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N7U
Captain
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Anmeldungsdatum: 12.06.2015
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: Di Aug 04, 2015 4:53 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Die da wären? Ich habe gerade Schwierigkeiten mir vorzustellen, wie "ordnungsgemäßes Erscheinen bei Arbeitgeber A" in Verbindung mit "Krankmeldung mit Krankenschein für Auswahlverfahren für Arbeitgeber B" zu "ziemlich unberechenbaren Folgen" führen kann.
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terrathree
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Anmeldungsdatum: 10.07.2015
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: Di Aug 04, 2015 6:03 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Alexh hat folgendes geschrieben:

Also Entschuldigung aber hier schreibst du was über dumme Vorgehensweisen und hier
Flugmensch hat folgendes geschrieben:

Wie bereits gesagt wurde, dann würde ich mich an dem Tag krankschreiben lassen, aber trotzdem zur Arbeit gehen, der LH das Attest zukommen lassen.

schlägst du selber eine dumme Vorgehensweise vor. [...]


Wie ich finde ist DAS sogar noch um Längen dümmer...

Und zu den Folgen... Wie es der Teufel will, kennt jemand wen, der jemanden kennt... In dem ganzen Kontext hier, der - wie schon angemerkt wurde - auch von anderen Leuten gelesen wird, braucht man da dann nur eins und eins zusammen zählen. Mir wäre es zu heiß.

Rein rechtlich meines Erachtens ein astreiner Betrug zum Nachteil der LH. Da nutzt auch das Attest nichts um das auszuhebeln, der Arzt wurde ja genauso mit "falschen Infos" gefüttert...

Könnte auch rückwirkend noch Probleme machen, wenn das erst in einem Jahr wieso auch immer rauskommt.

Abgesehen davon bräuchte die LH dann auch keinen weiteren FQ-Termin an ihn vergeben, weil man sich mit so einer Aktion selbst disqualifiziert - sollte einleuchten.

Ehrlich währt oft am längsten - und man braucht sich nicht einscheissen, mit unangenehmen Fragen konfrontiert zu werden.

Aber was rede ich, soll jeder machen wie er meint...
Manchmal darf man einfach nicht viel Fragen sondern einfach für sich entscheiden und machen.



Beste Grüße.
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Schienenschreck
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Anmeldungsdatum: 01.09.2008
Beiträge: 3247
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BeitragVerfasst am: Di Aug 04, 2015 7:52 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Was für ein Blabla von wegen Betrug der LH, so ein Unsinn. Man kann sich auch krankschreiben lassen, weil man sich beispielsweise wegen Abgeschlagenheit keine lange Reise mit Assessmentcenter in seinem derzeitigen Zustand zutraut, kann aber trotzdem bei der Arbeit vorbeischauen, weil man noch ein paar Dinge für ein wichtiges Projekt erledigen will.

Glauben hier wohl immernoch einige, dass man bei einer Krankschreibung zwingend im Bett liegen müsste.

Mögliches, völlig plausibles Szenario: Man fühlt sich am Anreisetag zur Firmenqualifikation nicht wohl und lässt sich abends krankschreiben. Am nächsten Tag stellt man fest, dass es einem soweit besser geht, dass man zur Arbeit kann. Jedoch schafft man es natürlich nicht mehr, zur Firmenqualifikation anzureisen.
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Flugmensch
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Anmeldungsdatum: 20.04.2011
Beiträge: 769

BeitragVerfasst am: Di Aug 04, 2015 9:14 pm    Titel: Antworten mit Zitat

terrathree hat folgendes geschrieben:


Ehrlich währt oft am längsten - und man braucht sich nicht einscheissen, mit unangenehmen Fragen konfrontiert zu werden.


Ok und Ehrlichkeit wäre:

- Den Arbeitgeber immer mehr drauf drängen frei zu bekommen und sichs dort verscherzen, evtl. nicht übernommen zu werden und arbeitslos sein

oder

- 1200 Euro an die LH zahlen und beim neuen Termin wahrscheinlich eh nicht bestehen

oder beides zusammen.

Toll.

Man muss sich nicht alles gefallen lassen und das ist Grund genug für eine Notlüge, damit man selbst keine unverhältnismäßigen Nachteile hat.
Oder eben, wie vorgeschlagen: Anwalt und rechtlich ausdiskutieren, ob sowas legal ist.
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terrathree
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Anmeldungsdatum: 10.07.2015
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: Di Aug 04, 2015 10:02 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Schienenschreck hat folgendes geschrieben:
[...] kann aber trotzdem bei der Arbeit vorbeischauen, weil man noch ein paar Dinge für ein wichtiges Projekt erledigen will.

