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Erscheinungsbild eines Piloten

 
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Habanero
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 04.08.2014
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Mi Aug 06, 2014 10:01 pm    Titel: Erscheinungsbild eines Piloten Antworten mit Zitat

Hi,

gibt es eigentlich Vorgaben der Airlines (z.B. Lufthansa), wie man als Pilot aussehen darf?

Ich frage mich nämlich, ob man als Pilot einen Vollbart, als Mann lange Haare tragen, Tattoowierungen besitzen darf, etc.?

Gepflegt sollte man schon aussehen, das kann ich mir denken, aber ein Bart z.B. schließt das ja nicht aus.

Viele Grüße Smile
_________________
BU: 05.08.14 [?]
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poblitreadon
Captain
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Anmeldungsdatum: 05.07.2013
Beiträge: 204

BeitragVerfasst am: Mi Aug 06, 2014 10:10 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Also bei Lufthansa gibt es sicher keine Verbote, wie "du darfst kein Bart oder lange Haare haben". Ich hab aber mal gelesen, dass es bei bestimmten asiatischen Airlines solche o.ä. Vorschriften für Flugbegleiter gibt Confused
_________________
Gruß
Jan

„Meine Sätze erläutern dadurch, dass sie der, welcher mich versteht, am Ende als unsinnig erkennt, wenn er durch sie – auf ihnen – über sie hinausgestiegen ist.“ Tractatus Logico-Philosophicus
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Gnorts
Captain
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Anmeldungsdatum: 10.05.2013
Beiträge: 106

BeitragVerfasst am: Do Aug 07, 2014 9:47 am    Titel: Antworten mit Zitat

Doch, Lufthansa schreibt meines Wissens nach ein "Gepflegtes Äußeres" vor. Dazu gehört laut Vorschrift wohl auch ein rasiertes Gesicht, oder alternativ ein "Gepflegter 3-Tage Bart". Die Kapitäne machen aber was sie wollen und als Co wird man von den Wenigsten darauf angesprochen. (Quelle: Bekannter Pilot bei LH)

Und seit der Mützen-arie wird sich wahrscheinlich alleine deshalb keiner darauf berufen, weil das im Zweifel schnell rechtlich angefochten werden kann..

lg
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HighEGT
Senior First Officer
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Anmeldungsdatum: 13.05.2014
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: Do Aug 07, 2014 12:46 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Bart möglich wenn gepflegt, Haare länger möglich wenn gepflegt und nicht gleich an den Schultern aufliegend.

Tattoos kann keiner verbieten, aber auch wie Piercings dürfen sie nicht sichtbar sein. Wer zugehackte Unterarme hat muss im Sommer auch Langärmlig unterwegs sein Wink
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poblitreadon
Captain
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Anmeldungsdatum: 05.07.2013
Beiträge: 204

BeitragVerfasst am: Do Aug 07, 2014 1:00 pm    Titel: Antworten mit Zitat

HighEGT hat folgendes geschrieben:
Bart möglich wenn gepflegt, Haare länger möglich wenn gepflegt und nicht gleich an den Schultern aufliegend.

Tattoos kann keiner verbieten, aber auch wie Piercings dürfen sie nicht sichtbar sein. Wer zugehackte Unterarme hat muss im Sommer auch Langärmlig unterwegs sein Wink

Rein aus Interesse, gibt es dazu eine offizielle Stellungnahme von Lh? Haben sie das Schriftlich festgehalten, oder ist das eher wie ein Gebot als eine Vorschrift?
_________________
Gruß
Jan

„Meine Sätze erläutern dadurch, dass sie der, welcher mich versteht, am Ende als unsinnig erkennt, wenn er durch sie – auf ihnen – über sie hinausgestiegen ist.“ Tractatus Logico-Philosophicus
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Alexh
Captain
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Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 756
Wohnort: Süddeutschland

BeitragVerfasst am: Do Aug 07, 2014 2:31 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Sicherlich schriftlich festgehalten. Ist eigentlich bei den meisten Firmen im Kundenkontakt so. Bei Swiss ziemlich ähnlich.

Gruß Alex
_________________
Stur lächeln und winken, Männer! Lächeln und winken!
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lhpilot_felix
Senior First Officer
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Anmeldungsdatum: 29.10.2011
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: Do Aug 07, 2014 7:06 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Steht alles in der Dienstbekleidungsordnung. Es ist relativ viel nicht gestattet, wie auffälliger Schmuck etc pp. Ist ja auch richtig, schließlich ist es eine Uniform und alle sollen darin gleich seriös aussehen.
Ist aber auch bei anderen Airlines so (GWI etc.)

Und falls jmd fragt: Weiß das, weil ich FB bei GWI war.
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Alphadex
Captain
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Anmeldungsdatum: 06.02.2010
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: Sa Aug 09, 2014 5:18 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Sowas steht normaler Weise im OM-A einer Fluggesellschaft.

http://www.skybrary.aero/index.php/Operations_Manual
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Gnorts
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 10.05.2013
Beiträge: 106

BeitragVerfasst am: So Aug 10, 2014 9:57 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hab noch mal mit meinem Bekannten gesprochen. Er meinte es sei schriftlich festgehalten aber halt rechtlich fragwürdig.
Die einzig sinnvolle Einschränkung sei, dass ein Bart nicht die Benutzung der Sauerstoffmaske behindern darf Very Happy

lg
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