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bucken
Captain
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Anmeldungsdatum: 27.10.2005
Beiträge: 117

BeitragVerfasst am: Mo Jan 23, 2006 9:23 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Romeo.Mike hat folgendes geschrieben:
Moin,

seit 2004 kann man nur noch 4.000 € von der Ausbildung geltend machen.

http://www.pilots.de/ubb/NonCGI/Forum4/HTML/004034.html


Gruß

Romeo Mike


Ist so nicht ganz richtig. Man muss das ganze nur über Werbungskosten laufen lassen. Geht wunderbar, auch als Erstausbildung! (@Jonas)
Wer auf Nummer sicher gehen will, lieber den Fachman ran lassen...

LG, Sebastian
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Romeo.Mike
Captain
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Anmeldungsdatum: 04.02.2003
Beiträge: 4355

BeitragVerfasst am: Mo Jan 23, 2006 9:25 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

dank dir für die Infos. Ist ja schon ne Menge Geld über die man da redet, von daher ist die Information schon einiges Wert.
Da es mich bis jetzt noch nicht wirklich betroffen hatte, hatte ich den Pilots.de Beitrag auch nur überflogen und da stach halt genau dieses Quote, das ich hier reingesetzt habe, heraus.


Gruß

Romeo Mike
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jstflyin
NFFler
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Anmeldungsdatum: 03.11.2005
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: Mo Jan 23, 2006 10:26 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Romeo.Mike hat folgendes geschrieben:
Moin,

diese Argumente gegen die modulare Ausbildung höre ich interessanterweise immer wieder von Flugschulen die Ab Initio ausbilden. Wink


Gruß

Romeo Mike


Auf Flugschulen zu hören ist meistens ein Fehler. Interessanterweise hör ich immer Argumente gegen Ab Initio von Flugschulen und Vereinen die Modular ausbilden.

___

Eigentlich macht man ja selbst bei einer ABINITIO Ausbildung alles Modular..Schritt für Schritt..nur von Tag eins an auf ein anderes Ziel ausgerichtet als ein 40 Jähriger der ein neues Hobby sucht..
Exclamation
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Romeo.Mike
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Anmeldungsdatum: 04.02.2003
Beiträge: 4355

BeitragVerfasst am: Mo Jan 23, 2006 11:21 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

genau das wollte ich damit zum Ausdruck bringen. Wink


Gruß

Romeo Mike
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dios
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Anmeldungsdatum: 03.01.2006
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: Do Jan 26, 2006 10:41 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jonas,

vielen Dank für deine ausführliche Stellungnahme. Ich hätte dazu allerdings noch ein paar Fragen, die du mir ja vielleicht beantworten kannst.

Damit du meine Rahmenbedingungen kennst, zu erst die „Fakten“ über mich. Ich bin seit August mit meinem Studium (Wirtschaftsingenieurwesen) fertig und arbeite zur Zeit auch „ganz normal“ in diesem Beruf und spare gerade Geld für meinen ATPL. Ich hoffe, im Sommer/Herbst so viel zusammen zu haben, dass ich endlich anfangen kann. Hilfreich wäre es natürlich (und schneller), wenn ich einen möglichst großen Teil der Kosten von der Steuer absetzen könnte.

Du schreibst, dass es wichtig ist, dass man sein Geld auch als Pilot verdient. Dies geht natürlich erst nach der Ausbildung. Heißt das, dass ich erst im Nachhinein also nach ca. Jahren einen Teil des Geldes wiederbekommen würde und dies auch nur in dem Fall, dass ich (gleich) einen entsprechenden Cockpitjob bekomme? Oder kann man das auch schon beispielsweise mit der Steuerabrechung vom Jahr 2006 dann mit der Rückzahlung 2007 wiederbekommen?? Da ich auf jeden Fall weiterhin „parallel“ arbeiten muss, zahle ich natürlich auch weiterhin jedes Jahr brav meine Steuern.

