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mriya Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 19.03.2012 Beiträge: 5
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Verfasst am: Di Apr 03, 2012 12:16 pm Titel: Bewerbung und Punkte in Flensburg |
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Hallo Leute!
Ich fülle grade die Bewerbung bei der Lufthansa aus, wie bekannt muss man angeben, ob Eintragungen im Verkehrszentralregister gegen mich vorliegen.
Letzten Dezember habe ich durch Vorfahrtsmissachtung einen Unfall verursacht (es war an sich "nichts schlimmes" aber das tut jetzt nichts zur Sache). Ich musste im Februar 45€ Bußgeld zahlen, seitdem habe ich nichts mehr gehört. Auf dem Bußgeldbescheid stand nichts von Punkten, ich gehe aber davon aus dass ich welche bekommen habe.
Es geht mir nun darum: dass ich "ja" bei der Frage ankreuze, ob Eintragungen vorliegen ist wohl klar. Leider kenne ich mich mit den rechtlichen Begriffen nicht so aus, und später in der Bewerbung kommt nochmals die Frage nach "gerichtlichen Strafen". Darum handelt es sich bei mir jedoch nicht, oder?
Vielen Dank für eure Antworten und liebe Grüße  |
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Tobi250 Captain

Anmeldungsdatum: 07.08.2011 Beiträge: 189
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Verfasst am: Di Apr 03, 2012 12:40 pm Titel: |
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Können die dir punkte verpassen ohne dich darüber zu unterrichten? Fände ich seltsam, wenn du aber trd zweifel hast würd ich einfach in Flensburg direkt nachfragen.
Gruß Tobi |
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PsyOps Captain

Anmeldungsdatum: 17.03.2012 Beiträge: 133
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Verfasst am: Mi Apr 04, 2012 12:17 am Titel: |
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| Wenn man Punkte erhält muss in dem Bußgeldbescheid ein Vermerk sein, das ein Eintrag im verkehrszentralregister erfolgt...da sind die Bußgelder aber meist auch höher |
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Schienenschreck Moderator


Anmeldungsdatum: 01.09.2008 Beiträge: 3244 Wohnort: ZZ9 Plural Z Alpha  |
Verfasst am: Mi Apr 04, 2012 12:58 am Titel: |
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Und gerichtliche Strafen sind das in deinem Fall erst recht nicht. _________________ ...mit Lizenz zum Fliegen
Pilotenboard Wiki |
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mriya Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 19.03.2012 Beiträge: 5
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Verfasst am: Mi Apr 04, 2012 10:49 am Titel: |
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Danke für eure Antworten!
Also auch auf der Seite des KBA steht, dass man bei Bußgeldstrafen ab 40€ Punkte bekommt. Anscheinend müssen Punkte nicht unbedingt ausgewiesen sein.
Ich denke also, dass ich aufjedenfall ein paar Punkte auf dem Konto hab, mir ging es als Laien was das Recht betrifft auch um die "gerichtiliche Strafe". Ich werde also die Bewerbung mit dem Hinweis abschicken, dass ich eintragungen im Zentralregister habe und gleichzeitig einen Auszug beim KBA beantragen, weil man den auch irgendwann braucht (?).
Ich hoffe nur, dass das kein Ausschlussgrund für die Bewerbung ist.
Grüße |
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sir_knollte Captain

Anmeldungsdatum: 19.12.2010 Beiträge: 162
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Verfasst am: Mi Apr 04, 2012 11:29 am Titel: |
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| Zitat: | | Ich bestätige hiermit, dass zum Zeitpunkt meiner Bewerbung in dem Verkehrszentralregister [...] nicht mehr als 5 Punkte, und keine Punkte, die in Zusammenhang mit Drogen- oder Alkoholkonsum stehen, eingetragen sind bzw. waren. |
Steht so im Bewerbungsbogen, den man zur FQ unterschreiben muss. Zudem darf man keine Eintragung in Zusammenhang mit Körperverletzung haben. Solange du alles erfüllst, gibt es keinen Ausschlussgrund. Wobei ich gerade überlege, ob sich das mit der neuen Punkteregelung vielleicht auf weniger als 5 erlaubte Punkte geändert hat?
sk |
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n3toX Captain

Anmeldungsdatum: 06.03.2012 Beiträge: 1591 Wohnort: Beteigeuze  |
Verfasst am: Mi Apr 04, 2012 11:33 am Titel: |
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| naja, die neue Punkteregelung ist ja noch nicht in Kraft getreten. Wenn sie in Kraft tritt, ändert es sich mit den 5 Punkten mit Sicherheit. |
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mriya Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 19.03.2012 Beiträge: 5
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Verfasst am: Mi Apr 04, 2012 11:50 am Titel: |
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| sir_knollte hat folgendes geschrieben: |
Solange du alles erfüllst, gibt es keinen Ausschlussgrund.
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Alles klar, dann sollte dem Abschluss der Bewerbung wohl nichts mehr im Wege stehen  |
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