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+/-3 Augenwerte für Ready Entry GermanWings / Condor

 
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ME179
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Anmeldungsdatum: 25.07.2010
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: Di März 01, 2011 5:46 pm    Titel: +/-3 Augenwerte für Ready Entry GermanWings / Condor Antworten mit Zitat

Hallo,

Ich habe viele Threads im Forum über die Augenwerte gelesen. Viele Fragen wurden nach dem Grund der +/-3 Grenze bei Lufthansa / Austrian gestellt. Als nachvollziebarer Grund wurde erwähnt, dass sich diese Firmen härtere medizinische Kriterien erlauben, da sie ja in ihren angehenden Piloten investieren. Das sieht man deutlich bei Airberlin, die für ihre Ab-Initios die +/-3 Grenze voraussetzt, aber nicht für ihre RE Bewerber. Auch bei der LHCL, für die man mit der gültigen Medical bewerben kann.

Daher die Frage, ob die +/-3 Grenzen für Germanwings und Condor auch für REs gelten. Wenn ja, dann aus welchem Grund, bzw. sind die auch wie die LH med. Untersuchung streng bezüglich Augenwerte? Kann jemand aus einiger Erfahrung was dazu berichten?

Zu meinen Werten:

R: Sph -3,50 Zyl -0,75 Achs 76
L: -3,75 -0,50 92

Danke für Eure Antworten.
ME179
_________________
Ready Entry
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Pascal
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Anmeldungsdatum: 26.01.2007
Beiträge: 1522

BeitragVerfasst am: Mi März 02, 2011 7:41 am    Titel: Antworten mit Zitat

Bei GWI schon, da man "Konzerntauglichkeit" braucht. Es ist ja auch ein Wechsel zu LH möglich.
Bei Condor, keine Ahnung wie das jetzt ist. Entweder sie bleiben bei der alten Regel oder haben eine neue -> nachfragen
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kelle
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Anmeldungsdatum: 29.01.2005
Beiträge: 118

BeitragVerfasst am: Mi März 02, 2011 9:07 am    Titel: Antworten mit Zitat

Gilt meines Wissens nach für alle KTV-Airlines, also Passage/ Cargo und
Germanwings. Bei Cityline müsstest Du direkt mal anrufen, eine Zeit lang
galt das auch hierfür, zur Zeit glaube ich aber nicht.
Condor hat meines Wissens nach dieses Grenze nicht.
Der Sinn dieser Regelung ergibt sich mir nicht.
Bei deinen Werten müsstest Du auch direkt nachfragen. Es gibt wohl Leute,
die Sie mit höheren Werten genommen haben aber genauso auch das
Gegenteil.
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agathidium
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Anmeldungsdatum: 05.04.2008
Beiträge: 791

BeitragVerfasst am: Mi März 02, 2011 8:20 pm    Titel: Antworten mit Zitat

kelle hat folgendes geschrieben:

Condor hat meines Wissens nach dieses Grenze nicht.


Falsch, auch Condor hat diese Grenze. Bei Einstellung durchläuft man das komplette LH Erstmedical!
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VenaCentralis
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Anmeldungsdatum: 17.01.2010
Beiträge: 273

BeitragVerfasst am: Mi März 02, 2011 9:24 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Arbeitsrechtlich äußerst fraglich Shocked
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agathidium
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Anmeldungsdatum: 05.04.2008
Beiträge: 791

BeitragVerfasst am: Mi März 02, 2011 10:18 pm    Titel: Antworten mit Zitat

warum?
man kann doch von der Putzfrau auch verlangen, dass Sie ein Diplom hat...ob man dann genügend Arbeitskräfte findet ist ne andere Geschichte.

...Nachfrage und Angebot...
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VenaCentralis
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Anmeldungsdatum: 17.01.2010
Beiträge: 273

BeitragVerfasst am: Mi März 02, 2011 10:42 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Deine Loyalität deines Arbeitgebers in aller Ehren vertauscht du objektive Qualifikationen (Diplom) mit "Qualifizierung" eines Bewerbers.
Oder ist es auch okay, von einem Bewerber blaue Augen, blondes Harr und 1,91 Meter zu erwarten?!
Einmal bitte drüber nachdenken.


