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CrocTom Bruchpilot
Anmeldungsdatum: 19.02.2010 Beiträge: 13
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Verfasst am: Di März 16, 2010 7:44 am Titel: Ausbildung steuerlich absetzbar (Österreich) |
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Hallo an alle,
hat jemand Erfahrungen mit der steuerlichen Absetzbarkeit der Berufspilotenausbildung in Österreich od. kann mir ein Steuerberatungsbüro empfehlen?
Grüße,
Thomas |
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Skyblue Captain
Anmeldungsdatum: 28.07.2005 Beiträge: 281
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Verfasst am: Mi März 17, 2010 12:38 am Titel: |
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In D ist es so, wenn es sich bei der Pilotenausbildung um eine "Zweitausbildung" handelt (man hat also zuvor schon eine andere Ausbildung gemacht) dann kann man die Flugausbildung steuerlich geltend machen. Ob das in A genauso läuft kann ich Dir nicht sagen. Inwiefern Dir da ein Sauerberater weiterhelfen kann ist auch fraglich (weiß nicht unbedingt jeder Streuberater), am Besten fragst Du da bei einer Flugschule nach, die kennen sich da in der Regel am Besten aus, oder können Dir zumindest weiterhelfen. |
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Pilot 2010 Navigator
Anmeldungsdatum: 21.01.2010 Beiträge: 34
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Verfasst am: Mi März 17, 2010 8:05 am Titel: |
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gilt das in D auch für den Fall, dass man vorher ein "Studium" gemacht hat, oder nur für den Fall, dass man vorher ne "Ausbildung" gemacht hat?
Kann man denn Vorbereitungsseminare, Skytest etc. auch steuerlich absetzen? |
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Dreamliner Captain
Anmeldungsdatum: 12.04.2007 Beiträge: 1776
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Verfasst am: Mi März 17, 2010 11:01 am Titel: |
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Heißt das also,dass wenn man in Deutschland schon eine Ausbildung gemacht oder ein Studium beendet hat,man sich dann einfach an einer Flugschule anmelden kann und die gesamten Kosten werden dann von der Steuer abgesetzt? _________________ ABI08 (3.2) ✓
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Traumberuf Pilot-Denn wer hat sonst die ganze Welt zum Arbeitsplatz? |
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Skyblue Captain
Anmeldungsdatum: 28.07.2005 Beiträge: 281
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Verfasst am: Mi März 17, 2010 3:16 pm Titel: |
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Zitat: | Heißt das also,dass wenn man in Deutschland schon eine Ausbildung gemacht oder ein Studium beendet hat,man sich dann einfach an einer Flugschule anmelden kann und die gesamten Kosten werden dann von der Steuer abgesetzt? |
Ja, oder zumindest so gut wie die gesamten Kosten. Hängt aber auch vom jeweiligen Finanzamt ab, z.B. in Frankfurt oder MUC haben die öfter damit zu tun, als vergleichsweise ein kleines Finanzämtchen irgendwo auf dem Land, da kann es schon mal sein das die ein riesen Theater machen (weil sie absolut keinen Plan haben). |
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agathidium Captain
Anmeldungsdatum: 05.04.2008 Beiträge: 791
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Verfasst am: Mi März 17, 2010 3:31 pm Titel: |
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Pilot 2010 hat folgendes geschrieben: | gilt das in D auch für den Fall, dass man vorher ein "Studium" gemacht hat, oder nur für den Fall, dass man vorher ne "Ausbildung" gemacht hat? |
Wenn das Studium abgeschlossen ist, dann ist das eine vollwärtige Ausbildung.
