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Zuverlässigkeitsüberprüfung
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Schienenschreck
Moderator
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Anmeldungsdatum: 01.09.2008
Beiträge: 3247
Wohnort: ZZ9 Plural Z Alpha

BeitragVerfasst am: Do Mai 14, 2015 11:11 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo 146,
für den Fall, dass es Probleme gibt, kannst du mittlerweile in jedem anderen EU-Land ohne den Zuverlässigkeitsblödsinn eine solche Lizenz erwerben.
Allerdings glaube ich auch nicht, dass sich die Düsseldorfer da quer stellen.
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BR146
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Anmeldungsdatum: 14.05.2015
Beiträge: 4
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: Fr Mai 15, 2015 10:05 am    Titel: Antworten mit Zitat

Ihr wisst doch wie das ist mit dem Behörden...sie entscheiden willkürlich.

@Schienenschreck: Hast ja mal eine coole Animation als Avatar Very Happy
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B1900D
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Anmeldungsdatum: 15.02.2011
Beiträge: 2106

BeitragVerfasst am: Fr Mai 15, 2015 3:16 pm    Titel: Antworten mit Zitat

BR146 hat folgendes geschrieben:
Ihr wisst doch wie das ist mit dem Behörden...sie entscheiden willkürlich.


Das ist völlig daneben mit Deiner Behauptung, da wenn tatsächlich Zweifel besteht, nicht die Behörde darüber entscheiden darf, sondern nur ein Richter. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Richter mit Deiner Lappalie beschäftigt wird...
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Schienenschreck
Moderator
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Anmeldungsdatum: 01.09.2008
Beiträge: 3247
Wohnort: ZZ9 Plural Z Alpha

BeitragVerfasst am: Fr Mai 15, 2015 3:49 pm    Titel: Antworten mit Zitat

B1900D hat folgendes geschrieben:
nicht die Behörde darüber entscheiden darf, sondern nur ein Richter

Die Entscheidung fällt tatsächlich die Behörde. Man kann natürlich vor dem Verwaltungsgericht klagen, bringt allerdings wenig, wenn Zweifel zur Verweigerung ausreichen und es im Ermessensspielraum der Behörde liegt.
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BR146
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 14.05.2015
Beiträge: 4
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: Fr Mai 15, 2015 3:51 pm    Titel: Antworten mit Zitat

B1900D hat folgendes geschrieben:
BR146 hat folgendes geschrieben:
Ihr wisst doch wie das ist mit dem Behörden...sie entscheiden willkürlich.


Das ist völlig daneben mit Deiner Behauptung, da wenn tatsächlich Zweifel besteht, nicht die Behörde darüber entscheiden darf, sondern nur ein Richter. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Richter mit Deiner Lappalie beschäftigt wird...

Ah ok, na gut, das ein Richter im Zweifel über die Zuverlässigkeit oder nicht entscheidet ging bisher aus meinen gelesenen Artikeln darüber nicht hervor...dann nehme ich das zurück. Pardon !
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B1900D
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Anmeldungsdatum: 15.02.2011
Beiträge: 2106

BeitragVerfasst am: Fr Mai 15, 2015 10:40 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Schienenschreck hat folgendes geschrieben:
B1900D hat folgendes geschrieben:
nicht die Behörde darüber entscheiden darf, sondern nur ein Richter

Die Entscheidung fällt tatsächlich die Behörde. Man kann natürlich vor dem Verwaltungsgericht klagen, bringt allerdings wenig, wenn Zweifel zur Verweigerung ausreichen und es im Ermessensspielraum der Behörde liegt.


