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Pilotin mit Alkohol im Straßenverkehr erwischt
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Silves
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Anmeldungsdatum: 21.02.2014
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: Di Feb 25, 2014 2:07 pm    Titel: Re: Pilotin mit Alkohol im Straßenverkehr erwischt Antworten mit Zitat

Zitat:

Silves hat folgendes geschrieben:
2. Nur ein Beispiel, GTA 5 (nur eins von hunderten "Killerspielen" auf dem Markt) wurde in Deutschland über 1,5 Millionen mal verkauft. All diese Spieler haben also Tötungsfantasien? Shocked

Ja, das ist genau so fundiert, wie zu sagen "Wer Bilder von leichtbekleideten Kindern auf der Festplatte hat, vergreift sich auch an Kindern".


Das hat hier nie irgendjemand behauptet, ich habe geschrieben dass Leute die sich regelmäßig solche Bilder ansehen sexuell zu Kindern hingezogen fühlen und deswegen als Kindergärtner ungeeignet sind.
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Skyrock
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Anmeldungsdatum: 05.04.2012
Beiträge: 649

BeitragVerfasst am: Di Feb 25, 2014 4:11 pm    Titel: Re: Pilotin mit Alkohol im Straßenverkehr erwischt Antworten mit Zitat

Silves hat folgendes geschrieben:
Zitat:

Silves hat folgendes geschrieben:
2. Nur ein Beispiel, GTA 5 (nur eins von hunderten "Killerspielen" auf dem Markt) wurde in Deutschland über 1,5 Millionen mal verkauft. All diese Spieler haben also Tötungsfantasien? Shocked

Ja, das ist genau so fundiert, wie zu sagen "Wer Bilder von leichtbekleideten Kindern auf der Festplatte hat, vergreift sich auch an Kindern".


Das hat hier nie irgendjemand behauptet, ich habe geschrieben dass Leute die sich regelmäßig solche Bilder ansehen sexuell zu Kindern hingezogen fühlen und deswegen als Kindergärtner ungeeignet sind.


Nach deiner Meinung sind dementsprechend Polizisten, die in ihrer Freizeit am computer in Games andere nur aus Spaß töten, ebenso ungeeignet. Alles andere wäre nur eine Doppelmoral.
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loewe007
Captain
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Anmeldungsdatum: 06.12.2011
Beiträge: 898
Wohnort: EDDW

BeitragVerfasst am: Di Feb 25, 2014 5:13 pm    Titel: Re: Pilotin mit Alkohol im Straßenverkehr erwischt Antworten mit Zitat

Subi88 hat folgendes geschrieben:

- Als Frau mit 1,5 Promille noch ein Auto in Gang zu setzen und mit Warnblinkanlage irgendwo hinzurollen ist eine bemerkenswerte "Leistung" und lässt auf fortgeschrittene Gewöhnung.


Da du öfters betont hast, dass dies für eine Frau eine reife Leistung sei.

Der Promillewert spiegelt den relativen Alkoholanteil im Blut wieder. Demnach ist der Betrunkenheitsgrad bei gleicher Promillezahl derselbe. Frauen erreichen diesen Wert lediglich nach weniger Alkoholkonsum, da sie weniger Blut haben. Desweiteren resorbieren Frauen den Alkohol besser.
Aber ein Mann mit 1,5 Promille zeigt die gleichen Symptome.

Berechnung mit Hilfe der Wilmarkformel:

P=A/(m*r)

A=m*r*P=60kg*0,6*1,5 Promille= 54 gr reiner Alkohol.

54 gr Alkohol= 67,5 ml Alkohol.

Nehmen wir Sekt mit 9 Vol. % an.
67,5ml/ 9ml= 7,5

7,5* 100ml= 750 ml.

Bei Sturztrunk und nicht Berücksichtigung des Resporptionsdefizits müsste 1 Flasche Sekt getrunken werden. Da dies mit hoher Wahrscheinlichkeit aber nicht erfolgte, sind wohl 1.3-1,5 Flaschen wahrscheinlich.


