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Punkte Flensburg
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skymaster1
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 18.05.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: Mi Aug 04, 2010 9:48 pm    Titel: Punkte Flensburg Antworten mit Zitat

Hey Leute mich würde mal intressieren, wieviel Punkte man haben darf bei AirBerlin bzw. ob des für die ok ist wenn die in der Überliegefrist liegen? Wie ists bei Swiss?
Bei Lufthansa dürfen es ja nicht mehr als 5 sein und die dürfen auch nicht in der Überliegefrist sein!
Danke im Voraus für die Antworten
_________________
BU: 11/12 Juni Very Happy
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Jiblet
Captain
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Anmeldungsdatum: 02.06.2009
Beiträge: 235

BeitragVerfasst am: Mi Aug 04, 2010 10:00 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Was ist die Überliegefrist? Soweit ich weiß gibt es keine feste Grenze, aber die werden einen sicher ansprechen wenn du ständig zu schnell fährst o.Ä. Weiß ja nicht in wie weit das auch bei der ZÜP mit eingeht. Falsch Parken ist aber wohl kein Problem, da hatte ich nachgefragt Cool (wobei wenn du ständig in einer Feuerwehrzufahrt parkst und erwischt wirst sicher auch ein großes Fragezeichen über deiner Akte kreist).

Am besten kann dir da sicher der Kontakt der Flightschool weiterhelfen.
_________________
BU: Smile --> FQ: Mad --> Medical: Smile --> AirBerlin: JAWOLLLAA Cool
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EDML
Moderator
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Mi Aug 04, 2010 10:09 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Die 5 Punkte Grenze ist keine Idee der LH sondern des LBA.

Sie gilt also auch für andere Gesellschaften bzw. eine private Ausbildung.

Es spielt allerdings auch eine Rolle, wie die Punkte zu Stande kommen: Straftaten und Betäubungsmittel (Alk, Drogen) haben direkt die rote Karte zur Folge.

Gruß, Marcus Müller
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Thomas463
Captain
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Anmeldungsdatum: 11.04.2010
Beiträge: 446

BeitragVerfasst am: Mi Aug 04, 2010 10:23 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Da kann ich ja nur froh sein das ich bisher noch keinen Strafzettel erhalten habe und auch nie betrunken oder unter Einfluss von Drogen ein KFZ lenke.

Zudem ist das für mich als Österreicher mit den Punkten ja auch nicht sonderlich interessant.

Kann das LBA auch irgendwelche Österreichischen Behörden abfragen bez. Verkehrsvergehen oder ist dafür dann das Polizeiliche Führungszeugnis relevant?

lg
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D-EEOP
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Anmeldungsdatum: 04.05.2006
Beiträge: 390
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: Do Aug 05, 2010 2:08 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ob das LBA das abfragen kann weiß ich nicht. Aber DU musst die Auszüge aus dem Verkehrzentralregister und dem polizeilichen Führungszeugnis vorlegen. Von daher ist es wurst ob das LBA das kann oder nicht.
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Lukas25891
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Anmeldungsdatum: 12.08.2010
Beiträge: 40
Wohnort: Weinstadt

BeitragVerfasst am: Mi Aug 18, 2010 1:57 pm    Titel: Antworten mit Zitat

zählt das erst, wenn man im register aufgenommen wird oder schon ab dem zeitpunkt, bei dem die straftat begangen wurde? ( falls das verfahren abgebrochen wird und die punkte nicht eingetragen werden )
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Laplace
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Anmeldungsdatum: 11.06.2010
Beiträge: 82
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: Mi Aug 18, 2010 2:03 pm    Titel: Re: Punkte Flensburg Antworten mit Zitat

skymaster1 hat folgendes geschrieben:
Wie ists bei Swiss?


Bei der Swiss interessieren deine Punkte niemanden. In der Schweiz gibts kein solches Punkte System. Das einzige, was hier interessiert ist ein lupenreines Führungszeugnis (und da stehen deine Punkte ja nicht drin, oder?).
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Schienenschreck
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Anmeldungsdatum: 01.09.2008
Beiträge: 3244
Wohnort: ZZ9 Plural Z Alpha

BeitragVerfasst am: Mi Aug 18, 2010 2:03 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Lukas25891 hat folgendes geschrieben:
zählt das erst, wenn man im register aufgenommen wird oder schon ab dem zeitpunkt, bei dem die straftat begangen wurde? ( falls das verfahren abgebrochen wird und die punkte nicht eingetragen werden )

Natürlich werden noch keine Punkte oder Strafeinträge ins Register eingetragen, wenn das Punkte-/Strafverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Bei Straftaten hast du aber in dem Fall ein schwebendes Verfahren, über die du zumindest bei den Postpaid-Ausbildungen von LH und co. eine Erklärung abgeben musst.