Glauben hier wohl immernoch einige, dass man bei einer Krankschreibung zwingend im Bett liegen müsste.



Das Ding heißt Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Gibt dazu finde ich nicht viel zu erklären. Und wenn man unfähig ist zu arbeiten und sich abgeschlagen fühlt, dann beisst sich das mit "mal eben was für das Projekt erledigen".

Dass man bei einer Krankschreibung im Bett liegen muss, hat im gesamten Thread noch keiner behauptet. Man darf alles tun, was der Erholung und der Genesung zuträglich ist. Dass an dieser Stelle bei kurzfristig eingetretener"Abgeschlagenheit" ein wichtiges Projekt auf der Arbeit als Heilmittel durchgeht, sehe ich nicht so recht als gegeben.

Und wenn ich mich dann wieder gesund fühle, kann ich natürlich auch wieder zur Arbeit gehen. Aber all das kurzfristig innerhalb von einem Tag ?! Naja.

Außerdem... es spricht doch auch hier wieder gar keiner von einer realen, begründeten Krankschreibung.
Es geht schon die ganze Zeit um eine solche, die man aufgrund Vorspiegelung falscher Tatsachen (Irrtumserregung) beim Arzt erlangt. Diese findet dann im Rechtsverkehr Verwendung, wobei das Vermögen eines anderen (hier die LH) geschädigt wird (weil die jetzt selbst für die zwölfhundert Ocken aufkommen müssen).
Und bitte, hier hast du den Betrug. Wie gesagt, gilt für die Krankschreibung als Mittel zum Zweck.

Das Ganze nun einfach im falschen Zusammenhang als Unsinn abzutun, puh. Ich glaube da bist du jetzt auf dem Holzweg.

Ob die Ausfallgebühr erhoben werden darf, müsste man halt prüfen. Vermutlich kann man da auch erst mal ohne Anwalt drüber reden und sich im besten Falle sogar einig werden.
Hoppla, etwa die FQ des Lebens?! Sorry, konnte ich jetzt nicht drauf lernen, Sie hören von meinem Anwalt. Gehört eh zum Guten Ton heutzutage, immer gleich den Anwalt zu hetzen, der Rechtsschutz zahlt ja...

Letztlich kann ich aber immer noch nicht glauben, dass ein Chef da so "unmenschlich" reagiert und nicht freistellt... Ist da u.U. im Vorfeld schon etwas daneben gelaufen ?!

LG
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Schienenschreck
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Anmeldungsdatum: 01.09.2008
Beiträge: 3247
Wohnort: ZZ9 Plural Z Alpha

BeitragVerfasst am: Di Aug 04, 2015 10:29 pm    Titel: Antworten mit Zitat

terrathree hat folgendes geschrieben:
Das Ding heißt Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Gibt dazu finde ich nicht viel zu erklären. Und wenn man unfähig ist zu arbeiten und sich abgeschlagen fühlt, dann beisst sich das mit "mal eben was für das Projekt erledigen".

Nachschauen statt vermuten. http://www.express.de/recht/krankschreibung-krank-geschrieben-im-bett-bleiben-arbeitnehmer,4620958,27030054.html

Im übrigen, am Abend vorher eine Krankschreibung erhalten und am nächsten Tag doch wieder fit sein beißt sich überhaupt nicht.

Und einen Betrug bei einem Bewerbungsverfahren durch Nichterscheinen herzuleiten ist schon ganz schön stark aus den Fingern gesogen. Das ist schlicht und ergreifend deren Risiko, wenn die meinen, so ein Tamtam veranstalten zu müssen.

Zu Ausdrücken wie "FQ des Lebens" sage ich mal lieber nichts.
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Flugmensch
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Anmeldungsdatum: 20.04.2011
Beiträge: 769

BeitragVerfasst am: Di Aug 04, 2015 11:36 pm    Titel: Antworten mit Zitat

terrathree hat folgendes geschrieben:
Vermutlich kann man da auch erst mal ohne Anwalt drüber reden und sich im besten Falle sogar einig werden.
Hoppla, etwa die FQ des Lebens?! Sorry, konnte ich jetzt nicht drauf lernen, Sie hören von meinem Anwalt. Gehört eh zum Guten Ton heutzutage, immer gleich den Anwalt zu hetzen, der Rechtsschutz zahlt ja...



