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Schienenschreck Moderator


Anmeldungsdatum: 01.09.2008 Beiträge: 3244 Wohnort: ZZ9 Plural Z Alpha  |
Verfasst am: Do Okt 23, 2008 8:36 pm Titel: |
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| Alpha88 hat folgendes geschrieben: | hab da mal ne frage, da er ja nicht verurteilt wurde, spielt das denn überhaupt eine rolle für die züp ob es da noch drinsteht oder nicht?!?
kann denn wg sowas die züp negativ ausfallen?! will jetzt hier nicht diskutieren obs gut war oder nicht, war es natürlich nicht , aber wg so einer "jugendsünde" dann die züp nicht zu bekommen, fänd ich schon hart....also bitte keine moralpredigen jezz^^
grüße |
Erfahren werden sie es, sofern es noch nicht gelöscht wurde (bei ihm wird es ja schon gegen dem gelöscht sein, also kann er sich beruhigen).
Inwiefern sowas gehandhabt wird, ist wohl sehr stark abhängig vom jeweiligen Beamten, der für diese Aufgabe zuständig ist. Eine etwas eindeutigere Richtlinie ähnlich der JAR-Richtlinien hab ich nicht gefunden.
Es gab jedenfalls schon abstruse Gründe für eine negative Feststellung: http://www.aopa.de/DE/upload/pdf/GOL_Brandenburg.pdf
Was bekannt ist:
http://bundesrecht.juris.de/luftsig/__7.html (Gesetzestext LuftSiG)
http://www.gesetze-im-internet.de/luftsiz_v/BJNR094700007.html (Überprüfungsverordnung)
Die Schlussbestimmungen habens in sich
| Zitat: | § 21 Grundrechtseinschränkungen
Die Grundrechte auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 und 2 des Grundgesetzes), das Grundrecht des Postgeheimnisses (Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes) und das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt. |
Zum Glück wurde die Abschussklausel (§14 Abs. 3) schnell wieder gekippt. _________________ ...mit Lizenz zum Fliegen
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daimler124 Captain

Anmeldungsdatum: 22.07.2008 Beiträge: 74 Wohnort: Saarland  |
Verfasst am: Do Nov 06, 2008 11:06 am Titel: |
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also du wirst, wenn es überhaupt zu einer verurteilung kommt, "nur" ne jugendstrafe in form einer erzieherischen maßnahme bekommen, also sozialstunden.
wenn das dein aller aller erstes vergehen ist, mit welchem du strafrechtlich in erscheinung trittst, dann ist die chance ganz groß, dass garnichts passiert. jugendliche haben nämlich eine art freischuss, der, in abhängigkeit der schwere, zu keinerlei sanktionen führt.
sollte es nicht das erste mal sein, wirst halt mit sozialstunden rechnen müssen.
da es sich dabei um erzieherische maßnahmen handelt und nicht um eine bestrafung, werden diese nicht ins bundeszentralregister eingetragen sondern in dein erziehungsregister. in wie weit dieses durchgesehen wird weiß ich allerdings nicht, am besten mal beim LBA abrufen.
wie lange die einzelnen tilgungsfristen im erziehungsregister sind, kann ich nicht sagen aber es wird auf jedenfall mit vollendung des 25. lebensjahres gelöscht, was ja noch absolut im limit liegen würde.
ich würde mir wegen sowas mal keinen kopf machen. sollte es aber nicht das erste mal gewesen sein, dass du gegen das gesetz verstoßen hast, dann würde ich doch anfangen mich zusammen zu reißen.
ich weiß, dass man in deinem alter und auch noch darüber gerne mal dazu neigt, mist zu bauen, habe ich auch gemacht und wir wären keine menschen, wenns nicht so wäre, aber wenns dann mal oft genug passiert oder größere delikte hinzu kommen, dann musst du dich dein leben lang abfinden selbst deinen traum verhindert zu haben. _________________ warum ein leben lang träumen, wenn man träume leben kann? |
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Anatarion Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 23.09.2008 Beiträge: 4
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Verfasst am: Do Nov 06, 2008 2:50 pm Titel: |
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gelöscht
Zuletzt bearbeitet von Anatarion am So Dez 12, 2010 10:44 pm, insgesamt einmal bearbeitet |
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daimler124 Captain

