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Aufenthaltsbewilligung

 
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Greyhound
NFFler
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Anmeldungsdatum: 18.03.2014
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: Fr Sep 30, 2016 7:15 pm    Titel: Aufenthaltsbewilligung Antworten mit Zitat

Hallo,
Habe eine Frage zur Swissbewerbung. Und zwar steht als Frage

Haben Sie eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung für die Schweiz ?

Habe ich denn nicht zwangsläufig als deutscher Staatsbürger und damit einhergehend EU-Bürger eine Aufenthaltsbewilligung oder muss ich mir die ausstellen lassen ?

Wenn ich keine habe, ist es bewerbungsrelevant wenn ich bei der Frage "Nein" ankreuze ?

Grüße und schönes Wochenende
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SkyHigh88
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 10.10.2015
Beiträge: 8
Wohnort: 79761 Waldshut-Tiengen

BeitragVerfasst am: Sa Okt 01, 2016 8:59 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Greyhound,

Die Notwendigkeit einer Aufenthaltsbewilligung kommt erst dann zum tragen, wenn du planst, drei Monate und länger durchgehend in der Schweiz zu bleiben (je nach dem, woher du aus Deutschland kommst, macht das auch Sinn Wink ).

Ansonsten würde eine Grenzgängerbewilligung greifen, welche dich dann aber verpflichtet, mindestens ein Mal wöchentlich deine Heimat außerhalb der Schweizer Grenze aufzusuchen (hier jedoch nur, wenn du entgeltlich arbeitest, was während der Ausbildung nicht der Fall ist).

Eine Niederlassungsbewilligung ist die Erlaubnis für den dauerhaften Verbleib in der Schweiz mit festem, unbefristetem Wohnsitz. Diese ist jedoch, wenn ich mich recht entsinne, an gewisse Tests gebunden. Ich mag mich aber auch täuschen.

Zur weiteren Hilfe hier ein kleiner link:

https://www.guider.ch/staat/auslaenderrecht/eu-25-efta-aufenthaltsbewilligung/?gclid=CL7z8LOPuc8CFU06Gwod62YJ1g

Grüsse
_________________
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totto90
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 21.04.2014
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: Sa Okt 01, 2016 10:00 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Greyhound,

als deutscher Staatsbürger hast du vorerst keine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz. Du musst also nein ankreuzen was aber nicht weiter relevant und völlig normal ist.
Du bekommst sie erst wenn du einen Wohnsitz in der Schweiz hast und wie SkyHigh sagt, länger als drei Monate dort bleibst, z.B. bei Ausbildungsbeginn.

Gruß
_________________
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