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FQ-TERMIN ZU VERGEBEN 19.&20. August 2015
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Charlie Hotel
Captain
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Anmeldungsdatum: 12.09.2014
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BeitragVerfasst am: Fr Jul 31, 2015 11:26 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Falls du das ernst meinst müsstest du trotzdem erstmal LH kontaktieren. Du kannst den FQ-Platz ja nicht vergeben, sondern das wird von LH nach Warteliste gemacht.
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Schienenschreck
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Anmeldungsdatum: 01.09.2008
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BeitragVerfasst am: Sa Aug 01, 2015 11:23 am    Titel: Re: FQ-TERMIN ZU VERGEBEN 19.&20. August 2015 Antworten mit Zitat

FonEengIneeR7 hat folgendes geschrieben:
Da eine Absage zu kurzfristig wäre, müsste ich für den Aufwand die Gebühren von ca. 1200€ selbst übernehmen.

Wenns nicht klappt, würd ichs an deiner Stelle nicht zahlen.
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El Pollo loco
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Anmeldungsdatum: 28.07.2015
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BeitragVerfasst am: Sa Aug 01, 2015 3:47 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Naja einfach nicht zahlen geht nicht. Schließlich wurde der FQ Termin schriftlich mit seiner Unterschrift bestätigt. Wenn du also wirklich abspringst und einen späteren FQ Termin wahrnehmen möchtest, würde ich an deiner Stelle versuchen alles so unproblematisch wie möglich zu gestalten; das bedeutet leider die 1200€ zu zahlen und einen späteren Termin zu erhalten. Alternativ mit dem arbeitgeber sprechen (übrigens ist das eine gute übung für das streitgespräch). Hast du keine Resturlaubstage die du dir nehmen könntest? Weiß dein Arbeitgeber, dass du 1200€ Strafe zahlen musst wenn du nicht dran teilnimmst?
Schlage ihm doch mal vor evtl. Überstunden zu machen, sofern du für den FQ Zeitraum freibekommst. Das kann doch nicht sein, dass er einfach stur blockiert..
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Flugmensch
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BeitragVerfasst am: Sa Aug 01, 2015 7:37 pm    Titel: Re: FQ-TERMIN ZU VERGEBEN 19.&20. August 2015 Antworten mit Zitat

FonEengIneeR7 hat folgendes geschrieben:

Einfacher gesagt als getan! Und wie meinst du soll ich das durchsetzen?


Abwarten, ob was mit rechtlicher Bedeutung kommt und wenn ja dem Anwalt übergeben.

Kannst du ja nichts dafür, wenn LH zur Einstellung dich so genau testen möchte und wenn ja, ist das nicht dein fianzielles Problem.
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El Pollo loco
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Anmeldungsdatum: 28.07.2015
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: Sa Aug 01, 2015 11:11 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Anwalt wird ihm hier evtl. nicht weiterhelfen können. Es ist hier ein "Vertrag" (sofern man des als solches bezeichnen kann) zustande gekommen und zwar in dem der FQ Termin schriftlich bestätigt wurde. Auf dem Zettel den man zur Terminbestätigung unterschreibt steht drin, dass man ein Schreiben von der LH erhalten hat und sämtliche darin enthaltenen Informationen zur Kenntnis genommen hat. Und genau in diesem schreiben steht wiederrum drin, dass 2015 nur ein begrenztes Kontingent an Testterminen zur Verfügung steht daher würden einem die Kosten bei nicht Teilnahme in Rechnung gestellt. Der Zettel wird so unterschrieben und an LH geschickt, ansonsten erhält man keinen Termin.
Krankmeldung ist allerdings erlaubt. Oder es muss ein "wichtiger Grund" vorhanden sein, was damit gemeint ist, ist nicht genau spezifiziert.
Ich persönlich würde genau abwägen: Möchte ich zur LH? Falls ja, würde ich nicht unbedingt schwere Geschütze ausfahren und einen Anwalt loslassen. Falls nicht, könnte man das in Erwägung ziehen...in Erwägung ziehen, weil du im worst case Anwaltskosten + FQ-Strafe gleichzeitig bezahlen müsstest.
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Schienenschreck
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Anmeldungsdatum: 01.09.2008
Beiträge: 3247
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BeitragVerfasst am: So Aug 02, 2015 1:45 am    Titel: Antworten mit Zitat