Aber es steht uns nicht zu darüber endgültig zu urteilen, sondern das liegt in der Hand unseres Rechtsstaates.

In diesem Sinne - viel Spaß bei Condor.

Gruß, ein eifriger Leser deiner Blogs! Smile
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agathidium
Captain
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Anmeldungsdatum: 05.04.2008
Beiträge: 791

BeitragVerfasst am: Do März 03, 2011 9:09 am    Titel: Antworten mit Zitat

Nunja, gibt es nicht min und max Größen? Auch der Haarschnitt wird grob vorgegeben....Das ist ja auch nicht diskriminierend, meiner Meinung nach....

Es steht doch jedem frei genauer als die Norm sein zu dürfen...das gilt nicht nur für ein Medical.

Auch dürfen Gesetzestexte selbstverständlich restriktiver interpretiert werden....z.B. Vorgabe Wartungen nach x Stunden. Darf dann niemand sagen: "Ne, lass uns das mal 20h vorziehen"?

Oder aus der Praxis: Wartung an Medizinisch genutztem Gerät - mindestens aller 2 Jahre - großes ABER: Abhängig von der Ausfallwahrscheinlichkeit, Duldung des Gesetzgebers - 1-Jahres-check...
-> Die Interpretation bleibt auch da am Service hängen.

Wenn also ein Konzern wie LH meint, die Dioptriengrenze niedriger anzusetzen, als lt. JAR FCL1 vorgegeben, ja dann ists halt so.

Ich lasse auch unkommentiert, ob ich diese Regelung nun gut oder für unsinnig halte!

Solange man Leute findet, welche in diese Schublade passen, wirds wohl keine Änderung geben.

Ich finde den Vergleich mittels Diplom schon treffend, da meiner Ansicht nach ein subjektiver Fakt. Auch wenn es ein Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen ist, so zeigt es ein gewisse, wenn auch hinkende, Ähnlichkeit!

PS: Danke fürs Lesen Vena....
Wusste gar nicht, dass er so verbreitet ist... Shocked
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ME179
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Anmeldungsdatum: 25.07.2010
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: Do März 03, 2011 12:16 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für eure Antworten / Meinungen.

Wie ich merke, seid ihr auch hier im Forum nicht einstimmig.

Pascal sagte, dass bei GermanWings ist ein Wechsel zum Mutterkonzern möglich ist. Sowie ich weiß, ein Wechsel von LH CityLine zum Mutterkonzern ist auch möglich, obwohl CL ein Mecial 1 ohne weitere Einschränkungen voraussetzt. Heißt es, dass ein Kapitän bei CityLine der 3,75 Dioptrien hat, auf Grund seiner Kurzsichtigkeit nicht zur Passage wechseln DARF?

Ihr meintet, dass wegen KTV eben, müssen LH und GW an die einheitlichen Voraussetzungen halten. Das ist mir nachvollziehbar. Allerdings:

Condor ist nicht mehr durch den KTV gebunden. Die +/-3 Dioptiengrenze steht auf die Condor Webseite (noch) als Voraussetzung. Hat jemand von euch, oder kennt jemand von euch vielleicht einen, der mit über 3 Dioptrien die medizinische Untersuchung bei Condor bestanden hat?

Ich weiß, dass man für Condor beim LH Medical Center in Frankfurt untersucht wird, aber es kann ja sein, dass für Condor andere (leichtere) Kriterien, v.a. nach der "Trennung" von LH, festgelegt worden sind.

Gruß,
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Ready Entry
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spindoctor
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Anmeldungsdatum: 11.04.2007
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: Do März 03, 2011 5:29 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Für CLH gelten die normalen JAR-Richtlinen beim Erstmedical, was dazukommt ist das Drogenscreening. Wenn man von CLH in den KTV möchte, muss man vorher ein neues Erstmedical in FRA machen, dann nach LH-KTV Richtlinien.
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VenaCentralis
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Anmeldungsdatum: 17.01.2010
Beiträge: 273

BeitragVerfasst am: Do März 03, 2011 6:40 pm    Titel: Antworten mit Zitat

agathidium hat folgendes geschrieben:
Nunja, gibt es nicht min und max Größen? Auch der Haarschnitt wird grob vorgegeben....Das ist ja auch nicht diskriminierend, meiner Meinung nach....

