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Rexcondor Captain


Anmeldungsdatum: 29.01.2007 Beiträge: 276
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Verfasst am: Do Okt 21, 2010 2:20 pm Titel: |
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Es war ganz nett die Situationen mal erlebt zu haben, aber letztendlich liegt alles in deiner Hand. Wenn ich die knapp 700€ vom Zivildienst damals nicht als Förderung bekommen hätte, hätte ich wahrscheinlich kein Seminar besucht.
LG _________________ 394. NFF
Die Zukunft ist im Himmel. |
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Andeey Captain

Anmeldungsdatum: 23.08.2010 Beiträge: 227
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Verfasst am: Do Okt 21, 2010 8:01 pm Titel: |
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| Wo beantragt man solche Gelder? Und welche Seminaranbieter sind von der Förderung ausgeschlossen? |
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Auron Captain

Anmeldungsdatum: 06.04.2008 Beiträge: 464
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Verfasst am: Do Okt 21, 2010 8:18 pm Titel: |
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In der Dienststelle nachfragen oder beim BAZ anrufen.
Es werden eigentlich alle gefördert, da es ja "berufsfördernde Maßnahmen" sind.
Ich kenne einen, dem wird der Anhängerführerschein vom BAZ gesponsert, weil die Firma in der er nach dem zivi arbeitet dies als berufsfördernd ansieht.... Also es sind keine festen Grenzen gesetzt was bezahlt wird und was nicht.
Und: mein Glückwunsch an die 2 Besteher!  _________________ www.be-lufthansa.com |
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Rexcondor Captain


Anmeldungsdatum: 29.01.2007 Beiträge: 276
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Schienenschreck Moderator


Anmeldungsdatum: 01.09.2008 Beiträge: 3244 Wohnort: ZZ9 Plural Z Alpha  |
Verfasst am: Do Okt 21, 2010 11:54 pm Titel: |
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Sorry fürs Offtopic, aber ich finde es daneben, dass Steuervermögen (auch wenn es viele andere Verschwendungen gibt) zu den umstrittenen BU-/FQ-Seminaranbietern mit ausgefallener Preisfantasie fließt.
Der angesprochene Anhängerführerschein ist jedenfalls sinnvoller.
Siehe auch http://www.pilotenboard.de/viewtopic.php?t=22882 _________________ ...mit Lizenz zum Fliegen
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Rexcondor Captain


Anmeldungsdatum: 29.01.2007 Beiträge: 276
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Verfasst am: Fr Okt 22, 2010 8:01 am Titel: |
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Ob es sinnvoll ist, sollte immer noch jeder für sich entscheiden können. Ich will hier niemanden dazu animieren ein Seminar zu besuchen, sondern habe nur eine Frage beantwortet.
Das Geld steht jedem Zivildienstleistenden zu und wie man es letztendlich nutzt, bleibt jedem selber überlassen und das ist meiner Meinung nach auch sinnvoll. Meine Kollegen haben damals Kurse wie "Wie lösche ich ein Feuer" oder einen Kochkurs zum Spaß besucht. Nichts gegen dich persönlich, aber sollten jetzt die Gelder lieber in sowas fließen?
Der Staat bietet dir eben diese Möglichkeit. Wenn du diese Summe annimmst, heißt es ja nicht, dass du dadurch eine Extraleistung erhälst, sondern, dass diese 665€ schon für jeden bereit stehen.
Ich muss dazu sagen, dass manche Seminaranbieter durch übertriebene Sprüche Leute locken wollen. Hier sollte man einfach aufpassen und nach gründlichem Überlegen sich für oder gegen ein Seminar entscheiden.
Dein Beispiel mit dem Anhängerführerschein finde ich daher auch etwas übertrieben.
LG
rex _________________ 394. NFF
Die Zukunft ist im Himmel. |
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Schienenschreck Moderator