Ich hoffe, dass die mein Studium entsprechend als Erstausbildung anerkennen, dann müsste ich doch eigentlich auch mehr als „nur“ die 4000€ erstattet bekommen. Ich hab das doch dahingehend richtig verstanden, dass seit 2004 nur noch 4000/Jahr erstattet werden, wenn es sich um eine Erstausbildung handelt.
Beziehen die sich dabei auf Kalenderjahre? Wäre dann ja sinnvoll die Ausbildung nicht unbedingt von z.B. Januar 07- Dezember 08 zu machen, weil ja nur 07 und 08 betroffen wäre.
Besser wäre ja dann von August 06- Juli 08, oder?
Wie viel kann ich denn dann theoretisch wiederbekommen? Klar, nicht mehr als ich auch in diesem Jahr an Steuern bezahlt habe. Aber wenn ich jetzt beispielsweise 20000€ (nicht der realistische Wert) Steuern zahlen würde und meine Ausbildung in diesem Jahr auch so viel kosten würde, könnte ich doch trotzdem nicht alles wieder bekommen, oder?
Oder kann ich das sogar mit noch zu zahlenden Steuern in der Zukunft nach fertiger Ausbildung irgendwie verrechnen?? (mit Festsetzungsfrist von 4 Jahre oder so auch wenn ich während der Ausbildung steuern gezahlt habe?)
Warum bekommt man denn dann den ATPL (wenn es sich um eine Berufsausbildung handelt) denn schon von vornherein MwSt.-frei, wenn man die Ausbildung nachher eh wieder absetzen kann??

Hast du zufälligerweise eine genaue Adresse oder Link von der Stelle, an der ich das entsprechende Urteil vom BGH bekommen kann.

Vielen Dank!

Dios
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jonas
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Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 2317
Wohnort: Paradise City

BeitragVerfasst am: Do Jan 26, 2006 2:16 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Dios,

Erstmal Glückwunsch zum abgeschlossenen Studium!!! Gute Wahl...Very Happy

Prinzipiell solltest du bei diesen Detail-Fragen auch wirklich einen Fachmann bzw. -frau, sprich eine Steuerberatung mit entsprechender Erfahrung und Know-how auf diesem Gebiet, kontaktieren!
Unter http://www.pilots.de/ubb/NonCGI/Forum4/HTML/004034.html findest du die Adresse von Fr. Noak, die schon viele Berufspiloten bzgl. Verlustvortrag beraten hat.
Zitat:
Du schreibst, dass es wichtig ist, dass man sein Geld auch als Pilot verdient.

Nein, es ist natürlich von Relevanz, dass man ein steuerpflichtiges Einkommen hat. Man muss also nicht unbedingt sein Geld als Pilot verdienen.

Zitat:
Heißt das, dass ich erst im Nachhinein also nach ca. Jahren einen Teil des Geldes wiederbekommen würde und dies auch nur in dem Fall, dass ich (gleich) einen entsprechenden Cockpitjob bekomme? Oder kann man das auch schon beispielsweise mit der Steuerabrechung vom Jahr 2006 dann mit der Rückzahlung 2007 wiederbekommen?? Da ich auf jeden Fall weiterhin „parallel“ arbeiten muss, zahle ich natürlich auch weiterhin jedes Jahr brav meine Steuern.

