|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Aussie_Flo Gast
|
Verfasst am: Do Feb 10, 2011 6:20 pm Titel: |
|
|
Die Aussagen von sorcerer und coolmadmat widersprechen sich irgendwie, außer sorcerer hat da was falsch verstanden.
coolmadmat: Zitat: | Aber zwei Sachen darf man nicht sein: arbeitslos oder NUR in der Erstausbildung. |
sorcerer: Zitat: | Ok,
also für mich wäre das quasi die erstausbildung, allerdings habe ich geld "rumliegen" bzw. würde quasi ein Einkommen durch meine Eltern haben, dann steht dem Antrag theoretisch nichts im Wege, richtig? =D |
Hab ich da was falsch verstanden oder sorcerer? Ich bin nämlich in der gleichen Lage: Habe bislang keine Erstausbildung, habe aber genug angespart, um 2 Jahre von Erspartem leben zu können. Von meinen Eltern will ich aus Prinzip nicht unterstützt werden (ist ne persönliche Sache). Soweit ich coolmadmat richtig verstehe (hast mir das ja auch schonmal in dem anderen Thread größtenteils erklärt), habe ich daher kein Anspruch auf Wohngeld, oder? |
|
Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
coolmadmat Captain
Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 1311
|
Verfasst am: Fr Feb 11, 2011 9:30 am Titel: |
|
|
Zitat: | habe ich daher kein Anspruch auf Wohngeld, oder? |
Probieren geht über studieren. Vielleicht hast Du ja Glück. Aber ich würde mal sagen eher nein. Ruf doch einfach auf der Wohngeldstelle an und Frage mal nach, das erste was die sagen werden ist sicherlich "nein". ... Aber manchmal gibt es mit viel Glück auch Sachbearbeiter die Anträge durchwinken bzw. deren Chef n Auge zu drückt, vor allem wenn man vorher noch was gemacht hat was man evtl. als Ausbildung betrachten könnte .. bzw. von den Eltern getrennt gelebt hat.
Rechne mit dem Schlimmsten und hoffe das Beste..
Mir ist da aber noch was eingefallen. Ich versuche das mal einfach auszudrücken:
Es gilt: wenn Du keinen Job hast, hast Du Anspruch zumindest auf Hartzen. Siehe SGB II. Das gilt nach §7 Abs. 5-6 SGB II nicht wenn Du Anspruch auf BaFöG hast. Hast Du keinen Anspruch auf BAFöG hast Du evtl. Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 des BaFöG. Berufsausbildungsbeihilfe gibt es nach meinem Verständnis der Gesetzeslage für Ausbildungen und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen. Man ist wieder im Spiel, selbst ohne Wohngeld und ohne BaFöG und ohne Hartzen zu müssen, denn die Piloten Schulung ist eine Berufsvorbereitende Maßnahme! Eigentlich ist unser Sozialstaat ziemlich genial. Man muss sich nur durch die Gesetze wühlen und nat. noch die bescheuerten Anträge bei den Ämtern stellen... und Nerven haben! Kann nat. sein, dass die wieder gucken was die Eltern auf dem Konto haben! _________________ „To oberserve without evaluating is the highest form of human intelligence“. - Jiddu Krishnamurti |
|
Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
kirax Moderator
Anmeldungsdatum: 14.10.2009 Beiträge: 1236 Wohnort: vorne rechts |
Verfasst am: Fr Feb 11, 2011 3:06 pm Titel: |
|
|
Also aus sehr zuverlässiger Quelle (eigener inzwischen bewilligter Antrag) weiß ich, dass
... Wohngeld nur zugeschusst wird, wenn man eine monatliche Grundsicherung hat. In meinem Fall ist es Unterstützung von den Eltern
... dieser Betrag abhängig ist von der Menge die pro Monat zur Verfügung steht und von der Wohnung die man mietet
... man das auch für die Erstausbildung bekommt
... man nicht Bafög berechtigt sein darf, was ATPL/MPL an der LFT aber sowieso nicht ist
... dass die Mädels in Bremen auf der Wohngeldstelle eigentlich ziemlich zuvorkommen sind, vorausgesetzt der eigene Nachname fängt mit dem richtigen Buchstaben an
... und bestimmt noch mehr, was mir aber grad nicht einfällt. |
|
Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
coolmadmat Captain
Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 1311
|
Verfasst am: Fr Feb 11, 2011 3:30 pm Titel: |
|
|
Wie oben bereits gesagt.. probieren geht über studieren.
