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Schokomuffin
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Anmeldungsdatum: 08.06.2012
Beiträge: 491

BeitragVerfasst am: Mi Sep 11, 2013 3:09 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vorstand sollte sich nicht besser behandeln als seine Arbeitnehmer. Das ist unfair. Tja, wo soll die Grenze gezogen werden? Unter 60.000 Euro pa jedenfalls, würde ich meinen.
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EDDF
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BeitragVerfasst am: Mi Sep 11, 2013 4:01 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Die Sichtweise der VC ist übrigens, dass die Betriebsrenten aus dem laufenden Geschäft bezahlt werden. Insofern spielt der Zins keine Rolle, weil im Grunde nix angelegt wird. Ob´s stimmt, k.A.
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n3toX
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Anmeldungsdatum: 06.03.2012
Beiträge: 1591
Wohnort: Beteigeuze

BeitragVerfasst am: Mi Sep 11, 2013 9:39 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Schokomuffin hat folgendes geschrieben:


Ich find's ok zu sagen, dass wenn der AG so schlecht zahlt, dass man es dem AN nicht zumuten kann noch vorzusorgen, der AG in der Pflicht ist.


Das sehe ich - pardon - nicht so. Beim Steuersystem (dort, wo es meiner Meinung nach am wenigstens nötig ist!) müssen die "starken Schultern" den größten Teil des Aufkommens stemmen. Bei den Sozialversicherungen - Rentenversicherung/Krankenversicherung/Arbeitslosenversicherung - da gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze, ab dem die Gutverdiener keinen Cent mehr mehr in die Kassen einzahlen müssen oder brauchen. Wo ist denn da die Richtigkeit, dass ein schlechter verdienender Arbeitnehmer prozentual mehr in die Sozialkasse einzahlen sollte, als der Gut- oder Spitzenverdiener? Gerade hier - bei den Kassen - wäre das Solidaritätsprinzip doch dann am besten angelegt - aber das gilt wohl nur für Steuern, dass die, die viel haben/verdienen den größten Teil stemmen müssen.
Wo ist da denn die "Gerechtigkeit"?
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d@ni!3l
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Anmeldungsdatum: 18.11.2007
Beiträge: 4703
Wohnort: EDLW

BeitragVerfasst am: Mi Sep 11, 2013 9:48 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ohne diese Beitragsbemessungsgrenze oder wie das heißt würde sich sonst jeder ab Einkommen X privat versichern - davon hät die Gemeinschaft also noch weniger Wink
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ImhO77
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Anmeldungsdatum: 16.06.2010
Beiträge: 6373

BeitragVerfasst am: Mi Sep 11, 2013 10:05 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine relativ schwachsinnige Erfindung. Bei der Krankenversicherung zieht Dein Argument, aber bei Pflichtversicherungen wie der Renten- oder Arbeitslosenversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze schlicht unsozial und gehoert abgeschafft (ich bin weiss Gott kein Kommunist oder sonstwie links, aber das ist einfach selbsterklaerend).
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d@ni!3l
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Anmeldungsdatum: 18.11.2007
Beiträge: 4703
Wohnort: EDLW

BeitragVerfasst am: Mi Sep 11, 2013 10:20 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, dafür zahlen die, die in diesen Bereich kommen auch einen höheren SteuerSATZ, also zahlen prozentuel mehr Steuern vom Einkommen, das könnte man auch als ungerecht sehen. Aber das ist ja n anderes Thema. Ich finde unser System ist allg. erstens unfair ( Stichwort kalte Progression ) und zweitens viel zu kompliziert und damit aufwendig und damit teuer und ineffizient...
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PeterSchmidt
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Anmeldungsdatum: 25.05.2012
Beiträge: 232

BeitragVerfasst am: Mi Sep 11, 2013 11:08 pm    Titel: Antworten mit Zitat

d@ni!3l hat folgendes geschrieben:
Naja, dafür zahlen die, die in diesen Bereich kommen auch einen höheren SteuerSATZ, also zahlen prozentuel mehr Steuern vom Einkommen, das könnte man auch als ungerecht sehen.


Nö, denn die Ausgaben steigen ja nicht linear mit dem Einkommen. Mit zunehmenden Einkommen steigt die Sparquote.
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d@ni!3l
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Anmeldungsdatum: 18.11.2007
Beiträge: 4703
Wohnort: EDLW

BeitragVerfasst am: Mi Sep 11, 2013 11:26 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ich rede von Steuern prozentual vom Gehalt. Ein um ein paar Prozentpunkte höherer Satz führt ( auch wenn die Sozialabgabenkurve abflacht ) trotzdem schnell zu einer relativ größeren Abgabelast des Einkommens insgesamt als bei anderen Leuten. Was man sonst ausgibt oder spart ist ja jedem selbst überlassen und somit m.M.n. nicht direkt vergleichbar.