Ein Verlustvortrag ist meines Wissens bis zu einer gewissen Zeit sogar rückwirkend möglich. Ich glaube, man muss aber in diesem Fall den Lohnsteuerjahresausgleich noch offen haben.
In deinem Fall konkreten Fall würdest du ja die ATPL-Ausbildung modular berufsbegleitend absolvieren. Ob man über diesen Weg die entstehenden Kosten quasi "simultan" schon am Jahresende (in mehreren Etappen also, je nach Ausbildungs-Progress) steuerlich geltend machen kann oder ob das erst nach Beendigung der ATPL-Ausbildung möglich ist, entzieht sich meiner Kenntnis! Ich bin in diese Thematik leider auch noch nicht so stark involviert!
Zitat:
Ich hoffe, dass die mein Studium entsprechend als Erstausbildung anerkennen, dann müsste ich doch eigentlich auch mehr als „nur“ die 4000€ erstattet bekommen. Ich hab das doch dahingehend richtig verstanden, dass seit 2004 nur noch 4000/Jahr erstattet werden, wenn es sich um eine Erstausbildung handelt.
Beziehen die sich dabei auf Kalenderjahre? Wäre dann ja sinnvoll die Ausbildung nicht unbedingt von z.B. Januar 07- Dezember 08 zu machen, weil ja nur 07 und 08 betroffen wäre.
Besser wäre ja dann von August 06- Juli 08, oder?

Dein Studium wird dir in jedem Fall als Erstausbildung anerkannt! Insofern hättest du auch meiner Meinung nach gute Chancen.
Die Sache mit den max 4000,- € pro Jahr an Werbungskosten hast du völlig richtig erkannt! Wink Man kann das wohl strecken...ist in der Vergangenheit auch schon öfters vorgekommen! Wink ...bei einem guten Steuerberater!
Aber selbst dann ist es immer noch viel weniger als ein vom FA anerkannter Verlustvortrag von ca. 60.000,- €!
Zitat:
Wie viel kann ich denn dann theoretisch wiederbekommen? Klar, nicht mehr als ich auch in diesem Jahr an Steuern bezahlt habe. Aber wenn ich jetzt beispielsweise 20000€ (nicht der realistische Wert) Steuern zahlen würde und meine Ausbildung in diesem Jahr auch so viel kosten würde, könnte ich doch trotzdem nicht alles wieder bekommen, oder?

Das funktioniert folgendermaßen, es gibt ein ganz gutes Beispiel bei pilots.de diesbzgl.:
"...das FA schaut was du brutto verdient hast, sagen wir mal als Beispiel 1. Jahr 50 tsd und 2. Jahr 60 tsd.
jetzt bringst du die 70 tsd Verlust vor. dann gehen die her und sagen: 1. Jahr Verdienst ist -20tsd, also kriegt du da deine gezahlten Steuern (Einkommenssteuer) zurück (im Rahmen deines Lohnsteuerjahresausgleiches)!
Bleiben -20 tsd für das 2. Jahr. 60-20= Verdienst 2. Jahr= 40 tsd. Hier kriegst du nur die Differenz zwischen den für 60tsd und für 40tsd anfallenden Steuern wieder...."
Zitat:
Oder kann ich das sogar mit noch zu zahlenden Steuern in der Zukunft nach fertiger Ausbildung irgendwie verrechnen??

Das wird es ja letztendlich! Du zahlst nach anerkanntem Verlustvortrag über die Summe X solange keine Einkommenssteuer, bis X "aufgebraucht" ist! Folglich hast du aufs Jahr umgerechnet bis zur Tilgung von X ein höheres Netto!
Oder habe ich deine Frage falsch verstanden?

Zitat:
Warum bekommt man denn dann den ATPL (wenn es sich um eine Berufsausbildung handelt) denn schon von vornherein MwSt.-frei, wenn man die Ausbildung nachher eh wieder absetzen kann??

Man hat meines Wissens bei einer modularen Ausbildung erst ab den gewerblichen Modulen (CPL, ATPL) eine Mwst.-Befreiung! Wenn man den CPL kombiniert mit dem IFR macht, wird der Instrumentenflug-Teil auch noch einbezogen. Auf keinen Fall jedoch der PPL und die VFR-Stunden (im Gegensatz zu einer abinitio-Ausbildung).
Deine Frage ist durchaus berechtigt! Das hängt wahrscheinlich mit dem komplizierten deutschen Steuerrecht zusammen! Wink

Zitat:
Hast du zufälligerweise eine genaue Adresse oder Link von der Stelle, an der ich das entsprechende Urteil vom BGH bekommen kann.

