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semsi33 Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 16.07.2019 Beiträge: 8 Wohnort: Deutschland |
Verfasst am: Di Jul 16, 2019 7:29 pm Titel: ATPL modular -> Steuern? |
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Hallo zusammen,
ich überlege mir nebenberuflich eine ATPL-Ausbildung zu starten. Ich habe mir schon viele Informationen gesammelt (und an dieser Stelle vielen Dank an das Forum und jedem der hier aktiv ist!), allerdings bin ich mir noch nicht ganz sicher ob ich das mit der Steuer richtig verstanden habe:
1. Da es bei mir die zweite Berufsausbildung wäre, könnte ich die Kosten des ATPL als Werbungskosten geltend machen. Gilt dies auch für den PPL wenn ich mit der Flugschule gleich einen Ausbildungsvertrag für die Ausbildung bis zum ATPL schließe? (Meine Begründung wäre, dass der PPL ja zur Ausbildung gehört, da man sonst gar nicht bis zum ATPL kommt)
2. Könnte man nicht auch mit dieser Begründung auch das Timebilding ansetzten? (gebe zu dass ich da schlecht sehe... )
Wäre super wenn jemand was zu diesem Thema beitragen kann.
Vielen Dank |
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B1900D Captain
Anmeldungsdatum: 15.02.2011 Beiträge: 2106
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Verfasst am: Do Jul 18, 2019 11:02 am Titel: Re: ATPL modular -> Steuern? |
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Strikt gesehen, ist bei modular erst nach PPL keine MwSt zu zahlen. Wenn Du aber einen Vertrag zum ATPL abschliesst, kannst Du nach PPL immer noch sagen, Dir wäre leider finanziell oder zeitlich was "dazwischen" gekommen und so die Sache quasi hinauszögern.
Für Timebuilding während der Ausbildung ist keine MwSt zu zahlen, außer Du fliegst im Ausland. Mach wie oben beschrieben halt langsam, um den Ablauf hinauszuzögern - Flugschulen machen da meistens mit, weil sie ja eher Dein Geld wollen, als das sie Dich zwingen ganz abzubrechen.
Must halt irgendwie mal indirekt selber ab-checken, zu was die jeweilige Schule bereit wäre, Dich zu unterstützen.
semsi33 hat folgendes geschrieben: | Hallo zusammen,
ich überlege mir nebenberuflich eine ATPL-Ausbildung zu starten. Ich habe mir schon viele Informationen gesammelt (und an dieser Stelle vielen Dank an das Forum und jedem der hier aktiv ist!), allerdings bin ich mir noch nicht ganz sicher ob ich das mit der Steuer richtig verstanden habe:
1. Da es bei mir die zweite Berufsausbildung wäre, könnte ich die Kosten des ATPL als Werbungskosten geltend machen. Gilt dies auch für den PPL wenn ich mit der Flugschule gleich einen Ausbildungsvertrag für die Ausbildung bis zum ATPL schließe? (Meine Begründung wäre, dass der PPL ja zur Ausbildung gehört, da man sonst gar nicht bis zum ATPL kommt)
2. Könnte man nicht auch mit dieser Begründung auch das Timebilding ansetzten? (gebe zu dass ich da schlecht sehe... )
Wäre super wenn jemand was zu diesem Thema beitragen kann.
Vielen Dank |
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semsi33 Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 16.07.2019 Beiträge: 8 Wohnort: Deutschland |
Verfasst am: Do Jul 18, 2019 1:54 pm Titel: Re: ATPL modular -> Steuern? |
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B1900D hat folgendes geschrieben: | Strikt gesehen, ist bei modular erst nach PPL keine MwSt zu zahlen. Wenn Du aber einen Vertrag zum ATPL abschliesst, kannst Du nach PPL immer noch sagen, Dir wäre leider finanziell oder zeitlich was "dazwischen" gekommen und so die Sache quasi hinauszögern.