Vielleicht gibts demnächst die Aktion "Blitzer ans Netz" mit Verbindung nach Flensburg. Bei Rotlichtverstoß mit Fotoapparat gibts dann 3 Sekunden später die Nachricht aufs Handy... "Sie haben soeben einen Rotlichtverstoß begangen. Sie erhalten 3 Punkte. Ihr neuer Punktestand beträgt 5 Punkte. Drücken Sie die 0 für mehr Informationen. Drücken Sie die 1, um Punkteabbauseminare in Ihrer Nähe zu finden. Drücken Sie die 2, um diesem Bescheid zu widersprechen (€ 1.99/min). Powered by DE-Mail."
Wahlweise über die KBA-App auch Anbindung an Twitter und Facebook möglich.
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Koga
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Anmeldungsdatum: 26.04.2010
Beiträge: 65

BeitragVerfasst am: Fr Aug 20, 2010 5:28 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Wie sieht das Ganze denn mit abgeschlossener Ausbildung aus? Sind dann mehr als 5 Punke immer noch kritisch?

Und Achtung: Auch wer mit mehr als 1,6 Promille mit dem Fahrrad fährt riskiert 7 Punkte und sonstigen Ärger Wink
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EDML
Moderator
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 4193

BeitragVerfasst am: Fr Aug 20, 2010 5:33 pm    Titel: Antworten mit Zitat

5 Punkte sind wohl die magische Grenze beim LBA.

Grundsätzlich sind alle Straftaten und alles was mit Alkohol und Drogen zu tun hat ein Showstopper.

Gruß, Marcus
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PilotNo4
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Anmeldungsdatum: 05.08.2010
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: Fr Aug 20, 2010 9:09 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Völliger Blödsinn! Ich habe ATPL privat gemacht, definitiv mit mehr als 5 Punkten! Diese 5 Punkte Grenze ist ein Hansa-Requirement, sonst nichts. Allerdings guckt sich das LBA tatsächlich an, wie die Punkte zusammen gekommen sind. Alkohol/Drogen und Straftaten oder Unfälle mit Todesfolge usw. sind kritisch zu bewerten, zu schnell fahren oder Rotlichtverstöße hingegen stellen KEINE generelle Verbotsgrundlage dar. Allerdings ist auch hier wieder auf Verhältnismässigkeit zu achten, soll heißen, 3 x die Woche bei Rot und noch 2 x 100 Sachen zu viel sind kein Spaß mehr. Bei AB und co. weiß ich leider nicht, wie die es mit Flensburg halten. Einfach anrufen und fragen.

Lg

No4
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Thomas463
Captain
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Anmeldungsdatum: 11.04.2010
Beiträge: 446

BeitragVerfasst am: Sa Aug 21, 2010 8:02 am    Titel: Antworten mit Zitat

Jiblet hat folgendes geschrieben:
wobei wenn du ständig in einer Feuerwehrzufahrt parkst und erwischt wirst sicher auch ein großes Fragezeichen über deiner Akte kreist


Da würde es mir leid ums Auto und um die Geldbörse sein:
Die Feuerwehr darf im falle eines Einsatzes wenn du da was Blockierst das Auto malträtieren wie sie will um es dort weg zu bekommen. Sprich wenn es die erste Idee des Neulings ist mit einer Axt in die Frontstoßstange zu schlagen um es dort wegzurollen, bleibt der Besitzer des Autos auf dem Schaden sitzen und bekommt dazu noch ne fette Anzeige. (Meiner Meinung nach auch zu recht.)

Meines wissens nach:
Aber generell gilt: das mit den 5 Punkten ist die Obergrenze für alle Airlines. Grund: Die Airlines (und das LBA) müssen sichergehen das du zuverlässig bist und dein Verhalten im Straßenverkehr gehören genauso dazu wie alles andere.

Und Rotlichtverstöße halte ich persönlich schon für bedenklich...

lg
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