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Ju02
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Anmeldungsdatum: 04.08.2009
Beiträge: 319
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: Do März 18, 2010 3:29 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt es eigentlich (Kranken-)Akteneinsicht für die Fliegerärzte?
_________________
Im Raumfahrtzeitalter wird der Mensch in der Lage sein, in zwei Stunden um die Welt zu fliegen - eine Stunde Flugzeit und eine Stunde Anfahrt zum Flughafen.
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möchtegern_pilot
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Anmeldungsdatum: 08.01.2010
Beiträge: 448

BeitragVerfasst am: Do März 18, 2010 3:54 pm    Titel: Antworten mit Zitat

ratzfatz hat folgendes geschrieben:
möchtegern_pilot hat folgendes geschrieben:
Fragen zu bestimmten Themen sind in Vorstellungsgesprächen Tabu und der Bewerber darf Lügen.


Ganz entschieden NEIN! Du darfst zu den von dir im Folgenden aufgezählten Themen schweigen, aber niemals Unwahrheiten von dir lassen.

Ich habe gerade in meinem Hesse/Schrader nachgeschlagen. Kannst gerne herkommen und Dich eines besseren überzeugen.
Alternativ kann ich hier im Forum leider nur eine Internetquelle anbieten:
http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/397/306359/text/
SZ.de hat folgendes geschrieben:
SZ: Ist es in einem solchen Fall erlaubt, eine falsche Antwort zu geben?

Brenner: Ja, bei unzulässigen Fragen darf man sogar lügen. Eine wahrheitswidrige Antwort kann auch später kein Kündigungsgrund sein. Das gilt zum Beispiel, wenn man gefragt wird, ob man schwanger ist, und dies entgegen der Wahrheit verneint. Wird die Schwangerschaft dann bekannt, kann der Arbeitgeber trotzdem nicht kündigen.

ratzfatz hat folgendes geschrieben:


Zitat:

Dazu zählen Fragen nach der Privaten Situation, Politischen Engagements und Einstellungen, Gesundheitlichem Zustand, Familienplanung etc.

Trotz der rechtlichen Situation muss man sich jedoch bewusst sein dass man den potentiellen zukünftigen Arbeitgeber "am anderen Ende der Lüge" hat.

Im Medical jedoch steht der Arzt unter der Schweigepflicht, die einzige Information die er an den Arbeitgeben weitergibt sind ein ja oder ein nein.


Für das Medical ist es dir sogar nicht gestattet, zu schweigen, sondern du musst die Wahrheit angeben!

Ich glaube hier haben wir uns falsch verstanden. Der Arzt steht unter seiner gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Diese gilt Prinzipiell gegenüber jedem. Zu Jedem zählt hier auch die Polizei, der Richter, die Staatsanwaltschaft, die Angehörigen und auch der Arbeitgeber.
Das einzige was vom Medical nach außen kommt, und dies sicherlich erst mit Erlaubnis des Patienten, ist ob Flugtauglichkeit besteht oder nicht.


Trotz der rechtlichen Grundlage des Lügens sollte man sich genau überlegen wie man die Beziehung zum zukünftigen Arbeitgeber angeht. Eine vertrauensvolle Beziehung zum Arbeitgeber entsteht sicher nicht mit einer Lüge im Vorstellungsgespräch. Hier ist im vorraus eine Abwägung zwischen Recht und Moral in jedem Fall notwendig.

Im übrigen finde ich die offene Vorgehensweise des Threadstarters sehr vorbildlich und kann ihn nur ermuntern diese durchzuziehen und ich hoffe er hat damit Erfolg.
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MAirNU
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Anmeldungsdatum: 31.01.2009
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: Do März 18, 2010 5:46 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
die Schwierigkeit in diesem Fall ist nunmal, dass das Auswahlkomitee bestimmt nachfragen würde, was der Grund für deine psychische Erkrankung war. Prinzipell ist diese Frage meiner Meinung nach berechtigt und aus Sicht der Psychologen absolut nachvollziehbar, immerhin möchtest du in "ihrem" Namen einmal einen verantwortungsvollen Posten beziehen.
Das Problem ist, wenn du keine Aussage zu diesem Thema machen möchtest, wie man dich diesbezüglich einschätzen und mögliche Folgeerscheinungen der Krankheiten einordnen soll...kannst du dir allerdings selbst gut vorstellen, oder?

Meiner Meinung nach hat man in so einem Fall nur die Chance zu bestehen, wenn man die Wahrheit sagt und den Psychologen glaubhaft vermitteln kann, wie und warum man aus dem Loch zurückgefunden hat, wie es einem derzeit geht und wie man die Zukunft realistisch diesbezüglich einschätzt.