Ist traurig, ist aber so.
Man wird heutzutage verarscht, wos nur geht.
Ohne Anwalt kennen die wenigsten ihre Rechte und Ansprüche.

Wenn man sich davor ohne Anwalt einigt, zb. 500 Euro Zahlung, sich mit Anwalt aber rausstellt, dass das auch nicht rechtens ist, dann is es meist zu spät.

Klar man muss es erstmal nicht übertreiben, sollte die LH aber wirklich auf so eine Unsumme bestehen, dann würde ich definitiv einen Anwalt einschalten.
Die meisten Leute gehn halt den Weg des geringsten Widerstands und sagen immer "ja", aber das sollt sich nicht jeder gefallen lassen.

Alle Nachfolger müssen für die mangelnde Courage der Vorgänger leiden. Das ist überall so.
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terrathree
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Anmeldungsdatum: 10.07.2015
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: Mi Aug 05, 2015 9:27 am    Titel: Antworten mit Zitat

Schienenschreck hat folgendes geschrieben:
terrathree hat folgendes geschrieben:
Das Ding heißt Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Gibt dazu finde ich nicht viel zu erklären. Und wenn man unfähig ist zu arbeiten und sich abgeschlagen fühlt, dann beisst sich das mit "mal eben was für das Projekt erledigen".

Nachschauen statt vermuten. http://www.express.de/recht/krankschreibung-krank-geschrieben-im-bett-bleiben-arbeitnehmer,4620958,27030054.html

Im übrigen, am Abend vorher eine Krankschreibung erhalten und am nächsten Tag doch wieder fit sein beißt sich überhaupt nicht.



Nett, dass du es wieder aus dem Zusammenhang reisst.
Zitier doch bitte mal den ganzen Sinnabschnitt und nicht nur die Abschnitte die dir gerade passen...
Einen Absatz weiter habe ich genau das, was du da mit deinem fundierten Link bekräftigst, gesagt.

Aber um nochmal auf deines zu komme, von wegen krankgeschrieben und Projektarbeit... Ich meine zu wissen, dass die Krankschreibung (auch schon vor deren aufgedruckten End-Datums) Wirkung verliert, sobald man sich wieder fit fühlt und beim Chef zurück meldet. Merkt man dann, dass man doch nicht so fit ist, braucht man auch wieder eine neue Krankschreibung.
(Konnte sogar zumindest einen Link hierzu finden, irgendwo im unteren Drittel stehts
http://www.badische-zeitung.de/wirtschaft-3/die-mythen-der-krankschreibung--85620659.html )

Und eine vorgetäuschte Krankheit / Krankschreibung - und nochmal, von nichts anderem reden wir hier - aus der ein anderer einen Vermögensnachteil erleidet, ist tatbestandsmäßig einfach ein Betrug. So einige Lappalien erfüllen Straftatbestände und mögen an den Haaren herbei gezogen sein. Auch die Nachweisbarkeit oder ob das Verfahren dann ohnehin wieso auch immer eingestellt wird, sei mal dahin gestellt. Abgesehen davon hat ein ärztl. Attest auch einen hohen (Beweis-) Wert. Das alles ändert aber nichts an der Tatsache, dass objektiver als auch subjektiver Tatbestand erfüllt sind.

Aber, den Tipp darf ich dir gerne zurück geben, nachschauen statt vermuten § 263 StGB (mit Kommentaren)


Flugmensch hat folgendes geschrieben:
Klar man muss es erstmal nicht übertreiben, sollte die LH aber wirklich auf so eine Unsumme bestehen, dann würde ich definitiv einen Anwalt einschalten.
Die meisten Leute gehn halt den Weg des geringsten Widerstands und sagen immer "ja", aber das sollt sich nicht jeder gefallen lassen.

Alle Nachfolger müssen für die mangelnde Courage der Vorgänger leiden. Das ist überall so.


Ja, genau so habe ich das gemeint. Nicht übertreiben aber dennoch auf seine Forderungen bestehen und keinen "billigen Kompromiss" eingehen.
Sowas wird eh nicht aus "Gutmenschentum" angeboten... i.d.R. meistens aber dann, wenn die volle Forderung rechtlich eh nicht so einfach haltbar wäre und man hier einen komplizierten Rechtsstreit mit unsicherem Ausgang scheut.

