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Was ist denn die Wirklichkeit?
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agathidium
Captain
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Anmeldungsdatum: 05.04.2008
Beiträge: 791

BeitragVerfasst am: Fr Sep 11, 2009 7:51 am    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Skyblue"]
Zitat:
...dann kannst Du einen Antrag beim Finanzamt stellen und bekommst die Kosten für die Ausbildung größtenteils zurückerstattet, sofern diese in Deutschland gemacht wurde. Einziger Haken an der Sache, Du musst die Kosten für die Ausbildung erstmal selber aufbringen - und genau da liegt nämlich das Problem!


Es können auch Ausbildungskosten als Werbungskosten angegeben werden, wenn ein Teil der Ausbildung (z.B. time building) im Ausland absolviert wurde. Wenn man in D weiter Steuern zahlt kein Thema, gerade für die modulare Variante.

[quote="edml"]
Zitat:

Moment mal - zurückerstattet wird das gar nichts !!!

Es gibt lediglich die Möglichkeit, daß ein Teil von der Steuer abgesetzt werden kann. Entweder nur aktuell (also wenn man gerade was verdient) oder aber als sog. Verlustvortrag (meist die bessere Variante). Das bedeutet, daß man das Geld, daß man für die Ausbildung aufgewendet hat nicht versteuern muß.

Praktisch bedeutet das, daß man im allergünstigsten Fall (wenn man mehr als 250.000 EUR / Jahr verdient) rund 47% zurückbekommt.

Da die Anfangsgehälter nicht mehr so gigantisch sind, ist in der Praxis wahrscheinlich keine effektive Steuerersparnis von mehr als 20% der Ausbildungskosten drin.

Gruß, Marcus


Man kann mit einer Rückzahlung von ungefähr 1/3 der beantragten Kosten rechnen (bei Bewilligung durch das FA versteht sich)

[quote="capt.black"]
Zitat:

Hey Skyblue,

mal ne Frage..
Was heißt größtenteils zurückerstattet? bei FCA z.B. kostet die Ausbildung ja 66900.. wie viel bekommt man denn vom Staat wenn man bereits ne Ausbildung hat? habe bisher im forum nur gelesen dass einem die Steuern erstattet werden...???

Wo finde ich denn genauere Infos dazu?


Die Aussage ansich ist nicht ganz korrekt. Einfach ausgedrückt schrumpft Dein zu versteuerndes Einkommen um den Betrag der beantragten/genehmigten Ausbildungskosten. Verdienst Du 50000€/a zahlst Du den Betrag X an Lohnsteuer. Beantragst Du im Jahr Z bspw. 20000€ Ausbildungskosten, so musst Du lediglich Deinen geminderten Verdienst von 30000€ versteuern. Das heißt aber NICHT, dass man 20000€ weniger Steuern bezahlt! Es werden ca. 6000€ rückgezahlt, nicht mehr und nicht weniger (Pi übern Daumen).
Und nicht jedes FA ist mit der Abwicklung solcher Ausbildungen vertraut und weißt die Erstattungen zurück.
Wichtig ist ebenso, ob es eine Erst- oder Zweitausbildung ist. Die Erstausbildung wird mit glaube max. 5000€ gefördert, bei der Weitausbildung ist eine Anerkennung von 100% der Ausbildungskosten rechtens und möglich.
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SierraTango2AlphaTango
Bruchpilot
Bruchpilot


Anmeldungsdatum: 24.11.2009
Beiträge: 8
Wohnort: EDLN

BeitragVerfasst am: Di Feb 09, 2010 6:11 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo allerseits,

komme gerade frisch vom Steuerberater (in Mönchengladbach). Jetzt weiß ich wie der Hase läuft, zumindest auf dem Niveau eines Laien. Ich habe meinen Steuerberater ausgequetscht, wie ich meine Ausbildungskosten aus den Jahren 2008, 2009 und 2010 steuerlich geltend machen kann. Idea

Die erste erfreuliche Nachricht ist, dass auch schon die Kosten für das Medical beim AMC, das vor Beginn der Ausbildung gemacht wurde, als Werbungskosten anrechenbar sind. Desweiteren alle Materialkosten, Prüfungsgebühren, Rechnungen jeglicher Art der Flugschule, Fahrtkosten zur Flugschule (anhand der km, man braucht keine Tankbelege o.ä.) und sogar Versicherungen (z.B. Fluguntauglichkeit/Berufsunfähigkeit); dies sind alles Werbungskosten, die, sofern man nicht so hohe Einnahmen hat, dass sie diese Summen übertreffen, auf das jeweils folgende Jahr angerechnet werden.