Die Fahrerlaubnis wird generell ab einem Wert von 1,6 Promille entzogen, eine Wiedererteilung ist dann erst nach einer positiven MPU möglich. Für diese werden Abstinenznachweise oder. Leberwerte benötigt, da man an diesem Wert von einem Alkoholmissbrauch ausgeht.

Da die gute Frau nicht weit Weg von diesem Grenzwert ist, ist zumindest ein problematischer Alkoholkonsum anzunehmen. Das sie weiterhin in der Lage war win KFZ zu führen spricht für eine außerordentliche Höhe Gewöhnung.

Jemand der in dem Maße unverantwortlich agiert gehört meiner Meinung nach nicht mehr in das Cockpit eines Airliners.
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n3toX
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Anmeldungsdatum: 06.03.2012
Beiträge: 1591
Wohnort: Beteigeuze

BeitragVerfasst am: Di Feb 25, 2014 6:29 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Was mich so fasziniert:
Ihr Freund ist abgehauen, um sich eines menschlichen Bedürfnisses zu entledigen und ist verschwunden, wenn ich es richtig verstanden habe. Urplötzlich und ohne auf Konsequenzen zu achten hält er also vor der Einfahrt in einen Kunstpark an, um zu pissen, und das so, dass er andere Leute so blockiert, dass die Pilotin mit Warnblinkanlage so weit fahren muss, bis sie an einem Taxistand hält, wo sie eigentlich auch nicht halten dürfte normalweise?
Mich würde doch interessieren: Wie viele Meter sollen das denn gewesen sein, wenn "von ein paar Metern" die Rede war. Wie weit war denn der Taxistand weg, und wie kommt man stehend in einem Taxistand in eine Verkehrskontrolle, und wenn das so weit weg war, wie soll ihr Freund überhaupt wissen, dass sie dort hin gefahren ist?
Also besser hätte ich in der dritten Klasse auch keinen fiktiven Aufsatz schreiben können, den ich mir ausgedacht hätte. Für mich hört sich das nach der Aussage "Mein Hund hat die Hausaufgaben gefressen" an.
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EDDF
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BeitragVerfasst am: Di Feb 25, 2014 6:33 pm    Titel: Antworten mit Zitat

so einen Hund hatte ich auch mal! Laughing
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EDML
Moderator
Moderator


Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Di Feb 25, 2014 10:06 pm    Titel: Antworten mit Zitat

n3toX hat folgendes geschrieben:
Was mich so fasziniert:
Ihr Freund ist abgehauen, um sich eines menschlichen Bedürfnisses zu entledigen und ist verschwunden, wenn ich es richtig verstanden habe. Urplötzlich und ohne auf Konsequenzen zu achten hält er also vor der Einfahrt in einen Kunstpark an, um zu pissen, und das so, dass er andere Leute so blockiert, dass die Pilotin mit Warnblinkanlage so weit fahren muss, bis sie an einem Taxistand hält, wo sie eigentlich auch nicht halten dürfte normalweise?
Mich würde doch interessieren: Wie viele Meter sollen das denn gewesen sein, wenn "von ein paar Metern" die Rede war. Wie weit war denn der Taxistand weg, und wie kommt man stehend in einem Taxistand in eine Verkehrskontrolle, und wenn das so weit weg war, wie soll ihr Freund überhaupt wissen, dass sie dort hin gefahren ist?
Also besser hätte ich in der dritten Klasse auch keinen fiktiven Aufsatz schreiben können, den ich mir ausgedacht hätte. Für mich hört sich das nach der Aussage "Mein Hund hat die Hausaufgaben gefressen" an.


Exakt - das sind reine Schutzbehauptungen. Macht die Sache nicht besser ...

Gruß, Marcus
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EDDF
Gast





BeitragVerfasst am: Mi Feb 26, 2014 8:20 am    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, da ist einiges unrund. Man muss sich wirklich emotionslos auf die Faktenlage beschränken und eventuelle Angriffs- oder Verteidigungsreflexe ausschalten. Den Rest machen Gericht und Ämter. Dabei wird unter Garantie die persönliche und berufliche Situation berücksichtigt.

