Pilotenboard.de :: DLR-Test Infos, Ausbildung, Erfahrungsberichte :: operated by SkyTest® :: Foren-Übersicht

 Wiki  ChatChat  FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   BenutzergruppenBenutzergruppen 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin   RegistrierenRegistrieren 

MEP Ausbildung und Prüfung im europ. Ausland ?

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Pilotenboard.de :: DLR-Test Infos, Ausbildung, Erfahrungsberichte :: operated by SkyTest® :: Foren-Übersicht -> Flugschulen / ATPL-Ausbildung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
cloud
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 18.09.2013
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: Do Jan 29, 2015 3:08 pm    Titel: MEP Ausbildung und Prüfung im europ. Ausland ? Antworten mit Zitat

Ist es seit EASA möglich, die Zweimot-Ausbildung und Prüfung z.B. an einer EASA-zertifizierten Flugschule in Tschechien zu machen ohne, dass man anschließend in Deutschland eine erneute MEP-Flugprüfung ablegen muß? Im Prüferverzeichnis des LBA finden sich zwar Prüfer in kleinen "seltenen" europäischen Ländern aber leider kein Prüfer in Tschechien.
Das LBA hat auf eine erste Anfrage nicht geantwortet.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
B1900D
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 15.02.2011
Beiträge: 2106

BeitragVerfasst am: Do Jan 29, 2015 3:29 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ich verstehe nicht warum diese Art Fragen immer wieder hier auftauchen, weil die Flugschulen (TROs) das eigentlich wissen und ihre potentiellen Kunden über die angebotenen Ausbildungen entsprechend beraten sollten. Du bezahlst doch als Kunde die Rechnung, oder ? Dann solltest Du auch erwarten können, dass man als seriöse TRO mit den EASA Regularien vertraut wäre bzw. ist es letztendlich deren Aufgabe und Verantwortung sich diesbezüglich beim LBA zu erkundigen. Das könnte übrigens auch der Grund sein, warum Du bisher keine Antwort vom LBA erhalten hast.

Wenn Du deutscher Lizenzinhaber bist wäre es erstmal wichtig ob das LBA die Ausbildung dieser Flugschule anerkennt. Das muß die Flugschule Dir auf jeden Fall bestätigen können.

Der Prüfer selber muß vom LBA für die Abnahme der Prüfung annerkannt worden sein, ansonsten bringt es Dir nichts. Dafür muß er vorher eine Self-Study Schulung des LBA's machen und dann den entsprechenden Antrag für seine Anerkennung stellen.


Zuletzt bearbeitet von B1900D am Do Jan 29, 2015 4:06 pm, insgesamt einmal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
cloud
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 18.09.2013
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: Do Jan 29, 2015 3:59 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die konkreten Infos! "Self-Study Schulung" hört sich machbar an, ist also ein Selbststudium, vermutlich online, vielleicht vergleichbar mit dem Prüfer-Auffrischungsseminar gemäß Teil-FCL.1025 b) (2) ?
Vielleicht lässt sich einer der Prüfer aus Tschechien darauf ein. Ist ja augenscheinlich immerhin die größte und erste EU-FCL-zertifizierte tschechische Flugschule.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
B1900D
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 15.02.2011
Beiträge: 2106

BeitragVerfasst am: Do Jan 29, 2015 4:08 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Inzwischen habe ich meinen Text oben etwas editiert. Wenn die Schule das ist, was Du sagst, dann sollten sie Dich erst recht in solchen Dingen beraten können. Du wirst dann sicherlich auch nicht der einzige sein, der die Dienstleistung beanspruchen wird.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
CranfieldAviation
Senior First Officer
Senior First Officer


Anmeldungsdatum: 09.12.2011
Beiträge: 58
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: Do Jan 29, 2015 5:42 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Das Verfahren hat sich ein wenig geändert. Das LBA muss vor der Prüfungsdurchführung informiert werden. Hier der entsprechende Text :

Durch die VO (EU) Nr. 245/2014 erfolgte zum 03.04.2014 die Änderung der VO (EU) Nr. 1178/2011. Es wurde unter anderem die Bestimmung FCL.1015 c) abgeändert. Die Verpflichtung für Prüfer, vor der Durchführung von Prüfungen, Befähigungsüberprüfungen oder Kompetenzbeurteilungen mit Inhabern von durch andere EU-Mitgliedsstaaten ausgestellte Lizenzen von der zuständigen Behörde des Lizenzinhaberstaates eine Einweisung in die anwendbaren nationalen Verfahren und Vorschriften zu erhalten, ist hiermit weggefallen.

FCL.1015 c) sieht nun vor, dass Prüfer sich selbständig mit den aktuellen nationalen Verfahren des jeweiligen Mitgliedsstaates vertraut machen müssen. Diese Verfahren ("Examiner Differences Document") sind auf der Homepage der EASA veröffentlicht.

Rechtzeitig vor Abnahme einer Praktischen Prüfung für einen Piloten, dessen Lizenz vom LBA herausgegeben wurde, hat ein nicht vom LBA anerkannter Prüfer eine Test Notification an die E-Mail-Adresse testnotifications@lba.de zu senden. Befähigungsüberprüfungen oder Kompetenzbeurteilungen sind nicht betroffen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
CranfieldAviation
Senior First Officer
Senior First Officer


Anmeldungsdatum: 09.12.2011
Beiträge: 58
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: Do Jan 29, 2015 5:46 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Dein Vorhaben sollte auf jeden Fall durchführbar sein. Part-FCL bietet die Möglichkeit die praktische Ausbildung in anderen Mitgliedsstaaten durchzuführen. Wie Udo aber schon geschrieben hat, würde ich mir das vom LBA nochmal bestätigen lassen.

Du benötigst auf jeden Fall für die Eintragung eine Kopie der Genehmigungsurkunde der ATO, Lizenzkopien von dem Lehrer und dem Prüfer etc.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
cloud
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 18.09.2013
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: Di Feb 17, 2015 8:15 am    Titel: Antworten mit Zitat

@ CranfieldAviation
Vielen Dank für diese konkreten und sehr hilfreichen Informationen !

Ich habe mich daraufhin informiert und es ist genau so wie von Dir beschrieben. Die angefragte Bestätigung des LBA zu dieser konkreten Flugschule bekomme ich leider nicht (obwohl ich wirklich super nett nachgefragt hatte). Vermutlich sagt man sich, es sei doch alles veröffentlicht. Ich gehe also davon aus, dass es funktioniert.

Die abschließende Schulung mache ich dann bei Eurer Partnerflugschule. Besten Dank,
ein Schüler von Euch.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Burak
Navigator
Navigator


Anmeldungsdatum: 08.08.2015
Beiträge: 34
Wohnort: Deutschland

BeitragVerfasst am: Di Okt 20, 2015 9:13 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Was ist genau diese MEP Lizenz ?
Und braucht man die wenn man die Modulare Pilotenausbildung macht ? oder reicht da der cpl/ir und frozen atpl ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Pilotenboard.de :: DLR-Test Infos, Ausbildung, Erfahrungsberichte :: operated by SkyTest® :: Foren-Übersicht -> Flugschulen / ATPL-Ausbildung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Impressum        Datenschutzbestimmungen nach DSGVO

Cobalt by Jakob Persson
Cobalt phpBB Theme/Template by Jakob Persson.
Copyright © Jakob Persson 2002.

Powered by phpBB © 2001, 2002 phpBB Group