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ZUP Alkohol am Steuer
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CBCR
Gast





BeitragVerfasst am: Di Apr 04, 2017 2:16 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Gäääähhhhhääääähhhhhhn.
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hochhinaus97
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 26.03.2017
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: Di Apr 04, 2017 3:18 pm    Titel: Antworten mit Zitat

CBCR hat folgendes geschrieben:
Gäääähhhhhääääähhhhhhn.


Musst du mir ja nicht glauben.. Oder was willst du damit sagen? Rolling Eyes
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B1900D
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 15.02.2011
Beiträge: 2106

BeitragVerfasst am: Di Apr 04, 2017 6:59 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht soll es einfach nicht sein und Du lernst was daraus ? Erwachsen zu sein, setzt nunmal Verantwortung für sich und andere plus eine gewisse Disziplin voraus - dass ist nun mal so im Leben. Dein Versuch der Rechtfertigung oben klingt irgendwie nach einer Verdrängung.

Du wirst es letztendlich nur wirklich wissen, wenn Du die ZÜP beantragst - was Leute hier meinen, spielt da nicht wirklich eine Rolle. Deutschland ist im Übrigen das einzige Land mit ZÜP für die Behörde.
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Alt&Neu
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 01.05.2009
Beiträge: 602

BeitragVerfasst am: Mi Apr 05, 2017 7:59 am    Titel: Antworten mit Zitat

Jooo... Du hast die Eier gehabt, Dein empfundenes Mischgeschick hier darzustellen... das bringt es mit sich, Meinungen zu lesen, die du nicht teilst und Du Dich mithin unter Umständen falsch wahrgenommen oder ungerecht behandelt fühlst.

Als Sachinfo bleibt übrig : das steht in Deiner ZÜP bzw. der Auskunft des Kraftfahrtbundesamtes... und wird nicht ohne Einfluss auf eine mögliche Bewerbung bleiben.
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twss
Navigator
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Anmeldungsdatum: 02.10.2015
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: Do Apr 06, 2017 8:18 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hoch, deine Argumentation zeigt, dass Du das Problem überhaupt nicht verstanden hast.
Erstmal vorweg: die ZUP soll "Gefährder" frühzeitig erkennen.
Dass Du die "Hürde" Alkohol im Straßenverkehr überschritten hast, belegt, dass Du NICHT zu jedem Zeitpunkt rationale Entscheidungen treffen kannst.
Die nächste "Hürde" wäre dann Alkohol am Arbeitsplatz respektive im Flieger. Woher nimmst Du jetzt die Bestimmtheit zu sagen, dass Du das nicht machen würdest? Hast Du dir das nicht vorher auch über das Thema Alkohol im Auto eingeredet?
Mit DEINER Entscheidung und DEINEM Handeln hast du Menschenleben (Plural) in Gefahr gebracht und ob das jetzt auf der Arbeit oder in der Freizeit passiert ist, ist doch komplett irrelevant.

Setz dich mit dem Thema auf jeden Fall noch mal deutlich kritischer auseinander, am besten vor der MPU die zweifelsfrei folgen wird, wenn du den Lappen wieder haben willst.
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flapfail
Goldmember
Goldmember


Anmeldungsdatum: 23.03.2008
Beiträge: 6787
Wohnort: OGLE-2005-BLG-390Lb

BeitragVerfasst am: Do Apr 06, 2017 9:01 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Alkohol und Pilot passen nunmal nicht zusammen Rolling Eyes
_________________
**Happy landings**
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hochhinaus97
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 26.03.2017
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: So Apr 09, 2017 3:55 pm    Titel: Antworten mit Zitat

twss hat folgendes geschrieben:
Hoch, deine Argumentation zeigt, dass Du das Problem überhaupt nicht verstanden hast.
Erstmal vorweg: die ZUP soll "Gefährder" frühzeitig erkennen.
Dass Du die "Hürde" Alkohol im Straßenverkehr überschritten hast, belegt, dass Du NICHT zu jedem Zeitpunkt rationale Entscheidungen treffen kannst.
Die nächste "Hürde" wäre dann Alkohol am Arbeitsplatz respektive im Flieger. Woher nimmst Du jetzt die Bestimmtheit zu sagen, dass Du das nicht machen würdest? (...)
Setz dich mit dem Thema auf jeden Fall noch mal deutlich kritischer auseinander, am besten vor der MPU die zweifelsfrei folgen wird, wenn du den Lappen wieder haben willst.

