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ItsADream23 NFFler
Anmeldungsdatum: 06.10.2013 Beiträge: 21
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Verfasst am: So Jun 14, 2015 12:52 pm Titel: Welche Lizenz wird in Südamerika benötigt ? |
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Hey Leute,
was für eine Pilotenlizenz brauch ich um in Südamerika Verkehrsflugzeuge zu fliegen ?
Kann man die europäische ATPL umschreiben lassen?
Danke für Eure Hilfe
PS: Spanisch spreche ich natürlich |
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N7U Captain
Anmeldungsdatum: 12.06.2015 Beiträge: 88
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Verfasst am: So Jun 14, 2015 2:49 pm Titel: |
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Darfst du dort auch leben und arbeiten? |
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ItsADream23 NFFler
Anmeldungsdatum: 06.10.2013 Beiträge: 21
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Verfasst am: So Jun 14, 2015 3:28 pm Titel: |
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N7U hat folgendes geschrieben: | Darfst du dort auch leben und arbeiten? |
Ja, ich habe ein Arbeitsvisum wenn du das meinst.
Ich geh mal davon aus (wenn ich einen ATPL in Deutschland mache), dass ich dann nicht damit in Südamerika fliegen dürfte.
Daher meine Frage, ob man die europäische Lizenz umschreiben lassen kann bzw was benötigt wird um eine Lizenz in Südamerika zu bekommen. |
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Conversion Captain
Anmeldungsdatum: 12.07.2009 Beiträge: 200 Wohnort: irgendwo in den Bergen |
Verfasst am: Do Jul 09, 2015 2:41 am Titel: |
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Zitat: | Ja, ich habe ein Arbeitsvisum wenn du das meinst. |
Mit dem Arbeitsvisum ist das so eine Sache, i.d.R. reicht das nicht aus um als Pilot im Ausland arbeiten zu können, da ein Arbeitsvisum meist nur für eine begrenzte Zeit gültig ist. Außerdem muss die jeweilige Airline (Arbeitgeber) gegenüber der zuständigen Behörde plausibel begründen warum sie ausgerechnet Dich brauchen um ihr Flugzeug zu fliegen, bzw. es keinen einheimischen Piloten gibt der das mindestens genauso gut kann wie Du und dem auf jeden Fall der Vorzug zu geben wäre. Das Ganze nennt sich Arbeitsmarkt-Protektionismus.
Die Piloten die diese ausländischen Airlines im Visier haben sind Piloten, i.d.R. Flugkapitäne mit mehreren Tausend Stunden Flugerfahrung auf Boeing oder Airbus und vor allem mit einem gültigen TR (Type Rating) d.h. dieser Kapitän kann im Prinzip sofort und ohne weitere Kosten für den Arbeitgeber (Airline) zu verursachen eingesetzt werden. Sind also keine Jobs für Anfänger ohne jegliche kommerzielle Flugerfahrung. Und in solchen Fällen klappt das dann auch ohne weiteres mit der Arbeitserlaubnis und wie gesagt, die "Umschreibung" der Lizenz ist reine Formsache |
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B1900D Captain
Anmeldungsdatum: 15.02.2011 Beiträge: 2106
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Verfasst am: Do Jul 09, 2015 1:57 pm Titel: |
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Wer ein generelles Arbeitsvisum besitzt kann wären des Gültigkeitszeitraumes in dem Land beliebig arbeiten und braucht auch nichts zu begründen...
Wenn Du noch keinen ATPL hast, bringt eine europäische Lizenz Dir weniger, weil Du dort eine nationale Lizenz benötigst - also wäre es für Neuanfänger auf jeden Fall besser dort auch in die Flugschule zu gehen. Wer eine Lizenz hat, kann zwar auf Validation fliegen, diese ist jedoch meist nur auf ein Jahr begrenzt, um einem während eines Arbeitsverhältnisses die Zeit zu geben, in dieser Zeit nebenbei die nationale Lizenz zu erwerben.
Deswegen: Lizenz dort erwerben, wo man fliegt, aber bedenken, dass man genauso durch die Jobsuche muß, wie alle anderen Bewerber auch ! |
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