind,da gibts ja keine Punkte.


Wenn 15€ gezahlt werden, dann ist das ja auch ein Verwarnungsgeld. Bußgeld heißt es erst, wenn Punkte dabei sind.
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