Es steht doch jedem frei genauer als die Norm sein zu dürfen...das gilt nicht nur für ein Medical.

Auch dürfen Gesetzestexte selbstverständlich restriktiver interpretiert werden....z.B. Vorgabe Wartungen nach x Stunden. Darf dann niemand sagen: "Ne, lass uns das mal 20h vorziehen"?

Oder aus der Praxis: Wartung an Medizinisch genutztem Gerät - mindestens aller 2 Jahre - großes ABER: Abhängig von der Ausfallwahrscheinlichkeit, Duldung des Gesetzgebers - 1-Jahres-check...
-> Die Interpretation bleibt auch da am Service hängen.

Wenn also ein Konzern wie LH meint, die Dioptriengrenze niedriger anzusetzen, als lt. JAR FCL1 vorgegeben, ja dann ists halt so.

Ich lasse auch unkommentiert, ob ich diese Regelung nun gut oder für unsinnig halte!

Solange man Leute findet, welche in diese Schublade passen, wirds wohl keine Änderung geben.

Ich finde den Vergleich mittels Diplom schon treffend, da meiner Ansicht nach ein subjektiver Fakt. Auch wenn es ein Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen ist, so zeigt es ein gewisse, wenn auch hinkende, Ähnlichkeit!

PS: Danke fürs Lesen Vena....
Wusste gar nicht, dass er so verbreitet ist... Shocked


Lieber agathidium,
danke für den post und die sachliche Thematisierung.
Ich kann Dir in allen Punkten i.B. auf Wartung, Sicherheit etc. pp. folgen und stimme Dir zu 100% zu. Keine Frage.

Auch mit den Haaren geht das für mich in Ordnung - ist ja im weitesten Sinne auch die CI der man sich einfach "anpassen" muss. Wobei man ja Vollbart, lange Haare oder was auch sonst ja gerne in der Freizeit bzw. off-duty tragen kann. Insofern sehe ich keine Einschränkung der persönlichen Entfaltung.

Wo wir beide uns wohl unterscheiden ist einzig und allein in dem Punkt der Augen, solange es keine Begründung (seitens des Unternehmens) dafür gibt wie z.B. "erhöhte Sicherheit" o.ä.

Haarfarbe/-länge kann ich jederzeit ändern und ist bei jedem "gleich". Jedoch kann man dies in meinen Augen (haha) nicht mit den Dioptriengrenzen vergleichen.

Aber wenn wir uns ehrlich sind und sie einen rauskegeln wollen, dann können sie das. Und wenn dann nicht wegen evtl schwierigen Augen, sondern einfach wg. einem anderen "wichtigem" Grund.


In diesem Sinne, solle sich jeder glücklich schätzen der in das Schublädchen passt - und alle anderen viel Erfolg..

Witzigerweise gelten diese Werte ja nur bei Einstellung und Ausbildungsbeginn. Sollten sich diese Werte innerhalb der Karriere verschlechtern, ist dies kein Ausschlusskriterium. - Korrigier mich, wenn ich da eine alte Info habe. Selbige habe ich aber straight form the horse's mouth

Gruß
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agathidium
Captain
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Anmeldungsdatum: 05.04.2008
Beiträge: 791

BeitragVerfasst am: Do März 03, 2011 9:48 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Jab, absolut korrekt.

Hatte mich mal mit der Augenärztin in FRA näher unterhalten bezüglich der 3 Dioptringrenze. Sie erklärte mir, dass sich die Gefahr einer Netzhautablösung ab 3 dpt exponentiell erhöht....vielleicht rührt die Grenze daher. Ebenso ist ein besuch beim Augenarzt alle 2 Mon. Vorschrift, sollte das Erstmedical über -3dpt liegen.

Vielleicht Licht im Dunkel?!
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