Anmeldungsdatum: 01.09.2008 Beiträge: 3244 Wohnort: ZZ9 Plural Z Alpha  |
Verfasst am: Fr Okt 22, 2010 10:12 am Titel: |
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| Rexcondor hat folgendes geschrieben: | | Das Geld steht jedem Zivildienstleistenden zu und wie man es letztendlich nutzt, bleibt jedem selber überlassen und das ist meiner Meinung nach auch sinnvoll. |
Einspruch. Es wird vom BAZ vorgegeben, wofür du den Topf nutzen kannst.
| BAZ hat folgendes geschrieben: | | Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf die Förderung bestimmter Maßnahmen! |
Nach deiner Auffassung könnte der Staat dir das Geld auch gleich in die Hand drücken. Würde den ganzen Verwaltungsaufwand sparen.
| Rexcondor hat folgendes geschrieben: | | Meine Kollegen haben damals Kurse wie "Wie lösche ich ein Feuer" oder einen Kochkurs zum Spaß besucht. Nichts gegen dich persönlich, aber sollten jetzt die Gelder lieber in sowas fließen? |
Ja. Ich sehe da kein Problem, weil es für das ganze Leben nützt, im Gegensatz zur Dressur auf ein ganz konkretes, einzelnes Auswahlverfahren. In der Regel geht zudem nicht der ganze Förderungstopf bei, um dein Beispiel zu nennen, einem Kochkurs, flöten.
| BAZ hat folgendes geschrieben: | - Bildungsmaßnahmen fachberuflicher Art
hierzu gehören alle Maßnahmen, die fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten in einem Beruf vermitteln
Beispiele:
Vorbereitung auf einen angestrebten Beruf, Fortbildung im bereits erlernten Beruf, Erwerb der Fahrerlaubnis bei Berufskraftfahrern
- Bildungsmaßnahmen berufsübergreifender Art
hierzu gehören alle Maßnahmen, die Allgemeinbildung vermitteln
Beispiele:
Sprachkurse, Rhetorikkurse, Computergrundkurse, Maschinenschreiben
- Bildungsmaßnahmen schulischer Art
hierzu gehören auch die abschlussbezogenen Bildungsmaßnahmen
Beispiele:
Abendschule, Fernuniversität Hagen (aber nur als Teilzeitstudent mit bis zu 10 Semesterwochenstunden), Erwerb der Fachhochschulreife
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Punkt 2 & 3 sind absolut sinnvolle Investitionen. Zu Punkt 1 zitiere ich den Leitfaden Abschnitt A4:
| Zitat: | 2.3
Gefördert werden kann die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen
- fachberuflicher Art, die der Vermittlung von fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten im Beruf dienen,
- berufsübergreifender Art, die der Vermittlung von Allgemeinbildung dienen,
- schulischer - auch abschlussbezogener - Art.
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Wo bitteschön erfolgt die Vermittlung von fachlichen Kenntnissen für den späteren Beruf, wenn quasi nur das "richtige" Verhalten im Assessment Center antrainiert wird? Fragenkataloge auswendig lernen und Tests klicken/nachspielen verstehe ich jedenfalls nicht als Vermittlung von fachlichen Kenntnissen.
| Rexcondor hat folgendes geschrieben: | | Der Staat bietet dir eben diese Möglichkeit. Wenn du diese Summe annimmst, heißt es ja nicht, dass du dadurch eine Extraleistung erhälst, sondern, dass diese 665€ schon für jeden bereit stehen. |
Förderung in Form von Geld verschwindet nicht einfach. Man tauscht es gegen sinnvolle oder nicht sinnvolle Produkte / Leistungen.
Einige Investitionen lohnen sich aus Sicht des Staates mehr, als andere. Z.B. abschlussbezogene Bildungsmaßnahmen. Warum bezahlt der Staat dir von der Förderung keinen neuen Computer? Überlege mal, warum. Und jetzt tausche Computer durch "Seminar, dass nur einem einzelnen Testverfahren dient" aus, welches ebenfalls den ganzen Topf der Person auffrisst, sodass nichts mehr für andere, eventuell sinvollere Maßnahmen zur Verfügung steht.
Interessante Diskussion. Wäre schön, wenn die Moderation diese der Übersichtlichkeit halber vom Erfahrungsbericht abspalten könnte. _________________ ...mit Lizenz zum Fliegen
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flyairbus Captain

