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MSN41 Captain
Anmeldungsdatum: 26.07.2018 Beiträge: 133
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Verfasst am: Di Jul 30, 2019 4:00 pm Titel: |
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Steep_Turn hat folgendes geschrieben: | AsPilot hat folgendes geschrieben: | Lufthansa hat für die MPL Ausbildung immer noch ihre Konzerntauglichkeit. Die Anforderungen dafür wurden zwar weitestgehend an die gesetzlichen angeglichen, aber nur, dass man über eine Sondergenehmigung ein Medical bekommen hat, heißt nicht, dass sie das akzeptieren "müssen".
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Ist denn mittlerweile hundertprozentig klar was die "Konzerntauglichkeit", speziell im Hinblick auf die Dioptrienlimits, bedeutet? Auf der EFA website steht unter den Voraussetzungen für den MPL nur die sehr vage "flugmedizinische Tauglichkeit". Auch bei der online Bewerbung für den MPL muss man "nur" bestätigen, dass die Dioptrien -6/+5 Dioptrien nicht überschreiten, was sich sehr nach den EASA Regularien anhört. Weiß da jemand genaueres? |
Ich frage mich vor allem wie das dann aussieht nach Abschluss der Ausbildung. Lufthansa fordert ja eigentlich immer noch +/- 5. das ist ja auch ärgerlich wenn Lufthansa dann mal wieder Bedarf haben sollte und man dann wegen den Augen nicht hin darf... _________________ "A mile of highway will take you just one mile... but a mile of runway will take you anywhere!" |
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Steep_Turn Navigator
Anmeldungsdatum: 13.09.2013 Beiträge: 44 Wohnort: München |
Verfasst am: Di Jul 30, 2019 4:16 pm Titel: |
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MSN41 hat folgendes geschrieben: | Ich frage mich vor allem wie das dann aussieht nach Abschluss der Ausbildung. Lufthansa fordert ja eigentlich immer noch +/- 5. das ist ja auch ärgerlich wenn Lufthansa dann mal wieder Bedarf haben sollte und man dann wegen den Augen nicht hin darf... |
Ist das so? Wäre es dann nicht ziemlich unsinnig für die Ausbildung -6/+5 zu verlangen, wenn man manche dann gar nicht einstellen kann, weil die LH dann -5/+5 will? Das wäre ja geradezu absurd (und irreführend!).
Natürlich geben sie einem mittlerweile keine "Übernahmegarantie" mehr, aber jemanden mit z.B. -5.5 Dioptrien die MPL Ausbildung machen zu lassen, wohl wissend, dass dieser keine Chance hat bei LH unterzukommen wäre dann doch eine harte Nummer. |
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Dyeraker Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 29.07.2019 Beiträge: 5
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Verfasst am: Di Jul 30, 2019 4:26 pm Titel: |
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Also falls ich das bisher richtig verstanden habe: Es ist unwahrscheinlich, mit meinen Augen genommen zu werden, aber möglich. Daher sollte ich versuchen, eine Sondergenehmigung beim LBA zu bekommen. Dann die fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung nach Möglichkeit vor der Bewerbung bei LH absolvieren. Stimmt so? |
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Steep_Turn Navigator
Anmeldungsdatum: 13.09.2013 Beiträge: 44 Wohnort: München |
Verfasst am: Di Jul 30, 2019 4:32 pm Titel: |
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Dyeraker hat folgendes geschrieben: | Also falls ich das bisher richtig verstanden habe: Es ist unwahrscheinlich, mit meinen Augen genommen zu werden, aber möglich. Daher sollte ich versuchen, eine Sondergenehmigung beim LBA zu bekommen. Dann die fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung nach Möglichkeit vor der Bewerbung bei LH absolvieren. Stimmt so? |
