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komplexes Problem: LH BU bestanden, Bundesheer Österreich...

 
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algodon
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 12.05.2004
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: Di Jan 24, 2006 1:33 pm    Titel: komplexes Problem: LH BU bestanden, Bundesheer Österreich... Antworten mit Zitat

Kurz zur Vorgeschichte:

vor zirka eineinhalb Jahren habe ich die LH BU in HH bestanden. Weiters wurde ich noch nicht zur FQ eingeladen, weil ich den Präsenzdienst in Österreich nicht geleistet habe.

Nun bin ich 20, studiere, wurde immer noch nicht zur Stellung/Musterung des Bundesheers eingeladen und werde mein Studium in ein bis zwei Jahren beenden. Das Interesse und Hobby Luftfahrt lebt natürlich weiter.

Fakt ist, dass ich - wie einige andere glückliche Österreicher - noch nicht zur Stellung eingeladen wurde und mich daher in einer rechtlichen Grauzone bewege. Fakt ist allerdings auch, dass Österreicher, die im Ausland leben überhaupt nicht stellungspflichtig sind. Demnach würde ich, nach möglicher bestandener FQ Österreich für immer als Hauptwohnsitz den Rücken kehren - und daher - ebenso wie weibliche Bewerber - nicht stellungs-und wehrpflichtig sein.
Dies war damals der zuständigen (übrigens sehr netten) LH-Dame nicht zu vermitteln.

Da ich mein Leben - auch wegen der langen Wartezeiten - gerne rechtzeitig planen will, gäbe es eine Vielzahl an Möglichkeiten.

Hinzu kommt die Problematik, dass in unseren Nachbarländern und z.T. auch hier der Trend herrscht, ein Berufsheer einzurichten und die Wehrpflicht ganz abzuschaffen. Dies sehe ich allerdings langfristig auf 5-10 Jahre, kann jedoch auch mit der nächsten Legislaturperiode ab Herbst 2006 passieren.

Vielleicht hat(te) ja hier jemand ähnliche Erfahrungen oder spezielle Tipps für mich.

Hauptsächlich geht es mir um den Punkt, dass ich als "potenzieller Auslandsösterreicher" nicht wehrpflichtig und bis jetzt dies durch die fehlende Stellung auch noch nicht im Inland bin. Deshalb werde ich nicht, für die kleine Chance die FQ zu bestehen, ein halbes bis ganzes Jahr (und vl. mein Studium) opfern. Wenn LH auf den freiwillig abgeleisteten Wehrdienst besteht, biete ich sogar an, mich in der Wartezeit (nach eventuell bestandener Selektierung) auf einen Ausbildungsplatz freiwillig zum Wehrdienst melden. (in dem Fall kann LH sogar Zivi oder Bundesheer aussuchen Wink )
Ebenso gibt es Parallelen als Anhaltspunkte in diversen Gleichstellungsgesetzen - in meinem Fall die Gleichstellung nicht wehrpflichtiger weiblicher und männlicher Individuen.

Am besten und einfachsten wäre natürlich die Möglichkeit einer baldigen FQ. Wenn ich die bestehe, kann ich in der Wartezeit das Studium beenden bzw. freiwillig den Wehrdienst ableisten oder aber auch das Studium für die Ausbildung unterbrechen.

Die schwierigere Lösung wäre, das Studium zu beenden, auf eine wahrscheinliche Einrichtung eines Berufsheeres zu warten oder eventuell den Dienst dann freiwillig abzuleisten.

Resümierend geht es mir darum, dass ich nur, weil LH meine Position nicht versteht, nicht mein Studium hinschmeißen will und ein bis eineinhalb Jahre verlieren will um die FQ vielleicht bestehen zu können...