Pilot 2010 hat folgendes geschrieben: |
Kann man denn Vorbereitungsseminare, Skytest etc. auch steuerlich absetzen? |
kurz: JA! |
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Dreamliner Captain
Anmeldungsdatum: 12.04.2007 Beiträge: 1776
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Verfasst am: Mi März 17, 2010 8:36 pm Titel: |
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Yuhuuu....ich mach eine Ausbildung zum Schreiner und danach eine Pilotenausbildung... _________________ ABI08 (3.2) ✓
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EDML Moderator
Anmeldungsdatum: 19.09.2007 Beiträge: 4193
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Verfasst am: Do März 18, 2010 9:56 pm Titel: |
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Dreamliner hat folgendes geschrieben: | Yuhuuu....ich mach eine Ausbildung zum Schreiner und danach eine Pilotenausbildung... |
Dir ist aber schon klar, was von der Steuer absetzen bedeutet, oder ?
Das heisst nämlich nur, daß Du das Geld für die Ausbildung nicht versteuern mußt. Wenn Du also 2.500 EUR brutto im Monat verdienst bekommst Du über die Steuer vielleicht 10% der Kosten zurück.
Nur wenn Du im Jahr über rd 53.000 EUR verdienst, bekommst Du max. 42% der Kosten zurück.
Das bringt also nur dann richtig was wenn Du extrem viel verdienst.
Gruß, Marcus
Zuletzt bearbeitet von EDML am Do März 18, 2010 11:31 pm, insgesamt einmal bearbeitet |
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Aviator05 Captain
Anmeldungsdatum: 28.04.2005 Beiträge: 450 Wohnort: NRW |
Verfasst am: Do März 18, 2010 11:06 pm Titel: |
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Aloha!
Die steuerliche Absetzbarkeit ist aber mit Sicherheit nichts schlechtes.
Es geht schließlich um eine ganze Menge Geld.
Der Vorteil läßt sich nicht so leicht beziffern, aber es geht gut und gerne um eine 5-stellige Summe.
Des Weiteren sollte man es auch bei einer Erstausbildung nicht unversucht lassen, die gesamten Ausbildungskosten als Werbungskosten durchzuboxen. Falls das nicht klappt, unbedingt Widerspruch einlegen (um das Ruhen des Verfahrens bitten) und auf anhängige Verfahren vor den Finanzgerichten verweisen.
Gute Nacht _________________ "We have clearance, Clarence."
"Roger, Roger."
"What's our vector, Victor ?" |
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Dreamliner Captain
Anmeldungsdatum: 12.04.2007 Beiträge: 1776
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Verfasst am: Fr März 19, 2010 11:02 am Titel: |
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@EDML:
Das war auch,wie du hoffentlich gemerkt hast,nur Spaß
Außerdem finde ich 10% von 2.500€ eigentlich auch nicht schlecht
@aviator05: Wie meinst du das als "Werbungskosten"? _________________ ABI08 (3.2) ✓
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Traumberuf Pilot-Denn wer hat sonst die ganze Welt zum Arbeitsplatz? |
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agathidium Captain
Anmeldungsdatum: 05.04.2008 Beiträge: 791
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Verfasst am: Fr März 19, 2010 11:18 am Titel: |
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-> Bei entsprechendem Verdienst, kann man in etwa 1/3 der angesetzten Werbungskosten als Rückzahlung erwarten. <-
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Aviator05 Captain
Anmeldungsdatum: 28.04.2005 Beiträge: 450 Wohnort: NRW |
Verfasst am: Fr März 19, 2010 1:12 pm Titel: |
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Dreamliner hat folgendes geschrieben: | @aviator05: Wie meinst du das als "Werbungskosten"? |
Hallo!
Das läßt sich jetzt nicht pauschal in einem Satz beantworten.
Am Besten du läßt dich zu gegebener Zeit von einem Steuerberater beraten.
Ansonsten kann ich mich meinem Vorposter nur anschließen. Bei entsprechendem Verdienst kann man durchaus ein Viertel bis ein Drittel der Werbungskosten zurückerhalten. Steuerrecht ist in Deutschland aber nicht ganz so einfach.
Schönes Wochenende _________________ "We have clearance, Clarence."
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