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Steuerliche Absetzbarkeit der Ausbildungskosten

 
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bruchpiloOt
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Anmeldungsdatum: 11.09.2013
Beiträge: 179

BeitragVerfasst am: Di Nov 17, 2015 5:51 pm    Titel: Steuerliche Absetzbarkeit der Ausbildungskosten Antworten mit Zitat

Hi,

im Zuge meiner Zukunftsplanung hab ich mal versucht ein bisschen die Finanzlagen durchzurechnen, welche zu erwarten sind. Nach ein wenig Recherche, habe ich gelesen, dass die Ausbildungskosten für eine Verkehrsflugzeuführerschulung in Gänze als Werbungskosten geltend gemacht werden können, insofern dies eine Zweitschulung ist, sprich eine erste Berufsausbildung oder ein Studium bereits absolviert wurden. Unter Umständen sind die Kosten auch in der Variante der Erstausbildung abzusetzen, für mich aber nicht relevant, dies sei nur für andere Interessierte angemerkt. (siehe http://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/ausbildung-studium/berufspilot-sind-die-kosten-der-ausbildung-werbungskosten.html )
Für mich sind drei mögliche Szenarien relevant bei denen sich mir noch einige Fragen gestellt haben, vllt. könnt Ihr hier aus eigener Erfahrung berichten oder habt fundiertes Wissen dazu:

Bei allen Szenarien habe ich jetzt mal vorausgesetzt, dass die komplette zu finanzierende Summe bereits bei Schulungsantritt zu entrichten ist.

Fall 1: Die komplette Summe kann aus eigener Tasche finanziert werden. Habe ich es richtig verstanden, dass der komplette Betrag (beispielsweise 70000 € ) als Werbungskosten geltend gemacht werden kann? Sind dies also vorweggenommene Werbungskosten, welche bei meinem ersten Gehalt lohnsteuermindernd verrechnet werden? Ich meine zu wissen, dass absetzbare Werbungskosten vom Bruttojahresgehalt abgezogen werden und auf den übrigen Betrag ganz normal Lohnsteuer zu zahlen ist. Heißt das im Umkehrschluss, dass die Ausbildungskosten auch auf die nachfolgenden Jahre übertragen werden, da Bruttoeinkommen < Schulungskosten .

Fall 2: Die komplette Summe wird mit Hilfe eiens Kredites finanziert. Ist es richtig, dass Kredittilgungsraten nicht steuerlich abgesetzt werden können, lediglich die zu zahlenden monatlichen Zinsen als Werbungskosten geltend gemacht werden können?

Fall 3: Die Ausbildungskosten werden zum einen Teil privat finanziert und zum anderen Teil mit HIlfe eines Kredites. Sind dann der Eigenanteil steuerlich absetzbar und zuzüglich die anfallenden Zinsen?

Ein genereller Punkt zu allen Fallbeispielen: Wie wirkt sich die steuerliche Absetzbarkeit aus? Ist es richtig, dass nur die Lohnsteuer, welche vom Arbeitgeber direkt entrichtet wird "erstattet" wird. Wie verhält es sich mit Kirchensteuer, Soli, Rentenversicherung usw? Ich nehme mal an, Krankenkasse ist ganz normal zu entrichten.

Vielleicht hat ja jemand hier diesbezügliche einige Informationen

Beste Grüße[/u]
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Flugmensch
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Anmeldungsdatum: 20.04.2011
Beiträge: 769

BeitragVerfasst am: Di Nov 17, 2015 7:04 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Also keine Gewähr, dass das stimmt, was ich sage.

Ich glaube das ist so, dass du die Ausbildungskosten als Werbungskosten absetzen kann.
Da hast du aber sowieso jedes Jahr einen absetzbaren Betrag von 2000. Dh. wenn man da nicht drüber kommt, wird einem auch nichts zusätzlich erstattet.
Und wenn du keine Einkommenssteuer zahlst, kann dir eh nichts erstattet werden.

Das was du meinst ist, der sogenannten Verlustvortrag.
Also jetzige Ausgaben sollen mit der Einkommenssteuer der Zukunft verrechnet werden.

(Da gibt es aber soweit ich weiß noch Entscheidungen in der Schwebe, ob das funktioniert.
Dein Steuerberater sollte aber alles mit jeder Steuererklärung jedes Jahr angeben, damit es beim Finanzamt registriert wird, nur so kannst du alles bei entsprechenden Urteilen nachweisen.)

