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Anrechnung UL-Stunden für CPL/ATPL und Steuererklärung

 
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tacvbo
Captain
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Anmeldungsdatum: 18.07.2010
Beiträge: 62
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: Mi Apr 13, 2022 11:23 am    Titel: Anrechnung UL-Stunden für CPL/ATPL und Steuererklärung Antworten mit Zitat

Liebe Piloteusen,

ich habe letztens mit einem FI debattiert, ob Flugstunden, die auf UL geflogen werden und für SEP 100% angerechnet werden können, dann später auch als Minimumflugstunden für die CPL taugen. D.h. von 200h meinetwegen 100h PIC auf UL angerechnet auf SEP oder ob das LBA sagt "Nej, das geht so nicht." Hintergrund ist: Ich möchte meine Stunden auf UL sammeln, da günstiger und ökologischer. Groundspeed interessiert moi da nicht Cool
Ich hab schon mal oberflächlich in die easy access SERA FCL geschaut, bin aber über nichts gestolpert, war aber auch schon spät. Vielleicht hat da jemand nochmal einen Link.


Zweite Frage: Kann man die geflogenen Stunden nach PPL später nach erreichen der CPL steuerlich geltend machen? Stichwort Verlustvortrag bzw. Werbungskosten

Danke für euren Input.
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snaut
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Anmeldungsdatum: 16.04.2019
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: Mo Apr 18, 2022 1:34 pm    Titel: CPL Antworten mit Zitat

Hi,

die UL-Stunden können für den Erwerb der CPL leider nicht angerechnet werden. Folgendes steht im Appendix 3 zu Annex 1 (Part-FCL), Seite 1131:

Hours as PIC of other categories of aircraft may count towards the 200 hours flight time,
in the following cases:
(i) 30 hours in helicopter, if the applicant holds a PPL(H); or
(ii) 100 hours in helicopters, if the applicant holds a CPL(H); or
(iii) 30 hours in TMGs or sailplanes; or
(iv) 30 hours in airships, if the applicant holds a PPL(As); or
(v) 60 hours in airships, if the applicant holds a CPL(As).

https://www.easa.europa.eu/sites/default/files/dfu/Easy_Access_Rules_for_Part-FCL-Aug20.pdf

Damit sind es alle Kategorien, die angerechnet werden können.

2) Bezüglich des Verlustvortrags - ich konnte sämtliche Ausbildungskosten inkl. Flugstunden bis CPL/IR nach dem Erwerb der PPL absetzen (ob PPL bei modularer Ausbildung auch abgesetzt werden kann, ist strittig, ich habe es jedenfalls nicht probiert. Bei integrierter Ausbildung ist er aber Teil der Berufsausbildung). Du setzt die Kosten in dem Jahr ab, in dem sie anfallen (also nicht erst wenn der CPL erreicht ist).
Die Geltendmachung als Werbungskosten geht allerdings nur, wenn man bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung hat und es somit eine Zweitausbildung ist. Bei der Erstausbildung darf man nur bis 6.000EUR / Jahr geltend machen und auch nur als Sonderausgaben (d.h. kein Verlustvortrag möglich)

Ich hoffe es hilft weiter.


Zuletzt bearbeitet von snaut am Mo Apr 18, 2022 1:59 pm, insgesamt 5-mal bearbeitet
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tacvbo
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Anmeldungsdatum: 18.07.2010
Beiträge: 62
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: Fr Apr 22, 2022 5:43 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ahoi,

danke für die Antwort/Infos, gerade was die steuerliche Seite angeht.

