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sf260
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1264
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: Di Feb 28, 2006 12:31 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Dcoh, du musst nur die BZF Prüfungen net machen glaube ich. Du nimmst soweit ich weiss ganz normal am Unterricht teil.
In Österreich ists Standard, dass man kein BZF hat, oder?
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luggggi
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Anmeldungsdatum: 13.11.2005
Beiträge: 290
Wohnort: Innsbruck

BeitragVerfasst am: Di Feb 28, 2006 1:20 pm    Titel: Antworten mit Zitat

also haben tun wir schon ein bfz, wir haben (ich glaub nur dass in Deutschland kein efz exestiert, sondern dafür ein bfz I und bfz II - stimmt das?)

BFZ - Funkerzeugnis nur in deutscher Sprache
EFZ - Funkerzeugnis in deutscher und englischer Sprache
AFZ - Funkerzeugnis in deutscher und englischer Sprache, zusätzlich IFR-Verkehr
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sf260
Captain
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1264
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: Di Feb 28, 2006 1:58 pm    Titel: Antworten mit Zitat

EZF, das weisst du.
BZF 1: Englisch und Deutsch, Sichtflug
BZF 2: Deutsch, Sichtflug
AZF: Englisch: Instrumentenflug
Musst dich mal erkudigen, ob das anerkannt wird.
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luggggi
Captain
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Anmeldungsdatum: 13.11.2005
Beiträge: 290
Wohnort: Innsbruck

BeitragVerfasst am: Di Feb 28, 2006 2:11 pm    Titel: Antworten mit Zitat

find ich recht interessant.

habe gleich auf www.wikipedia.de informationen dazu gefunden. laut dort sieht das ganze so aus, dass das bfz in österreich (also nur deutsche sprache) in allen deutschsprachigen gebieten gültig ist, umgekehrt jedoch das bfzII in deutschland (auch nur deutsche sprache) nur in deutschland bzw teilweise im deutschsprachigem ausland gültig ist.

kennt jemand den unterschied bei der ausbildung zwischen bfzII in deutschland und bfz in österreich? müsst doch das gleiche sein ...
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McSoar
Captain
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Anmeldungsdatum: 25.01.2005
Beiträge: 182

BeitragVerfasst am: Mi März 01, 2006 12:58 am    Titel: Antworten mit Zitat

Laut ICAO sind ja die Verfahren in allen ICAO Staaten geregelt. Allerdings kann es länderspezifische Abweichungen geben. Z.B. darfst du kein in Dtl. fliegendes N-zugelassenes Flugzeug fliegen, weil du nicht die N-Sprechfunk berechtigung hast.

Außerdem: Was macht das denn schon für einen Unterschied, ob du da mitmachst bei der AUA oder nicht? Musst doch eh da hin und du kannst davon ausgehen, das deren AZF-Training ein andres ist, als in der örtlichen Flugschule. Wink
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blablubb
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Anmeldungsdatum: 28.05.2003
Beiträge: 1485
Wohnort: tal zwischen bergen

BeitragVerfasst am: Mi März 01, 2006 7:01 pm    Titel: Antworten mit Zitat

hi mc!

Zitat:
Z.B. darfst du kein in Dtl. fliegendes N-zugelassenes Flugzeug fliegen, weil du nicht die N-Sprechfunk berechtigung hast.


ich nehme mal an, dass du das richtige schreiben wolltest, dich aber evtl. vertippt hast - das fliegen oder eben nicht-fliegen von n-regs in d hat nichts mit dem sprechfunk zu tun, sondern ausschlißlich mit der lizenz die man zur führung des flugzeugs braucht.

so steht in faa:

§ 61.3 Requirement for certificates,
ratings, and authorizations.
(a) Pilot certificate. A person may not
act as pilot in command or in any
other capacity as a required pilot flight
crewmember of a civil aircraft of U.S.
registry, unless that person has a valid
pilot certificate or special purpose
pilot authorization issued under this
part in that person’s physical possession
or readily accessible in the aircraft
when exercising the privileges of
that pilot certificate or authorization.
However, when the aircraft is operated
within a foreign country, a current
pilot license issued by the country in
which the aircraft is operated may be
used.


es ist also nicht nur möglich das n-reg (eines operators in deutschland der es RICHTIG zugelassen hat bzw. den amerikanischen eigner nachweist) mit einem us-ppl in allen icao-staaten zu fliegen - sondern sogar mit JEDER deutschen lizenz (MIT ENTSPRECHENDER KLASSEN/MUSTERZULASSUNG) also luftpersv und jar kann ein nreg in deutschland geflogen werden.

lg,

blubb
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McSoar
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Anmeldungsdatum: 25.01.2005
Beiträge: 182

BeitragVerfasst am: Do März 02, 2006 1:04 am    Titel: Antworten mit Zitat

Ähm ja, dann war es andersherum. Wink
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Air-Force-One
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Anmeldungsdatum: 22.10.2003
Beiträge: 216

BeitragVerfasst am: Mo März 13, 2006 10:40 pm    Titel: Antworten mit Zitat

...

Zuletzt bearbeitet von Air-Force-One am So Okt 02, 2011 7:33 pm, insgesamt einmal bearbeitet
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Glider-Pilot
Captain
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Anmeldungsdatum: 10.02.2006
Beiträge: 109

BeitragVerfasst am: Mo März 13, 2006 10:55 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Is schwierig das Thema, fliege selbst seit 4 Jahren und habe den praktiscen Überprüfungsflug aus zeitlichen Gründen bislang noch net geschafft.
Es kommt drauf an, als was du den PPL (C) bzw. GPL siehst. Entweder als Einstieg in die Luftfahrt, da kann ich dir nur das Vereinsleben empfehlen, weil dir da soviel mitgegeben werden kann. Allerdings schleicht sich deine Ausbildung voran. Oder du siehst den GPL nur als fun, dann würde ich dir empfehlen den Schein in ner Schule zu machen, da du dann schnell und unabhängig von anderen deine Erfahrung im Segelflug sammeln kannst. Bei letzterer Variante lernst du aber wirklich sehr wenig über das fliegen selbst.

Mit freundlichem Fliegergruß

Glider-Pilot
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