Den "Traum-"Arbeitgeber bereits vor der Ausbildung/Schulung zu belügen ist meiner Meinung nach Schwachsinn und fliegt (hoffentlich) auf...
(Bin alles Andere als der Engel Gabriel, aber sowas finde ich unmöglich...)

Zitat:
Brenner: Ja, bei unzulässigen Fragen darf man sogar lügen.

Wenn das stimmt, dann ist das wieder ein klasse Beispiel dafür, dass unser Rechtssystem alles Andere als unfehlbar ist... Rolling Eyes

Lg,
Manu
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Mopsi von Mopsilus
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Anmeldungsdatum: 11.02.2009
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: Do März 18, 2010 6:50 pm    Titel: Antworten mit Zitat

****

Zuletzt bearbeitet von Mopsi von Mopsilus am Sa Aug 23, 2014 7:31 pm, insgesamt einmal bearbeitet
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Springbok
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Anmeldungsdatum: 19.11.2008
Beiträge: 579

BeitragVerfasst am: Do März 18, 2010 10:25 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, es stimmt übrigens:
Bestes Beispiel: Frauen.

Gerne wurden Frauen bei Bewerbungen abgelehnt, die angegeben haben, in näherer Zukunft ein Kind bekommen zu wollen oder diejenigen, die gar seit kurzem schwanger sind.
Der Grund liegt nahe, der Arbeitgeber hat nichts von seinem neuen Angestellten und darf dann noch 6 Wochen und so weiter zahlen.
In diesem Falle - so habe wir es in der Rechtslehre durchgesprochen - darf die Frau beim Bewerbungsgespräch auf die o.g. Frage(n) lügen.
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ratzfatz
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Anmeldungsdatum: 16.07.2006
Beiträge: 1213
Wohnort: FRA

BeitragVerfasst am: Do März 18, 2010 11:41 pm    Titel: Antworten mit Zitat

möchtegern_pilot hat folgendes geschrieben:

Ich habe gerade in meinem Hesse/Schrader nachgeschlagen. Kannst gerne herkommen und Dich eines besseren überzeugen.
Alternativ kann ich hier im Forum leider nur eine Internetquelle anbieten:
http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/397/306359/text/


Lass mal gut sein, ich bin auch ohne Lügnerei ganz gut zum Ziel gekommen.

Durch mein Post wollte ich den Threadstarter nur darauf hinweisen, dass er sich durch Lügen allenfalls kurzfristig Vorteile verschaffen kann. Und wie du auch sehr treffend geschrieben hast, kann so etwas auch schnell daneben gehen.

Ich war selbst verblüfft, wie eingängig und präzise die Psychologen mich an nur 1,5 Tagen durchleuchtet hatten.
_________________
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Schienenschreck
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Anmeldungsdatum: 01.09.2008
Beiträge: 3247
Wohnort: ZZ9 Plural Z Alpha

BeitragVerfasst am: Fr März 19, 2010 8:14 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Mopsi von Mopsilus hat folgendes geschrieben:
Ein Arbeitgeber ist und bleibt ein Arbeitgeber. Nur weil man dort arbeitet / eine Schulung durchläuft, ist der Arbeitgeber noch lange kein Freund, die Beziehung ist rein geschäftlicher Natur.
Besonders hier im Forum gibt es Persönlichkeiten, für die der "Traum"-Arbeitgeber eine Art religiöser Glauben ist - sie würden wohl sogar ihre Mutter dafür verkaufen.
Mopsi von Mopsilus hat folgendes geschrieben:
Somit hat der Arbeitgeber nicht das Recht, nach Dingen zu fragen, die so persönlich sind, dass man sie möglicherweise noch nicht einmal Freunden erzählt. Dazu zählen Krankengeschichte, politische Meinung, Religion und ähnliches. Für das Arbeitsverhältnis sind solche Dinge auch nicht relevant. Wenn der Arbeitgeber sichergehen will, dass Du gesundheitlich für den Job geeignet bist, schickt er dich zum Arzt und der meldet dann ja oder nein zurück.
Leider besteht allerdings in diesem Fall (Vorstellungsgespräch) eine starke Abhängigkeit des Bewerbers von dem Arbeitgeber. Wenn also solche Fragen gestellt werden, kann der Bewerber entweder nur wahrheitsgemäß antworten - Dann könnte der Arbeitgeber in Zukunft alles fragen. Diskriminierung in allen Farben und Formen wäre die Folge. Oder der Bewerber schweigt - Das wäre genausogut wie eine Antwort und hätte denselben Effekt. Also gibt es die Möglichkeit, bei solchen Fragen mit einer Lüge zu antworten, um zu verhindern, dass man genötigt ist, solche Dinge preiszugeben. Frag Dich mal selbst: Gibt es wirklich nichts in Deinem Leben, dass absolut privat ist und dass du niemandem erzählen würdest? Deine politischen Überzeugungen vielleicht? Deine sexuelle Ausrichtung? Ach, und hattest Du schonmal Geschlechtskrankheiten?
...dementsprechend würden sie sich wahrscheinlich auch im Vorstellungsgespräch wie ein Speichermedium unbeschränkt "auslesen" lassen, wenn man entsprechende Fragen stellen würde - denn der "Gottesvorstellung" leistet man unbegrenzt Folge; man will ja schließlich als einer der Erleuchteten auserkoren werden.

