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Germanwings - Kritik unerwünscht !?
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Winti
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Anmeldungsdatum: 08.04.2010
Beiträge: 317

BeitragVerfasst am: Fr Okt 21, 2016 1:02 pm    Titel: Antworten mit Zitat

B1900D hat folgendes geschrieben:
Ja, aber seien wir doch mal ehrlich - das zeigt doch die innere Einstellung die dort herrscht und es ist nicht der erste Fall dieser Art. Einfach nur nach aussen hin eine politische Korrektheit vorzuheucheln, bringt leider auch niemandem was. ODER ???


Du hast vollkommen recht B1900D!
Die GF der GWI zeigt ihre innere Einstellung. Auch hast du damit recht, dass dieses Vorkommnis nicht das erste seiner Art war.
Wie Obstsalat schon schrieb, wurde Kollegen die sich um den 3.10 krankmeldetet gesagt, sie stünden unter "Beobachtung". Dem vorraus ging, die Arbeitsanweisung, schon ab dem ersten Krankheitstag eine AU vorlegen zu müssen. Ein klarer Verstoß gegen den MTV.
Ja,die vorgespielte politische Korrektheit seitens der GWI GF vorzuheucheln bringt niemandem etwas und fliegt den Herren ja gerade ordentlich um die Ohren!

Schön, das wir uns auch mal einig sind!!
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flapfail
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Anmeldungsdatum: 23.03.2008
Beiträge: 6787
Wohnort: OGLE-2005-BLG-390Lb

BeitragVerfasst am: Fr Okt 21, 2016 1:08 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Winti hat folgendes geschrieben:
Dem vorraus ging, die Arbeitsanweisung, schon ab dem ersten Krankheitstag eine AU vorlegen zu müssen. Ein klarer Verstoß gegen den MTV.
!


Im MTV ist klar geregelt dass auch schon ab dem 1. Tag eine AU verlangt werden kann.
Nix "klarer Verstoß" Rolling Eyes
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Winti
Captain
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Anmeldungsdatum: 08.04.2010
Beiträge: 317

BeitragVerfasst am: Fr Okt 21, 2016 1:22 pm    Titel: Antworten mit Zitat

flapfail hat folgendes geschrieben:

Im MTV ist klar geregelt dass auch schon ab dem 1. Tag eine AU verlangt werden kann.
Nix "klarer Verstoß" Rolling Eyes


Was soll der Quatsch, Flapfail?
GWI MTV §5 Abs. 4 ,klare Missachtung!!!
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flapfail
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Anmeldungsdatum: 23.03.2008
Beiträge: 6787
Wohnort: OGLE-2005-BLG-390Lb

BeitragVerfasst am: Fr Okt 21, 2016 2:46 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Winti hat folgendes geschrieben:
flapfail hat folgendes geschrieben:

Im MTV ist klar geregelt dass auch schon ab dem 1. Tag eine AU verlangt werden kann.
Nix "klarer Verstoß" Rolling Eyes


Was soll der Quatsch, Flapfail?
GWI MTV §5 Abs. 4 ,klare Missachtung!!!


§ 26, Allgemeine Pflichten, Abs. 2

In begründeten Einzelfällen kann auch schon für den ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit die Bescheinigung verlangt werden.
Nix Quatsch , Winti....
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Winti
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Anmeldungsdatum: 08.04.2010
Beiträge: 317

BeitragVerfasst am: Fr Okt 21, 2016 7:41 pm    Titel: Antworten mit Zitat

flapfail hat folgendes geschrieben:

§ 26, Allgemeine Pflichten, Abs. 2

In begründeten Einzelfällen kann auch schon für den ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit die Bescheinigung verlangt werden.
Nix Quatsch , Winti....


Warum nur...?
Im §26 geht es um den „Anspruch auf Erholungsurlaub“...Abs 2 bezieht sich darauf , wie Urlaub zu nehmen ist und wie er gewährt werden muss.

Aber egal...zu deinem Punkt:

Wenn du glaubst, dass eine Arbeitsanweisung an das gesamte fliegerische Corps der Germanwings, ein „begründeter Einzelfall“ ist, dann habe ich weder Lust noch Zeit dir zu erklären warum du, wie so häufig, völlig falsch liegst.
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flapfail
Goldmember
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Anmeldungsdatum: 23.03.2008
Beiträge: 6787
Wohnort: OGLE-2005-BLG-390Lb

BeitragVerfasst am: Fr Okt 21, 2016 9:06 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Winti hat folgendes geschrieben:



Wenn du glaubst, dass eine Arbeitsanweisung an das gesamte fliegerische Corps der Germanwings, ein „begründeter Einzelfall“ ist, dann habe ich weder Lust noch Zeit dir zu erklären warum du, wie so häufig, völlig falsch liegst.