Das is Klammern hat mein Steuerberater in der Vergangenheit gesagt, ka, obs da schon was Neueres gibt.

Soweit ich mich erinnere, habe ich meine Bewerbungskosten bei Swiss in diesem Verlustvortrag gehabt.
Und als ich Geld verdient hab, wurde mein zu versteuerndes Einkommen dadurch gemindert.
Allerdings hatte ich in der Ausbildung eh so wenig verdient, dass ich kaum Steuer gezahlt hab (muss man ja erst ab ca. 11000).
Wenn ich dann zb nur 10000 verdien und 3000 aus Swiss Bewerbung abgezogen wird bleiben 7000.
Also vorher keine Steuer, nachher auch keine, also in dem Bsp 100% verpufft^^

Da Swiss als Bewerbung zählte und nicht als Ausbildung, ging das glaub ich problemloser.
Ob die Pilotenausbildung nur als 2. Ausbildung und die 1. Ausbildung in der Schwebe war oder so, kA
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B1900D
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Anmeldungsdatum: 15.02.2011
Beiträge: 2106

BeitragVerfasst am: Di Nov 17, 2015 8:32 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Du nach der Ausbildung keinen Job bekommst, der diese Werbungskosten “rechtfertigt“, wird es schwer einen Verlustvortrag zu beantragen - sonst könnte ja jeder der verdient eine Pilotenausbildung machen, einfach nur um weniger Einkommensteuer zahlen zu müssen... obwohl er sein Geld eigentlich als Jurist, Zahnarzt, Automechaniker oder was auch immer verdient.

Ein aktiver Pilot hingegen, kann ein zusätzliches Type Rating, welches ihm evtl. zu einem neuen Job(Arbeitgeberwechsel etc.) und zu einem verbesserten Lebenstandard verhilft, steuerlich rechtfertigen, weil dies ja direkt mit seinem Tätigkeitsfeld in Verbindung steht.

Das Finanzamt kann und wird also prüfen, ob die Werbungskosen einen Zusammenhang mit der Verdiensttätigkeit haben. Deswegen ist es erforderlich hier mindestens in dem Jahr, wo der Verlustvortrag beantragt wird, dass zumindest anteilsweise Einkommen aus einer entsprechenden Tätigkeit (Pilot, Fluglehrer usw.) generiert wird.
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bruchpiloOt
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Anmeldungsdatum: 11.09.2013
Beiträge: 179

BeitragVerfasst am: Di Nov 17, 2015 10:16 pm    Titel: Antworten mit Zitat

B1900D hat folgendes geschrieben:


Das Finanzamt kann und wird also prüfen, ob die Werbungskosen einen Zusammenhang mit der Verdiensttätigkeit haben. Deswegen ist es erforderlich hier mindestens in dem Jahr, wo der Verlustvortrag beantragt wird, dass zumindest anteilsweise Einkommen aus einer entsprechenden Tätigkeit (Pilot, Fluglehrer usw.) generiert wird.


Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube das stimmt nicht ganz. Hast du vielleicht eine Quelle die mir das bestätigt? Es ist für den Leihen leider recht undurchsichtig manchmal, wenn ich diesbezüglich ein paar mehr Informationen habe, werde ich das an der Stelle nochmal posten. Danke für eure Rückmeldungen schon mal soweit!

Gruß
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B1900D
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Anmeldungsdatum: 15.02.2011
Beiträge: 2106

BeitragVerfasst am: Mi Nov 18, 2015 11:31 am    Titel: Antworten mit Zitat

bruchpiloOt hat folgendes geschrieben:
B1900D hat folgendes geschrieben:


Das Finanzamt kann und wird also prüfen, ob die Werbungskosen einen Zusammenhang mit der Verdiensttätigkeit haben. Deswegen ist es erforderlich hier mindestens in dem Jahr, wo der Verlustvortrag beantragt wird, dass zumindest anteilsweise Einkommen aus einer entsprechenden Tätigkeit (Pilot, Fluglehrer usw.) generiert wird.


Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube das stimmt nicht ganz. Hast du vielleicht eine Quelle die mir das bestätigt? Es ist für den Leihen leider recht undurchsichtig manchmal, wenn ich diesbezüglich ein paar mehr Informationen habe, werde ich das an der Stelle nochmal posten. Danke für eure Rückmeldungen schon mal soweit!

