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Mit Military Pilots License einen PPL(H) beantragen

 
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MeySo
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 14.08.2017
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Mo Aug 14, 2017 6:38 pm    Titel: Mit Military Pilots License einen PPL(H) beantragen Antworten mit Zitat

Hallo,

mal eine Frage an die Lizenzinhaber, rechtlich Bewanderte (oder LBA-Angestellte Very Happy ) :

Welchen Aufwand bedarf es, mit einem Militärluftfahrzeugführerschein einen PPL(H) beim LBA zu beantragen? In meinem näheren Umfeld und Kameradenkreis wird dies auf- und abdiskutiert und die Meinungen gehen da leider weit auseinander (Von "CPL mit 1500FH ist reine Formsache" bis hin zu "Selbst für den PPL wird nichts anerkannt" ist alles dabei...)

Inwieweit wird die Ausbilung aus ETHB aktuell vom LBA anerkannt, was müssen ggf. für Kurse bzw. Prüfungen angesetzt werden? Zeit-/Kostenfaktor?
Hat hier bereits jemand (selbst oder auch im Kameradenkreis) Erfahrungen machen können?

Viele Grüße,
MeySo
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obstsalat
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 892

BeitragVerfasst am: Mi Aug 16, 2017 3:08 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt beim LWA eine mit dem LBA abgestimmte Liste. Da steht genau mit welchen Voraussetzungen/ Stunden/ Lizenzen/ Prüfungen man einen zivilen Schein erhalten kann.
Ist gar nicht so schwer.

Hieß früher "Abteilung Flugbetrieb bw" beim lwa - keine Ahnung wie das heute heißt.
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MeySo
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 14.08.2017
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Mi Aug 16, 2017 4:23 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Das LwA wurde in seiner Form allerdings vor einigen Jahren aufgelöst, von anderer Seite ist mir bislang leider nichts über eine solche Liste bekannt.
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obstsalat
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 892

BeitragVerfasst am: Do Aug 17, 2017 11:53 am    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn du Soldat bist ist es nicht schwer, den Nachfolger der Abteilung Flugbetrieb Bw herauszufinden und mit denen Kontakt aufzunehmen. Lizenzierung halt. Intranet Bw.
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Anmeldungsdatum: 01.05.2009
Beiträge: 602

BeitragVerfasst am: Fr Aug 18, 2017 6:15 am    Titel: Antworten mit Zitat

LBA anrufen, die sagen Dir was sie brauchen. Mit Nachweis der militärischen Lizenz und des Funksprechzeugnisses sollte ein Umschreiben in eine zivile Lizenz PPL ohne weiteren Aufwand möglich sein... war früher jedenfalls so. Im Beiblatt landet das militärische Muster... in seiner zivilen Version. Ob das Sinn macht und ob Dir damit einer eine zivile Maschine für private Zwecke verchartert, steht auf einem anderen Blatt. Eine Stundenlimitation ist mir unbekannt. Für ein Umschreiben auf CPL oder ATPL sind Theorieprüfungen beim LBA notwendig. Um eine kommerzielle Lizenz zu erwerben / beantragen, braucht es meines Wissens vorher die zivile PPL Lizenz.
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Alt&Neu
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Anmeldungsdatum: 01.05.2009
Beiträge: 602

BeitragVerfasst am: Fr Aug 18, 2017 8:24 am    Titel: Antworten mit Zitat

Nachbrenner ... scheint nicht mehr ganz so trivial zu sein ... schaust Du hier:

www.luftfahrtamt.bundeswehr.de/resource/.../20151021%20RV_3.Änderung.pdf
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obstsalat
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 892

BeitragVerfasst am: Fr Aug 18, 2017 11:03 am    Titel: Antworten mit Zitat

Der Übersicht am Ende zufolge ist es sogar besser/einfacher geworden!

Und ich würde aus eigener Erfahrung heraus das LBA nur anrufen, wenn man genau weiss was man möchte und was einem zusteht. Eine Beratung im Sinne von "machen Sie doch dann mal xyz" gab es da nicht mal ansatzweise.

Also zuerst über die Bw-Dienststelle gehen (siehe Link) und dann das beantragen, was einem zusteht.
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Agent007
Senior First Officer
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Anmeldungsdatum: 30.09.2006
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: So Aug 27, 2017 9:09 am    Titel: Antworten mit Zitat

Einziger Weg für eine UMSCHREIBUNG:

Antrag (da gibt es ein entsprechendes Formblatt) ans LuFaBw, die schicken einem dann eine Liste mit den erforderlichen Nachweisen. Wenn das LuFa alles hat, schickt es das alles ans LBA. Von denen gibts dann nochmal Post mit nochmal erforderlichen Nachweisen und dann gibts die zivile Lizenz.

Das LBA macht so lange nichts, bis es den Antrag vom LuFaBw hat. Deswegen kommen die erst ab diesem Zeitpunkt ins Spiel.

So wie es sich anhört, ist es auch: ein paar Monde werden ins Land gehen.

LuFaBw darf inzwischen wohl auch Teil-FCL Lizenzen ausstellen, macht es aber mW nach nicht für Umschreibungen. Dafür ist nach wie vor das LBA zuständig.

Es gibt auch öffentlich im Netz eine Ressortvereinbarung, wo alle Voraussetzungen für die entsprechende Lizenz aufgeführt sind.

Danach sollte es kaum noch offene Fragen geben.
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