Ich denke, das ist ne gute Idee. Allerdings musst du dann wohl die Kosten für das Medical selbst tragen (was wohl nicht wenig ist), da du noch nicht BU + FQ positive bist. Hast du beim medizinischen Dienst der LH schon mal angerufen und nachgefragt? |
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Dyeraker Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 29.07.2019 Beiträge: 5
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Verfasst am: Di Jul 30, 2019 4:58 pm Titel: |
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Zitat: | Hast du beim medizinischen Dienst der LH schon mal angerufen und nachgefragt? |
Noch nicht, kann ich aber machen. Die werden nur wahrscheinlich sagen, dass ich keine Chance habe, da das nicht ihren Richtlinien entspricht, oder? |
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AsPilot Captain
Anmeldungsdatum: 14.08.2018 Beiträge: 231
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Verfasst am: Di Jul 30, 2019 9:07 pm Titel: |
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MSN41 hat folgendes geschrieben: | Steep_Turn hat folgendes geschrieben: | AsPilot hat folgendes geschrieben: | Lufthansa hat für die MPL Ausbildung immer noch ihre Konzerntauglichkeit. Die Anforderungen dafür wurden zwar weitestgehend an die gesetzlichen angeglichen, aber nur, dass man über eine Sondergenehmigung ein Medical bekommen hat, heißt nicht, dass sie das akzeptieren "müssen".
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Ist denn mittlerweile hundertprozentig klar was die "Konzerntauglichkeit", speziell im Hinblick auf die Dioptrienlimits, bedeutet? Auf der EFA website steht unter den Voraussetzungen für den MPL nur die sehr vage "flugmedizinische Tauglichkeit". Auch bei der online Bewerbung für den MPL muss man "nur" bestätigen, dass die Dioptrien -6/+5 Dioptrien nicht überschreiten, was sich sehr nach den EASA Regularien anhört. Weiß da jemand genaueres? |
Ich frage mich vor allem wie das dann aussieht nach Abschluss der Ausbildung. Lufthansa fordert ja eigentlich immer noch +/- 5. das ist ja auch ärgerlich wenn Lufthansa dann mal wieder Bedarf haben sollte und man dann wegen den Augen nicht hin darf... |
Dir wird vor der Ausbildung zusätzlich zum Medical eine "Group Tauglichkeit" ausgestellt, das bekommt man nicht mit – die wird direkt intern nach Bremen geschickt.
Wenn du die nicht bekommen würdest, ist das also schon vor der Ausbildung klar. So wie vor dem EFA Konzept eigentlich auch - soweit ich weiß unterscheiden sich die exakten Anforderungen der einzelnen Airlines nur minimal, man hat dort wohl eine Kompatibilität erreicht. |
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Floutsch Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 02.08.2019 Beiträge: 2
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Verfasst am: Fr Aug 02, 2019 6:17 pm Titel: |
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Steep_Turn hat folgendes geschrieben: |
Ist denn mittlerweile hundertprozentig klar was die "Konzerntauglichkeit", speziell im Hinblick auf die Dioptrienlimits, bedeutet? Auf der EFA website steht unter den Voraussetzungen für den MPL nur die sehr vage "flugmedizinische Tauglichkeit". Auch bei der online Bewerbung für den MPL muss man "nur" bestätigen, dass die Dioptrien -6/+5 Dioptrien nicht überschreiten, was sich sehr nach den EASA Regularien anhört. Weiß da jemand genaueres? |
Ich war vor kurzem auf einem Info-Event der EFA. Dort wurde folgendes erzählt:
+5,-6 für die ATPL-Ausbildung.
+3,-3 für die MPL-Ausbildung.