-> Und weil so viele dieses "Melkkuh-Syndrom" aufweisen, erwartet der Arbeitgeber das auch von den anderen Bewerbern. Schon wird man noch ein Stück gläserner in seiner Lebensgeschichte - auch vor seinem Personaler.
-> Ich frage mich ernsthaft, warum der Arbeitgeber die Information erhalten sollte, wann meine engsten Angehörigen verstorben sind (als Beispiel).
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MAirNU
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Anmeldungsdatum: 31.01.2009
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: Fr März 19, 2010 10:14 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Mopsi,

Anscheinend hast du meinen Beitrag nicht so verstanden, wie es eigtl von mir beabsichtigt war. Ich bezog mich auf die Tatsache, dass es in Deutschland legitim ist, in bestimmten Situationen zu lügen. Sowas ist für mich ein Vertrauensbruch, der meiner Meinung nach durch Aussageverweigerung einfach und fair umgangen werden kann. Wieso also "legal lügen", wenn man das Recht zu schweigen hat..

Zitat:
Somit hat der Arbeitgeber nicht das Recht, nach Dingen zu fragen, die so persönlich sind, dass man sie möglicherweise noch nicht einmal Freunden erzählt. Dazu zählen Krankengeschichte, politische Meinung, Religion und ähnliches.

Stimme dir in diesem Punkt vollkommen zu.

Zitat:
Für das Arbeitsverhältnis sind solche Dinge auch nicht relevant.

In diesem Punkt stimme ich dir grundsätzlich ebenfalls zu, allerdings habe ich in diesem speziellen Fall eine andere Meinung zu dem Thema. Die Psychologen versuchen immerhin ein Profil von einer Person zu erstellen, um ihre Tauglichkeit für eine bestimmte Aufgabe zu prüfen. Wenn diese Person allerdings erst kürzlich unter Depressionen, oder anderen psychotischen Krankheiten gelitten hat, kann ich mir vorstellen, dass man auf diesen Punkt spezieller eingehen muss, um ein passendes und zuverlässiges Profil erstellen zu können. Bin allerdings kein Arzt, kann mich also auch täuschen.. Wink

Zitat:
Oder der Bewerber schweigt - Das wäre genausogut wie eine Antwort und hätte denselben Effekt.

Schweigen und Lügen kann in gewisser Hinsicht wirklich in beiden Fällen von Nachteil sein. Allerdings sollten Arbeitgeber ihre Grenzen kennen, wie du es selbst noch im selben Post beschrieben hast->
Zitat:
Arbeitgeber wissen genau, was sie in einem Vorstellungsgespräch fragen dürfen und was nicht.


Dein Beitrag war interessant und hat größtenteils meine eigene Meinung wiedergespiegelt. Ich hoffe, dass du meine Absicht verstanden hast, da ich mich auf diesen speziellen Fall bezogen habe.
Ansonsten stimme ich allen anderen Postern ebenfalls zu->
Zitat:
Ich frage mich ernsthaft, warum der Arbeitgeber die Information erhalten sollte, wann meine engsten Angehörigen verstorben sind (als Beispiel).


Grüße
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fqbesteher
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Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: So März 21, 2010 5:32 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Also von einer Sache kannst du ausgehen:

Negative Erlebnisser, Geschichten etc. aus der Vergangenheit, die du aber positiv bewältigt hast, sind eher ein dicker PLUS-Punkt!

Viele Personaler haben ein Problem, wenn du du straight ABI,ZIV,Lufthansa bringst und noch nie in deinem Leben eine Niederlage verkraften musstest. Da ist es schwierig einzuschätzen wie du mit solchen Dingen umgehst.

Aber konstruktiv so etwas wie eine richtige Depri hinter dich zu bringen zeugt in meinen Agen von enormer Stärke und das an sich ist nie negativ.

ABER beim DLR will man ein möglichst genaues Bild von dir und du solltest dich halt fragen, ob du da nicht alles auf den Tisch legst.
Denn wenn da irgendwelche Zweifel bestehen, heißt es eben im Zweifelsfall leider gegen den Angeklagten.

Wenn du dort aber offen damit umgehst und nix verbirgst, dann wird man dir das hoch anrechnen.
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Mopsi von Mopsilus
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Anmeldungsdatum: 11.02.2009
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: Mo März 22, 2010 4:22 pm    Titel: Antworten mit Zitat

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