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flapfail Goldmember
Anmeldungsdatum: 23.03.2008 Beiträge: 6794 Wohnort: OGLE-2005-BLG-390Lb |
Verfasst am: Mi Jun 25, 2014 10:04 pm Titel: |
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Das sagte ja auch der Richter:
Es war bei der Verhandlung am Mittwoch auffällig, dass der Vorsitzende Richter Jochen Sievers an der Argumentation der Lufthansa kaum ein gutes Haar ließ. Vielleicht helfe es ja, einfach ein Kissen unterzuschieben, regte er an. «Wenn andere Fluggesellschaften die Flugsicherheit nicht gefährdet sehen, dann stellt sich natürlich die Frage, warum das bei der Lufthansa so sein soll.»
In seiner Urteilsbegründung sagte Sievers: «Wir sehen eine mittelbare Diskriminierung. Man kann sagen, dass fast 40 Prozent der Frauen ausgeschlossen werden.» Denn Frauen seien im Durchschnitt nun einmal deutlich kleiner als Männer. Eine Entschädigung für die Klägerin sei nach geltendem Recht dennoch nicht möglich. Das Landesarbeitsgericht bestätigte damit ein Urteil aus erster Instanz.
http://www.aero.de/news-19839/Als-Pilotin-zu-klein---Gericht-weist-Klage-gegen-Lufthansa-ab.html _________________ **Happy landings** |
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Elmar Captain
Anmeldungsdatum: 18.05.2007 Beiträge: 685 Wohnort: Raum Stuttgart |
Verfasst am: Mi Jun 25, 2014 10:17 pm Titel: |
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Danke Rob, für das Zitat, hatte ich bislang garnicht gesehen! Also ich finde, die Bewerberin soll ihre ihr zustehende Schulung antreten und damit glücklich sein, wenn sie nur gierig ist auf's Geld, sollte sie sich was anderes suchen.
Alles Gute!
Elmar _________________ Altitude, Airspeed, Brain - You need two of them to survive. |
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LH3591 Gast
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Verfasst am: Mi Jun 25, 2014 10:21 pm Titel: |
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heckenpenner hat folgendes geschrieben: |
Ich war untauglich für Panzer, sollte ich im Nachhinein nochmal auf Schadenersatz klagen, die hätten ja schließlich den Leo auch nen bisschen geräumiger bauen können... |
Wenn du das für richtig hältst, ist das natürlich dein Recht das zu tun.
Man sollte das nicht auf "die alte Schreckschraube" reduzieren, sie setzt sich da für etwas ein was über ihre eigenen Interessen hinausgeht.
Da gibt es kein sicherheitsrelevantes Argument, es betrifft vorwiegend Frauen und ist damit Diskriminierung. Ob gewollt oder ungewollt, völlig egal. |
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flapfail Goldmember
Anmeldungsdatum: 23.03.2008 Beiträge: 6794 Wohnort: OGLE-2005-BLG-390Lb |
Verfasst am: Mi Jun 25, 2014 10:24 pm Titel: |
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Männer können keine Kinder bekommen, und haben nicht jeden Monat ihre "Tage"...
Wäre das vielleicht ein Grund, Frauen ("unabsichtlich") zu dirkriminieren? _________________ **Happy landings** |
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LH3591 Gast
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Verfasst am: Mi Jun 25, 2014 10:27 pm Titel: |
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Huch, das hat den Niveaulimbo im Pilotenboard nicht bestanden |
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LH3591 Gast
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Verfasst am: Mi Jun 25, 2014 10:30 pm Titel: |
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Huch, das hat den Niveaulimbo im Pilotenboard nicht bestanden |
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flapfail Goldmember
Anmeldungsdatum: 23.03.2008 Beiträge: 6794 Wohnort: OGLE-2005-BLG-390Lb |
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heckenpenner Captain
Anmeldungsdatum: 03.07.2007 Beiträge: 310
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Verfasst am: Do Jul 24, 2014 11:10 am Titel: |
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LH3591 hat folgendes geschrieben: |
Da gibt es kein sicherheitsrelevantes Argument, es betrifft vorwiegend Frauen und ist damit Diskriminierung. Ob gewollt oder ungewollt, völlig egal. |
Das seh ich eben anders, mit 1,65 kommst du ohne Affenarme im 320 kaum an die fire handles oder wie die heißen, das wird mit 1,60 nicht besser. Irgendwo musst du die Grenze ziehen. Das ist bei der Fehlsichtigkeit dasselbe, ob du -5,75 oder -6,5 Dioptrien hast, macht keinen großen Unterschied mehr aus, da kannst du ohne Sehhilfe nicht mal mehr lesen, was vor dir auf den Instrumenten passiert. |
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LH3591 Gast
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Verfasst am: Do Jul 24, 2014 1:24 pm Titel: |
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Da stimme ich dir natürlich zu, die Frage stellt sich gar nicht ob die Grenze gezogen werden sollte, sondern wer sie bestimmen darf. Wird fraglich ob die LH ihre Altersgrenzen und Diptriongrenzen halten kann (erste ist ja schon ziemlich bald nach diesem Vorfall verschwunden), solange es keine EASA Part FCL Kriterien sind. Sonst könnte man ebenso nur braunhaarige screenen, überspitzt gesagt |
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Ashban Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 30.08.2014 Beiträge: 1
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Verfasst am: Sa Aug 30, 2014 7:43 pm Titel: |
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Ich füge noch etwas zum Thema "sie hat es ja vorher gewusst und falsche Angaben gemacht" etc. hinzu.
Wenn die festgesetzte Mindestgröße diskriminierend ist (da haben ja schon ein paar andere die pro und contra Argument gebracht, muss ich jetzt nicht wiederholen) dann brauchte sie auf die Frage nicht (ehrlich) antworten. Das ist dann ähnlich, wie im Bewerbungsgespräch die Frage nach Religion, Schwangerschaft, Parteizugehörigkeit usw. Man ist nicht verpflichtet zu antworten beziehungsweise wahrheitsgemäß zu antworten wenn die Frage an sich schon unzulässig ist. |
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