Selbst wenn etwas unterschrieben wurde... hier geht es um Verträge mit Verbrauchern, und die muss man erstens so kennzeichnen, zweitens kann man da nicht über 20 Verweise hinweg Kosten versteckt in irgendeiner Klausel angeben. Zumal man nicht die Wahl hat, dieses Verfahren auszuschlagen, wenn man sich auf diese Stelle bewerben möchte.

Alternativ melde der LH eine Krankheit an dem Tag. Lieber die belügen, als deinen jetzigen Arbeitgeber.
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terrathree
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BeitragVerfasst am: Mo Aug 03, 2015 12:07 pm    Titel: Antworten mit Zitat

FonEengIneeR7 hat folgendes geschrieben:


Danke für deine Hilfestellung. Ich befinde mich aber leider noch in der Probezeit, dass heißt ich darf in dieser Zeit keinen Urlaub nehmen (obwohl ich für das Jahr 2015 insgesamt 13 Urlaubstage in Anspruch nehmen darf, laut Vetrag). Das Problem ist folgendes: Wenn ich mit meinem Arbeitgeber darüber spreche und er verneint, dann kann ich mich auch für diesen Tag unmöglich krankschreiben lassen, da er bereits weiß, dass ich an diesem Tag etwas anderes vorhatte und nicht krank sein kann.....




Ich denke, dass du dich mit keinem der beiden Parteien "anlegen" solltest. Du bist bei beiden der Bittsteller, von daher würde ich positiv und mit einem netten Lächeln an die Sache rangehen, auch wenn dir der Arsch auf Grundeis geht weil du nicht weisst ob es klappt...

Beim jetzigen Arbeitgeber solltest du mit offenen Karten spielen. Ich weiß, es gibt fürchterliche Chefs... du musst ihm einfach richtig vermitteln, wie wichtig dir das Ganze ist.

Unter Umständen lässt er sich ja auf eine "unbezahlte Freistellung" für die Tage ein, wenn du bei ihm Verständnis wecken konntest - die Leute in deiner Führungsriege hatten sicher auch mal Träume und auch heute noch Dinge, die ihnen immens wichtig sind.
Sollten dir laut Vertrag außerdem Urlaubstage zugesprochen worden sein, dann würde ich auch darauf bestehen, wenn die freundliche Tour nichts bringt. Der Betriebsrat ist dann auch immer noch eine Möglichkeit...

Wie gesagt, zu allererst würde ich aber ganz offen, ehrlich und freundlich sagen um was es für dich geht (zweitrangig auch die Kohle bei Nicht-Erscheinen!) und dass dir sehr viel dran liegt.

Ganz wichtig in meinen Augen auch, klar zu machen dass du kein Problem mit deiner jetzigen Arbeit hast und du nicht nur im Betrieb bleibst bis du was besseres findest. Nicht dass es falsch verstanden wird, so nach dem Motto "Der will eh weg von uns". Da schalten Chefs dann auch gern mal auf Durchzug.

Solltest du mit irgendeinem Vorgesetzten besonders gut können, würde ich an der Stelle natürlich mein Anliegen zuerst dort vorbringen und etwas Rückenwind holen. Dennoch würde ich so gut als möglich die "Dienstwege" einhalten.

So far!

