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Von LAPL zu PPL(A)

 
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Käpt'nBalu91
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 07.03.2017
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: So Jul 21, 2019 1:55 pm    Titel: Von LAPL zu PPL(A) Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich habe eine rein theoretische Frage, die mich als PPL-Inhaber selbst nicht interessiert, dennoch muss ich es wissen, da ich für den Verein ein elektronisches Flugbuch bastle. (Ich weiß, gibt es schon etliche im Internet, aber dennoch...)

Angenommen, man hat zuerst eine LAPL(A) - Lizenz erworben. In diesem Fall sind die Bedingungen zur Verlängerung der Klassenberechtigung SEP (und/oder TMG) etwas anders als bei Inhabern einer PPL(A)-Lizenz.

Wie ist es, wenn man von LAPL(A) durch Zusatzausbildung den PPL(A) erwirbt. Erlischt dann der LAPL oder hat man beide Lizenzen? Es geht mir darum, dass man in diesem Falle rein theoretisch ja im ersten Jahr des gültigen SEP möglicherweise 12h geflogen ist, sprich man könnte daraufhin erst mal 12 Monate gar nicht fliegen und dennoch nach LAPL-Recht weiter mit gültiger Klassenberechtigung fliegen. Im Modus PPL jedoch zählen erst die letzten 12 Monate vor Ablauf der SEP-Berechtigung.

Eigentlich wird man da ja benachteilt, sobald man vom LAPL auf PPL umsteigt, oder? Theoretisch sollte dann das Fliegen nach LAPL-Recht mit allen Einschränkungen dennoch möglich sein, oder? Aber ich glaube es nicht...

Weiß das jemand? Kann man quasi beide Lizenzen simultan haben?

LG
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Flugleiter
Captain
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Anmeldungsdatum: 31.12.2011
Beiträge: 5444
Wohnort: Nordkurve Gelsenkirchen

BeitragVerfasst am: Mo Jul 22, 2019 2:21 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist ein entweder oder.

Wenn man den PPL erhält, wird der LAPL eingefordert und erlischt.

Das "Problem" habe ich nie als solches angesehen - also wenn ich es richtig verstehe. So wirklich sicher bin ich mir da nicht, ob ich es verstanden hab.
Kannst du da ein Beispiel nennen?

Verlängerungsbedingungen für LAPL:
Innerhalb der letzten zwei Jahre (jeder Flug ist ein Stichtag) benötigt man 12 Stunden (davon 6 als PIC) und 12 Starts inkl. einer Stunde mit FI.

Verlängerungsbedingungen für SEP bei PPL:
Innerhalb der letzten 12 Monate des zweijährigen Gültigkeitszeitraums 12 Stunden (davon 6 als PIC) und 12 Starts inkl. einer Stunde mit FI.
Alternativ eine Befähigungsüberprüfung mit Prüfer

Beides gleichzeitig gibt es nicht.
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Es heißt Flugleiter, nicht Flugbegleiter!!

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- PPL-A incl. FI
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Käpt'nBalu91
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 07.03.2017
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: Do Jul 25, 2019 2:20 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

danke für Dein Feedback!

Zitat:
Wenn man den PPL erhält, wird der LAPL eingefordert und erlischt.

Das war die benötigte Info, vielen Dank!

Ich konkretisiere es nochmal:
Angenommen, man hat die Berechtigung für SEP(l) am 01.01.2017 erworben.
Nun fliegt man 12h + 12 Landungen + Auffrischungsflug an einem Tag (extremes Beispiel), und zwar am 31.12.2017, und macht dann (warum auch immer) ein Jahr komplett Pause.
Nach PPL(A)-Recht erlischt nun die Klassenberechtigung zum 01.01.2019, nach LAPL(A)-Recht aber kann ich nochmal ein Jahr fliegen...

Daher wäre es doch interessant bzw. eigentlich doch sogar logisch, dass man "nur" von PPL auf LAPL degradiert wird in solch einem Fall, sprich man darf in jenem Jahr dann noch mit den LAPL-typischen Einschränkungen fliegen. Ist aber natürlich nicht so, obwohl es rein theoretisch logisch wäre.

Verstehst Du was ich meine?

LG
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Flugleiter
Captain
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Anmeldungsdatum: 31.12.2011
Beiträge: 5444
Wohnort: Nordkurve Gelsenkirchen

BeitragVerfasst am: Do Jul 25, 2019 2:26 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Verstehe, was du meinst. Über dieses Vorgehen hab ich mir nie Gedanken gemacht und nie wirklich als Problem angesehen. Ist ja auch eher unrealistisch, dass ein solches Szenario eintritt Wink
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Käpt'nBalu91
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 07.03.2017
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: Do Jul 25, 2019 5:28 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Da hast Du natürlich recht, ist auch sehr unwahrscheinlich. Lediglich für die Software wollte ich alle Eventualitäten abdecken.

Aber gut zu wissen, dass man nicht mehrere Lizenzen zum Führen von Flugzeugen besitzen kann.

Freundliche Grüße
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flapfail
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Anmeldungsdatum: 23.03.2008
Beiträge: 6787
Wohnort: OGLE-2005-BLG-390Lb

BeitragVerfasst am: Do Jul 25, 2019 6:47 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Käpt'nBalu91 hat folgendes geschrieben:

Aber gut zu wissen, dass man nicht mehrere Lizenzen zum Führen von Flugzeugen besitzen kann.

Freundliche Grüße


stimmt nicht ganz.
man kann z.B. eine EASA Lizenz für PPL besitzen, und paralell dazu eine US Lizenz f. PPL. Wink

Aber was nicht geht ist z.B. ein EASA PPL und daneben ein EASA Atpl.
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