Hab´ ich leider nicht. Aber frag´ am besten mal bei pilots.de nach!


Du siehst, ich hab´ da auch noch nicht den richtigen Plan! Aber diese Angelegenheit sollte auf jeden Fall ein Profi machen, da man ja selbst Fahrten zur Flugschule, Unterrichtsmaterial, etc. in den Verlustvortrag einrechen lassen kann! Letztendlich geht es also um DEIN Geld und da fällt das Beratungshonorar eines Steuerberaters bzw. dessen Arbeitsaufwand kaum ins Gewicht! Zumindest ist das Geld dort gut angelegt, wenn am Ende was bei rauskommt...

Viele Grüße, jonas

P.S: Schreib´ doch mal ein paar Zeilen, in welcher Branche du als Wirtschaftsingenieur arbeitest! Wo hast du studiert und was war dein Schwerpunkt?...
Wie sieht dein Arbeitsalltag aus, auf welche Stundenzahl kommst du in der Woche, etc....Würde mich sehr interressieren! Very Happy

Und last but not least: Natürlich viel Erfolg bei deiner FQ! Falls ich das richtig verstanden habe und du sie noch vor dir hast...
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"I've never known an industry that can get into people's blood the way aviation does."
-Robert Six, founder of Continental Airlines
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bucken
Captain
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Anmeldungsdatum: 27.10.2005
Beiträge: 117

BeitragVerfasst am: Do Jan 26, 2006 3:24 pm    Titel: Antworten mit Zitat

jonas hat folgendes geschrieben:

Ein Verlustvortrag ist meines Wissens bis zu einer gewissen Zeit sogar rückwirkend möglich. Ich glaube, man muss aber in diesem Fall den Lohnsteuerjahresausgleich noch offen haben....


Ist genau richtig. Gilt 2 jahre rückwirkend, solange noch keine gültige(!) Steuererklärung gemacht wurde. Übrigens müssen die Kosten in dem Jahr geltend gemacht werden, in dem Sie auch anfallen. Hab ich Trottel leider anders gedacht und jetzt zank ich mich mit dem FA um die lächerliche Summe von 50k+. Unwissenheit schütz ja bekanntlich nicht.
Du kannst dir den so geltend gemachten verlustvortrag dann entweder einmal am Ende des Jahres oder jeden Monat anteilig mit dem Gehalt auszahlen lassen.

Ich möchte nochmals betonen (und Jonas beipflichten), dass sich der Weg zum Profi lohnt! Die paar Euros holt man meist durch Forderungen wieder rein, an die man selbst nicht denkt.

LG, Sebastian
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dios
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Anmeldungsdatum: 03.01.2006
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: Fr Jan 27, 2006 1:19 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

erstmal vielen Dank für die schnellen, ausführlichen und echt hilfreichen Tipps.

Ich werde den Rat auf jeden Fall beherzigen und einen Profi mit einbeziehen. Bei dem was ich da evtl. sparen kann, scheint dieses Geld auf jeden Fall gut angelegt zu sein. Werde es zunächst über Frau Noak versuchen.

Bisher hoffe ich noch, dass ich die Ausbildung trotzdem durchgehend absolvieren kann.
Habe z.B. von Haeusel’Air die Bestätigung, dass man auch im Rahmen einer Abend/ Wochenendausbildung eine durchgehende Ausbildung absolvieren kann. Da die aber in Bayern sitzen, muss ich erst noch eine Schule finden, die das hier in der Nähe anbietet.
Würde diese Möglichkeit vorziehen, da ich jetzt schon des öfteren gehört habe, dass die Gesellschaften dieses Ausbildungsmodell und die entsprechenden Absolventen den modularen Kandidaten vorziehen.
Hoffe also, dass ich dann jeweils mit dem Jahresausgleich, die entsprechenden Lohnsteuern des Vorjahres wiederbekomme und nicht erst am Ende der Ausbildung.