Anmeldungsdatum: 22.07.2008 Beiträge: 74 Wohnort: Saarland  |
Verfasst am: Fr Nov 07, 2008 1:36 pm Titel: |
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ups, ok:-) hehe, sry, gebe zu, mir nicht alles durchgelesen zu haben, entspricht aber genau dem, was ich geschrieben habe;-) _________________ warum ein leben lang träumen, wenn man träume leben kann? |
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Alabaster Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 18.06.2010 Beiträge: 2
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Verfasst am: Fr Jun 18, 2010 7:39 pm Titel: |
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Hallo zusammen,
ich bewerbe mich zwar nicht als Pilot, bin aber durch Google auf dieses Board gestoßen, aufgrund der Frage die ich habe.
Ich habe mich für ein Praktikum im kaufmännischen Bereich bei LFT beworben und nun steht bei mir wohl auch die ZÜP an. Als ich das hörte, ist es mir eiskalt den Rücken runtergelaufen.
Im letzten Jahr bin ich durch Unachtsamkeit über eine rote Ampel gefahren (ich bin nicht einfach drübergedüst; es war stockender Verkehr in der Innenstadt und ich war einfach irgendwie abgelenkt - dass es nicht entschuldbar ist ist mir mittlerweile auch bewusst :/ ...) - und geblitzt worden. Ich habe 220 € Bußgeld gezahlt und musste 1 Monat den Führerschein abgeben (Fahrverbot, kein Entzug der Fahrerlaubnis). Und 4 Punkte in Flensburg wenn ich mich recht erinnere.
Jetzt habe ich total Angst, dass mich das in der ZÜP wieder einholt, habt ihr dazu irgendwelche Infos / Erfahrungen?
Gruß Alabaster |
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EDML Moderator

Anmeldungsdatum: 19.09.2007 Beiträge: 4193
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Verfasst am: Fr Jun 18, 2010 7:43 pm Titel: |
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Ein einmaliger Verstoss ist im allgemeinen kein Problem.
Kritisch sind nur wiederholte Verstösse, Straftaten und alles was mit Alkohol und Drogen zu tun hat.
Gruß, Marcus |
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Alabaster Bruchpilot

Anmeldungsdatum: 18.06.2010 Beiträge: 2
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Verfasst am: Fr Jun 18, 2010 7:51 pm Titel: |
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| Ja, nochmal passiert mich das nicht ... wenn ich daran denke beschwert es mich auch heute noch, gerade jetzt wieder ^^ Eine Straftat war es meines Wissens nicht, "nur" eine Ordnungswidrigkeit. Hab allerdings keine Ahnung ob auch die im Bundeszentralregister auftauchen ... |
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Thomas463 Captain

Anmeldungsdatum: 11.04.2010 Beiträge: 446
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Verfasst am: Fr Jun 18, 2010 9:22 pm Titel: |
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Finde das eine Frechheit. Der Fernsehbericht ist nun aber schon fast vier Jahre alt, hat sich rechtlich schon etwas getan?
Wenn ich daran denke dass JEDE Behörde uneingeschränkten Zugriff auf Private Daten hat, macht mir das ja doch etwas angst. Da ist es zum Gläsernen Menschen nicht mehr viel Spielraum.
Und mal im ernst: Jeder der wirklich Interesse hat, ein Verbrechen zu begehen, schafft dies auch, sofern seine Motivation und/oder sein Tattrieb groß genug ist. Auch egal ob diese nun eine Zuverlässigkeitsprüfung hinter sich hat oder nicht.
lg |
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