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wingspan099 Captain
Anmeldungsdatum: 14.03.2006 Beiträge: 91
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Verfasst am: Di März 14, 2006 7:35 pm Titel: frage wg. musterung |
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so, nach einem jahr des täglichen mitlesens, sollte die zeit gekommen sein, mich auch endlich mal anzumelden.
nachdem nun die musterung ansteht, bleibt bei mir diesbezüglich eine frage..
die lufthansa fordert 'abgeleisteten wehrdienst' bzw. 'nachweis der ausmusterung'.
nun gut, werde ich t1 bzw. t2 gemustert, werd ich wohl ran müssen, werd ich t5 gemustert, bleibt mir eine sicherlich 'nette' zeit erspart.
soweit alles klar..
werde ich jetzt aber t3 gemustert - was dann?
dann werde ich realistisch betrachtet wohl kaum zu bund müssen, auf der anderen seite soll es problematisch sein, auf antrag hin die dauerhafte ausmusterung zu bekommen..
wie sieht das in diesem fall bezüglich der lufthansa aus? ich mein, ich könnte ja dann weder den abgeleisteten wehrdienst noch meine ausmusterung nachweisen..
freue mich auf antworten |
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Romeo.Mike Captain
Anmeldungsdatum: 04.02.2003 Beiträge: 4355
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Verfasst am: Di März 14, 2006 7:38 pm Titel: |
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Moin,
ist eigentlich alles geregelt. 2 Jahre vor deinem 23 Lebensjahr kannst du einen Antrag auf Befreiung von der Wehrpflicht stellen, der dann auch im Regelfall stattgegeben wird.
Ich wurde auch T3 gemustert, hatte es genau so gemacht und wurde nicht eingezogen und von der Wehrpflicht befreit.
Gruß
Romeo Mike |
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luggggi Captain
Anmeldungsdatum: 13.11.2005 Beiträge: 290 Wohnort: Innsbruck |
Verfasst am: Di März 14, 2006 7:51 pm Titel: |
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das geht in österreich aber nicht oder?
wobei ich habe am 1.10.2007 Einrückungstermin beim Roten Kreuz als Sanitäter und diese Ausbildung kann eh nicht schaden oder? First aid ist doch immer praktisch _________________ "Listen, you hear it? --- Carpe --- hear it? --- Carpe, carpe diem, seize the day boys, make your lives extraordinary." |
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wingspan099 Captain
Anmeldungsdatum: 14.03.2006 Beiträge: 91
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Verfasst am: Di März 14, 2006 7:52 pm Titel: |
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ja, genau das hatte ich auch gelesen..
wenn man jetzt aber keine 21, sondern 19 ist bei der bewerbung - wie es bei mir der fall sein wird - habe ich wieder oben angesprochenes problem, sprich weder den abgeleisteten wehrdienst, noch den ausmusterungsbescheid und scheine somit die formalen voraussetzungen nicht erfüllen zu können?! |
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avocado Captain
Anmeldungsdatum: 01.08.2005 Beiträge: 221 Wohnort: Im hohen Norden |
Verfasst am: Mi März 15, 2006 12:54 pm Titel: |
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Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass T3 sowieso abgeschafft wurde und es nun nur noch T1, T2 und T5 gibt, um genau das von dir beschriebene Problem zu vermeiden.. bin mir allerdings nicht ganz sicher, ob das stimmt.
Wenn du allerdings doch auf T3 gemustert werden solltest, kannst du einen Antrag auf eine Nichtheranziehungszusage beim zuständigen KWE stellen.
Hat jedenfalls bei mir funktioniert, ich war damals gerade mal so eben 18. |
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Rasbas Captain
Anmeldungsdatum: 08.12.2005 Beiträge: 263
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Verfasst am: Mi März 15, 2006 2:20 pm Titel: |
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avocado hat folgendes geschrieben: | Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass T3 sowieso abgeschafft wurde und es nun nur noch T1, T2 und T5 gibt, um genau das von dir beschriebene Problem zu vermeiden.. bin mir allerdings nicht ganz sicher, ob das stimmt. | #
Nein, das stimmt nicht. DIe Tauglichkeitsstufen bleiben wie bisher erhalten, aber die Einzugskriterien umfassen mittlerweile nur noch T1- und T2-Kandidaten, was ich persönlich für eine riesen Ungerechtigkeit halte.
Aber das habe ich in meinem Brief an das KWE damals auch deutlich zur Aussprache gebracht. (Von wegen "Wehrgerechtigkeit" - s.Grundgesetz ) Genützt hat es mit nichts, aber in 2 Wochen ist mein Dienst zu Ende
Mfg, Rasbas |
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Creave Captain
Anmeldungsdatum: 18.11.2003 Beiträge: 609
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Verfasst am: Fr März 17, 2006 7:44 am Titel: |
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@Wingspan - War beir mir halt so, dass ich T3 bin, das KWE wollte mir jedoch auf Anfrage so eine Bescheinigung für "Nichtheranziehung zum Wehrdienst" nicht ausstellen. Das Zivildienstamt jedoch ist so freundlich. Also verweigert -> Bescheinigung bekommen. Ist für die LH-Bewerbung kein Faktor gewesen, denn man erfüllt ja die formale Voraussetzung "[..] oder Nachweis der Befreiung". |
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wingspan099 Captain
Anmeldungsdatum: 14.03.2006 Beiträge: 91
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Verfasst am: Fr März 17, 2006 12:07 pm Titel: |
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@creave
ja, das wäre natürlich eine methode..
hoffe ja eigentlich, gar nicht in die lage zu kommen, weil diese variante sicherlich mit einigem bürokratischem aufwand verbunden sein wird (nachträgliches verweigern etc..) |
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JetLi Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 17.03.2006 Beiträge: 4 Wohnort: Fifa WM-Stadt ;-) |
Verfasst am: Fr März 17, 2006 5:50 pm Titel: |
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Rasbas hat folgendes geschrieben: | Nein, das stimmt nicht. DIe Tauglichkeitsstufen bleiben wie bisher erhalten, aber die Einzugskriterien umfassen mittlerweile nur noch T1- und T2-Kandidaten, was ich persönlich für eine riesen Ungerechtigkeit halte. |
Hallo,
meines Wissens wurde T3 wirklich abgeschafft. Auf der Seite der Bundeswehr (www.bundeswehr.de -> Streitkräfte -> Wehrpflicht -> Musterung -> Tauglichkeit) ist T3 nicht mehr aufgeführt.
Wikipedia sagt dazu: "Dieser Verwendungsgrad entfiel mit Änderung des Wehrpflichtgesetzes zum 1. Oktober 2004. Die Krankheiten die bis dahin zur Einstufung T 3 führten, wurden in den Katalog des Grades T 5 ausgenommen und führen damit zur Ausmusterung. Alle die bis zum 1. Oktober 2004 mit T 3 gemustert wurden, wurden in T 5 eingestuft. Wer zu diesem Zeitpunkt bereits einen Dienst ableistete, hatte die Wahl den Dienst bis zum Ende abzuleisten oder sich entlassen zu lassen."
Gruß Alex (lange mitgelesen, jetzt endlich angemeldet ) _________________ I have a dream... |
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wingspan099 Captain
Anmeldungsdatum: 14.03.2006 Beiträge: 91
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Verfasst am: So März 19, 2006 3:26 pm Titel: |
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danke für die ganzen antworten..
hab auch nochmal ein wenig recherchiert - t3 wurde wohl wirklich abgeschafft, jedenfalls bin ich mehrfach auf die von jetli genannten informationen gestoßen.
damit hätte sich eigentlich die frage geklärt, schön! |
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