Auch wenn ich mich jetzt an eine Fachfrau wenden werde, kannst du mir vielleicht bei folgenden Fragen doch auch schon weiterhelfen.

Wie sieht das mit der Verlustanerkennung aus? Wie läuft das mit der Genehmigung?
Muss ich vorab ein Angebot der Flugschule einholen und das dann genehmigen lassen?
Oder reiche ich die angefallenen Jahresausgaben erst mit der Steuerklärung ein. Dann wüsste man natürlich erst sehr spät und evtl. schon bei sehr weit fortgeschrittener Ausbildung, ob und wie viel man zurückbekommt.
Also konkret: Welche Schritte muss ich wann und wie machen?

Folgendes formuliere ich bewusst ein bisschen überspitzt:
Falls ich das richtig verstanden habe, könnte dann doch eigentlich jeder, der ein abgeschlossenes Studium (oder etwas vergleichbares) vorweisen kann, parallel zu seiner Tätigkeit eine Pilotenausbildung machen...auch einfach nur so zum Spaß...und dies auf Kosten des Staates in Form von nicht- bzw. zurückgezahlten Steuern.
Außerdem wäre es ja dann auch egal, welche Flugschule man sich aussucht und wie hoch die Ausbildungskosten sind, da man das Geld ja eigentlich eh nur „auslegt“...
Davon abgesehen, dass sich ein wohl niemand einen Fulltime-Job und eine komplette Ausbildung gleichzeitig „nur zum Spaß“ und ohne ernsthafte Absichten antut...
Stimmt das so in etwa?

Demnach wäre es doch eigentlich auch der beste Tipp, den man den ganzen „jungen Hüpfern“ machen kann, die überlegen einen enormen Kredit aufzunehmen und danach evtl. verschuldet und mit leeren da stehen, erstmal was „anständiges“ zu lernen/studieren und dann danach die Ausbildung zu machen. Obwohl man natürlich auch nie weiss, wie bis dahin dann unser Steuersystem aussieht.

Bin mir nicht ganz sicher, ob ich das Beispiel richtig verstanden habe. Schreibe mal kurz ein eigenes auf, in der Hoffnung, dass mir jemand das bestätigen kann oder mich entsprechend korrigiert.
Bsp.: Eine Person A arbeitet und zahlt jedes Jahr 20.000€ an Einkommensteuern. Im Jahr 2006 beginnt Person A mit der Ausbildung zum ATPL und zahlt dafür in 2006 20.000€ Ausbildungsgebühren. Im Jahr 2007 fallen 30.000€ Ausbildungsgebühren an und A beendet die Ausbildung.
Meine Interpretation:
Dann bekommt doch A im Rahmen der Einkommensteuerklärung vom Jahr 2006, die er ca. im Mai 2007 einreicht noch im Jahr 2007 seine gesamte Einkommensteuer in Höhe von 20.000€ zurück. Entsprechend würde er mit der Steuerklärung von 2007 im Jahr 2008 auch wieder 20.000€ zurückerhalten. Da er jedoch insgesamt jedoch 30.000€ für die Ausbildung gezahlt hatte, könnte er sich einen Verlust von 30.000€-20.000€= 10.000€ bescheinigen lassen und dies wiederum mit der 2009 einzureichenden Steuerklärung vom Jahr 2008 angeben und damit für 2008 in 2009 die restlichen 10.000€ Ausbildungskosten wiederbekommen. Faktisch hätte A dann für die Jahre 2006 und 2007 gar keine und im Jahr 2008 nur 10.000€ an Steuern gezahlt. Ich hoffe, das war einigermaßen verständlich Wink

Rückwirkend ist das bei mir nicht so interessant, da ich ja erst seit Ende August 05 mit meinem Studium fertig bin und erst seit Oktober 05 arbeite und daher für 2005 eh nicht so viel Steuern zahlen muss. Aber trotzdem vielen Dank für den Hinweis!