Ich habe die Anfrage auch mal ans LBA weitergeleitet, unter anderem diese Seite aus der EASA FCL zitierend (gibt ne amendierte Version vom Februar 2022, aber da steht im Prinzip dasselbe), da für mich daraus nicht klar hervorgeht, dass geflogene UL Stunden, die zu 100% auf die SEP-Berechtigung angerechnet werden können, somit wie SEP-Stunden zählen, dann nicht auch für die 150 Stunden zählen können, denn Motorsegler sind ja keine SEP im Sinne der Echo-Klasse, wenn ich das richtig verstehe.
Konkret meine ich diesen Absatz:

3. Before commencing the flight training the applicant shall:
(a) have completed 150 hours flight time; including 50 hours as PIC on aeroplanes of which 10 hours shall be cross-country.
Except for the requirement of 50 hours as PIC in aeroplanes, hours as PIC in other categories of aircraft may account for the 150 hours of aeroplane flight time in any of the following cases:

(1) 20 hours in helicopters, if applicants hold a PPL(H);
(2) 50 hours in helicopters, if applicants hold a CPL(H);
(3) 10 hours in TMGs or sailplanes;
(4) 20 hours in airships, if applicants hold a PPL(As);
(5) 50 hours in airships, if applicants hold a CPL(As).

Die Frage ist jetzt, ob ULs auch "aeroplanes" sind, wenn die Flugstunden für den Erhalt der Klassenberechtigung SEP angerechnet werden.
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tacvbo
Captain
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Anmeldungsdatum: 18.07.2010
Beiträge: 62
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: Fr Apr 22, 2022 6:17 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ahoi,

danke für die Antwort/Infos, gerade was die steuerliche Seite angeht.

Ich habe die Anfrage auch mal ans LBA weitergeleitet, unter anderem diese Seite aus der EASA FCL zitierend (gibt ne amendierte Version vom Februar 2022, aber da steht im Prinzip dasselbe), da für mich daraus nicht klar hervorgeht, dass geflogene UL Stunden, die zu 100% auf die SEP-Berechtigung angerechnet werden können, somit wie SEP-Stunden zählen, dann nicht auch für die 150 Stunden zählen können, denn Motorsegler sind ja keine SEP im Sinne der Echo-Klasse, wenn ich das richtig verstehe.
Konkret meine ich diesen Absatz:

3. Before commencing the flight training the applicant shall:
(a) have completed 150 hours flight time; including 50 hours as PIC on aeroplanes of which 10 hours shall be cross-country.
Except for the requirement of 50 hours as PIC in aeroplanes, hours as PIC in other categories of aircraft may account for the 150 hours of aeroplane flight time in any of the following cases:

(1) 20 hours in helicopters, if applicants hold a PPL(H);
(2) 50 hours in helicopters, if applicants hold a CPL(H);
(3) 10 hours in TMGs or sailplanes;
(4) 20 hours in airships, if applicants hold a PPL(As);
(5) 50 hours in airships, if applicants hold a CPL(As).

Die Frage ist jetzt, ob ULs auch "aeroplanes" sind, wenn die Flugstunden für den Erhalt der Klassenberechtigung SEP angerechnet werden.
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snaut
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Anmeldungsdatum: 16.04.2019
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: So Apr 24, 2022 8:41 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Wahrscheinlich wird man dagegen argumentieren, dass UL grundsätzlich national und nicht von der EASA geregelt werden, was dazu führt, dass sie gar nicht von Part-FCL erfasst werden.
Die Verlängerung des SEP ist eine Ausnahme - da ist aber im Gesetzestext explizit von Ultralight die Rede.

Bezüglich der steuerlichen absetzbarkeit des PPL - mittlerweile habe ich Berichte gehört, dass es wohl machen als Werbungskosten anerkannt wurde.
Hängt sicherlich vom Finanzamt und aktueller Rechtsprechung ab, bitte diesbezüglich noch eine rechtssichere und aktuelle Auskunft einholen.
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tacvbo
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Anmeldungsdatum: 18.07.2010
Beiträge: 62
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: Fr Mai 06, 2022 3:05 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, da hast du sicher recht. Bei mir ist das Thema mit E-Klasse und Stunden jetzt auch so gut wie gegessen, aber für zukünftigte ATPLer/CPLer wäre es mal interessant, das zu erfahren.

Von meinem Finanzamt habe ich eine, natürlich rechtsunverbindliche, Auskunft bekommen, dass die Flugstunden zum Erreichen der CPL steuerlich geltend gemacht werden können. Ich versuchs mal in der Steuererklärung.
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