Habe aber heute nochmal direkt beim flugmedizinischen Dienst der Lufthansa in Hamburg nachgefragt und warte da noch auf eine Antwort. |
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chrp90 Captain
Anmeldungsdatum: 03.01.2019 Beiträge: 73
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Verfasst am: Sa Aug 03, 2019 1:11 pm Titel: |
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Floutsch hat folgendes geschrieben: | Steep_Turn hat folgendes geschrieben: |
Ist denn mittlerweile hundertprozentig klar was die "Konzerntauglichkeit", speziell im Hinblick auf die Dioptrienlimits, bedeutet? Auf der EFA website steht unter den Voraussetzungen für den MPL nur die sehr vage "flugmedizinische Tauglichkeit". Auch bei der online Bewerbung für den MPL muss man "nur" bestätigen, dass die Dioptrien -6/+5 Dioptrien nicht überschreiten, was sich sehr nach den EASA Regularien anhört. Weiß da jemand genaueres? |
Ich war vor kurzem auf einem Info-Event der EFA. Dort wurde folgendes erzählt:
+5,-6 für die ATPL-Ausbildung.
+3,-3 für die MPL-Ausbildung.
Habe aber heute nochmal direkt beim flugmedizinischen Dienst der Lufthansa in Hamburg nachgefragt und warte da noch auf eine Antwort. |
Und trotzdem gibt's bei der MPL Bewerbung extra die Frage ob man im Bereich +5 - 6 ist
Komische Sache |
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Floutsch Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 02.08.2019 Beiträge: 2
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Verfasst am: Sa Aug 03, 2019 1:30 pm Titel: |
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Floutsch hat folgendes geschrieben: |
Ich war vor kurzem auf einem Info-Event der EFA. Dort wurde folgendes erzählt:
+5,-6 für die ATPL-Ausbildung.
+3,-3 für die MPL-Ausbildung.
Habe aber heute nochmal direkt beim flugmedizinischen Dienst der Lufthansa in Hamburg nachgefragt und warte da noch auf eine Antwort. |
Habe heute eine Antwort bekommen. Habe auch gleich mal danach gefragt, ob eine Laser-OP ein Auschlusskriterium ist. Zusammengefasst:
LASIK-OP ist kein Ausschlusskriterium.
Es dürfen keine Komplikationen aufgetreten sein. Ein stabiler Befund muss vorliegen, ohne Tagesschwankungen und normales Dämmerungssehen mit und ohne Blendung.
Die objektiven Werte von vor der OP müssen vorliegen, u.a. Hornhautdicke und der "Abtrag" durch die OP.
Es ist nicht zulässig, sich in den erlaubten Bereich "hineinlasern" zu lassen.
Jetzt kommt mein Lieblingsteil
Für die medizinische Tauglichkeitsempfehlung der LH-Group wird immer eine Einzelfallentscheidung getroffen, bei der auch alle übrigen medizinischen Befunde in Betracht gezogen werden. Hier ist verständlicherweise keine Vorab-Auskunft möglich, ohne dass die Ergebnisse der Tauglichkeitsuntersuchung vorliegen.
Hilft mir jetzt leider auch nicht weiter. Habe gleich nochmal explizit nachgefragt, was denn für die MPL-Schiene der "erlaubte Bereich" ist, in den man sich nicht "hineinlasern" lassen darf. Kam postwendend die automatische Antwort, dass der Herr Doktor bis 13.08. nicht erreichbar ist. |
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mile_high Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 06.08.2019 Beiträge: 3
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Verfasst am: Di Aug 06, 2019 10:47 am Titel: |
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[quote="Floutsch"] Floutsch hat folgendes geschrieben: | Hilft mir jetzt leider auch nicht weiter. Habe gleich nochmal explizit nachgefragt, was denn für die MPL-Schiene der "erlaubte Bereich" ist, in den man sich nicht "hineinlasern" lassen darf. Kam postwendend die automatische Antwort, dass der Herr Doktor bis 13.08. nicht erreichbar ist. |
Du hattest doch schon herausgefunden, dass für MPL eine Grenze von +3/-3 gilt. Das bedeutet, dass du nicht von zB +/-5 auf +/- 1,2 oder 3 lasern lassen kannst, um in den erlaubten Bereich hinein zu kommen. |
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