Ich kann mir keine Situation ausmalen, an denen Alkohol und Arbeit zusammenkommen könnten. Außerdem, ich bin bei klarem Verstand und weiß wann ich Alkohol trinke und wann nicht. Ich war sehr lange nicht so betrunken, wie an jenem Abend. Ich will auch garnichts rechtfertigen, aber wieso sollte ich alkoholisiert bei der Arbeit erscheinen? Dass ich ins Auto gestiegen bin wer dumm, ich bin aber auch keine große Strecke gefahren, sondern hab "nur" mit Freunden Blödsinn gemacht. Bei uns ist nicht viel los, deswegen haben wir die Situation wahrscheinlich einfach nicht richtig eingeschätzt. Ich erinnere mich aber zB nicht mehr daran, dass ich ins Auto gestiegen bin. Zurechnungsfähig war ich also nicht.
Eine MPU wird zweifelsfrei nicht folgen, da sie erst ab einem BAK von 1,6 oder einer Wiederholungstäter angeordnet wird. Mit dem Thema auseinandersetzen werde ich mich trotzdem bzw. mache ich bereits. Ich kenne jedenfalls Piloten, die auch mal was trinken. Also es sind nicht alle Piloten abstinent..
Mir vorwerfen kann ich, dass ich an dem Abend deutlich zu viel getrunken hab. Dass ich mich danach ins Auto gesetzt habe, kann ich unter dem Alkoholeinfluss, nicht mehr als Entscheidung von MIR ansehen. So bin ich nüchtern nicht.
[/b]
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Schienenschreck
Moderator
Moderator


Anmeldungsdatum: 01.09.2008
Beiträge: 3247
Wohnort: ZZ9 Plural Z Alpha

BeitragVerfasst am: So Apr 09, 2017 9:49 pm    Titel: Antworten mit Zitat

twss hat folgendes geschrieben:
Erstmal vorweg: die ZUP soll "Gefährder" frühzeitig erkennen.

Die ZÜP sollte mal Terroristen den Erwerb oder Besitz einer Fluglizenz bzw. den Zugang zum Flughafengelände verwehren. Daraus geworden ist ein willkürliches Instrument mit teilweise sehr abstrusen Argumentationen, jemanden zu grounden.

Die ZÜP ist bezüglich Fluglizenzen europarechtswidrig, ein Vertragsverletzungsverfahren läuft bereits. Sie gehört endgültig auf den Müllhaufen der Geschichte.

An hochhinaus97: Es ist Zeitverschwendung, sich hier im Forum zu rechtfertigen. Ich weiß, dass sich manche Leute unter Alkoholeinfluss komplett anders verhalten, daher braucht man auf Kommentare in Richtung genereller Unzuverlässigkeit nicht eingehen. Da man mit vollem Bewusstsein den Übergang Nüchtern->Betrunken entscheidet und das rational ohne Alkoholabhängigkeit nicht vor dem Dienst macht, kann man das nicht mit dem in diesem Fall fatalen Übergang Betrunken->Stark betrunken vergleichen.

Du musst dir überlegen, wie du in den kritischen Betrunkenheitszustand gekommen bist und wie du zukünftig dafür sorgst, nicht noch einmal dort anzukommen.
_________________
...mit Lizenz zum Fliegen
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Bravo Alfa
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Anmeldungsdatum: 04.01.2014
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: Mo Apr 10, 2017 10:31 am    Titel: Antworten mit Zitat

Für mich ist es eindeutig ein Grund gegroundet zu werden. Als Flugbegleiter solltest du den Wert vom sicheren Operieren eines (Luft-)Fahrzeugs kennen.

Und dann noch (unverschämt wie ich finde) rechtzufertigen, in diesem Zustand nicht zur Arbeit zu gehen, galubt dir keiner in der Behörde.

Du hast uns alle während des Autofahrens gefährdet und das ist egoistisch und nicht richtig. Wäre ich Auswahlkapitän im Interview, gäbe es bei mir keine Chance mit Alkohol im StV. Dafür trägt der Pilot einfach eine zu hohe Verantwortung.

Ich denke dein Job als Flugbegleiter wirst du sicherlich mit viel Argumentationskraft retten können. Ins Cockpit wird es allerdings nicht mehr so einfach. Sorry für die harten Worte aber ich bin ein absoluter Gegner von Alkohol am Steuer, da ich auf diese Weise schon einige Bekannte verloren habe.

