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Polizeiliches Führungszeugnis - wann vorlegen?

 
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YoBigDealer
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Anmeldungsdatum: 16.03.2006
Beiträge: 85

BeitragVerfasst am: Mi Apr 05, 2006 12:28 pm    Titel: Polizeiliches Führungszeugnis - wann vorlegen? Antworten mit Zitat

Hi
wann muss denn das poliz. Führungszeugnis vorgelegt werden? BU, FQ oder erst beim Abschluss des Schulungsvertrages???
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Rasbas
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Anmeldungsdatum: 08.12.2005
Beiträge: 263

BeitragVerfasst am: Mi Apr 05, 2006 1:04 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo YoBigDealer (?),

du musst einen Punkteauszug vom Kraftfahrtbundesamt zur FQ mitbringen. Pol. Führungszeugnis wenn dann erst danach... Jedenfalls weder zur BU noch FQ...

Gruß, Rasbas
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Captain Liko
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Anmeldungsdatum: 25.06.2003
Beiträge: 915

BeitragVerfasst am: Mi Apr 05, 2006 7:52 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Nachdem man die Schlung begonnen hat muss man ausserdem noch eine Sicherheitsüberprüfung durchlaufen. Diese ist bedeutend umfangreicher als das polizeiliche Führungszeugnis.

Gruss,

Captain Liko
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Max
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Anmeldungsdatum: 13.12.2005
Beiträge: 105
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: Mi Apr 05, 2006 10:17 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Captain Liko hat folgendes geschrieben:
Nachdem man die Schlung begonnen hat muss man ausserdem noch eine Sicherheitsüberprüfung durchlaufen. Diese ist bedeutend umfangreicher als das polizeiliche Führungszeugnis.


Servus,
kannst du hier mal posten was das ist? Hab ich garnicht gewusst, dass soetwas auch durchgeführt wird.
Vielen Dank.
Gruß,
Max
_________________
Tripel seven rules the world!
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Kölsche Jung
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Anmeldungsdatum: 06.03.2006
Beiträge: 149
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: Do Apr 06, 2006 6:45 am    Titel: Antworten mit Zitat

Die Überprüfung richtet sich nach § 7 LuftSiG. Zum Zwecke der Überprüfung dürfen fast alle über den zu Überprüfenden vorhandenen Informationen herangezogen werden. Dazu werden Anfragen bei fast allen Behörden und Geheimdiensten gestellt. Man ist übrigens zur Mitwirkung verpflichtet.

Zur Aussgangsfrage: Meines Wissens handelt es sich um ein Führungszeugnis der Belegart 0, welches von der Generalbundesantwaltschaft direkt an das LBA gesendet wird. Der LH reicht wohl die eidesstattliche Versicherung zu diesem Thema aus.
_________________
Gruß
Michael
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Captain Liko
Captain
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Anmeldungsdatum: 25.06.2003
Beiträge: 915

BeitragVerfasst am: Do Apr 06, 2006 9:29 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Kölsche Jung hat folgendes geschrieben:
Zur Aussgangsfrage: Meines Wissens handelt es sich um ein Führungszeugnis der Belegart 0



So habe ich es auch in Erinnerung. Das gleiche musst du auch machen wenn du privat einen PPL machen möchtest.


Zu der Sicherheitsüberprüfung sollte man noch hinzufügen, dass die Lufthansa als Arbeitgeber nur vom Ergbniss dieser Überprüfung unterrichtet wird. Die zuständige Behörde würde bei einem negativen Ergbniss nicht mitteilen, wieso sie dich nicht zulassen.

Klingt aber alles wilder als es ist. Wenn bisher noch kein Strafverfahren gegen dich gelaufen ist, dann ist das kein Problem.

Trotzdem weiss ich aus eigener Erfahrung, dass es einen schon nervös macht, obwohl man ganz genau weiss, dass man sich nichts zu Schulden kommen lassen hat. Diese Überprüfung dauert ja auch ca. 6-8 Wochen.

Gruss,

Captain Liko
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