Gruß


Mit solchen Fragen richtet man sich in der Regel an das eigene Finanzamt bzw. an einen Steuerberater - dann bekommst Du klare verbindliche Antworten und ich z.B. habe genau deswegen einen Steuerberater für solche Angelegenheiten - dann klappt das auch später mit dem Finanzamt. Auf alles andere würde ich mich nicht verlassen.

Ich sage es zu Argumentationszwecken nochmal: es macht begrifflich keinen Sinn, wenn ein Bäcker plötzlich Werbungskosten in der Luftfahrt generiert...

Wenn Du nach der Ausbildung einen Cockpitjob landest oder den Flugschein beruflich benötigst - dann kannst Du die Steuern absetzen, weil dann der Zusammenhang hergestellt ist. Wenn das nicht der Fall ist, dann hat man meines Erachtens ein Problem - man darf nämlich dabei nicht vergessen, das die Ausbildung zum "Piloten" in Deutschland keine Ausbildung zu einem anerkannten Beruf ist. Daraus folgt, dass die Rechtslage wegen den horrenden Kosten die der Allgemeinheit entstehen eine andere ist. Die Gründe dafür sind offensichtlich, weil dadurch riesige Steuerschlupflöcher entstehen.

Meine Single Engine Piston Klassenberechtigung ist schon vor ein paar Jahren verfallen weil ich nur noch ein Jetmuster fliege - ich werde mich jetzt mal schlau machen, ob ich die Erneuerung steuerlich als Werbungskosten absetzen kann, denn es könnte ja sein, dass ich die Berechtigung wieder brauche, um nebenberuflich noch als Rundflug-, Segelschlepp, oder Falschirmspringerabsetzpilot zu jobben... nächstes Jahr mache ich dann noch die Fluglehrerausbildung und zahle so erstmal noch weniger Einkommensteuer...

Aber wie gesagt - Steuerberater fragen !
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CBCR
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BeitragVerfasst am: Mi Nov 18, 2015 4:13 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Meine Pilotenausbildung war eine "Erstausbildung". Alle für die Ausbildung relevanten Kosten wurden vom Finanzamt anerkannt. Einen Verlustvortrag kann man nicht beantragen, sondern er wird im Rahmen des Einkommensteuerbescheides festgesetzt, und zwar dann, wenn im steuerlich relevanten Jahr nicht alle Aufwendungen geltend gemacht werden können. Das ist dann der Fall, wenn die Steuerlast geringer ist als eben der Verlustvortrag. Nun bin ich seit einigen Jahren in Lohn und Brot und zehre genüsslich meinen Verlustvortrag auf. Das dauert natürlich umso länger, je höher die Werbungskosten aus den im entsprechenden Steuerjahr sonst noch anfallenden Werbungskosten sind, denn die können ja auch noch geltend gemacht werden.
Zu Deinen Fragen:
---kann der komplette Betrag (beispielsweise 70000 € ) als Werbungskosten geltend gemacht werden? Dem Grunde nach ja
---Sind dies also vorweggenommene Werbungskosten, welche bei meinem ersten Gehalt lohnsteuermindernd verrechnet werden? Das ist der sog. Verlustvortrag, der bei Deiner Steuerlast berücksichtigt wird(im Folgejahr)
---Heißt das im Umkehrschluss, dass die Ausbildungskosten auch auf die nachfolgenden Jahre übertragen werden Ja, s.o., Verlustvortrag
---lediglich die zu zahlenden monatlichen Zinsen als Werbungskosten geltend gemacht werden können? Wird bei mir so anerkannt
Zu den anderen Fragenkann ich keine verbindlichen Angaben machen, da sich mein Steuerberater darum kümmert. Alles möchte ich auch nicht wissen.
Mein Tipp: frag bei der RWL im MG nach. Die helfen Dir mit einer Telefonnummer von einem Steuerberatungsbüro in Köln. Die haben eine unglaublich "pfiffige" Sachbearbeiterin, die sich mit diesem Thema bestens auskennt.
Viel Erfolg und das bisschen Glück, das auch immer dazu gehört.



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bruchpiloOt
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Anmeldungsdatum: 11.09.2013
Beiträge: 179

BeitragVerfasst am: Do Nov 19, 2015 12:25 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ich danke euch, für eure Antworten!

Grüße
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