Liebe Grüße aus Österreich...Ihr seht, die BU zu bestehen ist auch nicht immer glücklich!
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Romeo.Mike
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Anmeldungsdatum: 04.02.2003
Beiträge: 4355

BeitragVerfasst am: Di Jan 24, 2006 2:13 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

abhängig davon wie viel Spaß dir dein Studium macht, würde ich mir das Ganze halt wirklich gut überlegen. Du bist bald fertig, also in 2 Jahren hast du quasi eine Berufsausbildung, noch deutlicher, ein zweites Standbein.
In dem Fall würde ich das Studium zuende durchführen und mich dann beim Bundesherr (oder wie das bei euch in Österreich heißt) melden. Ich weiß natürlich nicht ob es bei euch auch sowas wie Ausmusterung oder ähnliches gibt. Ebenfalls kann, wie du es ja geschrieben hast, sich die Situation mit der Wehrpflicht noch während deines Studiums ändern kann. Dein Vorteil ist, du bist noch 20 Jahre alt, also wärst mit 22 Jahren mit dem Studium fertig, zur größten Not mit 23 Jahren fertig für die LH Ausbildung.

Aber ich denke mir dass dir bestimmt ein paar Landsmänner besser helfen können.


Gruß

Romeo Mike
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MarcoMania
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Anmeldungsdatum: 17.01.2006
Beiträge: 30
Wohnort: Bremen

BeitragVerfasst am: Di Jan 24, 2006 2:58 pm    Titel: Antworten mit Zitat

soweit ich weiß bist du sehr wohl auch wehrpflichtig wenn du in einem anderen Land lebst. ich weiß nur nicht wie das mit der stellung funktioniert. aber wenn du deinen einrückungsbefehl bekommst, gilt er, egal wo du dich aufhältst. solltest du ihn also nicht befolgen, machst du dich strafbar und kannst dafür im inland zur rechenschaft gezogen werden... so wurde es mir damals erklärt.
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algodon
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 12.05.2004
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: Di Jan 24, 2006 3:45 pm    Titel: Antworten mit Zitat

ohne Stellung gibts keinen Einberufungsbefehl, also auch keinen Grundwehrdienst. Die Stellung gibts wiederum nicht im Ausland, höchstens auf freiwilliger Basis, wenn ich darauf bestehe und auf meine Kosten anreise.

Zur Wehrpflicht: Stimmt schon. Allerdings wenn es wirklich dazu kommt, dass wir an einem Krieg teilnehmen, dann sind die, die den Grundwehrdienst schon abgeleistet haben, als erste dran. Also ist das sogar ein Nachteil für LH.
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Futer FO
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 439
Wohnort: ETOU

BeitragVerfasst am: Di Jan 24, 2006 6:00 pm    Titel: Re: komplexes Problem: LH BU bestanden, Bundesheer Österreic Antworten mit Zitat

algodon hat folgendes geschrieben:
Fakt ist allerdings auch, dass Österreicher, die im Ausland leben überhaupt nicht stellungspflichtig sind.


Servus!

Algodon hat in diesem Punkt völlig Recht. Ich bin selbst ein in Deutschland lebender "Ösi"und muss deshalb nicht zum Heer. Das wäre auch für die LH kein Problem gewesen, da ich ja meinen Wohnsitz in Deutschland beibehalten hätte und somit also keinen Dienst leisten muss.

Deine Situation ist allerdings etwas komplizierter, deshaln sry dass ich dir nicht helfen kann.

mfg Futer
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algodon
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 12.05.2004
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: Di Jan 24, 2006 11:23 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Rechtlich könnte ich natürlich den Wohnsitz zu einem Freund nach Deutschland verlegen. Aber wofür das ganze? Wenn ich genommen werde, verlege ich ihn sowieso nach Dtld, wenn nicht, bleibe ich sowieso hier.

Wie andere schon im Forum erwähnt haben: Ich will mein bestmögliches getan haben um bei LH eine Chance zu bekommen. Bei mir geht es eben nicht um Vorbereitungskurse (ja BU selbst bestanden und für eine ev. FQ auch keinen vor), sondern nur um normal zur FQ zugelassen zu werden.

Ich sehe das so: weibliche Bewerber können sich freiwillig zum Zivildienst oder auch für das Bundesheer melden, müssen es aber von LH nicht. Ich muss auch nicht, soll es aber für LH müssen? Alle Antidiskriminierungsgesetze zugrunde gelegt sind Frauen und Männer gleich zu behandeln.

Wahrscheinlich bin ich in dieser Sache ein Präzedensfall, aber ich bin immer noch auf vl ähnliche Erfahrungen hier im Forum gespannt.

Aja, noch hinzufügend: es hat damals nicht ausgereicht, Auszüge aus diversen Gesetzen, Verordnungen, Materialien Österreichischer Botschaften beizulegen, die dies bestätigten.