Wenn man dann merkt, dass man auf taube Ohren stößt, ist der Gang zum (Fach!-) Anwalt beinahe unausweichlich, wer kennt sich schon mit der genauen Rechtslage aus!?

Einfach einknicken wäre hier (und vor allem bei der Summe) auf jeden Fall der falsche Weg, da gebe ich dir völlig recht.


LG
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Schienenschreck
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BeitragVerfasst am: Mi Aug 05, 2015 10:18 am    Titel: Antworten mit Zitat

terrathree hat folgendes geschrieben:
Nett, dass du es wieder aus dem Zusammenhang reisst.
Zitier doch bitte mal den ganzen Sinnabschnitt und nicht nur die Abschnitte die dir gerade passen...
Einen Absatz weiter habe ich genau das, was du da mit deinem fundierten Link bekräftigst, gesagt.

Nein hast du nicht. Man kann sich nämlich völlig plausibel auch sofort wieder zur Arbeit begeben, wenn man sich beispielsweise eine mehrtägige (Dienst-)Reise nicht zutraut (weswegen man sich eine Krankschreibung besorgt hat), aber an dem Tag zur Büroarbeit in der Lage fühlt.

terrathree hat folgendes geschrieben:
Aber um nochmal auf deines zu komme, von wegen krankgeschrieben und Projektarbeit... Ich meine zu wissen, dass die Krankschreibung (auch schon vor deren aufgedruckten End-Datums) Wirkung verliert, sobald man sich wieder fit fühlt und beim Chef zurück meldet.

Siehe oben. Wenn man seine Büroarbeit für machbar hält, heißt das nicht, dass man sich deshalb zu Flugreisen in der Lage fühlt. Bei starkem Schnupfen kann man nämlich sehr wohl im Büro arbeiten, sollte das Verkehrsmittel Flugzeug aber tunlichst vermeiden. Von daher ist es unlogisch, eine Krankschreibung durch das Erscheinen im Büro für vollständig wirkungslos zu erklären.
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terrathree
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BeitragVerfasst am: Mi Aug 05, 2015 12:42 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Schienenschreck hat folgendes geschrieben:

Siehe oben. Wenn man seine Büroarbeit für machbar hält, heißt das nicht, dass man sich deshalb zu Flugreisen in der Lage fühlt. Bei starkem Schnupfen kann man nämlich sehr wohl im Büro arbeiten, sollte das Verkehrsmittel Flugzeug aber tunlichst vermeiden. Von daher ist es unlogisch, eine Krankschreibung durch das Erscheinen im Büro für vollständig wirkungslos zu erklären.


An dieser Stelle wäre dann ein ärztliches Attest das Mittel der Wahl. Dieses weisst dann nach, dass man am Tag XY aufgrund Krankheit XY nicht flugfähig war. Oder was will jetzt eine Fluggesellschaft mit deiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Mal ab vom Thema,in die andere Richtung gedacht:
Du möchtest eine Flugreise stornieren, weil du "krank", präziser: arbeitsunfähig bist. Nehmen wir mal an du hast einen Bürojob als Schreibkraft und eine Sehnenscheidenentzündung.
Arbeitsunfähig JA, flugunfähig NEIN. Der Reiseveranstalter wird an dieser Stelle ein entsprechendes Attest (ob Flugunfähigkeit gegeben!) von dir fordern, weil den deine Arbeitsunfähigkeit in diesem Fall mit dem Flug einen feuchten Kericht interessiert.


So und jetzt hab ich keine Lust mehr.
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Schienenschreck
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BeitragVerfasst am: Mi Aug 05, 2015 3:10 pm    Titel: Antworten mit Zitat

terrathree hat folgendes geschrieben:
An dieser Stelle wäre dann ein ärztliches Attest das Mittel der Wahl. Dieses weisst dann nach, dass man am Tag XY aufgrund Krankheit XY nicht flugfähig war. Oder was will jetzt eine Fluggesellschaft mit deiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Der Brötchengeber, der mich auf Dienstreise schicken will, kriegt von mir eine Krankmeldung (AUB, Attest, wasauchimmer). Da die Arbeit aber liegen bleibt und ich mich im Stande fühle, am gleichen Tag im Büro zu sitzen, gehe ich normal zur Arbeit, aber eben nicht auf Dienstreise.
Um die Fluggesellschaft geht es überhaupt nicht.
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