Ich persönlich gehe davon aus, dass die Dame auch weiterhin fliegt - wahrscheinlich erstmal unter hohen Auflagen wie Zwangspause, Therapie und nicht mehr für LH-Passage. Darüber hinaus gehendes fände ich übertrieben, da niemand ernsthaft zu Schaden gekommen ist.

Allerdings sind die Strafen im Straßenverkehr rätselhafterweise schon immer drakonisch. Da kommt in der Tat manch Triebtäter besser davon, als einer, der zu dicht aufgefahren ist. Aber das war vorher klar. Bin gespannt, was Felix N. mit seiner “Fahrerflucht“ erwartet... Strafbefehl wegen 300 Euro?
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loewe007
Captain
Captain


Anmeldungsdatum: 06.12.2011
Beiträge: 898
Wohnort: EDDW

BeitragVerfasst am: Mi Feb 26, 2014 5:56 pm    Titel: Antworten mit Zitat

EDDF hat folgendes geschrieben:
Strafbefehl wegen 300 Euro?


Da das ganze ja anscheinend innerhalb von 24h gemeldet wurde, wird das Verfahren vermutlich aufgrund des geringen Schadens eingestellt.

Dafür kommt BkatV 8.1 in Betracht, das wären dann 100€ und drei Treuepunkte.
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alexderhund
Captain
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Anmeldungsdatum: 21.04.2007
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: Mi Feb 26, 2014 8:53 pm    Titel: Antworten mit Zitat

EDDF hat folgendes geschrieben:


Ich persönlich gehe davon aus, dass die Dame auch weiterhin fliegt - wahrscheinlich erstmal unter hohen Auflagen wie Zwangspause, Therapie und nicht mehr für LH-Passage. Darüber hinaus gehendes fände ich übertrieben, da niemand ernsthaft zu Schaden gekommen ist.


Mann muss doch nicht erst Passanten und andere Verkehrsteilnehmer ummetzeln um weiter Konsequenzen befürchten zu müssen, oder !?

Alkohol am Steuer ist Alkohol am steuer, und das ist ab 1,1 %% keine Ordnungswiedrgkeit, sondern eine Straftat...
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alles roger in Kambodscha
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EDDF
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BeitragVerfasst am: Mi Feb 26, 2014 10:14 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Der Fall ist strafrechtlich abgeschlossen. Nicht angenehm gelaufen, aber mit Geldbuße und Führerscheinentzug ist die Sache abgehakt und offiziell angemessen bestraft.

Daher musst Du Deine Frage dem Richter stellen.

Der Rest ist die Frage, wie das LBA mit dem Sachstand umgeht. Das Ergebnis wird hochwahrscheinlich eine individuelle Lösung wie oben skizziert sein. Möglich ist inklusive Lizenzverlust natürlich alles. Das fände ich, wie gesagt, übertrieben.


Zuletzt bearbeitet von EDDF am Mi Feb 26, 2014 10:39 pm, insgesamt einmal bearbeitet
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flapfail
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Anmeldungsdatum: 23.03.2008
Beiträge: 6803
Wohnort: OGLE-2005-BLG-390Lb

BeitragVerfasst am: Mi Feb 26, 2014 10:39 pm    Titel: Antworten mit Zitat

EDDF hat folgendes geschrieben:
Möglich ist inklusive Lizenzverlust natürlichalles. Das fände ich, wie gesagt, aber übertrieben.


ich denke sie wird weiterfliegen dürfen. bestraft ist sie ohnehin schon genug
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**Happy landings**
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EDDH RWY 23
Captain
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Anmeldungsdatum: 14.08.2006
Beiträge: 785

BeitragVerfasst am: Do Feb 27, 2014 10:46 am    Titel: Antworten mit Zitat

Traurig das hier so ein Kindergarten abgespielt wird! Jungs kümmert euch um eure eigenen Sachen und hört auf ein auf Moral Apostel zu machen!

Jeder Mensch macht nunmal Fehler, klar ist es nicht richtig was passiert ist!
Jeder sollte aber eine 2te Chance bekommen ohne das ihn seine Existenz genommen wird!

Schön das hier die meisten Schreiber im Cockpit sitzen die sich so darüber aufregen Wink!
_________________
alles roger Wink
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