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MPL: AB und LH

 
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MaxB
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 100

BeitragVerfasst am: Sa Okt 09, 2010 12:43 pm    Titel: MPL: AB und LH Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe eine kurze Frage zum MPL-Konzept: Erkennen sich AB und LH ihre Ausbildungen gegenseitig an? Soll heißen, ist es möglich z.B. nach MPL-Ausbildung bei AB sich bei LH zu bewerben und umgekehrt? Nach 1.500 hrs wird die MPL dann zur ATPL richtig? Binden die Airlines ihre Flugschüler vertraglich für eine bestimmte Verpflichtungszeit?

Würde mich interessieren, ob jmd. dazu Informationen hat. Danke im Voraus.

Liebe Grüße
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möchtegern_pilot
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Anmeldungsdatum: 08.01.2010
Beiträge: 448

BeitragVerfasst am: Sa Okt 09, 2010 12:53 pm    Titel: Antworten mit Zitat

die lizenz die du erwirbst ist die selbe.
kriegst ja auch den gleichen führerschein, egal bei welcher fahrschule du warst.
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Triopas
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Anmeldungsdatum: 10.06.2009
Beiträge: 305

BeitragVerfasst am: Sa Okt 09, 2010 12:57 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt es da noch andere Meinungen dazu?

Ich bin mir da ehrlich gesagt nicht so sicher, das das MPL jeweils auf den Airline-spezifischen procedures basiert.
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Aussie_Flo
Gast





BeitragVerfasst am: Sa Okt 09, 2010 1:04 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Scheint zu klappen, denn schließlich fliegen einige NFFler in ihrer Wartezeit, bis sie zu Mama kommen, bei Air Berlin.
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Scoop
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Anmeldungsdatum: 26.07.2006
Beiträge: 1145
Wohnort: Muc

BeitragVerfasst am: Sa Okt 09, 2010 1:24 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Aussie_Flo hat folgendes geschrieben:
Scheint zu klappen, denn schließlich fliegen einige NFFler in ihrer Wartezeit, bis sie zu Mama kommen, bei Air Berlin.


Da sind aber, soweit ich weiß, noch keine MPLer dabei.
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MaxB
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 100

BeitragVerfasst am: Sa Okt 09, 2010 1:28 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Waren diese Flugschüler denn schon Absolventen der MPL-Ausbildung? Ich nehme an, das war ein spezieller Deal aus der Not beider Airlines heraus (AB benötigte kurzfristig FOs bis die eigenen Flugschüler fertig sind, LH hatte Überkapazitäten an NFFs). Ob die Anerkennung der MPL-Ausbildungen allgemeingültig ist, ist dann die nächste Frage.

Verpflichtet die AB ihre Flugschüler auf eine bestimmte Dauer bei Rot/Weiß zu fliegen?
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FH3009
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Anmeldungsdatum: 06.08.2010
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: Sa Okt 09, 2010 3:19 pm    Titel: Antworten mit Zitat

MaxB hat folgendes geschrieben:
Waren diese Flugschüler denn schon Absolventen der MPL-Ausbildung? Ich nehme an, das war ein spezieller Deal aus der Not beider Airlines heraus (AB benötigte kurzfristig FOs bis die eigenen Flugschüler fertig sind, LH hatte Überkapazitäten an NFFs). Ob die Anerkennung der MPL-Ausbildungen allgemeingültig ist, ist dann die nächste Frage.

Verpflichtet die AB ihre Flugschüler auf eine bestimmte Dauer bei Rot/Weiß zu fliegen?


Ich denke mal, wenn du den Kredit in Anspruch nimmst, für die Dauer wo du ihn zurück zahlst. Question
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Alphadex
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Anmeldungsdatum: 06.02.2010
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: Sa Okt 09, 2010 3:27 pm    Titel: Antworten mit Zitat

FH3009 hat folgendes geschrieben:
MaxB hat folgendes geschrieben:
...
Verpflichtet die AB ihre Flugschüler auf eine bestimmte Dauer bei Rot/Weiß zu fliegen?


Ich denke mal, wenn du den Kredit in Anspruch nimmst, für die Dauer wo du ihn zurück zahlst. Question

Wer den Vertrag nach der Ausbildung annimmt und vor Zurückzahlung des Darlehens die airberlin verlässt muss die Restschulden sofort bezahlen.
Ich meine es gibt eine gewisse Zeit die man sich verpflichtet zu fliegen wenn man den Vertrag annimmt, weiß aber im Moment nicht mehr wie lange.
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MaxB
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 100

BeitragVerfasst am: Sa Okt 09, 2010 3:43 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für eure Antworten.

D.h. man zahlt bei vorzeitigem Ausscheiden aber nur die 60.000 Euro zurück und nicht den Anteil, den AirBerlin noch zusätzlich zur Ausbildung dazuschießt?

Die Dauer der Bindung an die Airline wäre noch interessant...
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Alphadex
Captain
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Anmeldungsdatum: 06.02.2010
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: Sa Okt 09, 2010 3:46 pm    Titel: Antworten mit Zitat

MaxB hat folgendes geschrieben:
Danke für eure Antworten.

D.h. man zahlt bei vorzeitigem Ausscheiden aber nur die 60.000 Euro zurück und nicht den Anteil, den AirBerlin noch zusätzlich zur Ausbildung dazuschießt?

Die Dauer der Bindung an die Airline wäre noch interessant...

Bei airberlin zahlst du die bis dahin "verursachten Kosten" zurück. D.h. wenn du in der PPL-Phase z.B. merkst du bist flugkrank zahlst du die bis dahin fälligen 20.000 € und bist raus.
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ImhO77
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Anmeldungsdatum: 16.06.2010
Beiträge: 6373

BeitragVerfasst am: Sa Okt 09, 2010 6:59 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Alphadex hat folgendes geschrieben:

Wer den Vertrag nach der Ausbildung annimmt und vor Zurückzahlung des Darlehens die airberlin verlässt muss die Restschulden sofort bezahlen.


Bist Du Dir da sicher? Ich weiß genau dass man sich mit dem Vertrag nicht an AB bindet, man kriegt auf jeden Fall das TR und LIFUS und dann kann man sich auch wo anders bewerben.
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Alphadex
Captain
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Anmeldungsdatum: 06.02.2010
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: Sa Okt 09, 2010 8:05 pm    Titel: Antworten mit Zitat

ImhO77 hat folgendes geschrieben:
Alphadex hat folgendes geschrieben:

Wer den Vertrag nach der Ausbildung annimmt und vor Zurückzahlung des Darlehens die airberlin verlässt muss die Restschulden sofort bezahlen.


Bist Du Dir da sicher? Ich weiß genau dass man sich mit dem Vertrag nicht an AB bindet, man kriegt auf jeden Fall das TR und LIFUS und dann kann man sich auch wo anders bewerben.

Ich denke wir haben uns missverstanden. Ich meinte das airberlin-Darlehen über die Schulungskosten von 60.000 €, das es aber erst seit dem 10er Kurs gibt. Den Anteil von airberlin für T/R, Supervision, etc. muss man nicht zahlen.
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