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ChuckN Captain

Anmeldungsdatum: 29.05.2013 Beiträge: 222
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Verfasst am: Do Okt 26, 2017 8:53 am Titel: |
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Sollte die Erstausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses erfolgen, so ist sie dennoch in Gänze als Werbungskosten abzusetzen.
....gibt und gab bereits zahlreiche (anhängige) Klagen, die vor dem Bundesfinanzhof (BFH) verhandelt wurden. Auch zu Gunsten des Klägers. Der hatte dann Grund zur Freude.
Unsere ehemaligen Bundesfinanzminister haben aber auch schon vom "Nichtanwendungserlass" Gebrauch gemacht und damit höchstrichterliche Urteile vom Tisch gewischt. Ja, das ist in Deutschland möglich. Wenn's um richtig viel Geld geht (und in Summe sind das Milliarden), dann versteht man hier keinen Spaß. |
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