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imo Navigator

Anmeldungsdatum: 22.06.2008 Beiträge: 32
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Verfasst am: Fr Feb 19, 2010 8:28 am Titel: |
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Bevor ihr den Kameraden Cpt. Balou hier mit "Quatsch", "Quark" usw. bewerft kurz folgendes Beispiel eines OAs meines AGA-Zuges:
Genannter Kamerad hatte in der OPZ sowohl die Möglichkeit eingeräumt bekommen OA FschJgTrp zu werden als auch sich weiter für den Fliegerischen Dienst testen zu lassen. Dieser hat dann mit uns die Falli-AGA absolviert und hat sich bereits verpflichtet für den Fall, dass er wenn es mit dem Fliegerischen Dienst nicht klappt halt OA beim Heer macht. Phase 3 hat er dann nach der AGA irgendwann gemacht. Es war immer lustig wie er an den Himmel gestarrt hat, wenn Tornados über unser Schießgelände gerauscht sind.
Will heißen: Die Story kann schon hinkommen, wenn sich der Freund von Cpt. Balou vor dem Fliegerischen Screening (Phase II & III) bereits für eine Alternativverwendung entschieden und verpflichtet hat. Allerdings braucht man in meinen Augen dann nicht zu jammern, da man sich ja bewusst für diese Alternative entscheidet, für den Fall, dass es mit dem Fliegen nicht klappt. |
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Alt&Neu Captain

Anmeldungsdatum: 01.05.2009 Beiträge: 604
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Verfasst am: Fr Feb 19, 2010 8:36 am Titel: |
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...es scheint sich immer noch nicht rumgesprochen zu haben, daher wiederhol ich mich zum ?male : Wehrdienstberater sind Bedarfsdecker und erzählen, was gerade en vogue ist...den "Rest" hat Tommy geduldig abermals sehr differenziert ausgeführt.
...und eigentlich sollte sich auch rumgesprochen haben, dass bei der Bw wirklich nichts unmöglich ist...es wird also immer wieder Einzelfälle geben, die "fantastisch" erscheinen...aber nicht die Regel sind...und damit nutzen sie jemandem, der sich hier initial und GRUNDSÄTZLICH infomieren will echt wenig... |
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--Tommy-- Captain

Anmeldungsdatum: 02.06.2006 Beiträge: 876
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Verfasst am: Fr Feb 19, 2010 2:10 pm Titel: |
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@ imo:
Ist ja auch wieder ne ganz nette Story, aber leider verneint sie nicht wirklich das, was ich gesagt habe.
Captain Balou hat ja erzählt, dass der Typ sich vor Phase II/III bereits für 15 jahre verpflichtet hat. Und eben diesen Fall sieht die Laufbahnverordnung in keinster Weise vor. Nicht nur weil sowas für den Bewerber schlecht wäre, sondern weil es für die Bundeswehr NOCH schlechter wäre.
Auch dein Kamerad hat, wie ALLE anderen auch, entweder:
- eine vorläufige Verpflichtung mit dem sechsmonatigen Rücktrittsrecht, was bedeutet dass er bei Nichtbestehen von PII/III aussteigen könnte und somit nur noch seinen Grundwehrdienst beenden müsste, ODER
- eine endgültige Verpflichtung für die Laufbahn als FschJgOA. Das bedeutet er ist SaZ mit dem Ziel, SaZ 12 zu werden. Aber derzeit IST er noch NICHT SaZ 12, sondern, wie alle anderen auch, nur SaZ 2. Und warum? Weil die Dienstzeiten von der Bundeswehr stufenweise festgelegt werden.
Und warum ist das so? Weil die Bundeswehr kein Interesse daran hat, dass ein Bewerber direkt für 15 oder mehr jahre verpflichtet wird, dann seine Regelausbildung nicht besteht und plötzlich vollig unterqualifiziert in andere laufbahnen gesteuert werden muss und dort seine restlichen 13 Jahre sein Dasein als Ballast für die Truppe und ohne die Chance auf eine Übernahme zum BS oder eine anderweite zivilberufliche Aus- und Weiterbildung fristet.
In meinen Augen ist es ein gewaltiger Unterschied, ob man hier Bewerbern Angst einjagen will, indem man ihnen sagt, dass man auch beim Nichtbestehen der Fliegereignung von der bösen Bundeswehr für 15 Jahre in einem Netz gefangen werden kann und damit impliziert, dass man in anderen Verwendungen als Kanonenfutter endet, oder ob man im Falle des Nichtbestehens für lediglich 2 Jahre in der Verpflichtung steht.
Zumal dieser besondere Fall auch wirklich nur dann vorkommt, wenn mehrere Faktoren vorliegen:
- Der Bewerber hat sich so spät beworben, dass seine Phasen zwangsläufig erst nach dem nächsten Einstellungstermin erfolgen können
- Der Bewerber hat Vordienstzeit und kann sich somit NICHT mehr für das sechsmonatige Rücktrittsrecht entscheiden
Und zu guter Letzt: Wer noch nicht sicher ist, ob er die Phase II und III überhaupt besteht, der kann auch um eine Einstellung zum nächsten Einstellungstermin bitten.
Deshalb @ CaptainBalou: So ein Fall wie bei deinem kumpel kann bestimmt nicht vorkommen, sondern höchstens wenn er als SaZ 2 verpflichtet ist. Und wenn dies der Fall ist, er es aber eigentlich gar nicht wollte, dann liegt das in erster Linie daran dass er keine Ahnung und sich nicht durchgelesen hat, was er nachm Bestehen der OPZ alles unterschrieben hat. |
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CaptainBalou Captain

