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3,5 cm - Frau klagt gegen Lufthansa
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flapfail
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Anmeldungsdatum: 23.03.2008
Beiträge: 6794
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BeitragVerfasst am: Mi Jun 25, 2014 10:04 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Das sagte ja auch der Richter:

Es war bei der Verhandlung am Mittwoch auffällig, dass der Vorsitzende Richter Jochen Sievers an der Argumentation der Lufthansa kaum ein gutes Haar ließ. Vielleicht helfe es ja, einfach ein Kissen unterzuschieben, regte er an. «Wenn andere Fluggesellschaften die Flugsicherheit nicht gefährdet sehen, dann stellt sich natürlich die Frage, warum das bei der Lufthansa so sein soll.»

In seiner Urteilsbegründung sagte Sievers: «Wir sehen eine mittelbare Diskriminierung. Man kann sagen, dass fast 40 Prozent der Frauen ausgeschlossen werden.» Denn Frauen seien im Durchschnitt nun einmal deutlich kleiner als Männer. Eine Entschädigung für die Klägerin sei nach geltendem Recht dennoch nicht möglich. Das Landesarbeitsgericht bestätigte damit ein Urteil aus erster Instanz.


http://www.aero.de/news-19839/Als-Pilotin-zu-klein---Gericht-weist-Klage-gegen-Lufthansa-ab.html
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Elmar
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Anmeldungsdatum: 18.05.2007
Beiträge: 685
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BeitragVerfasst am: Mi Jun 25, 2014 10:17 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Rob, für das Zitat, hatte ich bislang garnicht gesehen! Also ich finde, die Bewerberin soll ihre ihr zustehende Schulung antreten und damit glücklich sein, wenn sie nur gierig ist auf's Geld, sollte sie sich was anderes suchen.

Alles Gute!
Elmar
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LH3591
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BeitragVerfasst am: Mi Jun 25, 2014 10:21 pm    Titel: Antworten mit Zitat

heckenpenner hat folgendes geschrieben:

Ich war untauglich für Panzer, sollte ich im Nachhinein nochmal auf Schadenersatz klagen, die hätten ja schließlich den Leo auch nen bisschen geräumiger bauen können...


Wenn du das für richtig hältst, ist das natürlich dein Recht das zu tun.

Man sollte das nicht auf "die alte Schreckschraube" reduzieren, sie setzt sich da für etwas ein was über ihre eigenen Interessen hinausgeht.

Da gibt es kein sicherheitsrelevantes Argument, es betrifft vorwiegend Frauen und ist damit Diskriminierung. Ob gewollt oder ungewollt, völlig egal.
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flapfail
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Anmeldungsdatum: 23.03.2008
Beiträge: 6794
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BeitragVerfasst am: Mi Jun 25, 2014 10:24 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Männer können keine Kinder bekommen, und haben nicht jeden Monat ihre "Tage"...
Wäre das vielleicht ein Grund, Frauen ("unabsichtlich") zu dirkriminieren? Cool
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LH3591
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BeitragVerfasst am: Mi Jun 25, 2014 10:27 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Huch, das hat den Niveaulimbo im Pilotenboard nicht bestanden
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LH3591
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BeitragVerfasst am: Mi Jun 25, 2014 10:30 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Huch, das hat den Niveaulimbo im Pilotenboard nicht bestanden
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flapfail
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Anmeldungsdatum: 23.03.2008
Beiträge: 6794
Wohnort: OGLE-2005-BLG-390Lb

BeitragVerfasst am: Di Jul 22, 2014 2:34 pm    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.aero.de/news-20017/Lufthansa-Pilotin-Der-Himmel-ist-jetzt-pink.html

Der Himmel ist jetzt pink Laughing

Ach wie süß
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heckenpenner
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Anmeldungsdatum: 03.07.2007
Beiträge: 310

BeitragVerfasst am: Do Jul 24, 2014 11:10 am    Titel: Antworten mit Zitat

LH3591 hat folgendes geschrieben:

Da gibt es kein sicherheitsrelevantes Argument, es betrifft vorwiegend Frauen und ist damit Diskriminierung. Ob gewollt oder ungewollt, völlig egal.


Das seh ich eben anders, mit 1,65 kommst du ohne Affenarme im 320 kaum an die fire handles oder wie die heißen, das wird mit 1,60 nicht besser. Irgendwo musst du die Grenze ziehen. Das ist bei der Fehlsichtigkeit dasselbe, ob du -5,75 oder -6,5 Dioptrien hast, macht keinen großen Unterschied mehr aus, da kannst du ohne Sehhilfe nicht mal mehr lesen, was vor dir auf den Instrumenten passiert.
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LH3591
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BeitragVerfasst am: Do Jul 24, 2014 1:24 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Da stimme ich dir natürlich zu, die Frage stellt sich gar nicht ob die Grenze gezogen werden sollte, sondern wer sie bestimmen darf. Wird fraglich ob die LH ihre Altersgrenzen und Diptriongrenzen halten kann (erste ist ja schon ziemlich bald nach diesem Vorfall verschwunden), solange es keine EASA Part FCL Kriterien sind. Sonst könnte man ebenso nur braunhaarige screenen, überspitzt gesagt
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Ashban
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 30.08.2014
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: Sa Aug 30, 2014 7:43 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ich füge noch etwas zum Thema "sie hat es ja vorher gewusst und falsche Angaben gemacht" etc. hinzu.
Wenn die festgesetzte Mindestgröße diskriminierend ist (da haben ja schon ein paar andere die pro und contra Argument gebracht, muss ich jetzt nicht wiederholen) dann brauchte sie auf die Frage nicht (ehrlich) antworten. Das ist dann ähnlich, wie im Bewerbungsgespräch die Frage nach Religion, Schwangerschaft, Parteizugehörigkeit usw. Man ist nicht verpflichtet zu antworten beziehungsweise wahrheitsgemäß zu antworten wenn die Frage an sich schon unzulässig ist.
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