Außerdem sei zu bedenken, dass unabhängig vom Thema Alkohol deine Treuepunkte in Flenßburg auch nicht das Leben leichter machen, da glaube ich die Obergrenze bei der Bewerbung drei Punkte sind (bei LH). Mit Alkohol müsstest du nun bei 2-3 sein. Und gegen Bewerber mit 0 Punkten sieht man da auch nicht gut aus. Versuch mal eine rote Ampel im Interview rechtzufertigen - kein leichtes Spiel - nun überlkeg dir mal Alkohol am Steuer rechtzufertigen - das ist für mich unrealistisch.
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hochhinaus97
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 26.03.2017
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: Mo Apr 10, 2017 5:35 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Bravo Alfa hat folgendes geschrieben:

Und dann noch (unverschämt wie ich finde) rechtzufertigen, in diesem Zustand nicht zur Arbeit zu gehen, galubt dir keiner in der Behörde.

Außerdem sei zu bedenken, dass unabhängig vom Thema Alkohol deine Treuepunkte in Flenßburg auch nicht das Leben leichter machen, da glaube ich die Obergrenze bei der Bewerbung drei Punkte sind (bei LH). Mit Alkohol müsstest du nun bei 2-3 sein. Und gegen Bewerber mit 0 Punkten sieht man da auch nicht gut aus. Versuch mal eine rote Ampel im Interview rechtzufertigen - kein leichtes Spiel - nun überlkeg dir mal Alkohol am Steuer rechtzufertigen - das ist für mich unrealistisch.

Ich werde mich auch nicht mehr rechtfertigen, denn wie Schienenschreck schon sagt, führt das nur zu weiteren unnötigen Diskussionen. In Bezug auf die Punkte und Flensburg: Die Punkte verfallen nach Wiedererlangen der Fahrerlaubnis. Mir wird diese für mind. 6 Monate entzogen und frühestens 3 Monate vor Ablauf der Frist, kann ich den FS erneut beantragen. Das geht einher mit einer Tilgung der Punkte. Die Tat bleibt natürlich im Führungszeugnis/Zentralregister. Also in Deutschland muss ich sowieso, bei einem AC gut argumentieren. Mich zu grounden, ist Sache des Unternehmens. Ich hoffe jedoch, dass ich durch meine bisher bewiesene Zuverlässigkeit "punkten" und meinen Job behalten kann.
Zum Thema Pilot: Ich werde höchstwahrscheinlich studieren, um eine Absicherung im Falle einer Arbeitsunfähigkeit zu haben.. Dass ich mir Hinkelsteine in den Weg und mir damit meine Zukunft enorm erschwert habe, habe ich begriffen. Dennoch bin ich froh, dass ich wenigstens noch Perspektiven im Ausland habe.
Ich will euch übrigens auch zustimmen, dass Trunkeneit im Straßenverkehr einen Bewerber nach ganz hinten stellt, aber ich finde es schade, dass ich hier direkt als "Säufer" dargestellt wurde, der "mit hoher Wahrscheinlichkeit betrunken zur Arbeit kommt".
Umso mehr hat mich die sachliche Antwort von Schienenschreck gefreut. Smile Ich hab mir seit dem Vorfall wirklich Gedanken darüber gemacht, wie ich in diesen Zustand gekommen bin und mir ist klar geworden, dass ich mich einfach in Bezug auf Verträglichkeit zu sehr überschätzt habe und mit Alkohl zu leichtsinnig umgegangen bin.
Es dauert noch etwas, aber vielleicht teile ich euch das Ergebnis der ZUP mit. (Ich denke es wird noch bis Juli mind. dauern)
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Tilmo
Captain
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Anmeldungsdatum: 12.02.2012
Beiträge: 354

BeitragVerfasst am: Mo Apr 10, 2017 8:34 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz abgesehen was ich von der Aktion halte solltest Du mal Informationen einholen ob Du Deinen Arbeitgeber sobald du davon ausgehen kannst keine ZÜP mehr zu bekommen informieren musst. Klar kann das Deinen Job kosten aber ein Problem offen mit dem Vorgesetzten anzusprechen ist oftmals besser als wenn es andersherum passiert..
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vogelmann
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 20.03.2003
Beiträge: 2165
Wohnort: HH

BeitragVerfasst am: Di Apr 11, 2017 6:22 am    Titel: Antworten mit Zitat

hochhinaus97 hat folgendes geschrieben:

Mir vorwerfen kann ich, dass ich an dem Abend deutlich zu viel getrunken hab. Dass ich mich danach ins Auto gesetzt habe, kann ich unter dem Alkoholeinfluss, nicht mehr als Entscheidung von MIR ansehen. So bin ich nüchtern nicht.


Klingt für mich nach dissoziativer Identitätsstörung.
Ganz ehrlich, so wie du hier argumentierst und dich um Kopf und Kragen redest (und dabei überhaupt nicht merkst, WAS du von dir gibst) hoffe ich, dass dir diese Aktion einen gewaltigen Strich durch die Piloten-Rechnung macht.
_________________
BU+FQ ja, Pilot nein! Smile
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