Wie schön Wie immer dichtest Du mir etwas an, wovon ich weder etwas geschrieben noch gesagt habe.
Nur andere schlecht machen . Ist das das einzige, was du kannst.
Schön langsam nervt es.....
_________________
**Happy landings**
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obstsalat
Captain
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 892

BeitragVerfasst am: Fr Okt 21, 2016 9:39 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Locker bleiben. Wenn der §26 sich auf "Anspruch im Erholungsurlaub" bezieht kannst du, flapfail, diesen Paragraphen doch nicht ernsthaft als Argument heranziehen, eine AU könne (noch dazu von größeren Teilen der Belegschaft gleichzeitig) ab dem 1. Tag verlangt werden. Anscheinend hast du nicht das richtige Vertragswerk vorliegen.

Mit seinem zweiten Argument ("begründeter Einzelfall" vs. ganzen Gruppen von Piloten.) hat winti doch auch recht.

Das hat beides mit "schlechtmachen" doch gar nichts zu tun.

Im Übrigen ist das Thema dieses Threads das stetig weiter schlechter werdende Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei LH/EW/GWI.
Und dazu tragen solche Aktionen, wie von Teilen der Geschäftsleitung dort offensichtlich praktiziert, bei.

Wenn auf einem internen Meeting zwischen Arbeitnehmer und -geber ein AN den Kurs des AG kritisiert ist das normalerweise hierzulande kein Problem - auch dafür sind solche Aussprachen ja da. Der AN sollte natürlich einen gewissen Ton wahren und nicht destruktiv werden (bzw beide Seiten sollten dies).

Es wirft aber ein schlechtes Licht auf den AG, wenn er hinterher Kritik äußernde AN unter Druck setzt und in eine "Lubitz-Nähe" zu rücken versucht. Ebenso dient es nicht dem Betriebsfrieden, seine Belegschaft pauschal unter undefinierte "Beobachtung" zu stellen oder plötzlich eine sehr fragwürdige Interpretation des MTV (AU am ersten Tag) zu fordern.

Letztere Frage wird sicherlich eine Einigungsstelle oder das Arbeitsgericht relativ schnell klären. Es sei aber hinzugefügt, dass man bei vielen anderen Airlines seinem Personal genügend vertraut, NICHT am ersten Tag auf eine AU zu bestehen und das auch vertraglich so vereinbart - es würde mich wundern, wenn das bei GWI anders sein sollte.
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B1900D
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Anmeldungsdatum: 15.02.2011
Beiträge: 2106

BeitragVerfasst am: Sa Okt 22, 2016 4:22 am    Titel: Antworten mit Zitat

Ja - sollte alles so sein, ist es aber nicht mehr. Viele AG lassen Dinge darauf ankommen, selbst wenn sie juristisch keine Chance haben, versuchen sie es trotzdem erstmal. Hört sich töricht an, ist aber so - ich kenne da viele Geschichten...

Deswegen entsteht halt sehr schnell der Eindruck, dass manche Piloten noch in der Blase der Privilegierten schweben, die für andere noch nie existiert hat - Lufthansa ist halt eine Art Ponyhof. Bei anderen Firmen hätte man den Kollegen bei so einem Verhalten nicht zum Arzt geschickt, sondern verwarnt und bei Wiederholung entlassen oder sogar juristisch unkorrekt direkt entlassen, nach dem oben beschriebenen Motto.
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obstsalat
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 892

BeitragVerfasst am: Sa Okt 22, 2016 9:16 am    Titel: Antworten mit Zitat

Dass es anderswo noch schlimmer ist macht es hier nicht besser. Bei der Mafia kriegste bei jedem "Nein" Schuhe aus Beton - ist das jetzt der neue Standard? Natürlich gibt es leider genügend Hinterhofbuden mit 5 Angestellten und einem Chef, der macht was er will - egal ob korrekt oder nicht. Dadurch wird das aber glücklicherweise nicht auf einmal korrekt oder akzeptabel. Funktioniert auch nur so lange, wie man Arbeitnehmer findet, die so etwas mit sich machen lassen...

Verträge und Vertrauen sind nicht Teil einer "privilegierten Welt" sondern ganz normal. Lufthansa ist kein "Ponyhof" - auch in den allermeisten anderen Airlines werden Arbeitnehmer insgesamt gut und fair behandelt.
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Moep
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Anmeldungsdatum: 25.03.2003
Beiträge: 96

BeitragVerfasst am: Sa Okt 22, 2016 4:45 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Winti hat folgendes geschrieben:
flapfail hat folgendes geschrieben:

§ 26, Allgemeine Pflichten, Abs. 2

In begründeten Einzelfällen kann auch schon für den ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit die Bescheinigung verlangt werden.
Nix Quatsch , Winti....


Warum nur...?
Im §26 geht es um den „Anspruch auf Erholungsurlaub“...Abs 2 bezieht sich darauf , wie Urlaub zu nehmen ist und wie er gewährt werden muss.

Aber egal...zu deinem Punkt:

Wenn du glaubst, dass eine Arbeitsanweisung an das gesamte fliegerische Corps der Germanwings, ein „begründeter Einzelfall“ ist, dann habe ich weder Lust noch Zeit dir zu erklären warum du, wie so häufig, völlig falsch liegst.


Don´t feed the troll...
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