Und nun zu deinen Fragen: Habe in Karlsruhe studiert. Meine Schwerpunkt sind Bereiche wie Materialflusslehre/ Logistik, Fertigungstechnik und industrielle Produktion.
Arbeite jetzt seit Oktober in Frankfurt in der Fertigung von einem Automobilzulieferer.
Mache hier so eine Art Traineeprogramm und bin in meinem ersten Projekt im Qualitätsmanagement angesiedelt. Überarbeiten muss ich mich glücklicher weise nicht.
Habe offiziell 35Std./Woche, allerdings werden es doch immer so knapp über 40. Aber das ist ja so viel auch nicht.
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jonas
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Anmeldungsdatum: 03.02.2003
Beiträge: 2317
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BeitragVerfasst am: Fr Jan 27, 2006 8:22 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo nochmal!

dios hat folgendes geschrieben:

Wie sieht das mit der Verlustanerkennung aus? Wie läuft das mit der Genehmigung?
Muss ich vorab ein Angebot der Flugschule einholen und das dann genehmigen lassen?

So einfach ist es leider nicht...Du musst meines Wissens alle relevanten Belege, Quittungen, Rechnungen, etc. sammeln und dann im Zuge deiner Steuererklärung am Jahresende bzw. am -anfang des Folgejahres einreichen!


Zitat:

Oder reiche ich die angefallenen Jahresausgaben erst mit der Steuerklärung ein. Dann wüsste man natürlich erst sehr spät und evtl. schon bei sehr weit fortgeschrittener Ausbildung, ob und wie viel man zurückbekommt.

Genau so würde ich das sehen! Wink

Zitat:

Folgendes formuliere ich bewusst ein bisschen überspitzt:
Falls ich das richtig verstanden habe, könnte dann doch eigentlich jeder, der ein abgeschlossenes Studium (oder etwas vergleichbares) vorweisen kann, parallel zu seiner Tätigkeit eine Pilotenausbildung machen...auch einfach nur so zum Spaß...und dies auf Kosten des Staates in Form von nicht- bzw. zurückgezahlten Steuern.
Außerdem wäre es ja dann auch egal, welche Flugschule man sich aussucht und wie hoch die Ausbildungskosten sind, da man das Geld ja eigentlich eh nur „auslegt“...
Davon abgesehen, dass sich ein wohl niemand einen Fulltime-Job und eine komplette Ausbildung gleichzeitig „nur zum Spaß“ und ohne ernsthafte Absichten antut...
Stimmt das so in etwa?

Das kannst du so nicht sehen, weil....
1. du auf jeden Fall ja das Geld in Form von Eigen- oder Fremdkapital erstmal zahlen musst! Bei einem Kredit natürlich mit hohen Zinsen, von denen du keinen Cent mehr sehen wirst! Außerdem brauchst du bei einem Kredit einen Bürgen, der für dich in vollem Umfang haftet, bis die Summe getilgt ist!
2. sich die Steuergesetzgebung jederzeit -wie schon von dir erwähnt- ändern kann
3. du ja im Vorfeld gar nicht wissen kannst, wie/ob du deinen Verlustvortrag anerkannt bekommst. Da gibt es leider auch einige Variablen in der Rechnung, die man schlecht planen kann.
4. es scheinbar FA´s gibt, die nur die max. Werbungskosten anerkennen, warum auch immer!

