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Hopee Navigator
Anmeldungsdatum: 01.06.2003 Beiträge: 42
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Verfasst am: Sa Dez 25, 2004 3:28 pm Titel: BU / FQ und ILST |
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Hey,
ich habe mich vor einiger Zeit für den ILST beworben und vor kurzem erfolgreich die bu durchlaufen. irgendwo habe ich nun aufgefasst, man könne bu und fq maximal ein halbes jahr vor studienbeginn machen. das verunsichert mich ein wenig. wer kann aufklären?
grüße...
***HOPEE*** _________________ Cherish yesterday
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Warringer Captain
Anmeldungsdatum: 25.02.2003 Beiträge: 544
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Verfasst am: Sa Dez 25, 2004 6:24 pm Titel: |
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Hi Hopee,
das wäre mir neu, habe noch nie etwas in der Richtung gehört. Du schreibst ja auch
dass du dich direkt für den ILST beworben hast, das Bewerbungsteam hätte das wenn
nötig sicherlich berücksichtigt. Im Zweifelsfall einfach mal in Bremen anrufen, die wissen
bescheid.
Viele Grüße,
Warringer |
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Hopee Navigator
Anmeldungsdatum: 01.06.2003 Beiträge: 42
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Verfasst am: Sa Dez 25, 2004 7:24 pm Titel: |
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so was hatte ich mir auch schon gedacht, machte mich nur stutzig, da es in dem buch "beruf pilot" zu finden war.
haben die untersuchungen unabhängig von ILST eigentlich eine bestimmte gültigkeitsdauer? wenn ja, wie ist es MIT studium geregelt? schließlich studiert man ja vorneweg mal eineinhalb jahre, bis dann die ausbildung an der lft beginnt, oder hab ich das falsch verstanden?
***HOPEE*** _________________ Cherish yesterday
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Captain Liko Captain
Anmeldungsdatum: 25.06.2003 Beiträge: 915
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Verfasst am: Sa Dez 25, 2004 8:23 pm Titel: |
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Soweit ich weiss muss ein Jahr nachdem man die FQ bestanden hat zum Reinterview nach Hamburg sofern man noch nicht mit der Ausbildung angefangen hat
Gruss,
Captain Liko |
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Hopee Navigator
Anmeldungsdatum: 01.06.2003 Beiträge: 42
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Verfasst am: Sa Dez 25, 2004 9:17 pm Titel: |
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gilt das auch für den studienbeginn? oder nur, wenn man dann weder ausbildung noch studium begonnen hat? _________________ Cherish yesterday
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totalx Captain
Anmeldungsdatum: 28.06.2004 Beiträge: 113 Wohnort: Dietzenbach |
Verfasst am: So Dez 26, 2004 9:59 am Titel: |
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Diese Reglung gilt natürlich für den Beginn des NFF oder des Studiums. (Sonst müssten ja alle im ILST nochmal zum Interview, da der Ausbildungsbeginn ja erst im 4. Semester liegt.)
Solltest du allerdings im die FQ früh im Jahr bestehen und dann nach einem Semester ILST festellen, dass das nicht das Richtige für dich ist, dann wirst du dieser Maßnahme unterzogen, bevor du in den NFF kommst. (Natürlich nur, wenn die FQ dann schon älter als ein Jahr ist.) _________________ Alex
10.ILST
BU, FQ, MED, BRE I,PHX, BRE II, ATPL, PA42 |
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