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salz Captain
Anmeldungsdatum: 08.02.2003 Beiträge: 71 Wohnort: C-Town |
Verfasst am: Fr Jul 21, 2006 3:55 am Titel: Skytest weiterverkaufen |
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Laut Homepage ist das ja "verboten" - doch ist dieses Verbot rechtlich einwandfrei? Als ich das gelesen hab, kam es mir nämlich gleich etwas seltsam vor.
Selbst wenn es in den AGB steht, bedeutet das ja nicht unbedingt, dass es rechtlich auch wirksam ist (als weiteres Beispiel: ungültiger Gewährleistungsausschluss in irgendwelchen AGB)
Selbst OEM-Versionen dürfen ja - auch wenn Hersteller was anderes behaupten - weiterverkauft werden.
Auch einige Treffer bei google behaupten, dass man Software _immer_ weiterverkaufen darf (wenn man aber als Firma was kauft, sieht das schon wieder anders aus).
Bindet SkyTest den Kunden somit einen Bären auf (eben um Raubkopien etc. vorzubeugen) oder haben sie Recht (was ich nicht glaube)?
Danke
Ach ja, kleines Beispiel:
Zitat: | Es gilt ansonsten der urheberrechtliche Erschöpfungsgrundsatz. Der Hersteller eines Computerprogramms darf nur bezüglich des ersten Verkaufs bestimmen, wo das Programm verkauft werden darf und wo nicht. Sobald das Programm einmal an einen Händler innerhalb der EU verkauft wurde, kann der Hersteller den weiteren Verkauf durch diesen Händler oder durch Sie nicht mehr unterbinden. Verbietet also der Lizenzvertrag den Weiterverkauf, dann können Sie diese Klausel getrost ignorieren. Sie steht rechtlich in Widerspruch zu §69c Absatz 3 UrhG und ist damit unwirksam. Sie dürfen das Spiel also verkaufen, verschenken oder tauschen, wenn Sie es bei sich vom Rechner löschen und das gesamte Spiel einschließlich Handbuch und CDs (Original und Sicherung) weitergeben. |
Ich hoffe mal, dass das hier nicht gelöscht wird, da skytest und pilotenboard anscheinend ja irgendwie in Verbindung miteinander stehen...
edit: Bevor ichs vergesse und jetzt jemand was Falsches denkt: Ich habe persönlich nichts gegen SkyTest und denke, dass der Preis auch dafür voll und ganz gerechtfertigt ist. Lediglich dieser AGB-Punkt stößt mir etwas sauer auf... |
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Leo Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 13
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Verfasst am: Fr Jul 21, 2006 7:26 am Titel: |
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Ich denke, es ist schon in Ordnung. Du zitierst ja selber:
"Der Hersteller eines Computerprogramms darf nur bezüglich des ersten Verkaufs bestimmen, wo das Programm verkauft werden darf und wo nicht."
SkyTest wird ja vom Hersteller selber verkauft. Zudem erwirbst du meines Wissens nach nur das Nutzungsrecht an der Software für deine Person.
Es zwingt dich niemand, was zu kaufen, wo du nicht mit den Bedingungen einverstanden bist
Gruß,
Leo |
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salz Captain
Anmeldungsdatum: 08.02.2003 Beiträge: 71 Wohnort: C-Town |
Verfasst am: Fr Jul 21, 2006 12:47 pm Titel: |
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Zitat: | Es zwingt dich niemand, was zu kaufen, wo du nicht mit den Bedingungen einverstanden bist Wink |
Schon, aber selbst wenn ich damit nicht einverstanden wäre, würde ich es kaufen, sofern dieser Passus eh keine rechtliche Bedeutung hat.
Aus einem anderen (Rechts)forum:
Zitat: | Falsch.
Wer EIGENTÜMER einer CD ist, der braucht keine "Erlaubnis" des Softwarerechte-Inhabers ( = Lizenz), die darauf befindliche Software bestimmungsgemäß benutzen zu dürfen - insbesondere kann der Rechteinhaber die Erteilung der (für den CD-EIgentümer nicht erforderlichen!) Erlaubnis nicht von irgendwelchen Bedingungen abhängig machen.
Deshalb darf die CD weiterverkauft werden, und der Erwerber darf sie (als rechtmäßiger Eigentümer, § 903 BGB ) ebenfalls bestimmungsgemäß verwenden, ohne dafür einer Genehmigung ( = Erlaubnis, Lizenz) zu bedürfen. |
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Zughafen Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 20.06.2006 Beiträge: 11
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Verfasst am: Di Jul 25, 2006 1:33 pm Titel: |
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Das ganze Problem würde mich auch mal interessieren.
