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FQ: Fragen nach psychologischer Behandlung

 
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crobak
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 26.03.2012
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: Mo März 26, 2012 12:37 pm    Titel: FQ: Fragen nach psychologischer Behandlung Antworten mit Zitat

Hallo Leute Smile

In der Suchfunktion wurde die Thematik zwar ab und an angeschnitten, jedoch war nichts wirklich hilfreiches dabei.

Es geht um folgendes: Ich bin momentan noch im Studium, werde mich jedoch im Anschluss bei der Lufthansa (und falls das nicht klappt Air Berlin etc.) als Pilot bewerben.

Ich befinde mich momentan in einer Situation, in der ich denke, dass mit eine Verhaltenstherapie beim Psychologen mir helfen würde - leider bringt dies ja die eine oder andere Unannehmlichkeit mit sich (wird für 5 Jahre in den Krankenakten vermerkt und hindert mich daran, z.B. gute Konditionen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen).

Wie wird mit solchen Sachen in der Luftfahrt umgegangen? Wird explizit nach eventuellen psychologischen Behandlungen gefragt? Welche Auswirkungen würde die antwort "JA" auf meinen Berufswunsch haben? Unterschreibt man vor der BU oder FQ eine Einverständniserklärung, die es der Lufthansa (oder der AirBerlin beispielsweise) gestattet, komplett einsicht in meine Krankenakten zu erhalten?

Vielleicht kann mir der/die eine oder andere weiter helfen, es würde mich freuen!

LG
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Alice D.
Captain
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Anmeldungsdatum: 16.02.2011
Beiträge: 1881

BeitragVerfasst am: Mo März 26, 2012 12:48 pm    Titel: Re: FQ: Fragen nach psychologischer Behandlung Antworten mit Zitat

crobak hat folgendes geschrieben:

Ich befinde mich momentan in einer Situation, in der ich denke, dass mit eine Verhaltenstherapie beim Psychologen mir helfen würde - leider bringt dies ja die eine oder andere Unannehmlichkeit mit sich (wird für 5 Jahre in den Krankenakten vermerkt und hindert mich daran, z.B. gute Konditionen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen).


Psychische Auffälligkeiten ala Depression führen gern mal in die (temporäre) Untauglichkeit. Check JAR-FCL 3 for more info! Smile
Das mit der Krankenakte ist mir neu. Soweit ich weiß, gibt es eine ärztliche Schweigepflicht - sofern Du das nicht explizit angibst, weiß keiner was von. Die LOL-Versicherung und deren Konditionen sind da das geringste Problem...
_________________
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crobak
Bruchpilot
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Anmeldungsdatum: 26.03.2012
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: Mo März 26, 2012 3:53 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antwort.

Prinzipiell geht es bei mir jedoch nicht darum, ob die Möglichkeit besteht, Fluguntauglich erklärt zu werden.

Meine Probleme sind nicht im entferntesten welche, die u.U. medikamentös behandelt werden müssten. Bei mir geht es eher um soziale Ängste, über die ich mit jmdm reden möchte, der unabhängig ist (=Psychologe).
Entsprechend ist meine Angst, dass allein der Fakt, dass ich in Vergangenheit einen Psychologen aufgesucht hätte mich für ein Unternehmen wie der Lufthansa als "no go" einordnet, weil ich vielleicht "schwach" oder "nicht vorhersehbar handelnd" für die dortigen Herrschaften wäre.

Vielleicht weiß ja auch jemand, ob solche Fragen im Bewerbungsablauf gestellt werden; spätestens bei der FQ wird doch sicher auf solche Dinge eingegangen, oder?
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PB-3114
Captain
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Anmeldungsdatum: 13.01.2012
Beiträge: 64

BeitragVerfasst am: Mo März 26, 2012 3:59 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaub bei der Swiss wird explizit danach gefragt. Bei LH und airberlin weiß ichs nicht genau.
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Alice D.
Captain
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Anmeldungsdatum: 16.02.2011
Beiträge: 1881

BeitragVerfasst am: Mo März 26, 2012 5:12 pm    Titel: Antworten mit Zitat

crobak hat folgendes geschrieben:
spätestens bei der FQ wird doch sicher auf solche Dinge eingegangen, oder?


Nicht direkt. Hier könnten eher die Gruppenspiele problematisch werden. Aber auch so haste als Crewmitglied ja Kontakt zur Kabine, da musste freundlicher Moderator sein. Geh zum Psycho und dann ab in die Exposition Wink
_________________
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ImhO77
Captain
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Anmeldungsdatum: 16.06.2010
Beiträge: 6373

BeitragVerfasst am: Mo März 26, 2012 5:27 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Sagst Du es niemandem, erfährt es auch niemand. Es muss kein Arzt von der Schweigepflicht entbunden werden. Auch eine Unfähigkeitsversicherung wird nie davon erfahren wenn Du es nicht angibst und die Untersuchung nicht bei Deinem normalen Hausarzt machen lässt.
Das kann natürlich zu Problemen führen wenn Du tatsächlich wegen soetwas unfähig werden solltest.
Aber danach klingt mir das ja nun nicht. Von daher würde ich sagen kannst Du ohne Bedanken zum Psychologen gehen.
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