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Anrechnung von amerikanischen Flugstunden für EASA PPL/ ATPL

 
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mxwell2k12
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Anmeldungsdatum: 18.06.2012
Beiträge: 490

BeitragVerfasst am: Fr Jan 10, 2020 12:15 pm    Titel: Anrechnung von amerikanischen Flugstunden für EASA PPL/ ATPL Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich hätte eine kurze Frage, die scheinbar nicht so einfach zu beantworten ist wie gedacht: Laughing


Ich beginne demnächst die ATPL-Ausbildung für eine Airline, bei der zunächst der eigenständige EASA PPL erworben wird, bevor es mit ATPL Theorie und Praxis weitergeht.

Ist es mir irgendwie möglich, die Flugstunden meiner amerikanischen FAA PPL (A) (teilweise) hierfür anrechnen zu lassen, wenn ich noch nicht über 100h Gesamtflugerfahrung verfüge? Ich möchte meine Lizenz nicht umschreiben lassen, sondern nach Möglichkeit lediglich bspw. 20 Stunden auf die EASA Ausbildung anrechnen lassen.

Falls das nicht möglich ist: Würde es Sinn ergeben, vorher noch die 100 h in den USA "voll zu machen"? Meines Wissens nach kann man diese auch ohne EASA-Konvertierung anrechnen lassen - bin ich da richtig informiert?

Für jegliche Hilfe bin ich dankbar! Smile
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B1900D
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Anmeldungsdatum: 15.02.2011
Beiträge: 2106

BeitragVerfasst am: Fr Jan 10, 2020 6:07 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Flugstunden sind Flugstunden, egal wo Du die geflogen bist und müssen so oder so voll angerechnet und anerkannt werden (z.B. PIC Hourbuilding). Ausländische Ausbildungen hingegen nicht bzw. eine Anerkennung müsste speziell von der ATO beantragt werden, um z.B. hier evtl. eine individuelle verkürzte Ausbildung zu erhalten.
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mxwell2k12
Captain
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Anmeldungsdatum: 18.06.2012
Beiträge: 490

BeitragVerfasst am: Fr Jan 10, 2020 8:47 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank @B1900D!

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, heißt das also, dass ich mir nur mit gesonderter Genehmigung diese bereits vorhandenen Stunden für meinen EASA PPL (in welcher Form auch immer) anrechnen lassen kann.

Meine Flugschule handhabt das Ganze so: Man kann sich auf bis zu 80h Flugerfahrung bis zu 50% anrechnen lassen, d.h. maximal 40 Stunden. Aktuell ist in Klärung, ob eben das auch bei ausländischen Fluglizenzen möglich ist. Ggf. läuft das ja dann auf die von dir angesprochene Beantragung hinaus.

Auf der anderen Seite heißt das ja, dass ich mir zumindest all diejenigen Stunden auf spätere Ausbildungsphasen anrechnen lassen kann, welche ich nach Erhalt meiner PPL geflogen bin - richtig? Sprich PIC, X-Country ... alles, was man eben für IR und CPL benötigt.
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B1900D
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Anmeldungsdatum: 15.02.2011
Beiträge: 2106

BeitragVerfasst am: Di Jan 14, 2020 9:51 am    Titel: Antworten mit Zitat

Du machst bzw. denkst es irgendwie kompliziert. Ich erkläre es nochal in anderen Worten:
Deine Gesamtflugstunden (z.B. Solo/PIC, Nacht, Overland, Dual, IFR) hast Du sowieso - und die kann man Dir nicht wegnehmen - egal wo Du die geflogen bist. Wenn Du also z.B. einen großen Trip von insgesamt 100 Stunden quer durch die USA selber geflogen bist - dann brauchst Du die nicht nochmal Overland zu fliegen, um diese Stunden zu sammeln. Was aber die Ausbildung betrifft, muss die Flugschule ermessen und dann die hiesige Behörde entscheiden, was Du noch zu erbringen hast.

Ich habe keine Ahnung, was das nach PPL sein könnte. Bei mir wurden nach über 1500 kommerziellen CPL/IR Flugstunden auf ZS und V5 registrierten Flugzeugen 50% der praktischen Ausbildung (damals normal min. 50 Stunden f. CPL/IR) hierzulande erlassen - der Wert ist angeblich das Maximum des möglichen - ich habe das dann alles auf MEP gemacht - weil es einen DA42 Simulator bei der Flugschule gab, durfte ich die Hälfte der Praxis dort sogar im SIM machen - also 12,5 Stunden DA42 Simulator, dann noch 12,5 Stunden DA42. Theoriefächer in BS musste ich 12 schreiben - Sprechfunk und irgendein anderes Fach wurde erlassen.
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