Ich hoffe hier äußert sich noch jemand mit dem entsprechenden Fachwissen. Ich werde auch mal bei mir rumfragen.
Trotz alledem stehe ich auf dem gleichen Standpunkt wie Salz, ich finde Skytest nicht blöde oder überteuert. Bin wirklich zufrieden mit dem Produkt, jedoch interessiert es mich, ob der o.g. AGB-Auszug rechtens ist.
Gruß
Zughafen |
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Don Kanaille NFFler
Anmeldungsdatum: 08.05.2006 Beiträge: 22
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Verfasst am: Mi Aug 16, 2006 3:03 pm Titel: |
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Ich glaube im BGB gibt es einen Artikel der einem grundsätzlich das Recht einräumt, Gekauftes wieder zu Verkaufen
Hab davon im Rahmen der WM-Ticketstreitereien gehört (waren ja auch erst gegen Ende über das offizielle Portal übertragbar) |
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Boeing777 Captain
Anmeldungsdatum: 16.01.2006 Beiträge: 532 Wohnort: Ruhrgebiet |
Verfasst am: Mi Aug 16, 2006 5:29 pm Titel: |
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Ich denke mal, dass der Programmierer von Skytest nichts dagegen hat, wenn ihr die Software verkauft...Nur der Käufer dürfte dann Probleme dabei bekommen, seine Software zu aktivieren... .
Selbst wenn es nicht rechtens sein sollte, finde ich diese Diskussion mehr als müßig...
Ihr habt euch beim Kauf mit den Konditionen einverstanden erklärt und gut ist.Ist doch das gleiche wie mit der Geschichte, wenn man sich verpflichtet nach dem von Arbeitgeber gezahlten Type Rating mind. für zwei Jahre in der Firma zu bleiben.Das ist auch nicht rechtens, aber nur fair...
Also - Software bestellen, BU bestehen, Software behalten und Glücklich sein ! _________________ Wir können nicht zweimal in den selben Fluss steigen, denn neue Wasser sind inzwischen herangeströmt und auch wir selber sind beim zweiten Mal schon andere geworden - alles fließt nichts besteht. (Heraklit - der dunkle Philosoph) |
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blablubb Captain
Anmeldungsdatum: 28.05.2003 Beiträge: 1485 Wohnort: tal zwischen bergen |
Verfasst am: Do Aug 17, 2006 10:31 am Titel: |
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hallöchen!
auch wenn ich kein jurist bin, habe ich gerade eine etwa ein-stündige freiwillige fortbildung auf basis von internet-recherche hinter mit und muss salz wohl auf etwas wichtiges (ein kleines detail) hinweisen.
grundsätzlich ist wohl (vorallem durch das münchner urteil im bezug auf oracl-lizenzen - siehe: http://www.internetrecht-rostock.de/verkauf-gebrauchte-software.htm) richtig, dass allein eine klausel in einer agb nicht die rechte durch das Verbreitungsrecht aufheben kann - ein durchschnittlicher user/käufer von einer software also die sache sehr wohl weiterverkaufen kann wenn er sicherstellt, dass er ALLES weitergibt, keine kopie gemacht hat und bei sich alles löscht -
AAAAABBBBER:
die gilt NICHT für LIZENZEN die PERSONENGEBUNDEN - also auf den namen einer person lautend ausgestellt wurden - wie im falle von skytest (ich habe selber keine sw - gehe aber davon aus, dass wohl auf der cd oder im vetrag irgendwo der "name" vermerkt ist)
hier greift ein ganz anderes gesetz - die agb ist diesbezüglich nur zweitrangig. es ensteht ein individueller verkaufsvertrag in dem person x gegenüber sxytest die VERTRAGSBEDINGUNGEN des absoluten verbots im bezug auf den wiederverkauf akzeptiert.
somit ist also der wieder bzw. weiterverkauf NUR MIT AUSDRÜCKLICHER GENEHMIGUNG von skytest genehmigt!
ich persönlich würde mich also diesbezüglich NICHT NUR AUS MORALISCHEN gründen nicht zu weit aus dem fenster lehnen. wer von euch will schon wegen lächerlichen 40 euro gegen geltendes recht verstoßen??
grüße |
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