Ich kenne einige bei denen es abgelehnt wurde weil Sie
a) von Eltern hätten finanziert werden müssen.
b) wenn diese nicht genug Geld haben es BAFÖG oder Berufsausbildungshilfe gibt.
c) Wenn sich die Eltern nicht an der Finanzierung beteiligen muss man soweit ich weiß trotzdem zum BAFÖG Amt gehen und bekommt dann eine Vorfinanzierung. Allerdings lädt das Amt dann die Eltern vor und holt sich im Extremfall die Kohle notfalls per Gerichtsbeschluss wieder. _________________ „To oberserve without evaluating is the highest form of human intelligence“. - Jiddu Krishnamurti |
|
Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
kirax Moderator
Anmeldungsdatum: 14.10.2009 Beiträge: 1236 Wohnort: vorne rechts |
Verfasst am: Sa Feb 12, 2011 1:38 pm Titel: |
|
|
Man muss nicht von den Eltern finanziert werden.
Wichtig ist, dass man Einkünfte hat, die die Grundsicherung abdecken.
Ob das von den Eltern kommt, von Geschwistern, nem Job oder 100k die man irgendwo auf der Kante hat, ist denen AFAIK relativ wurscht |
|
Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
coolmadmat Captain
Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 1311
|
Verfasst am: Sa Feb 12, 2011 3:30 pm Titel: |
|
|
Grrrrrr . Ich habe mir lange überlegt ob ich mir die Mühe darauf machen antworten soll. Habe mich jetzt dafür entschieden um das nicht so im Raum stehen zu lassen. Es wäre auch schön wenn Du Deine Behauptungen belegen könntest.
Meine Sichtweise der Dinge kann ich auf jeden Fall mit zuverlässigen Quellen belegen.
Nach dem Wohngeldgesetz §7 Abs. 1 gibt es kein Wohngeld für Menschen in der Erstausbildung. siehe: Zitat: | http://bundesrecht.juris.de/wogg/index.html |
Siehe bitte auch in leserlicherer Form für Menschen die keine Gesetzestexte durchwühlen wollen auf der Seite:
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/wohngeld/
Zitat:
Zitat: | Rechtsanspruch des Bürgers auf Wohngeld
Mieter und selbst nutzende Eigentümer von Eigentumswohnungen oder Eigenheimen haben einen Rechtsanspruch auf Wohngeld, wenn sie die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Mieter erhalten das Wohngeld als Mietzuschuss, Eigentümer als Lastenzuschuss. Ob ein Bürger Wohngeld erhält, entscheidet die Wohngeldstelle, die es in jeder Gemeinde oder Stadt gibt. Hier muss der Bürger seinen Antrag auf Wohngeld stellen. Die Mitarbeiter der örtlichen Wohngeldstellen sind verpflichtet, Sie über Ihre Rechte und Pflichten nach dem Wohngeldgesetz aufzuklären.
Nicht antragberechtigt sind:
alleinstehende Erstauszubildende
Wehrpflichtige
Zivildienstleistende |
Auch hier vom Wohngeldamt der Stadt Kiel schön leserlich und klar verständlich...
Beispiel:
Zitat: |
Jan wohnt bereits seit einem Jahr aufgrund seines Studiums in Kiel. Er erhält keine BAföG-Leistungen, weil er keinen Antrag gestellt hatte. Jan hatte keinen Antrag gestellt, weil seine Eltern ein zu hohes Einkommen haben. Lars kann kein Wohngeld beantragen, weil er dem „Grunde nach“ Anspruch auf BAföG hat, der nur der Höhe nach nicht besteht.
|
Quelle: http://www.kiel.de/Aemter_61_bis_92/55/Wohngeld/WohngeldSchueler.htm
Du bist nur wohngeldberechtigt wenn DU mit einem Partner in einer eheähnliche Lebensgemeinschaft oder einem Verwandten zusammen lebst der wohngeldberechtigt ist. Das wäre die einzige Möglichkeit .. ob Dein Partner dabei Männlein oder Weiblein ist sei egal. Vielleicht gibt es ja auch keine Berufsausbildungsförderung obwohl es sie für die Pilotenausbildung auch bei der Hansa geben müsste weil es eine berufsvorbereitende Maßnahme ist. Dann aber auch nur dann hättest Du für diesen speziellen Fall vielleicht Recht. Ich denke die Hansa wird sich über kurz oder lang wieder um eine BAFÖG Anerkennung kümmern. Warum sollte das bei der Air Berlin MPL Ausbildung möglich sein und bei der Hansen nicht? _________________ „To oberserve without evaluating is the highest form of human intelligence“. - Jiddu Krishnamurti |
|
Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
kirax Moderator
Anmeldungsdatum: 14.10.2009 Beiträge: 1236 Wohnort: vorne rechts |
Verfasst am: So Feb 13, 2011 12:41 am Titel: |
|
|
Hm das ist interessant.
