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Klage wegen Diskriminierung bei AUA Bewerbung durch DLR Test
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Alexh
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Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 756
Wohnort: Süddeutschland

BeitragVerfasst am: Di Mai 03, 2016 6:05 pm    Titel: Antworten mit Zitat

foxy90 hat folgendes geschrieben:
also mit neg BU und privater atpl bekommt man beim LH konzern niemals einen job? Very Happy Very Happy Very Happy Very Happy


Soweit ich weiß ist das korrekt. Negative FQ und private Lizenz geht aber, dann darf man nochmal kommen sofern Personal gesucht wurd.

Gruß Alex
_________________
Stur lächeln und winken, Männer! Lächeln und winken!
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Nordwind
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Anmeldungsdatum: 04.01.2016
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: Mi Okt 26, 2016 5:36 pm    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="CptSolo"]Rechtlich im Einklang oder nicht, man verschwendet seine Energie mit derartigen Vorhaben. Die Altersgrenze ist nun auch nicht mehr explizit ausgeschrieben und trotzdem können sie jeden über 26 nach belieben absagen. Gleiches gilt für den DLR-Test. Man hat also so oder so keine Chance wenn man den Voraussetzungen nicht genügt.[/quote]

Nee können sie eben nicht! Wenn Sie einem älteren Kandidaten absagen und es stellt sich heraus, das es wegen dem Alter ist kann der Arbeitgeber verklagt werden. Hierzu gibt es schon einige Fälle.... allerdings nicht zur Lufthansa oder AUA.
Und spätestens wenn 98% der Flugschüler unter 25 sind wäre das schon ein Beweis der Altersdiskriminierung?
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CptSolo
Captain
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Anmeldungsdatum: 23.07.2015
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: Do Okt 27, 2016 6:53 am    Titel: Antworten mit Zitat

Wie soll sich "herausstellen, dass es wegen des Alters ist"? Du hast als Bewerber null Einblick in den Entscheidungsprozess, und das ganz bewusst. Sorry aber das klingt bissi naiv.
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Newt
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Anmeldungsdatum: 19.12.2010
Beiträge: 70

BeitragVerfasst am: So Okt 30, 2016 2:20 am    Titel: Antworten mit Zitat

Alexh hat folgendes geschrieben:
foxy90 hat folgendes geschrieben:
also mit neg BU und privater atpl bekommt man beim LH konzern niemals einen job? Very Happy Very Happy Very Happy Very Happy


Soweit ich weiß ist das korrekt. Negative FQ und private Lizenz geht aber, dann darf man nochmal kommen sofern Personal gesucht wurd.

Gruß Alex


Nein, das ist nicht korrekt, es handelt sich um eine GU und eine FU soweit man sich mit einer ATPL bewirbt, BU = Berufsgrunduntersuchung FQ = Firmenqualifikation, es geht ja hierbei darum ob man für den beruf geeignet ist und zur firma passt, GU = Grunduntersuchung FU = Firmenuntersuchung, quasi fast dasselbe jedoch auf fertige piloten zugeschnitten.
Man kann die BU oder FQ negativ durchlaufen, sich wieder bei der lh bewerben, die GU und FU durchlaufen, jedoch wird es bei einer negativen GU sehr schwierig bzw unmöglich in einem teil des Konzerns fliegerisch unterzukommen.
_________________
" Hochqualifizierte Funktionseliten "

dreimalsieben
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B1900D
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Anmeldungsdatum: 15.02.2011
Beiträge: 2106

BeitragVerfasst am: So Okt 30, 2016 6:51 am    Titel: Antworten mit Zitat

Die Prozesse BU/GU, FQ/FU sind allerdings quasi identisch und in den Kriterien in denen sie sich unterscheiden, kaum Erfolgs- bzw. Misserfolgskritisch. Damit stelle ich mal die kühne These, dass jemand der z.B. BU oder FQ negativ war und GU/FU positiv einfach beim zweiten Mal, sich entweder besser vorbereitet hat oder eine bessere persönliche Tagesform oder einfach nur das nötige Quantum “Glück“ hatte oder die Messlatte bewußt nach Bedarf verschoben wurde. Da blickt ja kein Mensch von aussen so richtig durch.

Das Gehirn eines 40 jährigen, hat sich im Verlauf der Jahre definitiv verlangsamt - merke ich ja schon bei mir selber...
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Eli
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Anmeldungsdatum: 24.06.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: Mo Mai 21, 2018 12:14 am    Titel: Antworten mit Zitat

kam in Sachen Klage
eigentlich jemals irgend-
etwas heraus?^^
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