Und ob jemand nun mit Sozialabgaben bis zur Beitragsbemessungsgrenze diese Kassen so und so stark füllt und dafür mehr Steuern für Straßen, Schulen, etc zahlt, oder weniger dafür und mehr in die Sozialkassen ist meines Erachtens nach gehopst wie gesprungen. Aber eine Kombination aus MEHR Sozialabgaben ( also ohne die Einkommensbemessungsgrenz-Regelungs-Deckelung ) und einem steigendem Steuernsatz finde ich auch unfair, da dies ja zu noch stärkerer kalter Progression führt, was meinem Empfinden nach ein unfaires System darstellt.

Aber zurück zum Thema :

Ich finde man muss das differenziert betrachten, wenn ich alles richtig verstanden habe. Wer jetzt diesen Zinssatz garantiert unterschrieben, also einen Vertrag hat, sollte diesen weiterhin bekommen - das ist ja der Sinn der Verträge, Neuanfänger jedoch einen niedrigeren, da die 6-7% ja nun wirklich nicht mehr machbar sind. Ist so etwas juristisch möglich, so zu unterscheiden ?
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ImhO77
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Anmeldungsdatum: 16.06.2010
Beiträge: 6373

BeitragVerfasst am: Mi Sep 11, 2013 11:57 pm    Titel: Antworten mit Zitat

d@ni!3l hat folgendes geschrieben:
Naja, dafür zahlen die, die in diesen Bereich kommen auch einen höheren SteuerSATZ, also zahlen prozentuel mehr Steuern vom Einkommen, das könnte man auch als ungerecht sehen.


Nein. Je mehr Du verdienst, desto weniger Steuern bezahlst Du ab einem gewissen Punkt anteilig, schlicht weil aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze ab da von jedem Euro mehr netto vom brutto bleibt. Das kann man drehen und wenden wie man will.
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joyflight
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Anmeldungsdatum: 13.08.2009
Beiträge: 2162
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Do Sep 12, 2013 2:23 am    Titel: Antworten mit Zitat

EDDF hat folgendes geschrieben:
Die Sichtweise der VC ist übrigens, dass die Betriebsrenten aus dem laufenden Geschäft bezahlt werden. Insofern spielt der Zins keine Rolle, weil im Grunde nix angelegt wird. Ob´s stimmt, k.A.


das kann im deutschen rechtsraum nicht stimmen,
was aber sehr wohl stimmt, ist dass die rückstellungen in einen garantierten fonds aus dem laufenden geschäft höher sind, als wenn der fonds von sich aus mehr rendite erwirtschaften würde.
dass dabei das zinsgeschäft eine rolle spielt, liegt an der art der anlage des geldes (sicher statt spekulativ)

also das zitat "betriebsrenten aus dem opertiven geschäft" ist eine verkürzung der hintergründe - noch sind wir hier nicht in amerika, auch nicht im fluggeschäft
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joyflight
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Anmeldungsdatum: 13.08.2009
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Wohnort: München

BeitragVerfasst am: Do Sep 12, 2013 2:47 am    Titel: Antworten mit Zitat

ImhO77 hat folgendes geschrieben:
... Nein. Je mehr Du verdienst, desto weniger Steuern bezahlst Du ...


nicht sauber durchdacht: je mehr du verdienst, desto mehr näherst du dich den 42% (+Soli+Kirche), da nur geringe einkommen den absolut steuerfreien betrag von 8.000 euro stark reflektieren
1. 8.000 = 0%
2. 20.000 = 10%
3. 40.000 = 18%
4. 100.000 = 32%
5. 200.000 = 38%
6. 500.000 = 43%
7. 1.000.000 = 45%
8. 2.000.000 = 46%
(brutto-netto rechner, abhängig von persönlichen merkmalen)

dein freudscher versprecher zielt auf was anderes, du schlingel Wink aber nicht auf den vorgesehenen steuersatz, das ist mathematisch nicht möglich, mit unserer progressionstabelle

Sogar mit 500 riesen und somit "reichensteuer" (ab 250) profitiert man noch von freibeträgen für die unteren anteile dieses einkommens.
man muss schon 7stellig verdienen, um eine gewisse konstanz reinzubringen, aber bis dahin lohnen sich lohnerhöhungen nicht, im sinne von steuersparen. (also besser man steigt gleich oben ein - dazu ist ein pilotenforum aber kaum geeignet, noch nicht einmal für die elite, die NFF'ler)

PS: Imho, wenn du in deiner aussage "Steuern" mit "Lohnnebenkosten" ersetzt, wäre es in summe ein bisschen nachvollziehbar - aber immer noch nicht korrekt gerechnet, da ab beitragsbemessungsgrenze die summe wieder steigt, weil steuerprogression schon wieder ausschlaggebend auf die summe wirkt.
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Zuletzt bearbeitet von joyflight am Sa Sep 14, 2013 11:07 am, insgesamt einmal bearbeitet
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EDDF
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BeitragVerfasst am: Do Sep 12, 2013 7:54 am    Titel: Antworten mit Zitat

ja joyflight, so hatte ich mir das vorgestellt mit der Quersubvention der Betriebsrenten. Deshalb das Fragezeichen dahinter. Die VC-Aussage würde nämlich bedeuten, dass das eingezahlte Geld gar nicht angelegt wäre, was ich mir auch beim besten Willen nicht vorstellen kann.
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