Das bedeutet, dass in meinem Fall (Full-Time-ATPL, also keine Nebeneinkünfte), den ich als exemplarisch für viele Flugschüler halte, für die zwo Jahre der Ausbildung negative Werte entstehen, die in dem Jahr, in dem ich das erste Mal als Pilot Einkünfte haben werde, meine Lohnsteuer drastisch reduzieren werden. Sodass ich von meinem Bruttogehalt wesentlich mehr Netto übrig haben werde, als würde ich die Werbungskosten nicht steuerlich geltend machen.
Sofern ich aber nicht als Pilot, sondern in einem anderen Beruf arbeiten werde, wird die ganze Sache mit den Werbungskosten aus der Ausbildungszeit hinfällig, weil es dann ja keine Ausbildung gewesen wäre, die zu einem ausgeübten Beruf geführt hat, sondern viel mehr mit meiner Tätigkeit nichts zu tun hätte.

Das beste an der ganzen Sache finde ich, dass man nicht nur 4000€ geltend machen kann, wie viele irrtümlich annehmen. Man kann die ganze Summe geltend machen. Und da kommt schon eine Menge zusammen. Cool

Sollte dies alles hier nichtig sein, weil das Finanzamt meine Steuererklärungen nicht annimt, werde ich diesen Post selbstverständlich editieren. Aber ich bin zuversichtlich, dass es keine Probleme geben wird.
In dem Sinne wünsche ich Euch allen viel Glück bei Eurer Steuer (und ggf. der Jobsuche)!

Gruß,
SierraTango
Very Happy
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Speedbirdy
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Anmeldungsdatum: 11.10.2008
Beiträge: 1798

BeitragVerfasst am: Di Feb 09, 2010 6:41 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Kann ich bestätigen. Als Lufthanseat kann man die vollen 40.000/60.000 Euro geltend machen + Sachen die nebenbei noch anfallen. Da bekommt man die nächsten Jahre eine gute Steuerrückzahlung, aber natürlich bekommt man immer nur soviel zurück, wie man im Jahr davor an Lohnsteuer und Soli eingezahlt hat.

Beispiel: 40.000 Euro abgesetzt und als Verlustvortrag anerkannt.
15.000 an Steuern gezahlt -> 15.000 werden erstattet und es verbleiben für das darauffolgende Jahr noch 25.000 als "Gutschrift".
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TheMaD
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Anmeldungsdatum: 13.03.2008
Beiträge: 280

BeitragVerfasst am: Di Feb 09, 2010 6:55 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Speedbirdy hat folgendes geschrieben:

Beispiel: 40.000 Euro abgesetzt und als Verlustvortrag anerkannt.
15.000 an Steuern gezahlt -> 15.000 werden erstattet und es verbleiben für das darauffolgende Jahr noch 25.000 als "Gutschrift".


Ist es nicht so, dass das zu versteuernde Einkommen um den Verlustvortrag gesenkt wird? Das hieße doch dann z.B. bei 60.000 brutto (ganz grob und bei Anstellung am 1.1.) ein zu versteuerndes Einkommen von 20.000, und nicht einfach "Steuern minus Verlustvortrag gleich noch zu zahlende Steuern". Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
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Scoop
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Anmeldungsdatum: 26.07.2006
Beiträge: 1145
Wohnort: Muc

BeitragVerfasst am: Di Feb 09, 2010 7:05 pm    Titel: Antworten mit Zitat

TheMaD hat folgendes geschrieben:
Ist es nicht so, dass das zu versteuernde Einkommen um den Verlustvortrag gesenkt wird? Das hieße doch dann z.B. bei 60.000 brutto (ganz grob und bei Anstellung am 1.1.) ein zu versteuerndes Einkommen von 20.000, und nicht einfach "Steuern minus Verlustvortrag gleich noch zu zahlende Steuern". Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.


Ja ich glaub auch, dass es so ist. Das zu versteuernde Einkommen wird um den Verlustvortrag reduziert. Die 40k+ werden einfach von Deinem "Gewinn" abgezogen bevor die Steuer berechnet wird.
Aber ob es wirklich so einfach funktioniert? Habe auch schon gelesen, dass der Verlustvortrag abgewiesen wurde. Auf der sicheren Seite scheint man jedoch zu sein, wenn man vorher schon eine andere Ausbildung abgeschlossen hat.
Kompliziertes Thema. Mad
Naja, ich werde das auch demnächst ausprobieren.
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