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Aufenthaltsgenehmigung bzw Arbeitserlaubnis.
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ImhO77
Captain
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Anmeldungsdatum: 16.06.2010
Beiträge: 6373

BeitragVerfasst am: Di Nov 08, 2011 10:50 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Doch, wenigstens als Teil einer doppelten (allerdings erst ab Geburtsjahr 2000).
Hast Du einen Reisepass? Wenn ja, guck mal rein ob da "For all countries" steht. Sollte eigentlich auch in Kroatien der Fall sein.
Wenn nicht bleibt Dir keine andere Wahl als einen zu beantragen und zu warten bis er da ist, denn Du musst bei Abschicken der Bewerbung versichern dass Deine Angaben richtig sind. Sind sie das nicht, dann wird DAS zum Problem.
Die uneingeschränkte Aufenthaltsgenehmigung die gefragt ist, ist eine Deutsche. Die solltest Du eigentlich haben - frag mal nach, Deine Eltern sollten Dir das eigentlich sagen können, sonst ruf bei der kroatischen Botschaft in Berlin an, die wissen das auf jeden Fall und können auch Kontakte nennen, damit Du einen Wisch bekommst auf dem das im Zweifelsfall drauf steht.
Aber Du sagst ja Du hast eine - also scheinst Du das ja zu wissen.

Problematisch könnte noch das Erlangen eines Visums für die USA sein: Kroatien ist nicht Mitglied im Visa Naiver Program der USA. Das sollte allerdings kein Hindernis darstellen.

So wie ich das sehe solltest Du kein Problem haben, aber bevor Du Dich bewirbst solltest Du zusehen dass Du das alles schriftlich hast.
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Cpt. D-Kay
NFFler
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Anmeldungsdatum: 29.12.2009
Beiträge: 19
Wohnort: Mannheim

BeitragVerfasst am: Mi Nov 09, 2011 3:28 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Das Gesetz kam glaub ich erst später.. zu dieser zeit konnten sich Eltern entscheiden ob ihr Kind eine deutsche Staatsbürgerschaft erhalten soll oder nicht . Muss mal schauen Wink Danke für die Antwort.
_________________
Abi -> 2012 Wink

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