Anmeldungsdatum: 19.10.2010 Beiträge: 229 Wohnort: eddf  |
Verfasst am: Fr Okt 22, 2010 12:11 pm Titel: |
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ich will ja nichts gegen dich sagen, aber im Punkt 2.3 steht nach dem letzten Spiegelstrich doch "Abschluss-bezogener-Art" und genau das ist es doch oder? Du besuchst ein Seminar, dass dir beim Abschluss eines Testes helfen soll... Sorry wenn ich das irgendwie falsch verstanden habe _________________ -->Bewerbung LH: Checked
-->BU: 17.6.2014
-->Bewerbung DFS: Checked
-->VU DFS: Checked
-->HU DFS: Checked |
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Andeey Captain

Anmeldungsdatum: 23.08.2010 Beiträge: 227
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Verfasst am: Fr Okt 22, 2010 7:33 pm Titel: |
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| Der Staat nimmt sich ganz schön dreiste Steuern, gerade für Besserverdiener (wozu Piloten ebend gehören) ist die Spitzensteuer meiner Meinung nach eklatant hoch. Da kann der Staat ja auch mal ein paar 100€ vorschießen, außer man ist danach Arbeitslos. So oder so rechnen sich Fördermaßnahmen wie unter anderem auch Bafög für den Staat, weswegen es sie auch weiterhin geben wird - auch für die Kurse "Wie lösche ich ein Feuer". |
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ImhO77 Captain

Anmeldungsdatum: 16.06.2010 Beiträge: 6373
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Verfasst am: Fr Okt 22, 2010 11:10 pm Titel: |
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| Andeey hat folgendes geschrieben: | | Der Staat nimmt sich ganz schön dreiste Steuern, gerade für Besserverdiener (wozu Piloten ebend gehören) ist die Spitzensteuer meiner Meinung nach eklatant hoch. |
Ahja. Das von jemandem der noch nie gearbeitet hat und keine Referenzwerte hat. Sorry aber das ist Schwachsinn. |
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Schienenschreck Moderator


Anmeldungsdatum: 01.09.2008 Beiträge: 3244 Wohnort: ZZ9 Plural Z Alpha  |
Verfasst am: Sa Okt 23, 2010 12:14 am Titel: |
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| flyairbus hat folgendes geschrieben: | | ich will ja nichts gegen dich sagen |
Davon wäre ich auch ohne den Hinweis ausgegangen
| flyairbus hat folgendes geschrieben: | | aber im Punkt 2.3 steht nach dem letzten Spiegelstrich doch "Abschluss-bezogener-Art" und genau das ist es doch oder? Du besuchst ein Seminar, dass dir beim Abschluss eines Testes helfen soll... Sorry wenn ich das irgendwie falsch verstanden habe |
Schau dir die Beispiele an. Es sind damit Maßnahmen gemeint, die bei Vollendung eine Qualifikation mit sich bringen.
| BAZ hat folgendes geschrieben: | - Bildungsmaßnahmen schulischer Art
hierzu gehören auch die abschlussbezogenen Bildungsmaßnahmen
Beispiele:
Abendschule, Fernuniversität Hagen (aber nur als Teilzeitstudent mit bis zu 10 Semesterwochenstunden), Erwerb der Fachhochschulreife
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_________________ ...mit Lizenz zum Fliegen
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flyairbus Captain

Anmeldungsdatum: 19.10.2010 Beiträge: 229 Wohnort: eddf  |
Verfasst am: Sa Okt 23, 2010 9:33 am Titel: |
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ok gut so macht es Sinn also wäre die Föderung eigentlich nur genehmigt, wenn man damit 100% auf Erfolg hätte und damit die Qualifikation für Nff schafft, wo dann wiederum acuh gesagt sein müsste, dass man zu 100% sicher weiß, dass man es schafft _________________ -->Bewerbung LH: Checked
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-->Bewerbung DFS: Checked
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