Wo steht das? Kann mir nicht vorstellen, dass die Behörde bei irgendwechen Zweifeln über einen negativen Entscheid das Prozessrisiko ohne Rücksprache eingehen würde, denn die Gefahr, gerade wenn es um eine Berufsexistenz geht (ok, ist hier beim PPL nicht der Fall und daher ein schlechtes Beispiel...), viel zu groß ist, den Prozeß zu verlieren und die Behörde auch noch auf Verdienstausfallsentschädigung verklagt wird. Da müssen schon handfeste und Zweifelsfreie Gründe vorliegen und nicht eine Lappalie, dass jemand evtl. das Datum auf einer Fahrkarte für 2,50€ gefälscht haben könnte... das wäre auch eine Verschwendung von Steuergeldern.
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Schienenschreck
Moderator
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Anmeldungsdatum: 01.09.2008
Beiträge: 3247
Wohnort: ZZ9 Plural Z Alpha

BeitragVerfasst am: Sa Mai 16, 2015 12:29 am    Titel: Antworten mit Zitat

B1900D hat folgendes geschrieben:
Wo steht das?

§4 und §5 LuftSiZÜV.

Den Bayern reicht schon ein Fehler in der Buchhaltung.

So viel zum Thema Existenzgefährdung: https://www.pilotundflugzeug.de/artikel/2015-03-03/ZUP_in_Deutschland
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th0mmy
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Anmeldungsdatum: 04.07.2008
Beiträge: 181

BeitragVerfasst am: Sa Mai 16, 2015 9:17 am    Titel: Antworten mit Zitat

Guter Artikel.
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B1900D
Captain
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Anmeldungsdatum: 15.02.2011
Beiträge: 2106

BeitragVerfasst am: Sa Mai 16, 2015 10:47 am    Titel: Antworten mit Zitat

Schienenschreck hat folgendes geschrieben:
B1900D hat folgendes geschrieben:
Wo steht das?

§4 und §5 LuftSiZÜV.

Den Bayern reicht schon ein Fehler in der Buchhaltung.

So viel zum Thema Existenzgefährdung: https://www.pilotundflugzeug.de/artikel/2015-03-03/ZUP_in_Deutschland


Danke ! Wieder ein Beweis, das wir in einer Bananenrepublik leben - ich hätte von der Justiz etwas anderes bzw. den gesunden Menschenverstand erwartet.
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BR146
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 14.05.2015
Beiträge: 4
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: So Mai 17, 2015 9:53 am    Titel: Antworten mit Zitat

B1900D hat folgendes geschrieben:
Schienenschreck hat folgendes geschrieben:
B1900D hat folgendes geschrieben:
Wo steht das?

§4 und §5 LuftSiZÜV.

Den Bayern reicht schon ein Fehler in der Buchhaltung.

So viel zum Thema Existenzgefährdung: https://www.pilotundflugzeug.de/artikel/2015-03-03/ZUP_in_Deutschland


Danke ! Wieder ein Beweis, das wir in einer Bananenrepublik leben - ich hätte von der Justiz etwas anderes bzw. den gesunden Menschenverstand erwartet.

Das ist völlig daneben mit Deiner Behauptung das wir in einer Bananenrepublik leben Wink
Das meinte ich im übrigen mit "willkürlich" Wink
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B1900D
Captain
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Anmeldungsdatum: 15.02.2011
Beiträge: 2106

BeitragVerfasst am: So Mai 17, 2015 2:09 pm    Titel: Antworten mit Zitat

BR146 hat folgendes geschrieben:
B1900D hat folgendes geschrieben:
Schienenschreck hat folgendes geschrieben:
B1900D hat folgendes geschrieben:
Wo steht das?

§4 und §5 LuftSiZÜV.

Den Bayern reicht schon ein Fehler in der Buchhaltung.

So viel zum Thema Existenzgefährdung: https://www.pilotundflugzeug.de/artikel/2015-03-03/ZUP_in_Deutschland


Danke ! Wieder ein Beweis, das wir in einer Bananenrepublik leben - ich hätte von der Justiz etwas anderes bzw. den gesunden Menschenverstand erwartet.

Das ist völlig daneben mit Deiner Behauptung das wir in einer Bananenrepublik leben Wink
Das meinte ich im übrigen mit "willkürlich" Wink


Na dann - viel Erfolg mit der ZÜP ! Wink
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