Mich würde auch mal brennend interessieren, wie der aktuelle Sachverhalt genau aussieht! Falls dazu nochmal jemand nähere Infos hat....immer her damit!!! Very Happy

Dein "Steuer-Modell" kann ich leider nicht beurteilen, da muss dir wirklich ein Profi helfen...Aber so in etwa wird das ganz allgemein ablaufen, wenn du einen Verlustvortrag durchbekommst! Ob es aber letztendlich auch die Summe X ist oder "nur" ein Prozentsatz davon, evtl. noch mit einem bestimmten Schlüssel verrechnet, kann ich dir nicht sagen...sorry! Das deutsche Steuerrecht ist das komplizierteste der Welt, ein extrem hoher Anteil der WELTWEITEN Steuerliteratur ist auf deutsch verfasst... Very Happy Ich finde, das sagt schon alles!

Zitat:

Mache hier so eine Art Traineeprogramm und bin in meinem ersten Projekt im Qualitätsmanagement angesiedelt.

Very Happy...H-FMEA und TQM !? Wink

Viele Grüße, jonas


P.S: An deiner Stelle würde ich deinen gut dotierten Ing.job auch auf keinen Fall "überstürzt" aufgeben...es wird im Normalfall ziemlich lange dauern, bis du als Berufspilot so gute Arbeits- und Gehaltsbedingungen vorfinden wirst wie in deinem jetzigen Job!!!
Aber das weisst du sicherlich selbst...und du nimmst diesen ganzen Aufwand auch aus anderen Gründen in Kauf, die man rational nicht erklären kann! Ich kenne das... Very Happy

Du könntest aber durchaus jetzt schon mal in deinem Jahresurlaub den PPL z.B. in den USA machen und dort peu à peu die erforderlichen VFR-Stunden sammeln, um dann hier in D mit den kommerziellen Lizenzen bzw. dem Restprogramm weiterzumachen...
Ich mache mir aus folgenden Gründen keinen "grossartigen Kopf" darüber, ob die Gesellschaften momentan eher abinitio´s einstellen...
1. Wenn sich der Markt in den nächsten Jahren nicht DEUTLICH entspannt, werden sich die Konditionen NOCH WEITER verschlechtern...es gibt keine Solidarität unter den Piloten wie in anderen Branchen üblich, die das evtl. verhindern könnte! Die Folge wird sein: Initial Rating zahlen wird obligatorisch (ist es ja jetzt schon fast!)...und es gibt leider sogar schon Leute, die für h on type zahlen!!! Unglaublich...
Und unter solchen Bedingungen werde ich diesen Job GARANTIERT nicht annehmen! Dann betreibe ich die Sache als schönes Hobby!!!

Wenn sich aber der Markt wirklich entspannen sollte, sich die Bedingungen also auch wieder merklich verbessern, das Angebot an ausgebildeten Piloten die Nachfrage der Arbeitgeber nicht mehr um ein Vielfaches übersteigt, dann hat man sicherlich auch mit einer modularen Ausbildung KEINE Nachteile!
Sobald man es geschafft hat, eine gewisse experience "aufzubauen" (wenn möglich OHNE selbstfinanziertem Rating, denn DAS Geld ist auf jeden Fall weg!), ist es sowieso egal, wie lang/wo/wie man seinen ATPL erworben hat. Genauso, wie es auch egal ist, mit was für einem Prozentsatz man beim LBA die Prüfung besteht oder ob man gar noch was wiederholen muss...

Du bist aber in der durchaus komfortablen Situation, die Entwicklung aus einer gesicherten Position heraus zu beobachten...und erst dann die Initiative zu ergreifen, wenn die Lage sich wieder gebessert hat! Tendenzen sind ja vielleicht jetzt schon etwas zu erkennen....
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blablubb
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BeitragVerfasst am: Di Jan 31, 2006 8:52 am    Titel: Antworten mit Zitat

dios hat folgendes geschrieben:
Du schreibst, dass es wichtig ist, dass man sein Geld auch als Pilot verdient. Dies geht natürlich erst nach der Ausbildung. Heißt das, dass ich erst im Nachhinein also nach ca. Jahren einen Teil des Geldes wiederbekommen würde und dies auch nur in dem Fall, dass ich (gleich) einen entsprechenden Cockpitjob bekomme?