Beste Grüße und gutes Gelingen, wird schon!
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hard work beats talent, when talent doesn't work hard.
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N7U
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Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: Mo Aug 03, 2015 5:35 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Generell würde ich meinem derzeitigen Arbeitgeber nicht das Thema "Bewerbung bei einem anderen Arbeitgeber" erwähnen, schon gar nicht in der Probezeit. Ich bin zwar kein Anhänger von Notlügen, aber in diesem Fall würde ich eher auf "dringende familiäre Verpflichtungen" verweisen; krankschreiben lassen würde ich mich auf keinen Fall.
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NFFuture
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Wohnort: Freiburg im Breisgau

BeitragVerfasst am: Mo Aug 03, 2015 6:20 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Bei der momentanen Wartezeit auf einen Schulungbeginn an der LFT, kann man ja nur indirekt vom "wegbewerben" reden. Wenn er jetzt erst die FQ hat, kann er sich immernoch auf ein paar Jährchen bei seinem jetzigen Arbeitgeber freuen. Und wer weiß denn heute schon was er in ein paar Jahren machen wird? Die meisten Arbeitsverträge laufen ja heutzutage nicht mal mehr so lang. Wer weiß ob es bis dahin überhaupt noch das Unternehmen gibt für das er jetzt arbeitet, oder ob es dann noch das Unternehmen gibt für das er sich bewirbt? Twisted Evil (Ja, das ist überspitzt)
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ABI ----->06/2013

BU ------>08/2013
FQ ------>06/2014
Medical ->06/2014

NFF....
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Flugmensch
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Anmeldungsdatum: 20.04.2011
Beiträge: 769

BeitragVerfasst am: Mo Aug 03, 2015 7:16 pm    Titel: Antworten mit Zitat

terrathree hat folgendes geschrieben:


Beim jetzigen Arbeitgeber solltest du mit offenen Karten spielen.


Ich persönlich denke, DAS is das Dümmste, was man machen kann, erst recht in der Probezeit.
Dann heißt es: Der will ja gar nicht hier arbeiten, der fühlt sich als was Besseres, der will Pilot werden.

Außerdem setzt man sich damit sinnlos unter Druck, weil man immer gefragt wird, obs geklappt hat.

Krankmachen kann er jetzt nicht mehr.

Wie bereits gesagt wurde, dann würde ich mich an dem Tag krankschreiben lassen, aber trotzdem zur Arbeit gehen, der LH das Attest zukommen lassen.

Das ist dann zwar für die LH auch etwas auffällig. Aber besser die LH, als evtl. 95%igen niemals Arbeitsgeber, als den wirklichen Arbeitgeber belügen.

Oder:
Im FQ Schreiben stand ja lt Aussage eines Vorposters, dass bei wichtigem Grund Rücktritt möglich ist.
Wenn normal "Arbeit" nicht zählt, sag halt du hattest erst Urlaub, wurdest dann aber für ein wichtiges Projekt eingespannt oder so.
Sowas muss zählen, ansonsten sind das rechtswidrige Klauseln.
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HLB2
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Anmeldungsdatum: 23.07.2014
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: Di Aug 04, 2015 3:43 pm    Titel: Antworten mit Zitat

@ Threadersteller
Beachte, dass LH/DLR-Mitarbeiter hier zum Teil mitlesen und du durch Veröffentlichen deines FQ-Termins mit einem speziellen Problem leicht identifizierbar bist.
Laut Ebs kam es schon vor, dass welche im Interview auf ihre Pilotenboardaktivitäten angesprochen worden sind Wink

Evtl. also Termindaten editieren. Rolling Eyes
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Alexh
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Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 756
Wohnort: Süddeutschland

BeitragVerfasst am: Di Aug 04, 2015 4:34 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Flugmensch hat folgendes geschrieben:

Ich persönlich denke, DAS is das Dümmste, was man machen kann, erst recht in der Probezeit.


Also Entschuldigung aber hier schreibst du was über dumme Vorgehensweisen und hier
Flugmensch hat folgendes geschrieben:

Wie bereits gesagt wurde, dann würde ich mich an dem Tag krankschreiben lassen, aber trotzdem zur Arbeit gehen, der LH das Attest zukommen lassen.

schlägst du selber eine dumme Vorgehensweise vor. Krank schreiben und trotzdem zur Arbeit gehen kann auch ziemlich unberechenbare Folgen haben.

Gruß Alex
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