Ich werde mir noch überlegen, ob ich mein Schicksal dem Zufall (Gesetzgeber, Heeresreform) überlasse oder ob ich mit einem ev. Brief vom zuständigen Ministerium, der dies bestätigt, den ich hoffentlich bekomme, mich nochmal an LH wende.

Auf jeden Fall danke für eure Tipps und liebe Grüße aus Österreich!
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jstflyin
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Anmeldungsdatum: 03.11.2005
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: Sa Feb 04, 2006 1:34 am    Titel: Antworten mit Zitat

Du wirst da schon wissen was Du schreibst..
Wie das dann ist wenn Du in D lebst und nach Ö auf Besuch kommst etc.. wird sich dann schon zeigen.

Ich kann mich nur erinnern, dass jeder Öst. Staatsbürger ab dem vollend. 17. Lebensjahr Stellungs und Wehrpflichtig ist. Auch wenn Du keine Einladung zur Stellung bekommst, hast Du Dich (je nach deinem Jahrgang) bei der zuständigen Stelle (Mil. Kdo.) zu melden. Diese "Zetteln" hängen immer an so offiziellen Anschlagbrettern im Gemeindeamt, Rathaus, Magistrat etc..

Klar, wenn diese Eier vergessen dir den "Befehl" zuzuschicken, dann können diese Dir rein rechtlich auch nichts anhaben... ABER, auf der anderen Seite kannst Du auch bis zu deinem 35. Lebensjahr einberufen werden. Und ob Du im Ausland lebst oder nicht ist egal. Angenommen Du hast Wohnsitz in D, und Sie senden Dir den Befehl zu, und Du kommst nicht..dann können sie Dich jedesmal wenn Du in Ö. bist festnehmen, verhaften und verurteilen..

Die Lufthansa weiß schon warum man Ziv/BH abgeleistet haben sollte.. es ist nunmal so wie es ist.. auch wenns unfair ist das manch einer es machen muss und der andere nicht. Entweder Du willst Pilot werden, dann knie dich die 6 Monate rein, machs, geh zur FQ und werde Pilot. Oder Du willst möglichst "früh" mit dem Studium fertig werden um Dir was weiß ich wieviele Standbeine zu verschaffen..dann studier halt fertig, mach BH und geh dann zur FQ.

Und noch was.. ob Du 23, 24, 25, 26, 27 wenn Du sponsion hast ist doch völlig egal oder? Es gibt wichtigeres im, nämlich das LEBEN!

Alles Gute und nochmals gratuliere zu deiner positiven BU

J.
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Katanaflyer
NFFler
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Anmeldungsdatum: 13.06.2005
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: Do Feb 23, 2006 9:30 am    Titel: Antworten mit Zitat

ich finde es "komisch" daß du noch keine musterung bzw. stellung hattest. Question
ich kenne keinen der nicht mit in dem jahr wo er 18 wurde den "gelben brief" bekommen hat. der jahrgang 1975 war auch der letzte der den wehrdienst wegen einem studium aufschieben konnte. ich bin jahrgang 1976 und bei mir mußte man gleich nach abschluß der matura, lehre, wasauchimmer einrücken und die 8 monate absitzen (seit heuer sinds ja nur mehr 6 monate) du könntest ja dein studium fertig fast machen und die diplomarbeit wärend dem GWD schreiben, da bekommst du auch "lernfreitstellung" und ausgang wenn du auf die uni mußt (weil das heer darf dir ja nicht die zukunft verbauen Wink ) ich kenn einen studienkollegen (jahrgang 1973) der es so gemacht hat! Cool

andererseits wird dir nichts anderes übrig bleiben als zumindestens die zustänidge stelle zu kontaktieren und dort z.b. einen deutschen hauptwohnsitz angeben. die geben dir dann ein schreiben daß du für sie nicht interessant bist etc...

aber ohne so ein nettes schreiben vom (bunde)heer wo dirnen steht GWD abgeleistet bzw. "wir wollen dich nicht" wirst du die lh wohl nicht überzeugen können.

alles andere sind reine gedankenspiele. Wink

servus georg!
p.s.: noch fragen? schickst du eine pm! Cool
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