ich bin auch kein steuerprofi - und auch keiner der von finanzen wirklich ahnung hat - jedoch musste/durfte ich mich vor nicht allzulanger zeit genau mit diesem thema beschäftigen - wie ja schon mehrfach gesagt wurde, geht es um viel geld....

meine erfahrungen dazu:

(habe mich "auch" beraten und unterstützen lassen durch das team von frau noak)

zum obigen zitat: wie mir gesagt wurde, ist seit der gesetzes-neuerung 2004 nicht nur wichtig, dass man bei einer zweitausbildung danach sein geld als PILOT verdient, nein, es ist noch viel wichtiger, dass schon VOR!!!! der ausbildung nachweißbar ist/war, dass man NACH der ausbildung sein geld als pilot verdienen WIRD.
also z.b. in form positiver fq (lh, cityline, hlf etc.) oder einem vorvertrag oder ähnlichem.

@dios: wenn du den verlust ersteinmal anerkannt bekommen hast, ist esgenau so wie du in deinem beispiel beschrieben hast!! man kann dann sogar noch weiter gehen (habe ich durch anregung meines crewpartners gemacht und funktioniert wunderbar...): durch eintragung des verlustvortrages auf deiner lohnsteuerkarte kannst du sogar deine einkommensteuer"rückerstattung" monatlich bekommen - also ohne bis zum jahresende warten zu müssen, was sehr nützlich ist, um den kredit SCHNELLER zurückzuzahlen. du bekommst also dann brutto für netto abzüglich der sozialleistungen überwiesen.


nichts desto trotz, ein großes ACHTUNG (auch) von meiner seite: diese ganze steuernummer hängt noch SEHR stark vom jeweiligen finanzamt ab. viele bekannte und kollegen haben ihre werbungskosten NICHT anerkannt bekommen mit dem verweis auf die gesetzesänderung und müssen nun gegen ihren bescheid rechtsmittel einlegen und hoffen, dass sich in den nächsten JAHREN irgendetwas tut, um dann EVTL.!! mal irgendwann doch geld zu bekommen....

fazit: RECHNEN im sinne von, meine ausbildungkostet mich so vielleicht doch 20.000 weniger sollte NIEMANDmit der rückzahlung!!!! die wahrscheinlichkeit, dass es nämlich zeitnah NICHT klappt ist GROOOOß!!

lg
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jonas
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Beiträge: 2317
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BeitragVerfasst am: Di Jan 31, 2006 2:32 pm    Titel: Antworten mit Zitat

blablubb hat folgendes geschrieben:

zum obigen zitat: wie mir gesagt wurde, ist seit der gesetzes-neuerung 2004 nicht nur wichtig, dass man bei einer zweitausbildung danach sein geld als PILOT verdient, nein, es ist noch viel wichtiger, dass schon VOR!!!! der ausbildung nachweißbar ist/war, dass man NACH der ausbildung sein geld als pilot verdienen WIRD.
also z.b. in form positiver fq (lh, cityline, hlf etc.) oder einem vorvertrag oder ähnlichem.

...das würde ja bedeuten, dass man, sollte es nach der Ausbildung mit einem Pilotenjob (erstmal) nichts geben und deshalb auf eine alternative Einkommensquelle (falls möglich) ausgewichen werden muss, grundsätzlich DOPPELT gestraft ist! Einmal aufgrund der Jobmisere per se und zusätzlich hat man auch noch schlechte Karten bei der Durchsetzung der steuerlichen Anerkennung der Ausbildungskosten als Verlustvortrag, da man ja -wenn auch evtl. nur temporär- in einem anderen Beruf arbeitet!?! Wenn das wirklich so sein sollte, wäre das schon heftig... Shocked

Viele Grüße, jonas
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