Firstly - Hansens MPL ist derzeit nicht Bafögberechtigt wegen der Wartezeit. Sobald LH garantieren kann, dass die Ausbildung nach 2 Jahren fertig ist, würde es wieder Bafög geben.
(Das hab ich nicht selbst recherchiert, sondern von der LFT.)
Ergo ist man derzeit für LH MPL im Sinne von Bafög wohngeldberechtigt.
Ich stimme dir zu - wenn jemand bafögberechtigt ist, aber keins kriegt, gibts kein Wohngeld. Was anderes hab ich nie behauptet
Ich wurde an keiner Stelle gefragt, ob ich mich in der Erstausbildung befinde oder nicht.
Neben einigen anderen NFFs in meinem Lehrgang kriege ich das Wohngeld, ohne dass die LFT für mich mind. Zweitausbildung ist.
Ich lebe auch nicht in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft
Belegen kann ich es an meinem eigenen Beispiel. Ich denke die Bestätigung einzuscannen kann ich mir sparen.
Letzten Endes einfach hingehen und fragen. Eben Probieren geht über Studieren. |
|
Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Aussie_Flo Gast
|
Verfasst am: So Feb 13, 2011 12:47 am Titel: |
|
|
Die Ämter muss mal jemand verstehen... Naja, danke für die Schilderung deines Beispiels auf jeden Fall!! |
|
Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
coolmadmat Captain
Anmeldungsdatum: 02.04.2007 Beiträge: 1311
|
Verfasst am: So Feb 13, 2011 8:39 am Titel: |
|
|
Na dann glaube ich das einfach mal so. Ist doch prima wenn die das so einfach regeln. Hauptsache... so denke ich mir grade haben wir jetzt das Wohngeldthema ausgiebig ausgeschlachtet und das kann für alle die hier danach suchen werden (und keinen neuen Thread aufmachen) nur von Vorteil sein. _________________ „To oberserve without evaluating is the highest form of human intelligence“. - Jiddu Krishnamurti |
|
Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
sorcerer Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 06.01.2011 Beiträge: 8
|
Verfasst am: So Feb 13, 2011 10:53 am Titel: |
|
|
Allerdings =)
Vielen Dank euch allen!
Ich denke es ist einfach für die Ämter ein Spezialfall, da es sich ja wiederum um eine "schulung" handelt...aber das sehen alle unterschiedlich....bis man das der Krankenkasse erklärt hat warum das keine "Ausbildung" ist...naja, egal^^
nochmal vielen Dank fürs diskutieren!!
lg ausm wieder verschneiten Norden
sorcerer |
|
Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
thorten NFFler
Anmeldungsdatum: 31.08.2010 Beiträge: 28 Wohnort: München |
Verfasst am: So Feb 13, 2011 3:43 pm Titel: |
|
|
Also für die Info:
Ich beziehe jetzt Wohngeld, mit der MPL als Erstausbildung. Der Unterhalt meiner Eltern wird voll als Einkommen angerechnet: 750.- €. Die Gesamtmiete beträgt 360.- € Davon werden aber vom Wohngeldamt 100.-€ abgezogen, weil Vollmöblierung, Strom, Heizung etc. in der Miete inbegriffen ist. Letztendlich bekomm ich jetzt monatlich 19.-€ Wohngeld. Also ziemlich überflüssig in dieser Situation zu den ganzen Ämtern zu rennen etc. Lohnt sich eigt. nicht wirklich. |
|
Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Karnivour Captain
Anmeldungsdatum: 02.05.2010 Beiträge: 87 Wohnort: Berlin |
Verfasst am: So Feb 13, 2011 3:44 pm Titel: |
|
|
ähhh 19€ (in Worten Neunzehn?!?) oder sollten das 190€ werden?
Für 19€ lohnt das nun wirklich nicht ... ich hoffe du hast dich vertippt, sonst versaust du mir den Sonntag _________________ 395 |
|
Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
|
|