Für Timebuilding während der Ausbildung ist keine MwSt zu zahlen, außer Du fliegst im Ausland. Mach wie oben beschrieben halt langsam, um den Ablauf hinauszuzögern - Flugschulen machen da meistens mit, weil sie ja eher Dein Geld wollen, als das sie Dich zwingen ganz abzubrechen.
Must halt irgendwie mal indirekt selber ab-checken, zu was die jeweilige Schule bereit wäre, Dich zu unterstützen.
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Vielen Dank für die Antwort, aber eigentlich geht es mir weniger um die MwSt sondern in wie weit ich die Ausbildung (vorallem den PPL Teil) in meiner Einkommensteuererklärung geltend machen kann.
Da alles ab CPL aufjedenfall als zweite Berufsausbildung gelten müsste, kann ich diese ja als Werbungskosten ansetzten. Beim PPL geht das Finanzamt grundsätzlich von Privatvergnügen aus, aber wenn ich mich gleich für ATPL anmelde, wäre es ja nur ein Baustein der gesamten Ausbildung und somit ja eigentlich auch Werbungskosten, oder? |
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B1900D Captain
Anmeldungsdatum: 15.02.2011 Beiträge: 2106
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Verfasst am: Do Jul 18, 2019 5:51 pm Titel: |
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Sprich mit einem Steuerberater. Strikt gesehen kannst Du nur Werbungskosten via Verlustvortrag geltend machen, wenn ein Zusammenhang mit den Einkünften besteht und nachgewiesen werden kann d.h. ohne Einkünfte als Pilot bleibt es in Augen des Finanzamtes ein Privatvergnügen, bis tatsächlich Einkünfte aus der Tätigkeit generiert wurden. (Sonst könnte ja jeder willkürlich einfach eine Ausbildung anfangen, um sie steuerlich anrechnen zu lassen.)
Dazu kommt, dass die Kosten der Ausbildung Deinem Jahresbrutto angerechnet werden würden - bringt also mehr bei einem höheren Brutto also bei einem niedrigen (Progression).
Aber wie gesagt: besser die 100€ investieren und einen Termin beim Steuerberater machen.
Es gibt hier aber einige Threads über das Thema. |
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semsi33 Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 16.07.2019 Beiträge: 8 Wohnort: Deutschland |
Verfasst am: So Jul 21, 2019 12:55 pm Titel: |
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Vielen Dank für Hilfe.
Hab mit einem Steuerberater gesprochen. Für alle die es evt. interessiert:
Grundsätzlich kann man die Ausbildung als Werbungskosten geltend machen, da sie der Erwerbung von Einnahmen dienen.
§9 EStG:
"Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen."
Wie hier im Forum allerdings schon oft erwähnt, kommt es auch ganz auf das Finanzamt an, wie reibungslos das dann funktioniert. |
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chrysler300m Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 03.10.2010 Beiträge: 6 Wohnort: Wandlitz |
Verfasst am: Di Feb 18, 2020 11:51 pm Titel: |
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semsi33 hat folgendes geschrieben: | Vielen Dank für Hilfe.
Hab mit einem Steuerberater gesprochen. Für alle die es evt. interessiert:
Grundsätzlich kann man die Ausbildung als Werbungskosten geltend machen, da sie der Erwerbung von Einnahmen dienen.
§9 EStG:
"Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen."
Wie hier im Forum allerdings schon oft erwähnt, kommt es auch ganz auf das Finanzamt an, wie reibungslos das dann funktioniert. |
Hast du jetzt auch erfahren ob es auf den PPL zutrifft, wenn man ihn nicht im Rahmen eines durchgehenden Ausbildungsvertrages macht, sondern wirklich alles Modular ? Ich will die Ausbildung auch modular machen, habe aber Angst dass das Finanzamt PPL und Hour-Building als "Privatvergnügen" sieht. |
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flapfail Goldmember
Anmeldungsdatum: 23.03.2008 Beiträge: 6797 Wohnort: OGLE-2005-BLG-390Lb |
Verfasst am: Mi Feb 19, 2020 7:57 am Titel: |
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kommt oft auch auf das Finanzamt an wo man veranlagt _________________ **Happy landings** |
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