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YoBigDealer Captain
Anmeldungsdatum: 16.03.2006 Beiträge: 85
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Verfasst am: Mi Apr 05, 2006 12:28 pm Titel: Polizeiliches Führungszeugnis - wann vorlegen? |
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Hi
wann muss denn das poliz. Führungszeugnis vorgelegt werden? BU, FQ oder erst beim Abschluss des Schulungsvertrages??? |
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Rasbas Captain
Anmeldungsdatum: 08.12.2005 Beiträge: 263
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Verfasst am: Mi Apr 05, 2006 1:04 pm Titel: |
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Hallo YoBigDealer (?),
du musst einen Punkteauszug vom Kraftfahrtbundesamt zur FQ mitbringen. Pol. Führungszeugnis wenn dann erst danach... Jedenfalls weder zur BU noch FQ...
Gruß, Rasbas |
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Captain Liko Captain
Anmeldungsdatum: 25.06.2003 Beiträge: 915
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Verfasst am: Mi Apr 05, 2006 7:52 pm Titel: |
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Nachdem man die Schlung begonnen hat muss man ausserdem noch eine Sicherheitsüberprüfung durchlaufen. Diese ist bedeutend umfangreicher als das polizeiliche Führungszeugnis.
Gruss,
Captain Liko |
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Max Captain
Anmeldungsdatum: 13.12.2005 Beiträge: 105 Wohnort: Baden-Württemberg |
Verfasst am: Mi Apr 05, 2006 10:17 pm Titel: |
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Captain Liko hat folgendes geschrieben: | Nachdem man die Schlung begonnen hat muss man ausserdem noch eine Sicherheitsüberprüfung durchlaufen. Diese ist bedeutend umfangreicher als das polizeiliche Führungszeugnis.
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Servus,
kannst du hier mal posten was das ist? Hab ich garnicht gewusst, dass soetwas auch durchgeführt wird.
Vielen Dank.
Gruß,
Max _________________ Tripel seven rules the world! |
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Kölsche Jung Captain
Anmeldungsdatum: 06.03.2006 Beiträge: 149 Wohnort: Köln |
Verfasst am: Do Apr 06, 2006 6:45 am Titel: |
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Die Überprüfung richtet sich nach § 7 LuftSiG. Zum Zwecke der Überprüfung dürfen fast alle über den zu Überprüfenden vorhandenen Informationen herangezogen werden. Dazu werden Anfragen bei fast allen Behörden und Geheimdiensten gestellt. Man ist übrigens zur Mitwirkung verpflichtet.
Zur Aussgangsfrage: Meines Wissens handelt es sich um ein Führungszeugnis der Belegart 0, welches von der Generalbundesantwaltschaft direkt an das LBA gesendet wird. Der LH reicht wohl die eidesstattliche Versicherung zu diesem Thema aus. _________________ Gruß
Michael |
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Captain Liko Captain
Anmeldungsdatum: 25.06.2003 Beiträge: 915
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Verfasst am: Do Apr 06, 2006 9:29 pm Titel: |
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Kölsche Jung hat folgendes geschrieben: | Zur Aussgangsfrage: Meines Wissens handelt es sich um ein Führungszeugnis der Belegart 0 |
So habe ich es auch in Erinnerung. Das gleiche musst du auch machen wenn du privat einen PPL machen möchtest.
Zu der Sicherheitsüberprüfung sollte man noch hinzufügen, dass die Lufthansa als Arbeitgeber nur vom Ergbniss dieser Überprüfung unterrichtet wird. Die zuständige Behörde würde bei einem negativen Ergbniss nicht mitteilen, wieso sie dich nicht zulassen.
Klingt aber alles wilder als es ist. Wenn bisher noch kein Strafverfahren gegen dich gelaufen ist, dann ist das kein Problem.
Trotzdem weiss ich aus eigener Erfahrung, dass es einen schon nervös macht, obwohl man ganz genau weiss, dass man sich nichts zu Schulden kommen lassen hat. Diese Überprüfung dauert ja auch ca. 6-8 Wochen.
Gruss,
Captain Liko |
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