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Habanero Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 04.08.2014 Beiträge: 2
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Verfasst am: Mi Aug 06, 2014 10:01 pm Titel: Erscheinungsbild eines Piloten |
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Hi,
gibt es eigentlich Vorgaben der Airlines (z.B. Lufthansa), wie man als Pilot aussehen darf?
Ich frage mich nämlich, ob man als Pilot einen Vollbart, als Mann lange Haare tragen, Tattoowierungen besitzen darf, etc.?
Gepflegt sollte man schon aussehen, das kann ich mir denken, aber ein Bart z.B. schließt das ja nicht aus.
Viele Grüße _________________ BU: 05.08.14 [?] |
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poblitreadon Captain
Anmeldungsdatum: 05.07.2013 Beiträge: 204
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Verfasst am: Mi Aug 06, 2014 10:10 pm Titel: |
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Also bei Lufthansa gibt es sicher keine Verbote, wie "du darfst kein Bart oder lange Haare haben". Ich hab aber mal gelesen, dass es bei bestimmten asiatischen Airlines solche o.ä. Vorschriften für Flugbegleiter gibt _________________ Gruß
Jan
„Meine Sätze erläutern dadurch, dass sie der, welcher mich versteht, am Ende als unsinnig erkennt, wenn er durch sie – auf ihnen – über sie hinausgestiegen ist.“ Tractatus Logico-Philosophicus |
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Gnorts Captain
Anmeldungsdatum: 10.05.2013 Beiträge: 106
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Verfasst am: Do Aug 07, 2014 9:47 am Titel: |
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Doch, Lufthansa schreibt meines Wissens nach ein "Gepflegtes Äußeres" vor. Dazu gehört laut Vorschrift wohl auch ein rasiertes Gesicht, oder alternativ ein "Gepflegter 3-Tage Bart". Die Kapitäne machen aber was sie wollen und als Co wird man von den Wenigsten darauf angesprochen. (Quelle: Bekannter Pilot bei LH)
Und seit der Mützen-arie wird sich wahrscheinlich alleine deshalb keiner darauf berufen, weil das im Zweifel schnell rechtlich angefochten werden kann..
lg |
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HighEGT Senior First Officer
Anmeldungsdatum: 13.05.2014 Beiträge: 46
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Verfasst am: Do Aug 07, 2014 12:46 pm Titel: |
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Bart möglich wenn gepflegt, Haare länger möglich wenn gepflegt und nicht gleich an den Schultern aufliegend.
Tattoos kann keiner verbieten, aber auch wie Piercings dürfen sie nicht sichtbar sein. Wer zugehackte Unterarme hat muss im Sommer auch Langärmlig unterwegs sein |
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poblitreadon Captain
Anmeldungsdatum: 05.07.2013 Beiträge: 204
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Verfasst am: Do Aug 07, 2014 1:00 pm Titel: |
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HighEGT hat folgendes geschrieben: | Bart möglich wenn gepflegt, Haare länger möglich wenn gepflegt und nicht gleich an den Schultern aufliegend.
Tattoos kann keiner verbieten, aber auch wie Piercings dürfen sie nicht sichtbar sein. Wer zugehackte Unterarme hat muss im Sommer auch Langärmlig unterwegs sein |
Rein aus Interesse, gibt es dazu eine offizielle Stellungnahme von Lh? Haben sie das Schriftlich festgehalten, oder ist das eher wie ein Gebot als eine Vorschrift? _________________ Gruß
Jan
„Meine Sätze erläutern dadurch, dass sie der, welcher mich versteht, am Ende als unsinnig erkennt, wenn er durch sie – auf ihnen – über sie hinausgestiegen ist.“ Tractatus Logico-Philosophicus |
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Alexh Captain
Anmeldungsdatum: 06.03.2007 Beiträge: 756 Wohnort: Süddeutschland |
Verfasst am: Do Aug 07, 2014 2:31 pm Titel: |
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Sicherlich schriftlich festgehalten. Ist eigentlich bei den meisten Firmen im Kundenkontakt so. Bei Swiss ziemlich ähnlich.
Gruß Alex _________________ Stur lächeln und winken, Männer! Lächeln und winken! |
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lhpilot_felix Senior First Officer
Anmeldungsdatum: 29.10.2011 Beiträge: 53
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Verfasst am: Do Aug 07, 2014 7:06 pm Titel: |
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Steht alles in der Dienstbekleidungsordnung. Es ist relativ viel nicht gestattet, wie auffälliger Schmuck etc pp. Ist ja auch richtig, schließlich ist es eine Uniform und alle sollen darin gleich seriös aussehen.
Ist aber auch bei anderen Airlines so (GWI etc.)
Und falls jmd fragt: Weiß das, weil ich FB bei GWI war. |
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Alphadex Captain
Anmeldungsdatum: 06.02.2010 Beiträge: 169
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Gnorts Captain
Anmeldungsdatum: 10.05.2013 Beiträge: 106
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Verfasst am: So Aug 10, 2014 9:57 am Titel: |
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Hab noch mal mit meinem Bekannten gesprochen. Er meinte es sei schriftlich festgehalten aber halt rechtlich fragwürdig.
Die einzig sinnvolle Einschränkung sei, dass ein Bart nicht die Benutzung der Sauerstoffmaske behindern darf
lg |
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