Anmeldungsdatum: 05.02.2010 Beiträge: 175 Wohnort: Iserlohn  |
Verfasst am: Fr Feb 19, 2010 4:24 pm Titel: |
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Wie gesagt, ich habe mich nicht exakt damit befasst und so wie ich es verstanden habe ist es wohl dann nicht gelaufen...
Jedenfalls war es wohl (ohne Gewähr) so, dass er sich auf die fliegerische Ausbildung beworben hat und nicht angenommen wurde und jetzt trotzdem beim Bund verweilt und eine Offizierslaufbahn begonnen hat.
Das mit "gegen seinen Willen" verpflichtet wurde mir nicht aus primärer Quelle berichtet und es war blöd das hier wieder zu geben. Sorry.
Ich werde mich die Tage mal mit ihm in Verbindung setzen und mich dann noch einmal genauer informieren, was er da jetzt gemacht hat. Wenn das dann noch interessant ist, werde ich das auch bei Interesse hier posten... |
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--Tommy-- Captain

Anmeldungsdatum: 02.06.2006 Beiträge: 876
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Verfasst am: Fr Feb 19, 2010 4:35 pm Titel: |
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Dass sich die Bewerber in solchen Fällen in anderen Verwendungen weiterverpflichten, kommt garnicht so selten vor.
Als ich mit dem OAL angefangen hab, hatte ich allein schon zwei Heeresflieger im Zug, die explizit mit der Auflage eingestellt wurden, Phase III zu bestehen.
Beide haben nicht bestanden.
Der eine wurde daraufhin nach einer Bedarfsprüfung durch P in eine andere Verwendung gesteuert und hat dann statt dem Heeresfliegerbarrett den Adler im Sturzflug getragen.
Der andere wollte sich zwar auch weiter verpflichten, hatte aber keinen ausreichend guten Ranglistenplatz mehr und wurde dementsprechend aus dem OA-Btl. in eine normale Grundausbildungseinheit versetzt. Der hat sich aber zwei Jahre später nochmal beworben und wurde doch noch als "regulärer" OA eingestellt.
Also: Es mag ja viel krasses Zeug geben, aber alles nun auch wieder nicht... |
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imo Navigator

Anmeldungsdatum: 22.06.2008 Beiträge: 32
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Verfasst am: Fr Feb 19, 2010 5:16 pm Titel: |
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--Tommy-- hat folgendes geschrieben: | Das bedeutet er ist SaZ mit dem Ziel, SaZ 12 zu werden. Aber derzeit IST er noch NICHT SaZ 12, sondern, wie alle anderen auch, nur SaZ 2. Und warum? Weil die Dienstzeiten von der Bundeswehr stufenweise festgelegt werden.
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So tief ging mein Wissen über die OA-Laufbahn noch nicht und ich wusste von der sufenweisen Festlegung der Verpflichtungsdauer noch nicht. Danke für die Aufklärung. Du hast Recht, das wird bei dem Kameraden so gelaufen sein.
Ich wollte Dir auch in keiner Weise widersprechen. Vielleicht wusste auch Cpt. Balou von dem Verpflichtungsprozedere einfach nicht so detailliert und sein Freund ist anstatt der 15 Jahre dann doch deutlich weniger lang, nämlich nur 2 Jahre verpflichtet.
Gruss |
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